EZ/OZ: 1765/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 11.12.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA4A-21.V08-1900/2007-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Tabellen 1) bis 6)
Betreff:
Umsetzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen des Finanzausgleiches 2008 auf den Landesvoranschlag 2008
Mit Beschluss vom 15.10.2007, GZ.: FA4A-28.F7-119/2007 hat die Landesregierung den Bericht über das "Paktum Finanzausgleich 2008" zustimmend zur Kenntnis genommen. Die in diesem Paktum vereinbarten Änderungen treten zum Teil schon 2008 budgetwirksam in Kraft. Aus diesem Grunde sind gegenüber dem vom Landtag genehmigten Budget 2008 Änderungen erforderlich.
Basis der vorgeschlagenen Änderungen sind die Berechnungen des BMF, wobei für einige Bereiche noch Art. 15a B-VG Vereinbarungen abzuschließen sind, aus denen sich eventueller Anpassungsbedarf ergeben könnte. Auch bei dem für den Ministerrat vorbereiteten Finanzausgleichsgesetz 2008 kann es im Zuge der Beschlussfassung durch den Ministerrat und das Parlament zu eventuellen Abänderungen kommen, sodass vorgeschlagen wird, den Landesfinanzreferenten zu ermächtigen, allfällige budgetwirksame Änderungen, die aus den dargestellten Gründen resultieren, vorzunehmen und dem Landtag Steiermark entsprechend zu berichten.
Im Einzelnen sind folgende budgetwirksame Maßnahmen im "Paktum Finanzausgleich 2008" zu berichten:
A. Ergebnis FAG 2008:
1. Entfall Konsolidierungsbeitrag:
Der Konsolidierungsbeitrag soll in 2 Etappen entfallen:
Erste Etappe (2008 bis 2010):
Senkung um 50% und somit um jährlich insgesamt € 208.925.000
Von diesem Betrag werden für die Länder € 155.875.000
und für die Gemeinden € 53.050.000
verwendet.
Zweite Etappe (2011 bis 2013):
Restliche Senkung um weitere jährlich insgesamt € 208.925.000
Von diesem Betrag werden für die Länder € 105.875.000
und für die Gemeinden € 103.050.000
verwendet.
In der zweiten Etappe erhalten die Gemeinden einen um € 50 Mio. höheren Beitrag am entfallenden Konsolidierungsbeitrag zur Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels.
Die technische Umsetzung des Entfalles des Konsolidierungsbeitrages erfolgt durch Aufstockung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden um die ausgewiesenen Beträge. Dadurch ergibt sich - auch unter Berücksichtigung der weiteren Schritte zur technischen Umsetzung des Paktums - eine Änderung der bisherigen Verteilungsschlüssel für die Anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.
2. Umwandlung von Transfers in Ertragsanteile:
Folgende Transfers (Finanzzuweisungen und Zuschüsse) werden mit Wirksamkeit 2008 in Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Länder und Gemeinden) umgewandelt und mit der Dynamik der Ertragsanteile valorisiert:
(siehe Tabelle 1)
Die Umrechnung der Transfers und Maßnahmen erfolgt länderweise neutral in Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit einheitlichem Schlüssel analog zur Vorgangsweise bei der Einführung des einheitlichen Schlüssels im Jahr 2005. Basis für die Umrechnung ist der Erfolg 2007.
Die Umrechnung des Investitionsbeitrages für Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur und der Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich in Ertragsanteile erfolgt erst nach Abschluss der neuen Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG zum Klimaschutz ab dem Jahr 2009. Gleichzeitig wird der bisher als ausschließliche Bundesabgabe eingeordnete Wohnbauförderungsbeitrag in eine gemeinschaftliche Bundesabgabe mit dem Verteilungsschlüssel Bund 19,45 % : Länder 80,55 % umgewandelt.
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden für die Budgets ab 2009 mit folgenden Beträgen zu berücksichtigen sein:
(siehe Tabelle 2)
3. Gesundheitsfinanzierung, Aufstockung und Valorisierung der Bundesmittel:
Zusätzliche Mittel:
Der Bund stockt seine Anteile an der Gesundheitsfinanzierung um € 100 Mio. auf, von denen € 20 Mio. als Vorwegabzug für eine Patientenausgleichsregelung an Tirol (€ 14 Mio.) sowie an Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg (je € 2 Mio.) zur Verfügung gestellt werden.
Die verbleibenden € 80 Mio. werden auf die übrigen Bundesländer zu 50% nach der Volkszahl (14,73008 %) und zu 50% nach dem letzten LKF- Verteilungsschlüssel (13,663 %) aufgeteilt.
Aus dieser Regelung entfallen auf das Land Steiermark für die Gesundheitsfinanzierung im Jahr 2008 zusätzlich € 11.357.200, die direkt an den Landesgesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden.
Die um € 100 Mio. aufgestockten Bundesanteile (variable Ust-Anteile - bisher € 264 Mio., plus fix: € 158 Mio.) für die Gesundheitsfinanzierung werden ausschließlich mit der Ertragsanteilsdynamik (ausgehend von Basis 2008) valorisiert.
Verwendung der Mittel:
Aus Sicht des Finanzressorts sind die aus der Aufstockung für die Gesundheitsfinanzierung auf das Land Steiermark entfallenden Beträge ab dem Jahr 2008 auf die zur Krankenanstaltenfinanzierung jährlich bereit zu stellenden Beträge anzurechnen.
4. Strukturmittel:
Die Mittel zur Abgeltung des Mehraufwandes aus Strukturproblemen, der den Ländern durch sinkende Schülerzahlen und im Bereich des Unterrichts für Kinder mit besonderen Förderungsbedürfnissen entsteht, werden in der ersten Etappe jährlich um € 12 Mio. und in der zweiten Etappe jährlich um € 13 Mio. aufgestockt. Die Verteilung auf die Länder erfolgt nach der Volkszahl.
Für das Land Steiermark ergibt sich daraus auf Basis der Volkszahl 2001 eine jährliche Mehreinnahme von rund € 1,77 Mio. (2008 - 2010) bzw. von € 1,91 Mio. (2011 - 2013), die jedoch zur Abdeckung des Mehraufwandes aus Strukturproblemen zu verwenden sind.
5. Aufstockung des Katastrophenfonds - Ersätze für Schäden an Bundesstraßen B:
Diese Maßnahme wurde noch während der abgelaufenen Legislaturperiode des Bundes vereinbart. Die Umsetzung konnte jedoch nicht mehr zeitgerecht erfolgen, sodass nunmehr folgende Regelung paktiert wurde:
Der Katastrophenfonds wird durch den Bund und die Länder mit je € 5 Mio., insgesamt somit um € 10 Mio. aufgestockt. Die erste Dotierung soll für das Jahr 2008 erfolgen.
Aufgrund der Reduzierung des Basisbetrages um den Länderanteil für den Katastrophenfonds entstehen für das Land Steiermark Mindereinnahmen bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben in Höhe von € 774.500 (15,49% von € 5 Mio.\; im Verhältnis der bisherigen Straßen-Zweckzuschüsse).
6. Landesumlage: Änderung der Obergrenze
Die Landesumlage soll zur Neutralisierung der durch die Umwandlung von Transfers erhöhten Ertragsanteile der Gemeinden gesenkt werden.
Laut dem Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes soll der Prozentsatz von derzeit 7,8% auf 7,6% gesenkt werden. In den Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich war jedoch eine Senkung auf 7,7% vereinbart. Eine diesbezügliche Stellungnahme wurde gegenüber dem BMF abgegeben. Inwieweit der Bund diesen verfassungsmäßig festzulegenden Rahmen nunmehr ändern wird, lässt sich derzeit nicht feststellen. Auf diesen Umstand wurde in einer gesondert dem Landtag vorgelegten Gesetzesänderung Rücksicht genommen.
7. 24-Stunden-Betreuung:
Im Rahmen der ausverhandelten Art. 15a B-VG Vereinbarung ist eine Mitfinanzierung dieser Maßnahmen durch die Länder vorgesehen. Insgesamt dürfen die österreichweiten Ausgaben den Gesamtbetrag von € 40 Mio. jährlich nicht überschreiten. Der Anteil der Länder beträgt 40% und ist somit mit € 16 Mio. ge-deckelt.
