LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 7

EZ/OZ 1963/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Umwelt

Betreff:
AKW Mochovce


zu:


  • 1963/1,
    AKW Mochovce (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Umwelt" hat in

seiner Sitzung

vom
08.04.2008
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern,

I. sie möge an die slowakische Regierung offiziell herantreten und

1. auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen,
2. ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen,
3. auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen,
 
II. sie möge an die italienische Regierung offiziell herantreten und

1. in Zusammenhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheitseigentümer des slowakischen Stromversorgers SE a.s. aufmerksam machen,
2. auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinweisen,
3. auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen, sowie

III. auf EU-Ebene folgende Initiativen zu setzen:

1. über Kontakte auf der Ebene der Umweltminister gemeinsam die Umgehung der EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden,
2. den Rat, die Europäische Kommission sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf die bereits angesprochenen Sicherheitsdefizite der am Standort Mochovce verwendeten Reaktoren und auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der Espoo-Konvention hinweisen.