Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 09.10.2007, 08.01.2008, 04.03.2008 und 08.04.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Grünen, Einl.Zahl 1505/1, betreffend Verwendung von Pflanzengift durch die Straßenmeisterei liegen seitens der Landesregierung Stellungnahmen vor, die folgendes zum Inhalt haben:
Seitens der Fachabteilungen 18A und A5 - Personal wird berichtet dass,
der Einsatz von Herbiziden im Bereich der Leitpflöcke von der Straßenmeisterei Hartberg im Frühjahr 2007 versuchsweise durchgeführt wurde. Dieser Versuch wurde gemacht, um bei unvorhergesehener Personalknappheit, beispielsweise krankheitsbedingten Ausfällen, kurzfristigen Pensionierungen, übermäßigen Bedarf an Personalleistungen für nicht planbare Arbeiten wie Katastropheneinsätze, übermäßiger Anspruch an Zeitausgleich nach Extremwintersituationen etc um funktionierende Methoden zu finden, die Leitpflöcke für die VerkehrsteilnehmerInnen gut einsehbar halten zu können. Der generelle Einsatz von Herbiziden zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung als Straßenerhalter ist nicht vorgesehen. Außerdem wurden weitere Versuche unternommen, Leitpflöcke mit speziell konstruierten Leitpflockausmähgeräten, unterschiedlichen Freischneidegeräten und dem Einsatz von Betonfundamenten von Bewuchs freizuhalten.
Im Antrag vom 12.September 2007 wird der Einsatz von Roundup angeführt. In der Straßenmeisterei Hartberg wurde versuchsweise das gleichwertige Herbizid Clinic verwendet. Das Herbizid Clinic ist ein weit verbreitetes Unkrautbekämpfungsmittel, das ohne Einschränkungen im Handel erhältlich ist. So zum Beispiel wird es großflächig in der Landwirtschaft für sämtliche Bereiche der Vegetation (Getreidebau, Obst- und Gemüsebau, Parkanlagen, Spielplätze etc) angewandt. Im Zusammenhang mit Wasserorganismen kann eine schädigende Wirkung von Clinic nicht ausgeschlossen werden. Bei ausschließlicher Anwendung abseits von landwirtschaftlich genutzten Flächen mit biologischer Bewirtschaftung und abseits der Lebensräume von Amphibien können bei richtiger Anwendung schädigende Wirkungen ausgeschlossen werden.
Die Fachabteilung 18A bemerkt weiters, dass mit den im Kontrakt geplanten Personalressourcen im Normalfall auf den Einsatz von Herbiziden im Bereich der Grünflächenpflege verzichtet werden kann. Eine etwaige Umsetzung der Methode Leitpflöcke durch Einsatz von Herbiziden sichtbar zu halten, war nur in Ausnahmefällen und abseits sensibler Grünräume wie etwa Lebensräume von Amphibien gedacht, sodass Schädigungen ausgeschlossen werden können.
Von der Fachabteilung A5 - Personal wird ergänzend angemerkt, dass alle in der Straßenmeisterei Hartberg für derartige Leistungsbereiche vorgesehenen Stellen mittlerweile auch besetzt sind.
Die Fachabteilung 13A gibt folgende Stellungnahme ab:
"Das Herbizid mit dem Handelsnamen Roundup ist ein in Österreich amtlich zugelassenes glyphosate-haltiges Herbizid, das sowohl in der Landwirtschaft als auch im privaten (Garten) und kommunalen Bereich (Verkehrsflächen, Parks) verwendet wird.
Es ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung, das über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen wird und mit Hilfe des Saftstromes sich in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Es hemmt die Synthese der aromatischen Aminosäuren, sodass die Pflanze verdorrt. Daher werden neben einjährigen auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Aus dem Pflanzenschutzmittelregister - öffentlicher Teil (gemäß §22 PMG 1997, BGBI. I Nr.60) ist zu entnehmen, das die Gefahrenstoffkennzeichnung für das Roundup: Reizend Xi und Umweltgefährlich N sind, und die Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
R51/53 "giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkung haben\; Das Mittel ist schädlich für Brackwespen, Florfliegen und Raubmilben"\; und mit den
Sicherheitshinweisen (S-Sätze): S29/35: "Nicht in die Kanalisation gelangen lassen", "Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden", versehen.
Aus dem Sicherheitsdatenblatt nach EG-Richtlinie 2001/58/EG sind folgende Angaben zur Ökologie zu entnehmen:
Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit)
Stabilität im Wasser: Glyphosate zeigt Persistenz im Wasser
Stabilität im Boden: Glyphosate zeigt keine Persistenz im Boden
Mobilität: Glyphosate ist unbeweglich im Boden
Aus dem Umweltkontrollbericht1 - 18. Pflanzenschutzmittel und sonstige Biozide des Umweltbundesamtes geht hervor, das im nicht-landwirtschaftlichen Bereich Herbizide wie das Roundup im privaten (Garten) und kommunalen Bereich (Verkehrsflächen, Parks) eingesetzt werden.
Herbiziden für Parkanlagen und Grünflächen werden z.B. in Wien nicht verwendet, in Graz kommen Glyphosate und anderen Wirkstoffe zum Einsatz.
Die ÖBB verwendet auf ihren Gleisanlagen zur Bekämpfung des unerwünschten Pflanzenwuchses ebenfalls Herbizide. Die pro Jahr behandelte Fläche beträgt ca. 4.200 ha, wobei 9.700 kg Herbizide ausgebracht werden (2,3 kg/ha). Derzeit sind die Herbizide Roundup (Glyphosate als Isopropylaminsalz) und Garlon 4 (Triclopyr-butoxyethylester) im Einsatz, die im Zeitraum Mai bis Juli, in der Regel einmal jährlich, angewendet werden.