Die zusätzlichen Kosten können nur durch das zuständige Ressort ermittelt werden.
Bei Anwendung des Bevölkerungsschlüssels würde der auf die Steiermark entfallende Anteil € 2.356.800 betragen.
Unter Anwendung des derzeitigen Verteilungsschlüssels nach dem Sozialhilfegesetz zwischen Land (60%) und Gemeinden (40%) würden davon auf das Land € 1.414.100 und auf die Gemeinden € 942.700 entfallen.
Der Mehraufwand tritt mit Abschluss der Art. 15a B-VG Vereinbarung, die vom zuständigen Regierungsmitglied dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorgelegt werden wird, voraussichtlich per 1.1.2008 ein.
Nach 3 Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen. Sollte mit den präliminierten Kosten das Auslangen gefunden werden, verlängert sich die Geltungsdauer dieser Maßnahme bis 31.12.2013.
8. Mindestsicherung:
Zu dieser Maßnahme wurden bisher Eckpunkte für eine noch auszuverhandelnde Art. 15a B-VG Vereinbarung festgelegt. Die endgültige Vereinbarung wird vom zuständigen Regierungsmitglied dem Landtag Steiermark zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für diese Maßnahme sind die Nettozusatzkosten für Länder und Gemeinden mit zusammen € 50 Mio. gedeckelt.
Die zusätzlichen Kosten können nur durch das zuständige Ressort ermittelt werden.
Diese Maßnahme soll per 1.1.2009 wirksam werden. Nach dem 1. Jahr ist eine Evaluierung geplant. Bei Überschreitung der vereinbarten Deckelung sind erneut Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die künftige Kostentragung zu führen. Dieser Verhandlungsmechanismus wird auch ausgelöst, wenn die Nettozusatzkosten für ein Bundesland über € 30 Mio. betragen.
9. Kinderbetreuung und Sprachförderung
Der Bund gewährt den Ländern jährlich Zweckzuschüsse in der Höhe von insgesamt € 20 Mio. (€ 15 Mio. für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes und € 5 Mio. für die sprachliche Frühförderung). Voraussetzung ist der Abschluss einer Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG.
Der Zuschuss von € 15 Mio. für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes wird unter der Voraussetzung gewährt, dass das jeweilige Land eine Grundleistung mindestens von vier Dritteln des Zweckzuschusses erbringt, wobei auch die Leistungen von Gemeinden als Grundleistung anzuerkennen sind.
Auf das Land Steiermark entfallen:
(siehe Tabelle 3)
Die entstehenden Mehrkosten sind jedoch von der Inanspruchnahme der vereinbarten Förderung abhängig.
10. Abgestufter Bevölkerungsschlüssel
Mit der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels werden die Ertragsanteile der Gemeinden der untersten Stufe bis 10.000 Einwohner ab dem Jahr 2011 um € 100 Mio. steigen. Die gleich hohen Mindereinnahmen der anderen Gemeinden werden in voller Höhe und valorisiert ausgeglichen.
Eine finanzielle Auswirkung auf das Budget 2008 ist nicht gegeben.
11. Finanzschwache Städte über 10.000 Einwohner:
Für finanzschwache Städte/Gemeinden über 10.000 Einwohner werden in der zweiten Etappe insgesamt € 16 Mio. p. a. zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden finanziert durch
1. einen Vorwegabzug in Höhe von € 10 Mio. beim § 21 FAG
2. den Bund in Höhe von € 2 Mio.
3. das Land Wien in Höhe von € 2 Mio.
4. die Länder ohne Wien in Höhe von € 2 Mio. über die Gemeinde- Bedarfszuweisungsmittel.
Eine Auswirkung für das Budget 2008 ist nicht gegeben.
12. Abschaffung der Selbstträgerschaft
Es ist vorgesehen, die Selbstträgerschaft mit Wirkung vom Juni 2008 abzuschaffen. Dies wird zu Mehrausgaben der bisherigen Selbstträger führen, weil die höheren Ausgaben für den Dienstgeberbeitrag die Ersparnisse aus der bisherigen Leistung der Familienbeihilfe übersteigen werden.
