EZ/OZ: 1988/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.03.2008, 13:02:25
Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Kurt Flecker
Betreff:
Abschaffung der Schubhaft
Die von der früheren Bundesregierung und der SPÖ beschlossenen Änderungen des Fremdenpolizeigesetzes zum 1.1.2006 haben die Menschenrechte und Menschenwürde von Flüchtlingen weiter verschlechtert.
Die im Forum Asyl vertretenen Organisationen (Amnesty International, Asylkoordination, Caritas, Diakonie - Evangelischer Flüchtlingsdienst, Integrationshaus, Österreichisches Rotes Kreuz und Volkshilfe) haben daher im Juni 2007 eine Initiative unter dem Motto 'Schubhaft ist keine Strafhaft und Flucht ist kein Verbrechen' gestartet. Ziel ist es, auf die verheerenden Auswirkungen der Schubhaft auf AsylwerberInnen aufmerksam zu machen. Die politischen EntscheidungsträgerInnen werden aufgefordert, einen menschenrechtskonformen Umgang mit Flüchtlingen sicherzustellen.
Mit 1. Jänner 2006 traten die neuen Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft, welche die Festnahme und Inhaftierung von AsylwerberInnen bereits in einem sehr frühen Stadium des Verfahrens ohne entsprechende Rücksichtnahme auf besonders schutzbedürftige Personen und Situationen erlauben. Dies führt dazu, dass in Österreich schutzsuchende Menschen unabhängig ihres Alters, ihrer psychischen Verfassung und ihrer Familienbindungen unmittelbar nach Stellung eines Asylantrags in Schubhaft genommen und oft monatelang festgehalten werden.
Diese Praxis sowie die schlechten Bedingungen in der Schubhaft wurden in der Vergangenheit bereits vielfach kritisiert, sowohl von nationaler als auch internationaler Seite. So haben die im Forum Asyl vertretenen Organisationen in ihrem im Dezember 2006 veröffentlichen Wahrnehmungsbericht zum Fremdenrechtspaket eine kritische Analyse der Schubhaftpraxis der Öffentlichkeit präsentiert und Änderungen auf gesetzgeberischer und administrativer Ebene gefordert.
Nach wie vor werden in Österreich Schutzsuchende unter vielfach unzureichenden Bedingungen in Gefängnissen festgehalten, ohne entsprechende Information oder qualifizierte rechtliche Unterstützung. Hinzu kommt, dass nach den bisherigen Beobachtungen dem überwiegenden Teil der Schubhaftbeschwerden aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Unabhängigen Verwaltungssenate nicht stattgegeben wird. Auch die Judikatur der beiden Höchstgerichte (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof) hat hier bislang zu keinen Änderungen geführt.
Der Landtag Steiermark soll die Initiative der österreichischen Zivilgesellschaft unterstützen und ein Bekenntnis für die Menschenrechte und Menschenwürde von Flüchtlingen abgeben. Es darf nicht sein, dass Menschen in Österreich nur deswegen inhaftiert (und damit oft retraumatisiert) werden, weil sie nichts anderes getan haben, als aus ihrem Land zu flüchten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Landtag Steiermark achtet die Menschenwürde von Flüchtlingen, bekennt sich zur Unteilbarkeit der Menschenrechte und fordert die Bundesregierung aus diesem Grunde auf, die Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes dahingehend zu novellieren, dass die Schubhaft abgeschafft wird.
Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)