EZ/OZ: 1933/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 21.02.2008, 15:10:19
Landtagsabgeordnete(r): Franz Majcen (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Gesetzlich geregelte Finanzierung für nicht konfessionelle Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht
In allen österreichischen Bundesländern, so auch in der Steiermark, haben sich eine Reihe von nicht konfessionellen Privatschulen bewährt, die zwar tagtäglich großartige pädagogische Leistungen erbringen, aber das Problem haben, dass für sie noch keinerlei gesetzliche Regelung gilt, die eine Unterstützung ihrer pädagogischen Arbeit durch die öffentliche Hand sicherstellt.
Den nicht konfessionellen Privatschulen sind die Vision einer ganzheitlichen Erziehung, einer individuellen Förderung und die Stärkung der Persönlichkeit sowie soziale und ökologische Zielsetzungen gemeinsam.
Seit April 2006 haben sich die nicht konfessionellen Privatschulen der Steiermark (Schulen in freier Trägerschaft, Freie Schulen) zum Verein "Plattform Freie Schulen Steiermark" vernetzt, um sich in der Öffentlichkeit als eine Alternative zu den Regelschulen vorzustellen.
In der Steiermark werden derzeit ca. 800 Schülerinnen und Schüler in nicht konfessionellen Privatschulen betreut. Dabei geht es im integrativen Unterricht in einigen dieser Schulen darum, vor allem auch Kinder, die auf Grund ihrer besonderen Bedürfnisse nur eingeschränkte Bildungschancen haben, bestens zu betreuen und ihnen eine optimale Erziehung und Bildung angedeihen zu lassen.
Es steht außer Zweifel, dass sowohl in den Regelschulen, als auch in den verschiedenen Formen privater Schulen ausgezeichnete Leistungen erbracht werden. Eine Gleichbehandlung der Schulen seitens der öffentlichen Hand wäre anzustreben. Damit können einerseits faire Bildungschancen für alle SchülerInnen erreicht werden und andererseits haben die Eltern die Möglichkeit einer freien Bildungsentscheidung für ihre Kinder.
Eltern, deren Kinder eine nicht konfessionelle Privatschule besuchen, müssen derzeit ein Schulgeld von monatlich € 240,-- aufbringen. Seitens dieser Schulen, gibt es derzeit das Entgegenkommen, dass Eltern, die sich in einer benachteiligten ökonomischen Position befinden, das Schulgeld ganz oder partiell erlassen wird. Diese fehlende Finanzierung wird durch ein hohes Engagement der Eltern, durch besondere Aktivitäten und durch den hohen Idealismus des Lehrkörpers ausgeglichen.
Das Ziel ist eine Lösung für die Finanzierung für alle nicht konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu erlangen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert an die Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, damit diese sich dafür einsetzt, dass eine gesetzlich geregelte Finanzierung für die nicht konfessionellen Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, welche großartige pädagogische Leistungen erbringen, aber gegenüber den sonstigen Schulen in ihrer materiellen Dotierung aus der öffentlichen Hand schwer benachteiligt sind, sichergestellt wird.
Unterschrift(en):
Franz Majcen (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP)