EZ/OZ: 1764/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.11.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-26Na2-179/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Betreff:
Entschließungsanträge (Einl.Zahlen 1161/42 und 1161/43) über ein Naturnutzungsabgabe- bzw. Schotterabgabegesetz
Mit den Entschließungsanträgen vom 24. April 2007 (Landtagsbeschluss Nr. 555 und Nr. 556) wurde die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert, eine Regierungsvorlage über ein Naturnutzungsabgabegesetz bzw. Schotterabgabegesetz in den Landtag Steiermark einzubringen, wobei die Einnahmen des Landes aus dieser Abgabe ausschließlich dem Landschaftspflegefonds zweckzuwidmen sind.
Zu der Frage der Einhebung einer Schotterabgabe in der Steiermark ist Folgendes zu berichten:
Im Rahmen des Regierungsübereinkommens zum Budget 2006 wurde unter Pkt. II. "Strukturelle Maßnahmen" unter anderem festgehalten, dass der Regierung über die Möglichkeit der Erhebung neuer Abgaben zu berichten ist.
In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2006 die Joanneum Research Forschungsgesellschaft m.b.H. mit der Erstellung einer Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies im Bundesland Steiermark beauftragt. Diese Studie wurde Ende 2006 fertiggestellt und enthielt folgende wesentliche Feststellungen:
Eine Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies lässt sich unter zwei Aspekten, nämlich als Ökosteuer (Lenkungsinstrument) und als Fiskalsteuer (Finanzierungsinstrument) betrachten.
Ökosteuer:
Aufgrund der relativ hohen Preiselastizität ist davon auszugehen, dass das Instrument der Einführung der Schotterabgabe zwar eine grundsätzliche Lenkungswirkung hinsichtlich der Menge der abgebauten Ressourcen erzielen kann, andererseits wird eine einigermaßen gleichmäßige Belastung der Steuersubjekte, wie Produzenten, nachfragende Branchen und Verbraucher, durch die gegenständliche Abgabe nicht erreicht.
Fiskalsteuer:
Unter dem Finanzierungsaspekt erscheint die Abgabe aufgrund der relativ hohen Elastizität der Nachfrage weniger geeignet. Eine Erhöhung des Preises von Kies und Schotter würde sich auf die nachgefragte Menge in Form eines überproportionalen Rückgangs auswirken. Dazu kommt noch das Phänomen der Reduktion der abgebauten Mineralien seit 1997 von 14,6 Mio. Tonnen auf 8,5 Mio. Tonnen, das heißt, dass sich auch ohne Steuerbelastung die Steuerbasis in den letzten Jahren kontinuierlich verringert hat.
Diese Studie der Joanneum Research Forschungsgesellschaft m.b.H. über die Einführung einer Naturnutzungsabgabe im Bundesland Steiermark wurde mit Regierungsvorlage (GZ.: FA4A-26Na2/166-2007, Einl. Zahl 899/1) dem Landtag Steiermark zur Kenntnis gebracht. In der Ausschuss-Sitzung am 09. Jänner 2007 wurde ein Unterausschuss eingesetzt bzw. ein bestehender Unterausschuss mit der gegenständlichen Angelegenheit betraut. Ein Ergebnis bzw. eine Beschlussfassung betreffend diese Regierungsvorlage wurde der Steiermärkischen Landesregierung bis dato noch nicht zugeleitet.
Die Landesfinanzabteilung empfiehlt daher, aufgrund der Argumente der von der Joanneum Research Forschungsgesellschaft m.b.H. erstellten Studie über die Auswirkungen der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies von der Einführung einer Naturnutzungsabgabe für Schotter und Kies abzusehen.
Die Landesregierung lehnt mehrheitlich diesen Standpunkt ab, weil er nicht überzeugend ist und wird eine Regierungsvorlage über ein Naturnutzungs- bzw. Schotterabgabegesetz dem Landtag vorlegen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu den Entschließungsanträgen (Einl.Zahlen 1161/42 und 1161/43) über ein Naturnutzungsabgabe- bzw. Schotterabgabegesetz wird zur Kenntnis genommen.