Der Einsatz physikalischer Methoden zur Bekämpfung unerwünschten Pflanzenwachstums, z.B. durch die Heißdampfmethode, wird seitens der ÖBB fallweise durchgeführt und wird weiterhin gefördert. Der Pflanzenwuchs wird bei dieser Methode mit heißem Wasserdampf auf über 70°C erhitzt und die Pflanzen so abgetötet.
Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bereich der Bundesstraßen ist eher die Ausnahme. Die Aufwuchsbekämpfung erfolgt hier in der Regel durch Mähen, Mulchen und mittels Wildkrautbürsten. Herbizide werden punktuell, vorwiegend im Autobahn- und Schnellstraßenbereich, z.B. im Bereich von Wildzäunen, die starkem Vegetationsdruck ausgesetzt sind, sowie auf Park- und Rastplätzen eingesetzt.
Der Verbrauch der Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosate (112 t im Jahr 1999) hat sich seit 1994 mehr als verdreifacht.
Der Biologe Rick Relyea hat mit seiner Studie2 an der University of Pittsburgh zeigen können, dass das globale Froschsterben möglicherweise mit dem Herbizid Roundup zusammenhängen könnte. Aufgrund der Untersuchungen geht Dr. Relyea davon aus, dass nicht der Wirkstoff Glyphosate selbst, sondern der beigesetzte Formulierungshilfsstoff die hohe Todesrate unter den Amphibien verursacht. Im Falle des von ihm verwendeten Roundup-Präparates handelt es sich um Tallowamin. Ein zwischenzeitliches Festsetzen von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern ist insofern nicht sehr hilfreich, da viele Amphibien nicht in großen Gewässern, sondern in teilweise sehr kleinen Feuchtarealen (Pfützen), die nur zeitweise Wasser führen, heranwachsen.
Zur Verminderung der Nitratkonzentration im Grundwasser der quartären Talflure des Murtales südlich von Graz wird - vorzüglich in den Grundwasserschutz- und Schongebieten der Wasserversorgungseinrichtungen - die Anlage von winterharten Gründecken stark forciert. Fallweise wird im Frühjahr zur Beseitigung der Gründecke ein Herbizid mit dem Wirkstoff Glyphosate verwendet.
Durch Sickerwasserversuche3 mit dem Wirkstoff Glyphosate und dessen Metaboliten AMPA (Aminomethylphosphonsäure), die an der Forschungsstation Wagna vom März 2002 bis April 2004 durchgeführt wurden, konnte eine potentielle Grundwassergefährdung durch die großflächige Anwendung von Glyphosate zur Beseitigung der winterharten Gründecke im Murtal nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Zusammenfassung:
Nach den Empfehlungen aus dem sechsten Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamt, dem "Nationalen Umweltplan " und dem ÖPUL-Beirat (Österreichisches Programm umweltgerechte Landwirtschaft) zu folgen, sollte insgesamt der Einsatz von Pflanzenschutzmittel, im speziellen das hier erwähnte Herbizid Roundup, reduziert werden.
Wenn es nicht unbedingt erforderlich ist, sollen die oben genannten physikalischen Methoden den chemischen bevorzugt werden.
Das Herbizid mit dem Handelsnamen Roundup ist ein in Österreich amtlich zugelassenes glyphosate-haltiges Herbizid, das bei sachgemäßer Anwendung keine Gefährdung der Oberflächengewässer darstellt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass bei großflächigem Einsatz von Roundup in Grundwasserschutz- und Schongebieten eine potentielle Grundwassergefährdung nicht auszuschließen ist.
Es kann jedoch auch bei sachgemäßer Anwendung, keinesfalls ausgeschlossen werden, dass Amphibien aus den oben genannten Umständen zu Schaden kommen könnten.
Dieser Sachverhalt betrifft allerdings alle genannten Anwendungsgebiete des Herbizids Roundup.
Auf Grund der im beiliegenden Antrag unzureichend angeführten Angaben über Aufwandmengen (z.B. Applikationsdruck der Sprühdüse des neuen Spritzgerätes mit feinerer Zerstäubung), Dauer und Häufigkeit der Anwendung, Angaben über die zu behandelnden Gesamtflächen des verwendeten Herbizids auf den vorgesehenen Bundesstraßen ist eine nähere Beurteilung hinsichtlich der Umweltgefährdung nicht möglich.
Um eine konkrete Aussage zu ermöglichen, sollten genaue Aufzeichnungen über Ort und Menge des ausgebrachten Herbizides vorgelegt werden.
Literatur:
1Sechster Umweltkontrollbericht - 18. Pflanzenschutzmittel und sonstige Biozide, Kurzfassung
2Rick A. Relyea (2005a): The impact of insecticides and herbicides on the biodiversity and productivity of aquatic communities. Ecological Applications: Vol. 15, No. 2, pp. 618-627.
Studie und Gegendarstellung zur Monsanto-Kommentierung: http://www.pitt.edu/~relyea/ roundup.html
3Sickerwasserversuche an der Forschungsstation Wagna zur Untersuchung der Verlagerung des Herbizis Glyphosate in der ungesättigten Bodenzone, LUIS, FA17C, März 2005"
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt zum Antrag, Einl.Zahl 1505/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Hagenauer und Mag. Zitz betreffend Verwendung von Pflanzengift durch die Straßenmeisterei wird zur Kenntnis genommen.