LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1674/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 25.10.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7C-2-0311/82-2007/3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Beschluss Nr. 502 des Landtages Steiermark vom 13. Februar 2007 über den Antrag der Abgeordneten Hamedl, Hammerl und DDr. Schöpfer betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Polizei Graz.

Mit Beschluss Nr. 502 hat der Landtag Steiermark die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, sich an die Bundesregierung mit dem Ersuchen zu wenden, dass

1. die derzeit in der Steiermark für den Grenzdienst vorgesehenen Planstellen im Zuge der bevorstehenden Schengen-Erweiterung für das Landespolizeikommando Steiermark erhalten bleiben,
2. von den derzeit 310 im Grenzdienst eingesetzten Beamten mindestens 50 Beamte zum Polizeistadtkommando Graz versetzt werden bzw. eine dementsprechende Erhöhung der Planstellen für Graz erfolgt.

Mit Schreiben vom 18. April wurde diese Forderung an Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer herangetragen, welcher nunmehr mit Schreiben vom 09. Juli 2007 folgende Antwort an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves übermittelt hat:

"Dein Schreiben vom 18. April 2007, GZ FA7C-2-0311/82-2007/1, mit dem Du den Schluss Nr. 502 des Steiermärkischen Landtages vom 13. Februar 2007 zur Planstellenerhaltung der Polizei in der Steiermark übermittelst, habe ich am 09. Mai 2007 dem Ministerrat vorgelegt. Auf Grundlage der bei den zuständigen Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen ergibt sich nachfolgende Antwort:

Zunächst muss festgehalten werden, dass trotz der auch im Bundesministerium für Inneres umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen im Personalbereich seitens der Bundesregierung immer wieder auf die besonderen Aufgabenstellungen im Sicherheitsbereich Rücksicht genommen wurde und wird.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Schengenerweiterung mit 1. Jänner 2008 noch nicht beschlossen ist, sondern von der Erfüllung aller Sicherheitsstandards der neun Kandidatenstaaten abhängig ist. Dazu gehören neben der Durchführung einer schengenkonformen Sicherung der Land- und Seegrenzen sowie der Sicherstellung der Grenzkontrolle auf Flughäfen die volle Einbindung in das EU-Fahndungssystem mit der Umsetzung des SISone4ALL, der Abschluss bi- und multilateraler Verträge für Sicherheitsstrategien auf Schengen-Niveau und die Verstärkung der Polizeikooperation. Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die laufenden Schengenevaluierung unter österreichischer Beteiligung beobachtet. Erst im November 2007 wird der Rat der Innen- und Justizminister die endgültige Entscheidung über den Fortgang der Schengenerweiterung treffen.

Neben der Einforderung der Verantwortung zur optimalen Sicherung der Schengen-Außengrenze durch die Kandidatenstaaten wird diese Maßnahme durch die Einrichtung einer EU-Grenztruppe mit österreichischer Beteiligung zur raschen Setzung von Schwerpunktmaßnahmen an der künftigen Außengrenze sowie durch zusätzliche Maßnahmen in Drittstaaten wie die verstärkte Entsendung von Dokumentenberatern, Verbindungsbeamten und die Unterstützung dieser Staaten beim Aufbau effizienter Polizeistrukturen verstärkt.

Im Zuge der Stärkung der internationalen und grenzüberschreitenden Polizeikooperation liegt der Schwerpunkt im Ausbau der Polizeikooperationszentren und des Netzes von Verbindungsbeamten, der Verstärkung der gemischten Streifen, gemeinsamer Sicherheitsanalysen und Schwerpunktaktionen, der Abstimmung von Einsatzplänen und der Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle wie zum Beispiel zur EURO 2007. Darüber hinaus stellt der Prümer Vertrag eine wesentliche Grundlage für den verstärkten polizeilichen Datenabgleich dar.

Zur Schaffung eines doppelten Sicherheitsgürtels werden seitens Österreichs im grenznahen Bereich eine Grenzraumkontrolle mit der Errichtung von Schwerpunktdienststellen sowie im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen wie zum Beispiel in Graz verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollen eingerichtet.

Dies bedeutet in einer ersten Phase die Belassung eines Großteils der derzeit in der Grenzkontrolle und -überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich, um die Einrichtung der Grenzraumkontrolle sicherstellen zu können und so in einem mehrmonatigen Zeitraum die Entwicklungen und insbesondere kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können.

Nach diesem Zeitraum wird im Herbst 2008 in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der Erkenntnisse aus diesem Zeitraum durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage und der Analyseergebnisse die weitere entsprechende Strategie entwickelt und darauf aufbauend ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt.

Die schrittweise Realisierung dieses Konzeptes erfolgt schließlich in Phase 3 ab 2009.

Aufgrund dieser Vorgangsweise sieht Österreich keinen schlagartigen Systemwechsel vor, sodass in der ersten Phase eine weitgehende Nutzung der bisherigen Grenzdienststellenstruktur und größtmögliche Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bediensteten möglich ist.

Die entsprechenden Detailkonzepte werden derzeit erarbeitet."


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 502 des Landtages Steiermark vom 13. Februar 2007 über den Antrag der Abgeordneten Hamedl, Hammerl und DDr. Schöpfer betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Polizei Graz wird zur Kenntnis genommen.