EZ/OZ: 2038/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 02.04.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG-2/1990-130
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
"Strombonus NEU" (Einl.Zahl 1646/10), Stellungnahme des Landesfinanzreferenten
Gemäß Beschluss Nr. 908, Einl.Zl. 1646/10, des Landtages Steiermark vom 15. Januar 2008 wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, zur Abfederung der in den letzten Jahren gestiegenen Stromkosten einen "Strombonus NEU" nach Maßgabe der im Landtagsbeschluss angeführten Eckpunkte einzuführen.
Seitens des Finanzressorts wird dazu berichtet, dass sich nach einem in der Regierungssitzung vom 11.02.2008 aufgelegten Sitzungsantrag der A11 - Soziales, Arbeit und Beihilfen voraussichtliche Kosten von insgesamt € 15 Mio. ergeben werden, zu deren Bedeckung Mehreinnahmen aus Dividenden der ESTAG herangezogen werden sollen.
Die Abwicklung der administrativen Arbeit soll von der FA11A durchgeführt werden, wobei von der A5 der personelle Mehrbedarf von vorerst 11 Vollzeitdienstposten zeitlich befristet auf ein halbes Jahr bereitgestellt wird. Weiters werden die zuständige Abteilung 2 sowie die Fachabteilung 1B die erforderliche räumliche und technische Ausstattung durchführen. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Bekanntgabe für die Öffentlichkeitsarbeit Kosten anfallen.
Nach Vorliegen der Kostenschätzungen für die einzelnen Bereiche wurde von der Steiermärkischen Landesregierung am 03.03.2008 unter GZ.: FA4A-21.V08-1110/2008-7 ein Qualifizierter Beschluss gemäß § 32 Abs. 2 L-VG 1960 zur Bereitstellung von insgesamt € 14.289.800,-- mit der Maßgabe gefasst, dass die nicht verbrauchten Haushaltsmittel aus der Abwicklung des Strombonus 2008 dem allgemeinen Haushalt zufließen.
Die Bedeckung erfolgt nach diesem Regierungsbeschluss durch Heranziehung tatsächlich bei der VSt. 2/914015-8230 "Beteiligungen, Dividenden" erzielter Mehreinnahmen aufgrund einer erhöhten Dividende der ESTAG.
Hinsichtlich der administrativen Abwicklung des Strombonus ist jedoch keine weitere Zuständigkeit des Finanzressorts gegeben.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 908, Einl.Zahl 1646/10 des Landtages Steiermark vom 15. Jänner 2008 betreffend Strombonus NEU wird zur Kenntnis genommen.