EZ/OZ: 1668/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 25.10.2007, 08:13:32
Landtagsabgeordnete(r): Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Kinderbetreuungsgeld - Gleiches Recht für alle Kinder
Das Kinderbetreuungsgeld ist, wie der Name schon sagt, dazu da Kinder zu betreuen oder Kinder betreuen zu lassen.
Durch die Möglichkeit der flexiblen Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes wurde nun der erste Schritt zur Wahlfreiheit von Müttern und Vätern geschaffen. Dennoch ist das vom Ministerrat abgesegnete Kinderbetreuungspaket keineswegs ein diskriminierungsfreies Modell für Familien und Alleinerziehende:
- Kinder von Alleinerziehenden sind benachteiligt, da die Karenz nicht zwischen den Eltern geteilt werden kann und diese Kinder daher nicht in den Genuss der längeren Betreuungszeit kommen können.
- Eltern, die in Betrieben mit bis zu 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, haben kein Recht auf Elternteilzeit.
- Eltern, die die kürzere Bezugsdauer wählen, erhalten nach der derzeitigen Regelung einen geringeren Gesamtbezug als diejenigen, die es sich leisten können, 36 Monate Karenzzeit in Anspruch zu nehmen.
- Nicht jedes Kind ist gleich viel wert: bei Mehrlingen gibt es nur für ein Kind den vollen Betrag\; bei knapp hintereinander geborenen Geschwisterkindern gebührt immer nur für das jüngste Kind Kinderbetreuungsgeld.
- Zuverdienstmöglichkeiten können für einen erfolgreichen Wiedereinstieg und die Väterbeteiligung einen wichtigen Beitrag leisten. Die betragsmäßige Zuverdienstgrenze ist allerdings nicht gefallen, sondern wurde nur geringfügig erhöht. Gut qualifizierte Frauen und viele Männer müssen daher ihre Arbeitszeit auf ein Ausmaß reduzieren, das weder für den Arbeitgeber noch die Eltern sinnvoll ist. Vielen Familien wird es daher auch in Zukunft nicht möglich sein, die Karenzzeit zwischen Mutter und Vater zu teilen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, im Sinne der Antragsbegründung das geplante Modell für das Kinderbetreuungsgeld in folgenden Punkten abzuändern:
- Einrichtung einer Arbeitszeitbegrenzung als Wahlmöglichkeit für die Eltern - alternativ zur bestehenden Zuverdienstgrenze
- Rechtsanspruch aller BezieherInnen auf den Gesamtbetrag (derzeit ca. 15.700 Euro) unabhängig von der Bezugsdauer
- Volles Kinderbetreuungsgeld für jedes Kind
- Gleiche Bezugsdauer für alle, unabhängig von der Lebensform (Alleinerziehende)
- Anpassung des Kündigungsschutzes in der 36-Monate-Variante auf die Gesamtzeit
- Elternteilzeit auch für Beschäftigte von Kleinbetrieben mit bis zu 20 ArbeitnehmerInnen.
Unterschrift(en):
Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ)