LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1925/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.02.2008, 08:47:11


Landtagsabgeordnete(r): Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Kurt Flecker, Bettina Vollath
Beilagen: Tarifstruktur.pdf, Merkblatt.pdf

Betreff:
Gerechte Tarifgestaltung bei SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr

Die derzeit geltende Tarifstruktur (siehe Beilage "Tarifstruktur") für SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr benachteiligt den Transport von weniger als 5 Kindern. Die Beförderung von 5 bis 8 Kindern wird z. B. für eine Strecke von 46 bis 98 Tageskilometern vom Familienlastenausgleichsfonds mit 0,90 Euro je Kilometer vergütet. Werden allerdings weniger als 5 Kinder transportiert, sinkt der bezahlte Kilometersatz auf 0,65 Euro (siehe Beilage "Merkblatt").

Diese ungerechte Regelung benachteiligt vor allem ländliche Regionen. In Gebieten mit teilweise sehr weit von einander entfernt und verstreut liegenden Wohnhäusern ist es wesentlich öfter erforderlich, eine geringe Anzahl von Kindern zu transportieren als in zusammenhängenden größeren Siedlungsgebieten oder Ballungsräumen.

Belastet werden in der Folge die Gemeinden. Sie sollen, so das Verlangen des Transportgewerbes, die Differenz auf den für eine Kinderanzahl ab 5 geltenden Kilometersatz ausgleichen. Bei Nichterfüllung dieser Forderung droht der Region möglicherweise eine mit einer massiven Belastung der Familien verbundene Einstellung des SchülerInnenfreifahrts-Gelegenheitsverkehrs und damit eine weitere Ausdünnung der Versorgungsinfrastruktur.

Ein weiteres Problem für die Busunternehmen im ländlichen Raum ist, dass sie im Gelegenheitsverkehr keine anderen Personen befördern dürfen, obwohl dies helfen könnte, die betriebswirtschaftliche Kostendeckung zu verbessern.

Es kann im Interesse der Entwicklung unserer ländlichen Regionen nicht hingenommen werden, dass der SchülerInnenfreifahrtstransport im Gelegenheitsverkehr durch eine ungerechte, sachlich ungerechtfertigte Differenzierung der Tarifstruktur gefährdert wird, weil der Transport von unter 5 Kindern schlechter vergütet wird als der Tranport von 5 und mehr Kindern und in der Folge die Gemeinden belastet werden. Im Sinn der Gleichbehandlung der Regionen und der Chancengleichheit unserer Kinder ist eine Gleichstellung bei der Tarifstruktur dringend erforderlich und eine Erleichterung für die Transportunternehmen bei der Mitnahme von anderen Personen zu prüfen.






Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird
  • im Interesse der Aufrechterhaltung der Versorung der ländlichen Regionen mit Infrastruktur,
  • mit dem Ziel der Vermeidung einer weiteren Ausdünnung der Versorgungsinfrastruktur in den Regionen
  • im Sinne der Gleichbehandlung von Regionen und
  • im Interesse der Chancengleichheit der Kinder
aufgefordert, an die Bundesregierung das Ersuchen zu richten,
  1. die Tarifstruktur für die Vergütung von SchülerInnenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr so zu ändern, dass eine Angleichung des Tarifs für den Transport von bis zu vier Kindern an die Vergütung für eine Beförderung von fünf  bis acht Kindern sichergestellt wird sowie
  2. zu prüfen, wie weit den Transportunternehmen die gleichzeitige Beförderung von anderen Personen ermöglicht wird, um die betriebswirtschaftliche Kostendeckung zu verbessern.



Unterschrift(en):
Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ)