EZ/OZ: 1873/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 31.01.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA10A-40La2/2008-126
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Johann Seitinger
Beilagen: Gesetzestext, Textgegenüberstellung, Vorblatt
Betreff:
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird
Anlass der vorliegenden Gesetzesnovelle sind die beiden EuGH-Urteile Rs C-507/04 und Rs C-508/04, mit denen Österreich verurteilt wurde, da die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und die Richtlinie 79/409/EWG zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) nicht vollständig und korrekt in Landesrecht umgesetzt wurden, und Anpassungen bzw. Änderungen daher neben naturschutzrechtlichen auch in jagdrechtlichen Bestimmungen erforderlich sind.
Die gegenständlichen jagdgesetzlichen Änderungen betreffen Regelungen, die einerseits wegen der obgenannten EuGH-Verurteilungen dringend anzupassen und andererseits in Abstimmung zur Artenschutzverordnung, LGBl.Nr. 40/2007, erforderlich sind. Insbesondere sind Bestimmungen hinsichtlich der Schaffung der richtlinienkonformen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung zur Bejagung von Auer- und Birkwild enthalten.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Gesetz vom ......., mit dem das Steiermärkische Jagdgesetz 1986 geändert wird
Der Landtag Steiermark hat beschlossen: