EZ/OZ: 1830/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 15.01.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6A4.9-6/2007-7
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Beschluss Nr. 586 des Landtages Steiermark vom 26. April 2007 betreffend Einl.Zahl 1164/4 "Erhöhung der Einkommens- und Chancengleichheit für Frauen"
In der 21. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 26. April 2007 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung zu ersuchen, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung vorgesehenen frauenpolitischen Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die weitere Schließung der Einkommensschere zum Ziel haben, so rasch wie möglich zur Umsetzung gelangen.
Entsprechend des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2007 wurde ein Schreiben an Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer mit dem Ersuchen gerichtet, die betreffenden Maßnahmen des Regierungsübereinkommens möglichst rasch zur Umsetzung zu bringen sowie eine Äußerung in dieser Angelegenheit zu übermitteln, damit dem Landtag Steiermark berichtet werden kann.
Im Antwortschreiben vom 5. Dezember 2007 wurde ausgeführt:
"Dein Schreiben vom 13. Septermber 2007, GZ FA6A4.9-6/2007-7, mit dem Du den Beschluss Nr. 586 des Steiermärkischen Landtages vom 26. April 2007 zur "Erhöhung der Einkommens- und Chancengleichheit für Frauen" übermittelst, habe ich am 17. Oktober 2007 dem Ministerrat vorgelegt. Auf Grundlage der bei der zuständigen Stelle eingeholten Stellungnahme ergibt sich nachfolgende Antwort:
Ad 1. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die jüngst beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsgeldes leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Einkommensgerechtigkeit, da Anreize zu langen Berufsunterbrechungen insbesondere von Frauen vermindert und Kinderbetreuungskarenzen von Vätern gefördert werden.
Zusammenfassend sind die wichtigsten Änderungen betreffend Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2008:
- Die Familien haben die Wahl zwischen 3 verschiedenen Bezugsmodellen: so wie bisher insgesamt max. 36 Monate, davon mindestens 6 Monate der Partner mit € 435,--/Monat\; die neue Möglichkeit mit insgesamt max. 18 Monaten, davon mindestens 3 Monate der Partner mit € 800,--/Monat sowie die neue Möglichkeit mit insgesamt max. 24 Monaten, davon mindestens 4 Monate der Partner mit € 624,--/Monat.
- Die Anhebung der Zuverdienstgrenze von derzeit € 14.600,--/Jahr auf € 16.200,--/Jahr.
- Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende und einkommensschwache Familien von € 5.200,-- auf € 16.200,--.
- Die Einschleifregelung bei der Überschreitung der Zuverdienstgrenze von € 16.200,--: es muss nicht wie bisher das gesamte in diesem Jahr bezogene Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden, sondern der die Zuverdienstgrenze übersteigende Betrag.
Die Bundesregierung wird den Ländern ab 1. Jänner 2008 bis 2010 insgesamt 45 Millionen Euro für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen. Die Länder werden diesen Bundeszuschuss mit bis zu 60 Millionen kofinanzieren. Mit diesen Mitteln sollte rund 6.000 neue Betreuungsplätze mit dem Schwerpunkt auf die Unter-Dreijährigen geschaffen werden.
Neben dieser Maßnahme hat das BM für Unterricht, Kunst und Kultur auch das Angebot an Nachmittagsbetreuung an den Schulen um 27.000 Plätze aufgestockt. Die Höhe der Elternbeiträge ist in allen Bundesländern sozial gestaffelt, damit auch einkommensschwache Familien Kinderbetreuung in Anspruch nehmen und in den Beruf zurückkehren können.
Ad 2. Mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt
Mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in der Privatwirtschaft werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/113/EG Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts auch beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen untersagt sein. Weitere wichtige Verbesserungen durch die Novelle sind:
· Erhöhung des Mindestschadenersatzes bei Einstellungsdiskriminierung von einem Monatsentgelt auf zwei\;
· Erhöhung des Mindestschadenersatzes bei sonstiger Belästigung von € 400,-- auf € 720,--\;
· der Diskriminierungsschutz gilt auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bzw. Beendigung in der Probezeit\;
· bei der Entschädigung wird auf mögliche Mehrfachdiskriminierung Bedacht genommen.
Der Verminderung der geschlechtsspezifischen Segregation am Arbeitsmarkt ist das arbeitsmarktpolitische Frauenprogramm ‚Frauen in Handwerk und Technik 2006-2008’ gewidmet. Die Ausbildung von Mädchen in atypischen Berufen wird gefördert. Zu besseren Berufslaufbahnen von Frauen tragen Höherqualifizierungsmaßnahmen der Arbeitsmarktpolitik bei.
Wiedereinsteigerinnen bei der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen, ist arbeitsmarktpolitisches Ziel. Qualitativ werden die Maßnahmen durch das Konzept ‚Wiedereinstieg mit Zukunft’ getragen (frauenspezifischer Beratungsleitfaden, Information über Qualifizierungsangebote, Kinderbetreuungsbeihilfen, Unterstützung, Berufsorientierung, Qualifizierung, frauenspezifische Maßnahmenplanung und enge Zusammenarbeit mit frauenspezifischen Trägereinrichtungen).
Der österreichweit einmal jährlich veranstaltete Girls´ Day soll Mädchen die Gelegenheit geben, die ganze Bandbreite ihrer Möglichkeiten kennen zu lernen und so das Spektrum der Berufswahl zu erweitern - auch jenseits traditioneller Rollenbilder.
Alle Informationen zum Girls` Day werden auf der Website http://www.girlsday.austria.at veröffentlicht.
Ad 3. Weitere Schließung der Einkommensschere
Die ungerechte Verteilung der Einkommen stellt die frauenpolitisch größte Herausforderung der nächsten Jahre dar. Angesichts der vielfältigen Ursachen müssen viele Akteure zur Verringerung der Lohnunterschiede zusammenwirken. Gleichstellung von Frauen und Männern ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Österreichs.
Ein zentraler Ansatzpunkt zur Verringerung der Einkommensunterschiede ist die politische Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung des Mindestlohns durch die Sozialpartner. Bis 30. Juni 2009 sollen alle Kollektivverträge einen Mindestlohn von € 1.000,-- enthalten. Bei den freien Berufen haben mittlerweile die Rechtsanwälte und die Zahnärzte eine Vereinbarung für einen Mindestlohn für ihre Angestellten getroffen, welche mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten wird.
Weiters befindet sich derzeit ein Gesetzesvorschlag in Ausarbeitung, wonach freie Dienstnehmerinnen ebenfalls Anspruch auf ein einkommensabhängiges Wochengeld haben werden (bisher bekommen freie Dienstnehmerinnen einen Pauschalsatz in Höhe von € 7,42 täglich).
Ab 1. Jänner 2008 wird Teilzeitbeschäftigten - im Sinne einer verbesserten und gerechteren Entlohnung - bei Leistung von Mehrarbeit ein Zuschlag von 25 % für Mehrarbeitsstunden zustehen (außer es wurde einvernehmlich vereinbart, dass Mehrarbeitsstunden innerhalb des laufenden Quartals durch Zeitausgleich ausgeglichen werden).
Ad 5. Förderung von Frauen in Führungspositionen
In den letzten Jahren haben sich Mentoring- und Netzwerkprogramme in Österreich als Möglichkeit zur beruflichen Förderung und Unterstützung von Frauen etabliert. Mit dem im Herbst 2007 von der Frauenministerin gestarteten frauen.kompetenz.netz werden diesem Konzept neue inhaltliche Impulse gegeben und Frauen-Netzwerke weiter entwickelt. Das neue frauen.kompetenz.netz zielt vor allem auf Frauen ab, die am Arbeitsmarkt besonders benachteiligt sind oder besondere Unterstützung benötigen - wie beispielsweise Wiedereinsteigerinnen und Migrantinnen.
Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Round-Table Gesprächen, den Impulscafes, werden mit Expertinnen und Experten von Arbeitnehmerseite, Sozialpartnern, NGOs und Gewerkschaften Themenschwerpunkte wie Mentoring und Equal Pay, Mentoring für Migrantinnen, Berufsorientierungs-Mentoring für Mädchen und Mentoring als Instrument für Betriebsräte diskutiert.
In begleitenden Seminaren werden die Themen vertieft und den Teilnehmerinnen praxisorientiert anhand von Good-Practice-Beispielen und Handlungsanleitungen konkrete Inputs für ihre Bereiche gegeben.
Termine der Impulscafes und Seminare sowie Veranstaltungsdokumentationen werden regelmäßig auf der website http://www.frauen.bka.gv.at publiziert.
Ad 7. Frauenförderung durch Beratung
Bundesweit werden derzeit insgesamt 33 Frauenservicestellen finanziell unterstützt. Diese Einrichtungen haben ein ganzheitliches Beratungsangebot, welches bei Bedarf auch Unterstützung in Fragen der Kinderbetreuung inkludiert. Im Hinblick auf eine Erweiterung des Beratungsangebotes wurde in bisher unterversorgten Regionen mit der Errichtung sogenannter Außenstellen von bereits bestehenden Beratungseinrichtungen begonnen.
Darüber hinaus werden aus den Frauenprojektfördermitteln zahlreiche Frauenberatungseinrichtungen sowie Projekte und Initiativen unterstützt, deren Ziel es ist, die Arbeitsmarktchancen von Frauen durch begleitende Maßnahmen zu Angeboten des AMS zu verbessern."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der vorliegende Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 586 betreffend Erhöhung der Einkommens- und Chancengleichheit für Frauen wird zur Kenntnis genommen.