LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1658/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.10.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 14-15/2004-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Förderungsvereinbarung

Betreff:
Beschaffung von 13 neuen Triebwagengarnituren durch die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) und 6 neuen Triebwagengarnituren durch die Steiermärkischen Landesbahnen (StLB) sowie den Abschluss einer Förderungsvereinbarung für die Fahrzeugbeschaffungen zwischen Land Steiermark und GKB bzw. eines Verwaltungsübereinkommens zwischen Land Steiermark und StLB in der Höhe von max. 24,0 Mio. Euro für die GKB-Triebwagengarnituren bzw. in der Höhe von max. 11,0 Mio. Euro für die StLB-Triebwagengarnituren.

Entsprechend des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 26.9.2005 (GZ FA18A 14‑12/2000-72) bzw den davor gefassten Beschlüssen (Landtagsvorlage EZ 819/1 vom 12.3.2002, Be-schluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 8.7.2002, Beschluss Nr 721 des Steiermärkischen Landtages vom 24.9.2002 mit GZ FA18A 03-5/2002-23) hat die Fachabteilung 18A Verhandlungen über die Beschaffung von neuen Triebwagengarnituren mit der GKB (Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH) und den StLB (Steiermärkische Landesbahnen) aufgenommen und akkordiert mit den zwischenzeitig gefassten Beschlüssen zur S-Bahn durchgeführt. Ziel dieser Verhandlungen war der Abschluss konkreter Verträge über Zuschüsse des Landes zur Fahrzeugbeschaffung.

Die GKB steht nun unmittelbar vor der Ausschreibung von 13 neuen Fahrzeuggarnituren (Dieseltriebwagen), die mit der Förderzusage des Landes erfolgen kann. Die Beschaffung der insgesamt 6 neuen Fahrzeuge für die StLB (3 Diesel- und 3 Elektrotriebwagen) stehen ebenfalls unmittelbar bevor.

Inhalt der Verhandlungen waren sowohl die Höhe und die Zahlungsmodalitäten der Förderung wie auch das erforderliche Anforderungsprofil, in dessen Erstellung etliche Erfahrungen und Ergebnisse von Workshops eingeflossen sind. Grundsatz für die Förderung der Fahrzeuge ist ein möglichst hoher Grad an Barrierefreiheit, der sich in den Kriterien des Anforderungsprofils niederschlägt.

Die derzeit schon bei verschiedenen europäischen Bahnen in Betrieb befindlichen und in Frage kommenden Dieseltriebwagengarnituren werden mit dem akkordierten Anforderungsprofil und der Kapazität von etwa 100 fixen Sitzplätzen auf einen Stückpreis von etwa 3,3 bis 3,5 Mio Euro geschätzt. Nachdem für einen S-Bahn-Betrieb im Großraum Graz jedenfalls größere Kapazitäten erforderlich sein werden, liegt es im Interesse des Landes, dass die neuen Fahrzeuge eine Kapazität von etwa 150 Sitzplätzen aufweisen. Daher ist bei Fahrzeugen mit geringerer Kapazität die Erweiterungsmöglichkeit ein wesentlicher Punkt im Anforderungsprofil der GKB-Ausschreibung, die auch mit angeboten werden muss. Es ist aber auch absehbar, dass Produzenten neue Entwicklungen anbieten werden, die zum Teil größere Fahrzeugkompositionen enthalten, als mit den in der Ausschreibung festgelegten Mindestkapazitäten. Aus diesem Grund ist es vor der Ausschreibung schwer abschätzbar, wie hoch das Gesamtinvestitionsvolumen wird. Von Gesamtinvestitionskosten von max 50,0 Mio Euro für die Investition der neuen GKB-Fahrzeuge ist jedenfalls auszugehen.

Der Schwerpunkt der neuen Triebwagen für die StLB liegt auf Grund der starken Vernetzung des Betriebes zwischen Graz und Gleisdorf und einer möglichen Durchbindung der Züge zwischen Übelbach und Graz sowie einer möglichen Realisierung von gekoppelten Zügen im Flügelzugprinzip auf diesen Strecken in der Kompatibilität mit den Fahrzeugen der ÖBB. Für die StLB-Fahrzeuge ist von Gesamtinvestitionskosten von max 23,0 Mio Euro auszugehen.

Da der Abschluss einer derartigen Förderungsvereinbarung EU-rechtliche Relevanz besitzt, sind sowohl die EU-Abteilung wie auch der Verfassungsdienst des Landes intensiv in die Erstellung der Entwürfe für die Förderungsvereinbarungen eingebunden. Der Entwurf der Förderungsvereinbarung für die neuen GKB-Fahrzeuge liegt diesem Antrag bei, die Ausformulierung eines entsprechenden Verwaltungsübereinkommens mit der StLB wird analog erfolgen.

Umfassend geprüft wurde in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit der Landesförderung mit dem EU-Beihilfenrecht. Die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ist grundsätzlich ein Ziel der EU-Verkehrspolitik. Dies wird deutlich etwa in der Halbzeitbilanz der Europäischen Kommission zum Verkehrsweißbuch aus dem Jahr 2006 (KOM(2006) 314 endg.) oder in den Kommissionsentwürfen zu einem neuen Gemeinschaftsrahmen für Umweltschutzbeihilfen.

Über das Steiermark-Büro in Brüssel wurde am 4.6.2007 ein Gespräch in der Europäischen Kommission (Generaldirektion TREN) über die beihilfenrechtlichen Aspekte der geplanten Förderung geführt.

Nach eingehender Prüfung und der Besprechung mit der Europäischen Kommission ist die Heranziehung des Art. 10 der VO (EG) 1191/69 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Diensts verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs sinnvoll und zweckmäßig.

Diese Bestimmung sieht vor, dass die Öffentliche Hand dem Verkehrbetreiber Auflagen bzw Bedingungen für den (verpflichtenden) Betrieb des Personalverkehrs auferlegen kann. Investitionen, die auf Grund dieser Auflagen (Umweltfreundlichkeit, Hebung der Kapazität, Zuverlässigkeit etc) notwendig werden können insoweit gefördert werden als diese Investitionen über Investitionen des Normalbetriebes hinausgehen. Bei fundierter Argumentation ist hierbei ein Satz von 25-30 % Förderintensität realistisch.

Eine Notifikation der Beihilfe ist nicht notwendig, bei einer Überprüfung durch die Europäische Kommission (etwa im Falle einer Beschwerde eines Mitbewerbers) muss nur die Begründung schlüssig sein. Dadurch kann die Förderung sofort durchgeführt werden.

Sollte es zu einer Beschwerde kommen, sind die im Fördervertrag genannten Verpflichtungen geeignet, die Anwendung des Art. 10 der VO (EG) 1191/69 zu rechtfertigen.

Selbst wenn dies nach Sicht der Kommission aber nicht der Fall sein sollte, stünden noch zwei weitere Varianten der Rechtfertigung der Förderung zur Verfügung: erstens die Anwendung der VO (EG) 1107/01 vom 4.Juni 1970 über Beihilfen im Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehr. Eine Notifikation der Beihilfe wäre notwendig, die Prüfung derselben würde allerdings am großzügigen Maßstab des Art.1 der Verordnung erfolgen. Zweitens die Subsumierung unter Art. 87 (3)c EGV. Die Europäische Kommission hat in jüngster Zeit begonnen, ihre Beihilfenpolitik im Verkehrsbereich zu ändern und in einer richtungweisenden Entscheidung vom 20.Dezember 2006 (Abl. L 112/41) den Schienenverkehr gerade hinsichtlich des Ankaufs von Fahrzeugen als benachteiligten Wirtschaftszweig anerkannt, so dass derartige Beihilfen genehmigungsfähig sind.

Dem entsprechend beträgt die Höhe der Förderung für die neuen Fahrzeuge der GKB 25 % der tatsächlichen Gesamtinvestitionskosten inklusive der Übernahme der Finanzierungskosten für diesen Anteil.

Der StLB wird die Mitfinanzierung der neuen Fahrzeuge über eine entsprechende Dotierung im Budget durch die Umschichtung von Budgetmitteln in der Höhe von 25 % der tatsächlichen Gesamtinvestitionskosten inklusive der Übernahme der Finanzierungskosten für diesen Anteil gesichert.

Derzeit kann die langfristige Zinsentwicklung nur sehr schwer abgeschätzt werden. Bei der Annahme eines max Zinssatzes von ca 7 % und einer Laufzeit von 20 Jahren ergibt sich bei Ausschöpfung des jeweiligen max Gesamtinvestitionsvolumens (idH von 50,0 Mio Euro für die GKB-Fahrzeuge und idH von 23,0 Mio Euro für die StLB-Fahrzeuge) eine über 20 Jahre laufende max Landesförderung von insgesamt ca 24,0 Mio Euro bzw jährlichen Raten von ca 1,20 Mio Euro für die GKB bzw insgesamt ca 11,0 Mio Euro bzw jährlichen Raten von ca 0,55 Mio Euro für die StLB.

Auf Grund des Ausschreibungsergebnisses bzw der definitiven Bestellung der Fahrzeuge durch die GKB bzw StLB, die voraussichtlich Mitte des Jahres 2008 erfolgt, ergeben sich die Gesamtinvestitionskosten. Die max Landesförderung bzw. der Budgetanteil für die StLB-Fahrzeuge verringert sich bei Gesamtinvestitionskosten von weniger als 50,0 bzw 23 Mio Euro bzw bei eventuell geringerer Stückzahl aliquot.

Die Auszahlung der Landesförderung an die GKB erfolgt entsprechend den Zahlungsmodalitäten zwischen GKB und dem Hersteller bzw einem allfälligen Leasinggeber monatlich in 241 über 20 Jahre mit Ausnahme der Schwankungen im Bereich der Zinsentwicklung gleich bleibenden Teilbeträgen, beginnend mit der Lieferung der Fahrzeuge bzw entsprechend der Fälligkeit der ersten Rate der GKB voraussichtlich mit Mitte des Jahres 2010. Die Abrechnung erfolgt jährlich mir der Dezemberrate auf der Basis der 25%‑igen Förderung der tatsächlichen Leasingraten für Gesamtinvestition und Finanzierung.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Der Bericht über die Verhandlungen und den Abschluss der Förderungsvereinbarung zur Beschaffung von 13 neuen Triebwagengarnituren für die GKB und 6 neuen Triebwagengarnituren für die StLB wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.) Der Landtag Steiermark genehmigt den Abschluss der vorliegende Fördervereinbarung mit der GKB in der Höhe von insgesamt max 24,0 Mio Euro und einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit der StLB in der Höhe von insgesamt max 11,0 Mio Euro.

3.) Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Förderung in monatlichen Beträgen voraussichtlich ab 2010 zur Auszahlung kommt. Die aus diesen zu schließenden Vereinbarungen erwachsenden Landesbeiträge in der Höhe von max ca 1,75 Mio Euro jährlich sind im Rahmen der verfügbaren Ressortbudgetvolumina des Landesverkehrsreferenten abzudecken.