Auf die parlamentarische Anfrage der Grünen vom 8.5.2006 an Landesrat Wegscheider betreffend Haftungsübernahmen für den Profifußball, Einl. Zahl 503/1, hat dieser auf die Frage, welche Unterlagen des GAK durch die Wirtschaftsprüfung geprüft worden sind, folgende Antwort gegeben:
"Betreffend den Verein Liebherr GAK wurden von den Wirtschaftsprüfern folgende Unterlagen in die Prüfung einbezogen:1. Prüfbericht per 30. Juni 2004 der Consultiva Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hauptplatz 13, 8280 Fürstenfeld
2. Prüfbericht per 30. Juni 2005 der Consultiva Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Hauptplatz 13, 8280 Fürstenfeld
3. Prüfbericht Zwischenabschluss per 31. Dezember 2005 der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36
4. Saldenliste des Liebherr GAK zum 31.3.2006
5. Vermögensbilanz zum 30. April 2006
6. Jahresabschlüsse für die Jahre 2004, 2005, erstellt durch die Consultiva Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, betreffend die GAK Stadionbetriebs GmbH und die GAK Marketing GmbH
7. Fünfjähriges Planbudget des Liebherr GAK
8. Liquiditätsplanung für die restliche Saison 2005/2006
9. Liquiditätsplanung für die Saison 2006/2007
10. Umfangreiche Korrespondenz, Protokolle, Bescheide, Planrechnungen zur Lizenzentscheidung für das Spieljahr 2006/2007 der österreichischen Bundesliga
11. Bericht über die Feststellungen zur finanziellen Lizenzierungsdokumentation der TPA Horwath Wirtschaftsprüfung GmbH
12. Rangrücktrittserklärungen, Bankbrief Krentschker per 31.12.2005
13. Finanzierungszusagen BKS vom 4.5.2006, Bankhaus Krentschker vom 2.4.2006
14. Rangrücktrittserklärungen Vorstandsmitglieder
15. Auflistung offener Lohn- und Gehaltsforderungen und Lohnabgabenverbindlichkeiten per 30. April 2006
16. Organigramm
17. diverse Detailunterlagen
18. Vollständigkeitserklärung"
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Daraufhin wurde eine positive Fortführungsprognose für den Verein erstellt, und das Land Steiermark hat eine Bürgschaft über mehr als 1 Mio. Euro für den GAK übernommen. Bekanntlich hat sich diese Prognose in kürzester Zeit als ohne jede Grundlage erwiesen.
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Damit ist dem Land Steiermark ein Schaden von mehr als 1 Mio. Euro entstanden. Am 4. Juli 2006 hat Sportlandesrat Wegscheider gegenüber dem Landtag ausgesagt, dass im Falle einer Insolvenz des Vereins das Land Steiermark sich im Regresswege die verlorene Haftungssume von den Wirtschaftsprüfern zurückholen werde.
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Nun zeigt sich, dass offensichtlich auch den Wirtschaftsprüfern vom Vorstand des Vereins GAK wesentliche Tatsachen vorenthalten bzw. unrichtig dargestellt worden sind, um das Land Steiermark auf Basis einer positiven Fortführungsprognose zu einer Haftungsübernahme zu bewegen. Ob dies zu strafrechtlichen Konsequenzen für Vereinsfunktionäre des GAK führen wird, wird die Justiz zu ermitteln haben. Für das Land Steiermark gilt es zu klären, ob dem Land durch eine bewußt falsche Darstellung der wirtschaftlichen Situation des GAK ein Schaden entstanden ist und wenn ja, welche Vereinsfunktionäre des GAK dafür haftbar gemacht werden können.
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Die Steuerbaratungsgesellschaft Dr. Dösinger &\; Partner hat am 29. Oktober 2007 in einem Brief an den Vorstand des GAK um Aufklärung bezüglich der Ungereimtheiten ersucht (siehe Beilage 1). In diesem Brief wird auf folgende Umstände Bezug genommen:
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"Eine überschlagsmäßige Berechnung, ausgehend von den einschlägigen Personalverbindlichkeitsständen der Bilanz per 30. Juni 2006 zuzüglich der Plandaten der Fortbestehungsprognose für die Saison 2006/2007 abzüglich der aus den übermittelten Unterlagen entnommenen Personalkostenzahlungen für die Zeiträume von Juli 2006 bis Feber 2007 ergibt eine nicht unbeträchtliche Lücke zwischen den so errechneten "Sollpersonalverbindlichkeiten" bei Konkursanmeldung des Liebherr GAK und den Verbindlichkeiten laut Anmeldeverzeichnis zur Prüfungstagsatzung vom 19. April 2007.
Auch eine Verprobung der "Sollpersonalverbindlichkeiten" durch Hochrechnung der tatsächlich getätigten Lohnaufwendungen aus den Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag und Kommunalsteuer) ergibt ein ähnliches Bild.
Bei den Finanzamtsverbindlichkeiten ergeben sich unter Berücksichtigung der wieder aufgelebten Forderungen des Finanzamts und den Nachforderungen aus einer Betriebsprüfung ebenfalls nicht unbeträchtliche Lücken zwischen "Sollverbindlichkeit" und tasächlicher Verbindlichkeit laut Anmeldeverzeichnis."
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II. Widerspruch zwischen der Buchhaltung des GAK und der Vereinbarung des Landes Steiermark und der Stadt Graz mit dem GAK hinsichtlich der Errichtung des Trainingszentrums
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In der Nachtragsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark und der GAK-Stadion Betriebsgesellschaft m.b.H. (siehe Beilage 2) hat sich das Land zu einer anteiligen Drittelfinanzierung (Land, Stadt Graz, GAK) für die Errichtung des Trainingszentrums verpflichtet. Der Anteil des Landes beträgt demnach 2.688.900 Euro. Die Gesamtsumme für den Bau des Trainingszentrums müsste demnach ca. 8 Mio. Euro betragen. Uns sind jedoch Informationen zugegangen, dass laut Buchhaltung des GAK erheblich weniger verbaut wurde, nämlich nur etwas über 5 Mio. Euro. Daher steht der Verdacht im Raum, dass der GAK nichts und das Land Steiermark und die Stadt Graz sich daher nicht an einer Drittelfinanzierung beteiligt , sondern jeweils die Hälfte der Kosten getragen haben.
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Es muss geklärt werden, ob das Land tatsächlich mehr als ein Drittel der Kosten getragen hat und wenn ja, ob durch tatsachenwidrige Angaben von Vereinsfunktionären ein Schaden für das Land entstanden ist, der rückgefordert werden kann.
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Zum Abschluss sei angemerkt, dass aufgrund der aufklärungswürdigen Umstände das Land Steiermark gut daran tun würde, mit den betroffenen Vereinsfunktionären des GAK vorerst keine weiteren Vereinbarungen betreffend den GAK über etwaige Forderungsverzichte oder Nutzungsänderungen des Trainingszentrums zu schließen. Wer mit dem GAK einen Traditionsverein in dieser Größenordnung nicht ordnungsgemäß führt, sollte kein Verhandlungspartner für das Land Steiermark sein.
Der Landesrechnungshof wird beauftragt, die Förderungen des Landes Steiermark an den GAK, insbesondere die Haftungsübernahme und die Beteiligung an der Errichtung des Träiningszentrums zu überprüfen.