EZ/OZ: 1879/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 30.01.2009, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8B-20.2-171/2004-30 FA13A-07.50 45-07
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt, Manfred Wegscheider
Beilagen: Studie
Betreff:
Studie zur medizinisch-wissenschaftlichen Beurteilung der Grazer Luftqualität 1990-2005\; Ausweisung der Umweltzonen nach deutschem Vorbild
Mit Beschluss vom 11. Oktober 2004 wurde einstimmig das "Programm zur Feinstaubreduktion in der Steiermark", welches vor allem Maßnahmen und Strategien vorsieht, die das Bundesland und seine Gemeinden in ihrem Wirkungsbereich selbst umsetzen können, von der Landesregierung beschlossen.
Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Landessanitätsdirektion der Steiermark eine Studie beauftragt, die die Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung im Großraum Graz untersuchen sollte. Diese Studie liegt nunmehr vor und wurde bereits dem Umweltressort zur Unterstützung der do. Maßnahmen zur Feinstaubreduktion zur Verfügung gestellt.
Zusammenfassend ließen sich signifikante zeitliche Zusammenhänge zwischen Luftverunreinigung, allgemeiner und spezifischer Mortalität in Graz nachweisen, die zwar im Vergleich zu anderen Einflüssen wie dem einer Grippeepidemie geringer sind, aber dennoch einen Handlungsbedarf aufzeigen, und zwar nicht in Abhängigkeit von der Zahl der Grenzwertüberschreitungen, sondern von ihrer Höhe und der Dichte der betroffenen Bevölkerung.
Aufgrund der Tatsache, dass es kaum einen (wenn nicht gar keinen) Bereich und kein Ressort der Steiermärkischen Landesregierung gibt, das keinen Beitrag zur Feinstaubreduktion leisten könnte, sowie aufgrund des öffentlichen Interesses an den Ergebnissen derartiger Studien sollen die Ergebnisse nun der Regierung und dem Landtag vorgelegt werden. Zusätzlich kann die Studie auf der Website des Landes (www.sanitaetsdirektion.steiermark.at) abgerufen werden.
Gemäß den Informationen aus dem o.a. Programm zählt der Verkehr (Straßenverkehr sowie Verkehr in der Land-, Forst- und Bauwirtschaft) neben Industrie und Hausbrand zu den größten Verursachern von Feinstaub. Als ganzjährigem Beitrag zur Feinstaub- und NO2-Belastung kommt dem motorisierten Individualverkehr - auch aufgrund seiner bodennahen und daher in unmittelbarer Nähe der Atemluft von Verkehrsteilnehmern bedingten Emissionen - wesentliche Bedeutung zu.
Daher sollten beispielsweise auch Feinstaubkonzentrationen unterhalb des Grenzwertes von 50 µg /m³ für das Tagesmittel weiter reduziert werden, auch im Sommerhalbjahr, um den Einfluss auf die akute Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen zu minimieren.
Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr bzw. der Belastung durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe allgemein stellt die Schaffung von so genannten Umweltzonen in belasteten Ballungsräumen dar, in die nur bestimmte Kfz entsprechend ihrer Emissionsklasse einfahren dürfen.
Für die Ausweisung solcher Umweltzonen nach deutschem Vorbild ist eine umfassende Novellierung des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L) erforderlich, die auf Antrag der Steiermark durch LR Ing. Manfred Wegscheider bei der Umweltreferentenkonferenz (LURK) am 23. März 2007 einstimmig beschlossen, bis dato jedoch vom Umweltministerium nicht in Angriff genommen wurde.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Jänner 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Studie zur medizinisch-wissenschaftlichen Beurteilung der Grazer Luftqualität 1990-2005 wird zur Kenntnis genommen.