EZ/OZ: 1981/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 04.03.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA18E-83-48/2008-1
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Betreff:
Beschaffung von 6 neuen Triebwagengarnituren für die Steiermärkischen Landesbahnen (STLB)\; Kreditaufnahme der STLB in Höhe von € 23,0 Mio. und Rückzahlung über 20 Jahre aus Mitteln des Wirtschaftsplanes 87800 der STLB in einer max. Gesamthöhe von € 43,4 Mio.
Die Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) betreiben neben anderen Bahnlinien die Strecken Gleisdorf - Weiz und Peggau - Übelbach. Diese beiden Strecken sind Teil der vom Verkehrsressort des Landes Steiermark entwickelten S-Bahn, deren erste Phase mit Fahrplanwechsel 2007/2008 begonnen hat.
Auf den vorgenannten beiden Bahnlinien kommt es seit 09.12.2007 zu einer wesentlichen Verbesserung in qualitativer (Einsatz moderner Triebwagen) und quantitativer Hinsicht (Verdichtung des Fahrplanangebotes). Auf der Strecke Gleisdorf - Weiz verkehren seit Fahrplanwechsel an Werktagen (Montag - Freitag) 37 statt bisher 25 Züge, wovon 10 Züge nach/von Graz verkehren. An Samstagen umfasst das Angebot 17 Züge (bisher 12 Züge). Auf der Bahnlinie Peggau - Übelbach ("S 11") werden von Montag bis Freitag 30 statt bisher 28 Züge geführt, davon 4 (neu) direkt nach/von Graz. An Samstagen verkehren 16 Züge, bisher 10.
Auf der Strecke Gleisdorf - Weiz werden derzeit 2 Dieseltriebwagen der Baureihe 5047, Baujahr 1992 eingesetzt. Diese sind nicht behindertengerecht und verfügen über keine Klimaanlage. Des Weiteren wird zur Spitzenabdeckung eine Wendezuggarnitur, die nur über eine eingeschränkte eisenbahnrechtliche Zulassung verfügt, eingesetzt. Um umsteigefreie Verbindungen auf der Schiene von Weiz über Gleisdorf nach Graz führen zu können, müssen die STLB derzeit moderne Triebwagen (Baureihe "Desiro") von den ÖBB anmieten.
Auf der elektrifizierten Bahnlinie Peggau - Übelbach setzen die STLB 2 Elektrotriebwagen, Baujahre 1955 bzw. 1968 ein. Beide sind nicht für das ÖBB-Netz zugelassen. Aufgrund ihres Alters von 53 bzw. 40 Jahren, sind beide Fahrzeuge am Ende ihrer wirtschaflichten Nutzungsdauer angelangt. Um umsteigefreie Züge von Übelbach über Peggau nach Graz führen zu können, müssen die STLB derzeit moderne Triebwagen (Baureihe "Talent") von den ÖBB anmieten.
Die Anmietung dieser modernen Fahrzeuge von der ÖBB ist nur eine vorübergehende Lösung, da die ÖBB für den Ausbau ihres Verkehrsangebotes die Fahrzeuge selbst benötigen und diese nur "nach Verfügbarkeit" den STLB zur Verfügung stellen können.
Beschaffung neuer Fahrzeuge:
Um einen zeitgemäßen Komfort für die Fahrgäste bieten zu können (klimatisierte Fahrgasträume, breite, niedrige Einstiege, behindertenfreundliche Toiletten, ausreichende Sitzplatzkapazitäten, zeitgemäße Fahrgastinformation) ist es erforderlich, dass die STLB neue Fahrzeuge beschaffen.
Für die STLB ist aufgrund der starken Vernetzung mit den ÖBB zwischen Gleisdorf und Graz sowie zwischen Peggau und Graz bei einer Umsetzung des von der Verkehrsabteilung des Landes vorgesehenen Flügelzugbetriebes (das ist das Zusammenhängen von ÖBB- bzw. STLB-Triebwagengarnituren beispielsweise von Graz bis Gleisdorf mit anschließender Trennung der Einheiten, die einerseits Richtung Fehring andererseits Richtung Weiz weiterfahren) die Kompatibilität mit den ÖBB-Fahrzeugen zu beachten.
Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 15.10.2007, GZ: FA 18A 14-15/2004-3 bestätigt mit Beschluss-Nr. 843 in der 28. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des Landtag Steiermark vom 20.11.2007, EZ 1658/3, wurde den STLB für die Anschaffung von 6 Triebwagengarnituren inklusive Finanzierungskosten, eine Fördervereinbarung in Höhe von max. 11 Mio Euro verteilt auf einen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend voraussichtlich ab 2010, zugesichert.
Im Amtsvortrag zu diesen Beschlüssen ist folgendes festgehalten:
"Der Schwerpunkt der neuen Triebwagen für die STLB liegt auf Grund der starken Vernetzung des Betriebes zwischen Graz und Gleisdorf und einer möglichen Durchbindung der Züge zwischen Übelbach und Graz sowie einer möglichen Realisierung von gekoppelten Zügen im Flügelzugprinzip auf diesen Strecken in der Kompatibilität mit Fahrzeugen der ÖBB. Für die STLB-Fahrzeuge ist von Gesamtinvestitionskosten von max .€ 23,0 Mio auszugehen.
Da der Abschluss einer derartigen Förderungsvereinbarung EU-rechtliche Relevanz besitzt, sind sowohl die EU-Abteilung wie auch der Verfassungsdienst des Landes intensiv in die Erstellung der Entwürfe für die Förderungsvereinbarungen eingebunden. Der Entwurf der Förderungsvereinbarung für die neuen GKB-Fahrzeuge liegt diesem Antrag bei, die Ausformulierung eines entsprechenden Verwaltungsübereinkommens mit der STLB wird analog erfolgen.
Umfassend geprüft wurde in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit der Landesförderung mit dem EU-Beihilfenrecht. Die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ist grundsätzlich ein Ziel der EU-Verkehrspolitik. Dies wird deutlich etwa in der Halbzeitbilanz der Europäischen Kommission zum Verkehrsweißbuch aus dem Jahr 2006 (KOM (2006) 314 endg.) oder in den Kommissionsentwürfen zu einem neuen Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen.
Über das Steiermark-Büro in Brüssel wurde am 04.06.2007 ein Gespräch in der Europäischen Kommission (Generaldirektion TREN) über die beihilfenrechtlichen Aspekte der geplanten Förderung geführt.
Nach eingehender Prüfung und der Besprechung mit der Europäischen Kommission ist die Heranziehung des Art. 10 der VO (EG) 1191/69 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtung auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs sinnvoll und zweckmäßig.
Diese Bestimmung sieht vor, dass die Öffentliche Hand dem Verkehrsbetreiber Auflagen bzw. Bedingungen für den (verpflichtenden) Betrieb des Personalverkehrs auferlegen kann. Investitionen, die auf Grund dieser Auflagen (Umweltfreundlichkeit, Hebung der Kapazität, Zuverlässigkeit etc.) notwendig werden, können insoweit gefördert werden, als diese Investitionen über Investitionen des Normalbetriebes hinausgehen. Bei fundierter Argumentation ist hierbei ein Satz von 25 - 30 % Förderintensität realistisch.
Eine Notifikation der Beihilfe ist nicht notwendig. Bei einer Überprüfung durch die Europäische Kommission (etwa im Falle einer Beschwerde eines Mitbewerbers) muss nur die Begründung schlüssig sein. Dadurch kann die Förderung sofort durchgeführt werden.
Sollte es zu einer Beschwerde kommen, sind die im Fördervertrag genannten Verpflichtungen geeignet, die Anwendung des Art. 10 der VO (EG) 1191/69 zu rechtfertigen.
Selbst wenn dies nach Sicht der Kommission aber nicht der Fall sein sollte, stünden noch zwei weitere Varianten der Rechtfertigung der Förderung zur Verfügung: erstens die Anwendung der VO (EG) 1107/01 vom 4. Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehr. Eine Notifikation der Beihilfe wäre notwendig, die Prüfung derselben würde allerdings am großzügigen Maßstab des Art. 1 der Verordnung erfolgen. Zweitens die Subsumierung unter Art. 87 (3)c EGV. Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit begonnen, ihre Beihilfenpolitik im Verkehrsbereich zu ändern und in einer richtungweisenden Entscheidung vom 20. Dezember 2006 (Abl. L 112/41) den Schienenverkehr gerade hinsichtlich des Ankaufs von Fahrzeugen als benachteiligten Wirtschaftszweig anerkannt, so dass derartige Beihilfen genehmigungsfähig sind."
"Den STLB wird die Finanzierung der neuen Fahrzeuge über eine entsprechende Dotierung im Budget durch die Umschichtung von Budgetmitteln in der Höhe von 25 % der tatsächlichen Gesamtinvestitionskosten inklusive der Übernahme der Finanzierungskosten für diesen Anteil gesichert.
Derzeit kann die langfristige Zinsenentwicklung nur sehr schwer abgeschätzt werden. Bei der Annahme eines max. Zinssatzes von ca. 7 % und einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich bei Ausschöpfung des jeweiligen max. Gesamtinvestitionsvolumens (idH von € 50,0 Mio für GKB-Fahrzeuge und idH von € 23,0 Mio für die STLB-Fahrzeuge) eine über 20 Jahre laufende max. Landesförderung von insgesamt ca. € 24,0 Mio bzw. jährlichen Raten von ca. € 1,20 Mio für die GKB bzw. insgesamt ca. € 11,0 Mio bzw. jährlichen Raten von ca. € 0,55 Mio für die STLB:"
Diese Beschlüsse bedeuten für das Finanzierungsmodell der 6 Triebwagen der STLB folgendes:
Beschaffungskosten der Triebwagengarnituren € 23,0 Mio
max. Finanzierungskosten: € 20,4 Mio
Gesamtkosten € 43,4 Mio
abzüglich Förderung € 11,0 Mio
Restfinanzierung € 32,4 Mio
Finanzierungskonzept des Betrages von € 32,4 Mio
Unter Zugrundelegung der Restfinanzierung von € 32,4 Mio in den nächsten 20 Jahren bedeutet dies eine jährliche Finanzierungsrate von € 1,62 Mio.
Dieses Finanzierungskonzept beruht auf den gleichen Annahmen wie in den Amtsvorträgen des oa. Regierungs- bzw. Landtagsbeschlusses. D.h. es wurde ein durchschnittlicher Zinssatz von 7 % über eine Laufzeit von 20 Jahren angenommen, was eine sehr vorsichtige Schätzung darstellt. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass die STLB als Wirtschaftsbetrieb des Landes Steiermark deutlich günstigere Konditionen am Kapitalmarkt erhalten.
Das Finanzierungskonzept wurde von der Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs- GmbH BDO Rabl und Pilz erarbeitet und hinsichtlich Finanzierungsart und Maastricht-Konformität geprüft. Das Gutachten vom 17.09.2007 hat folgenden Inhalt:
"Sie haben uns ersucht zu folgendem Sachverhalt Finanzierungs- und Maastrichtüberlegungen anzustellen.
1. Sachverhalt
Die Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) beabsichtigen im Jahr 2008 Triebwägen anzuschaffen. Der Kaufpreis wird sich insgesamt je nach Schätzung zwischen € 19,5 und € 23,0 Mio bewegen. Konkret sollen drei Dieseltriebwägen und drei Elektrotriebwägen angeschafft werden. Der Kaufpreis der Dieseltriebwägen wird von Ihnen mit € 2,9 - € 3,8 Mio und jener der Elektrotriebwägen mit € 3,6 bis € 3,8 Mio pro Stück geschätzt.
Die Finanzierung des Ankaufs dieser Fahrzeuge soll entweder mittels Kredit oder Leasing erfolgen. Wie bei unserer letzten Besprechung ausführlich diskutiert, ist aufgrund der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs der STLB (sowie der Maastricht-Beurteilung - siehe unten) der Kreditvariante den Vorzug zu geben.
Ein Teil (25 %) dieser Anschaffung wird inkl. Finanzierungskosten durch das Sonderinvestitionsprogramm des Landes Steiermark finanziert (jährlicher Zuschuss). Weiters werden die STLB vom Bund jährlich € 0,8 Mio aus dem Verbesserungs- und Veranlagungsbonusprogramm erhalten. Zudem resultieren Mehreinnahmen aus den Verkehrsdienstleistungen iHv
€ 0,475 Mio p.a., die für die Refinanzierung verwendet werden können. Letztlich wird ein allfällig verbleibender Rest aus den vorhandenen Investitionsmitteln der STLB abgedeckt.
2. Analyse
Für die weiteren Überlegungen finden Sie in der Anlage Finanzierungsvarianten für die Triebwagenanschaffung auf Basis einer Laufzeit von 20 Jahren, jeweils mit einem Zinssatz von 5, 6 sowie 7 % gerechnet (Variante 1: Kaufpreis € 19,5 Mio\; Variante 2: Kaufpreis 23,0 Mio).
Aus Maastricht-Sicht ist für die weitere Analyse die Zuordnung der STLB im ESVG von Bedeutung\; hier wäre grundsätzlich auch eine Zuordnung zum Land Steiermark denkmöglich. Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei den STLB um eine institutionelle Einheit, wenn ein Entscheidungsträger vorliegt, der durch einheitliches Verhalten und Entscheidungsfreiheit bezüglich seiner Hauptfunktion gekennzeichnet ist und Idealerweise über eine eigene Rechnungsführung verfügt. Entscheidungsfreiheit liegt gemäß Abschn. 2.12. ESVG vor, wenn die Einheit
- berechtigt ist, selbst Eigentümer von Waren oder Aktiva zu sein und diese in Form von Transaktionen mit anderen institutionellen Einheiten auszutauschen\;
- wirtschaftliche Entscheidungen treffen und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben kann, für die sie selbst direkt verantwortlich und haftbar ist
- in eigenem Namen Verbindlichkeiten eingehen, andere Schuldtitel aufnehmen oder weitergehende Verpflichtungen übernehmen sowie Verträge abschließen kann.
Auf den ersten Blick scheint fraglich, ob die Voraussetzungen einer institutionellen Einheit im Sinne des ESVG bei einem Eigenbetrieb gegeben sind, da die STLB keine vom Land Steiermark getrennte Rechtspersönlichkeit besitzen. Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen sieht das ESVG jedoch in Abschn 2.13. lit f ESVG vor, dass etwa bei Eigenbetrieben die vorstehenden Kriterien nicht zur Gänze erfüllt werden müssen bzw. vermutet wird, dass die vorstehenden Kriterien erfüllt werden. Gemäß Abschn 2.13. lit f ESVG handelt es sich bei den Steiermärkischen Landesbahnen um eine so genannte Quasikapitalgesellschaft, da diese zwar über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, jedoch - wie uns mitgeteilt wurde - über eine vollständige Rechnungsführung verfügt und sich ihr wirtschaftliches und finanzielles Verhalten von jenem ihrer Eigentümer (Land Steiermark) unterscheidet. Die STLB sind demnach als institutionelle Einheit im Sinne des ESVG zu qualifizieren.
Letztlich entscheidend für die sektorale Zuordnung im ESVG ist, ob es sich bei der gegenständlichen institutionellen Einheit auch um einen Marktproduzenten gemäß Abschn 3.31., 3.32., bzw 3.37. ESVG handelt. Von grundsätzlicher Bedeutung ist hierbei der Kostendeckungsgrad. Sind mehr als 50 % der Produktionskosten durch Umsätze gedeckt, ist die öffentliche institutionelle Einheit zugleich Marktproduzent und zählt somit gemäß Abschn 2.23. lit a ESVG zum Sektor "nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften". Werden hingegen weniger als 50 % der Produktionskosten gedeckt, handelt es sich um einen sonstigen Nichtmarktproduzenten, der soweit diese Einheit vom Staat kontrolliert wird, in den "Sektor Staat" einzuordnen ist. Nach den uns mitgeteilten Informationen sind diese kriterien erfüllt und sind daher die STLB dem Sektor "nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften" und nicht dem Sektor Staat zuzuordnen. Der Kostendeckungsgrad liegt im Jahr 2006 über 70 %.
Hinsichtlich des Annuitätenzuschusses des Landes Steiermark aus dem Sonderfinanzierungsprogramm an die STLB bedeutet dies:
Das ESVG sieht für Investitionszuschüsse an Quasikapitalgesellschaften gemäß Abschn 4.61. vor, dass eine solche Zahlung als eine Transaktion mit Anteilsrechten zu buchen ist, da der Reingewinn einer Quasikapitalgesellschaft vereinbarungsgemäß (vgl Abschn 7.03. ESVG) gleich null ist. Das Maastricht-Ergebnis verschlechtert sich demnach durch Investitions- oder Tilgungszuschüsse nicht. Eine Auswirkung auf den Finanzierungssaldo des Landes liegt nicht vor.
Anders ist jedoch zu konstatieren, wenn die Zuschüsse des Landes Steiermark tatsächlich Instrument zur Verlustabdeckung wären. Ist davon auszugehen, dass es sich um regelmäßige Zahlungen handelt, um anhaltende Betriebsverluste zu decken, sind diese Zuschüsse gemäß Abschn 4.61 als Subvention zu buchen. Im Ergebnis würden derartige Zuschüsse des Landes Steiermark das Maastricht-Ergebnis verschlechtern. Dies wird bei Annuitätenzuschüssen auf die Zinskomponente zutreffen.
Will man nun die Maastricht-Wirkung (Maastrichtmehrbelastung) für das Land Steiermark beurteilen, so ist festzuhalten, dass sich der Zuschuss des Landes an die STLB lediglich in Höhe der zum Zuschuss anteilig zuzurechnenden Zinsen auswirkt.
Die Aufnahme eines Darlehens durch eine Quasikapitalgesellschaft (hier: STLB) verschlechtert nicht den Finanzierungssaldo der Trägerkörperschaft (hier: Land Steiermark)."
Der Beschaffungsvorgang soll im Jahre 2008 erfolgen, weshalb die Bedeckung der Anschaffungskosten für die Triebwagengarnituren in Höhe von € 23,0 Mio im Wege einer Kreditaufnahme der STLB, wie von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Rabl und Pilz empfohlen, vorgenommen werden soll.
Die Rückzahlung des Kredites innerhalb der nächsten 20 Jahre soll, wie oben dargestellt, durch eine Förderung von € 11,0 Mio des Landes Steiermark sowie eine max. Restfinanzierung von € 32,4 Mio, das ergibt jährlich € 1,62 Mio, im Wege des Wirtschaftsplanes 87800 der STLB erfolgen. Der Betrag von € 1,62 Mio kann wie folgt dargestellt werden:
€ 0,794 Mio
aus Mitteln des Bundes aus dem Verbesserungs- und Verlagerungsbonus.
Zur Erläuterung wird angeführt, dass die STLB ab dem Jahr 2008 ähnlich wie die ÖBB und die anderen Privatbahnen Gelder unter dem Titel Verbesserungs- und Verlagerungsbonus zweckgewidmet für Angebotsverbesserungen und Modernisierungen des Schienenfahrzeugparks erhalten. Die Rechtsgrundlage hiefür ist das Privatbahngesetz (BGBl I Nr. 39/2004). Auf dieser Grundlage wird jährlich zwischen dem BMVIT und dem Fachverband der Schienenbahnen als Vertreter der österr. Privatbahnen ein Vertrag abgeschlossen, der die Bundesmittel nach einem vorgegebenen Schlüssel auf die einzelnen Privatbahnen aufteilt. Da der Verbesserungs- und Verlagerungsbonus ein wesentliches Finanzierungsinstrument für die Fahrzeugbeschaffung bei den Schienenbahnen (Privatbahnen und ÖBB) darstellt, ist zu erwarten, dass diese Rechtsgrundlage auch in den Folgejahren bestehen bleibt und eine Auszahlung nach Maßgabe zur Verfügung stehender Bundesmittel erfolgt. Dem Bund sind entsprechende Nachweise jährlich vorzulegen, andernfalls eine Rückforderung der Mittel erfolgt, was heißt, dass diese Mittel bei Nichtinanspruchnahme durch die STLB zugunsten anderer Privatbahnen verfallen würden.
€ 0,345 Mio
aus Mehreinnahmen aus zusätzlichen Verkehrsdienstleistungen, welche mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH ab dem Fahrplanjahr 2007/2008 vereinbart wurden. Die Fachabteilung 18A hat diesbezüglich mit Schreiben vom 15.11.2007, GZ: FA 18A-12-8/2007 mitgeteilt, dass für zusätzliche Verkehrsdienstleistungen den STLB für die nächsten 3 Jahre ein Betrag von € 1.147.649,-- und danach ein Betrag von € 861.286,-- zugesichert wird. Dieser Betrag umfasst den Fahrzeuganteil von € 0,345 Mio sowie zusätzliche Personal- und Sachkosten.
€ 0,481 Mio
aus den Investitionsmitteln der STLB für den Absatzbereich (Aufwandspost 1 des Finanzplanes zum Wirtschaftsplan 87800 "Steiermärkische Landesbahnen").
€ 1,620 Mio Jahresrate
Auf der Grundlage dieses Finanzierungskonzepts ist die Bedienung der Kreditrückzahlungen aus vorhandenen Mitteln des Wirtschaftsplanes 87800 der STLB möglich, wobei Voraussetzung dafür ist, dass die bisherigen Zuschüsse des Landes Steiermark nicht gekürzt werden und eine notwendige Valorisierung vorgesehen wird.
Sollten sich entgegen den Erwartungen die dargestellten Finanzierungsanteile (Verbesserungs- und Verlagerungsbonus sowie Verkehrsdienstevertrag) für die Kreditrückzahlung gesetzlich oder vertraglich ändern, müsste eine Aufstockung der Zuschüsse des Landes erfolgen. Die finanzielle Vorsorge für den gesamten Mittelbedarf ist im Rahmen des jährlich verfügbaren Ressortbudgetvolumens zu treffen.
Aus haushaltstechnischer Sicht ist folgendes vorgesehen:
Die Verrechnung erfolgt im Wirtschaftsplan 87800 der STLB und zwar:
die Aufnahme der Mittel und die Tilgung des Darlehens werden als gesonderte Posten in der Finanzgebarung dargestellt, die anfallenden Zinsen in der Erfolgsgebarung. Die oben angeführten Finanzierungsbestandteile der Kreditbedienung werden ebenfalls in der Erfolgsgebarung ausgewiesen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. März 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der Bericht über die Anschaffung von 6 neuen Triebwagengarnituren für die Steiermärkischen Landesbahnen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Direktion der Steiermärkischen Landesbahnen wird ermächtigt,
a) die Ausschreibung und Beschaffung der Fahrzeuge auf der Grundlage des Bundesvergabegesetzes 2006 durchzuführen
b) eine Kreditaufnahme in Höhe der Investitionskosten von max. € 23 Mio vorzunehmen.
3. Die Gesamtfinanzierung beträgt inklusive Finanzierungskosten max. € 43,4 Mio, wovon € 11,0 Mio durch eine bereits beschlossene Förderung des Landes bedeckt sind (Regierungsbeschluss von 15.10.2007, GZ: FA 18A 14-15/2004-3, und Landtagsbeschluss vom 20.11.2007, EZ 1658/3). Der Restbetrag von max. € 32,4 Mio ist in 20 Jahresraten von max. je € 1,62 Mio, wie folgt aus Mitteln des Wirtschaftsplanes 87800 der Steiermärkischen Landesbahnen zu bedecken:
a) | € 0,794 Mio | aus Förderungsmittel des Bundes aus dem Verbesserungs- und Verlagerungsbonus |
b) | € 0,345 Mio | aus Mehreinnahmen, welche aus zusätzlichen Verkehrsdienstebeauftragungen den Steiermärkischen Landesbahnen zufließen und |
c) | € 0,481 Mio | aus den Investitionsmitteln der Steiermärkischen Landesbahnen für ihren Absatzbereich (Aufwandspost 1 des Finanzplans zum Wirtschaftsplan 87800 "Steiermärkische Landesbahnen") |
Auf der Grundlage dieses Finanzierungskonzepts ist somit die Bedienung der Kreditrückzahlungen aus vorhandenen Mitteln des Wirtschaftsplanes der STLB möglich, wobei Voraussetzung dafür ist, dass die bisherigen Zuschüsse des Landes Steiermark nicht gekürzt werden und eine notwendige Valorisierung vorgesehen wird. Sollten sich entgegen den Erwartungen die dargestellten Finanzierungsanteile (Verbesserungs- und Verlagerungsbonus sowie Verkehrsdienstevertrag) für die Kreditrückzahlung gesetzlich oder vertraglich ändern, müsste eine Aufstockung der Zuschüsse des Landes erfolgen. Die finanzielle Vorsorge für den gesamten Mittelbedarf ist im Rahmen des jährlich verfügbaren Ressortbudgetvolumens zu treffen.
Die Verrechnung erfolgt im jeweiligen Wirtschaftsplan 87800 der STLB und zwar:
Die Aufnahme der Mittel und die Tilgung des Darlehens werden als gesonderte Posten in der Finanzgebarung dargestellt, die anfallenden Zinsen in der Erfolgsgebarung. Die oben angeführten Finanzierungsbestandteile der Kreditbedienung werden ebenfalls in der Erfolgsgebarung ausgewiesen.