LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 18

EZ/OZ 1658/2

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Finanzen

Betreff:
Beschaffung von 13 neuen Triebwagengarnituren durch die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) und 6 neuen Triebwagengarnituren durch die Steiermärkischen Landesbahnen (StLB) sowie den Abschluss einer Förderungsvereinbarung für die Fahrzeugbeschaffungen zwischen Land Steiermark und GKB bzw. eines Verwaltungsübereinkommens zwischen Land Steiermark und StLB in der Höhe von max. 24,0 Mio. Euro für die GKB-Triebwagengarnituren bzw. in der Höhe von max. 11,0 Mio. Euro für die StLB-Triebwagengarnituren.


zu:


  • 1658/1,
    Beschaffung von 13 neuen Triebwagengarnituren durch die Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (GKB) und 6 neuen Triebwagengarnituren durch die Steiermärkischen Landesbahnen (StLB) sowie den Abschluss einer Förderungsvereinbarung für die Fahrzeugbeschaffungen zwischen Land Steiermark und GKB bzw. eines Verwaltungsübereinkommens zwischen Land Steiermark und StLB in der Höhe von max. 24,0 Mio. Euro für die GKB-Triebwagengarnituren bzw. in der Höhe von max. 11,0 Mio. Euro für die StLB-Triebwagengarnituren. (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Finanzen" hat in

seiner Sitzung

vom
06.11.2007
über
den oben angeführten Gegenstand
die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1.) Der Bericht über die Verhandlungen und den Abschluss der Förderungsvereinbarung zur Beschaffung von 13 neuen Triebwagengarnituren für die GKB und 6 neuen Triebwagengarnituren für die StLB wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.) Der Landtag Steiermark genehmigt den Abschluss der vorliegende Fördervereinbarung mit der GKB in der Höhe von insgesamt max 24,0 Mio Euro und einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit der StLB in der Höhe von insgesamt max 11,0 Mio Euro.

3.) Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Förderung in monatlichen Beträgen voraussichtlich ab 2010 zur Auszahlung kommt. Die aus diesen zu schließenden Vereinbarungen erwachsenden Landesbeiträge in der Höhe von max ca 1,75 Mio Euro jährlich sind im Rahmen der verfügbaren Ressortbudgetvolumina des Landesverkehrsreferenten abzudecken.