EZ/OZ: 3258/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 09.10.2009, 13:00:07
Landtagsabgeordnete(r): Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Siegfried Schrittwieser
Betreff:
Der weiß-grüne Weg - Gehaltliche Vorrückung während der Karenzzeit im Landesdienst
Der weiß-grüne Weg der Steirischen Volkspartei hat zum Ziel, die Steiermark zur lebenswertesten und innovativsten Region Europas zu machen.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunft. Um diese Möglichkeiten optimal zu vereinbaren, wurde auf gesetzlicher Ebene bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Dennoch sind weitere Rahmenbedingungen notwendig, um Müttern und Vätern im Landesdienst die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu gewährleisten.
So z.B. ist in § 154 des Stmk. L-DBR die Hemmung der Vorrückung durch Antritt eines Karenzurlaubes von Landesbediensteten des Landes Steiermark folgendermaßen geregelt:
§ 154 Abs. 4:
"Der im Abs. 1 Z 3 angeführte Hemmungszeitraum wird für folgende Karenzurlaube mit dem Tag des Wiederantrittes des Dienstes zur Hälfte für die Vorrückung wirksam:
1. Karenzurlaub, der zur Betreuung
- eines eigenen Kindes oder
- eines Wahl oder Pflegekindes oder
- eines sonstigen Kindes, das dem Haushalt des/der Bediensteten angehört und für dessen Unterhalt überwiegend er/sie und (oder) die Ehegattin/der Ehegatte des/der Bediensteten aufkommt, bis längstens zum Beginn der Schulpflicht des betreffenden Kindes gewährt worden ist,
2. Karenzurlaub zur Betreuung eines behinderten Kindes gemäß § 71."
Junge Mütter bzw. Väter, die zuhause bleiben, um das Kind zu betreuen, sollen von gehaltlichen Vorrückungen nicht ausgeschlossen werden, da auf diese Art und Weise auch die Erziehung des Kindes abgewertet wird. Es sollte daher eine Vorrückungsautomatik im Landesdienst eingeführt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, das Stmk. L-DBR dahingehend zu ändern, damit für die in § 154 Abs 4. angeführten Karenzurlaube, der Hemmungszeitraum gem. § 154 Abs. 1 Z 3 zur Gänze für die Vorrückung wirksam wird.
Unterschrift(en):
Walburga Beutl, Johann Bacher (ÖVP), Gerald Schöpfer (ÖVP), Peter Rieser (ÖVP), Barbara Riener (ÖVP), Franz Riebenbauer (ÖVP), Josef Ober (ÖVP), Franz Majcen (ÖVP), Wolfgang Kasic (ÖVP), Erwin Dirnberger (ÖVP), Christopher Drexler (ÖVP), Heinz Gach (ÖVP), Anton Gangl (ÖVP), Erwin Gruber (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Gregor Hammerl (ÖVP), Peter Tschernko (ÖVP), Josef Straßberger (ÖVP), Elisabeth Leitner (ÖVP), Karl Lackner (ÖVP), Manfred Kainz (ÖVP), Ernst Gödl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP), Odo Wöhry (ÖVP)