LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 21

EZ/OZ 1305/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Stationäre Rehabilitationsbehandlung pathologischer Spielerinnen und Spieler


zu:


  • 1305/1, Stationäre Rehabilitationsbehandlung pathologischer Spielerinnen und Spieler (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 26.06.2007 und 08.04.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten Kaltenegger und Klimt-Weithaler haben am 01.06.2007 einen Antrag Einl. Zahl 1305/1 zum Thema Stationäre Rehabilitationsbehandlung pathologischer Spielerinnen und Spieler eingebracht, in dem die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert wird, dafür Sorge zu tragen, dass für die stationäre Behandlung spielsüchtiger Steirer und Steirerinnen ausreichend Kapazitäten, zumindest aber 5 ständige zusätzliche Betten zur Verfügung gestellt werden und dem Landtag über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit vom 26.06.2007 wurde der Beschluss gefasst, von der Landesregierung eine Stellungnahme gemäß § 30 Abs. 1 GeoLT einzuholen.

Nach Einholung von Stellungnahmen der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H., des Landessuchtkoordinators DSA Klaus Peter Ederer sowie der Gesundheitsplattform (Gesundheitsfonds Steiermark) kann von Seiten der FA 8A Folgendes ausgeführt werden:

Für die stationäre Behandlung pathologischer Spielerinnen und Spieler, die derzeit in der LSF stattfindet, liegen derzeit unbestritten Wartezeiten im Ausmaß von drei bis vier Monaten vor. Nach Expertenmeinung soll eine stationäre Behandlung in einer Einrichtung mit einer bestimmten Bettenanzahl durchgeführt werden, wobei darauf zu achten ist, dass es nicht zu einer Vermischung zwischen Patienten mit einer vorwiegend stoffgebundenen Suchtproblematik kommt. Wünschenswerterweise sollte eine Behandlung in einer eigenen, eventuell angegliederten Einrichtung, jedenfalls nicht an einer psychiatrischen Akutklinik, durchgeführt werden (eigenständige stationäre Therapieeinheit).

Für die detaillierte Versorgungsplanung - das notwendige stationäre Angebot betreffend - wurde eine Analyse des vorhandenen Leistungsangebotes im Bereich der niedergelassenen Ärzte für Psychiatrie, der Psychotherapie, der Kriseninterventionsdienste, der mobilen Versorgung, der tagesstrukturierten Angebote und der Heimplätze sowie der spezifisch ausgerichteten Arbeitsmarktförderungsangebote durchgeführt. Anhand dieser Analyse wurde sodann - gemeinsam mit den einzelnen Verantwortungsträgern (v. a. Krankenanstaltenbereich, Krankenkasse, Sozialhilfe und Arbeitsmarktservice) - das Leistungsangebot im stationären Bereich erstellt.

Gleichzeitig mit der Erarbeitung des regionalen Strukturplanes Gesundheit (RSG) Steiermark wurde der Bedarf nach mehr Angebot für die stationäre Therapie von Spielerinnen und Spielern berücksichtigt. Die erforderliche Gesamtbettenanzahl beläuft sich laut Entwurf zum RSG auf 30. Diese Betten sollen laut Entwurf zum RSG für Spielerinnen und Spieler aus der gesamten Steiermark im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eggenberg durch Umwidmung bestehender Betten zur Verfügung gestellt werden.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1305/1, der Abgeordneten Kaltenegger und Klimt-Weithaler betreffend Stationäre Rehabilitationsbehandlung pathologischer Spielerinnen und Spieler wird zur Kenntnis genommen.