EZ/OZ: 1861/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.01.2008, 13:50:47
Landtagsabgeordnete(r): Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Anstellung von Pflegeeltern
Pflegeeltern übernehmen die Erziehung von Kindern in Ausnahmesituationen. Pflegeeltern helfen Kindern durch schwierige Zeiten und ermöglichen ihnen eine gefühsmäßige Bindung in einer Familie, die für ihre Entwicklung wichtig ist. Entsprechend anspruchsvoll und herausfordernd ist die Tätigkeit der Pflegeeltern.
Daher verzichten die meisten Pflegeeltern bei Übernahme ihrer psychosozialen Elternschaft zum Wohle der Kinder auf eine außerhäusliche Erwerbstätigkeit und verlieren dadurch Pensionszeiten. Da die Übernahme in die Pflege heute vorwiegend nach dem vollendeten vierten Lebensjahr stattfindet, können die Pflegeeltern auch keine Ersatzzeiten für die Kindererziehung für ihre Pension lukrieren.
Die Unterbringung von Kindern die in Heimen erzogen werden, kostet dem Staat weitaus mehr, als die Unterbringung bei Pflegeeltern. Diese übernehmen eine wichtige soziale Aufgabe, die aber kaum honoriert wird.
In Wien wurde im Jahr 2003 ein Anstellungsprojekt zur Professionalisierung von Pflegeeltern gestartet. Mit der Anstellung verbunden sind Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie ein regelmäßiges monatliches Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze.
Auch das Land Tirol hat die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine Sozialversicherung (Krankheit, Unfall, Pension) für Pflegeeltern geschaffen, die einen freien Dienstvertrag mit dem Verein Jugend und Gesellschaft abschließen und sich damit zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen und Verlaufsbesprechungen verpflichten. Als Gegenleistung erhalten die Pflegeeltern monatlich ein Entgelt, mit dem sie den monatlichen Dienstnehmerbeitrag an die Tiroler Gebietskrankenkasse selbst einzahlen.
In Niederösterreich gibt es seit 1. Jänner 2005 das Projekt "Pensionsversicherung für Pflegeeltern". Das Land Niederösterreich bezahlt Pflegeeltern nicht nur eine finanzielle Abgeltung durch den Pflegebeitrag, sondern auch eine pensionsversicherungsrechtliche Absicherung, die mit 250 Euro der Höhe nach begrenzt ist. Im Gegenzug sind die Pflegeeltern zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungskursen und Pflegeelternrunden verpflichtet.
In Oberösterreich startete im Mai 2000 das Modellprojekt "Angestellte Pflegeeltern". Pflegeeltern erhalten ein Gehalt und sind voll sozialversichert. Die Anstellung erfolgt nicht für die eigentliche Betreuungsarbeit, sondern für sozialpädagogische Mehrleistungen, die der Qualitätssicherung dienen und im Dienstvertrag festgelegt sind. Die Gehaltskosten (für ein Pflegekind 343,- Euro brutto 14-mal) tragen die Sozialhilfeverbände mittels Kostenersatz. Die Pflegeeltern können neben der Anstellung als Pflegemutter/ Pflegevater einer weiteren Beschäftigung nachgehen, sofern das Beschäftigungsausmaß insgesamt 50 Wochenstunden nicht überschreitet.
Derzeit werden in der Steiermark Pflegeeltern dringend gesucht. Gerade in Graz seien Pflegeeltern Mangelware, heißt es auf der Homepage der Stadt Graz. Peter Engel, Leiter des Pflegeelternreferates im Jugendamt: "Wir suchen derzeit besonders dringend Pflegeeltern, weil wir einerseits immer weniger Betreuungsplätze anbieten können, andererseits die Situation der Pflegekinder immer dramatischer wird. Es gibt immer mehr familiäre Krisen und die Kinder, die zu betreuen sind, haben auch einiges an Anspruch, und wir suchen Menschen, die bereit sind, neben ihren Kindern auch Pflegekinder zu betreuen." Derzeit können in Graz 500 Kinder nicht mehr bei ihren eigenen Eltern leben, 200 davon sind in Pflegefamilien.
Es ist dringend notwendig, die Leistung der Pflegemütter und Pflegeväter anzuerkennen, zeitgemäß zu bewerten und für die betroffenen Familien leistbar zu machen, wenn diese Institution nicht gänzlich aus unserer Gesellschaft verschwinden soll.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, ein Anstellungsmodell für Pflegemütter und Pflegeväter nach dem Vorbild des Bundeslandes Oberösterreich zu entwickeln und dieses dem Landtag binnen sechs Monaten zu berichten.
Unterschrift(en):
Ernest Kaltenegger (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)