LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1857/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.01.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-23Li1-95/2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabelle

Betreff:
Landesimmobiliengesellschaft mbH - Erweiterung der Ermächtigung der Steiermärkischen Landesregierung zur Übernahme von Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB in der Höhe von € 145 Mio.

Der Landtag Steiermark hat am 11.12.2001 den Beschluss (Nr. 406) gefasst, die Steiermärkische Landesregierung zu ermächtigen, Haftungen des Landes Steiermark als Bürge und Zahler gem. § 1357 ABGB für von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzunehmende Darlehen von insgesamt max. € 300 Mio. zu übernehmen. Mit Beschluss (Nr. 62) vom 17.01.2006 wurde der Haftungsrahmen um einen weiteren Betrag von € 100 Mio. auf insgesamt € 400 Mio. erhöht.

Derzeit bestehen folgende, aufgrund der Ermächtigung durch den Landtag Steiermark, übernommene Haftungen des Landes Steiermark für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH:


(siehe Tabelle)


Es ergibt sich daher ein noch offener Haftungsrahmen von rd. € 3,5 Mio. Das Erfordernis, den bestehenden Haftungsrahmen zu erhöhen, ergibt sich aus nachstehendem Sachverhalt:

In Hinblick auf umfangreiche Umbau- und Adaptionsmaßnahmen für bereits von der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH vom Land Steiermark erworbene Liegenschaften und weitere Ankäufe von Liegenschaften gemäß Regierungsübereinkommen zu den Landesvoranschlägen 2007 und 2008 ist es notwendig, den Haftungsrahmen des Landes Steiermark zugunsten der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH aufzustocken.

Die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH hat ein Investitionsprogramm vorgelegt, das Investitionen im Ausmaß von rd. € 115 Mio. in den nächsten Jahren ausweist und durch Beschlüsse des Landestages Steiermark gedeckt ist. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um das  Bauprogramm Landesberufsschulen, die Sanierung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen/Hauswirtschaftsschulen, die Sanierung Johann-Joseph-Fux-Konservatorium sowie das "Joanneumviertel".

Ebenso hat die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH vom Land Steiermark mit Kaufvertrag vom 24.11. bzw. 13.12.2006 das "Landesarchiv" erworben. Anlässlich der Renovierung und des Ausbaues des Landesarchivs wurde seinerzeit über das Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von € 10.537.560,95 (d.s. ehemals ATS 145 Mio.) ein Immobilien-Leasingvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen den Bauberechtigten, der HYPO Steiermark Immobilien-Leasing Gesellschaft mbH, und dem Land Steiermark abgeschlossen. Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen der Landesimmobilien-Gesellschaft mbH und der HYPO Steiermark Immobilien-Leasing Gesellschaft mbH soll nun im Sinne einer einheitlichen und verwaltungstechnisch einfacheren Bewirtschaftung dieser Immobilien-Leasingvertrag von der LIG übernommen werden. Um die bestehenden Konditionen des Landes Steiermark auch an die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH weitergeben zu können, wurde von der HYPO eine Garantieerklärung des Landes Steiermark gefordert. Aus gebührenrechtlichen Gründen wird zur Abwicklung die sog. "Anwaltskorrespondenz" vorgeschlagen, mit der auch der Leasinggeber einverstanden ist.

Die erforderlichen € 145 Mio. setzen sich wie folgt zusammen:

a) Investitionsprogramm der LIG
* Bauprogramm Landesberufsschulen          
* Sanierung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen/Hauswirtschaftsschulen
* Sanierung Johann-Joseph-Fux-Konservatorium    
* Bau des "Joanneumsviertel"

b) Landesarchiv 
Übernahme des Immobilien-Leasingvertrags durch die LIG

c) Ankauf von Landeswohnungen durch die LIG:         
Zur Finanzierung des Landeshaushaltes 2008 ist geplant, den Verkauf von Landeswohnungen an die LIG im Ausmaß von € 20 Mio. durchzuführen.

Daher ist es notwendig, die Steiermärkische Landesregierung zu ermächtigen, in Erweiterung der Beschlüsse Nr. 406 des Landtag Steiermark vom 11.12.2001 und Nr. 62 vom 17.01.2006 den Haftungsrahmen (einschließlich des Leasingvertrags für das "Landesarchiv") um € 145 Mio. aufzustocken.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird ermächtigt, Haftungen bzw. Garantieerklärungen für die Landesimmobilien-Gesellschaft mbH als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB in der Höhe von € 145 Mio. zusätzlich zum bereits bestehenden Haftungsrahmen (Beschlüsse Nr. 406 des Landtag Steiermark vom 11.12.2001 und Nr. 62 vom 17.01.2006) auszusprechen.