Zum kostenneutralen Ausgleich auf Basis des Erfolges 2007 werden vom Bundesminister für Finanzen die Auswirkungen auf die Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen Krankenanstalten ermittelt.
Konkrete Angaben zu Auswirkungen auf das Budget 2008 liegen derzeit noch nicht vor.
13. Verwaltungsreform II
Aufgrund neuer Vorgaben durch das derzeitige Regierungsprogramm des Bundes war es notwenig, die Vereinbarung über die Verwaltungsreform abzuändern. Finanzielle Auswirkungen, welche bereits im Jahr 2008 auf das Land Steiermark zukommen werden, ergeben sich vor allem dadurch, dass die Bundesländer im Rahmen der Einführung des elektronischen Pensionskontos die Kosten im Bereich des zusätzlichen Sach- und Personalaufwandes zu tragen haben werden.
Eine exakte ziffernmäßige Darstellung ist gegenwärtig noch nicht möglich. Die Auswirkungen können nur durch das zuständige Ressort ermittelt werden.
Zur Umsetzung der Pensionsreform des Bundes wurde eine finanziell gleichwertige Umsetzung durch alle Bundesländer für deren Zuständigkeitsbereich unter Beachtung der unterschiedlichen Strukturen bis Ende 2009 vereinbart.
14. Stabilitätspakt
In dem neu abzuschließenden Stabilitätspakt 2008 verpflichten sich die Länder einen Stabilitätsbeitrag in Form eines durchschnittlichen Haushaltsüberschusses für das Jahr 2008 in Höhe von nicht unter 0,45% des BIP, für das Jahr 2009 in Höhe von nicht unter 0,49% des BIP, für das Jahr 2010 und alle weiteren Jahre der Geltung dieser Art. 15a B-VG Vereinbarung in Höhe von nicht unter 0,52% des BIP. Der Anteil des Landes Steiermark beträgt davon wiederum 13,991%.
Im Jahr 2008 beläuft sich daher der Stabilitätsbeitrag des Landes auf € 179.245.697 (Basis: WIFO-Prognose des BIP, Stand September 2007).
Im Budget 2008 ist ein Maastrichtüberschuss von € 199.245.700 auf Basis der
bisherigen Rechtslage ausgewiesen.
Es wird daher festgestellt, dass der Stabilitätsbeitrag nach dem neu abzuschließenden Stabilitätspakt jedenfalls unter der Voraussetzung erzielt wird, dass die Abgangsdeckung für die KAGes in Form der im Budget 2008 ausgewiesenen Darlehensgewährung an die KAGes als maastricht- unwirksame Verrechnung anerkannt wird.
15. Sonstiges:
Im Übrigen wurde u.a. auch die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur grundsätzlichen Reform des Finanzausgleiches sowie je einer Arbeitsgruppe zur Struktur und Finanzierung der Gesundheit (inklusive der Maastricht-Konformität der Krankenanstaltenfinanzierung) und Pflege sowie eine Anreizsetzung für freiwillige Gemeindekooperationen vereinbart.
B. Auswirkungen auf das Budget 2008
1. Hochrechnung des Bundesministeriums für Finanzen
Mit E-Mail vom 13.11.2007 hat das Bundesministerium für Finanzen eine Berechnungsunterlage zur länderweisen Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Ergebnisses der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 samt einer aktuellen Prognose der Ertragsanteile an den Gemeinschaftlichen Bundesabgaben übermittelt. Die Ergebnisse aus diesen Unterlagen sind hinsichtlich deren Auswirkungen auf das Budget 2008 berücksichtigt.
2. Verteilungsschlüssel
Der Verteilungsschlüssel zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden für die Anteile an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel wird vom Bundesminister für Finanzen für die Jahre 2008 bis 2010 bis spätestens September 2008 und für die Jahre 2011 bis 2013 bis spätestens September 2011 ermittelt.
Die ermittelten %-Sätze werden mit Verordnung des BMF kundgemacht.
Bis zum Vorliegen der endgültigen %-Sätze werden die für das Jahr 2008 fälligen Vorschüsse zwischen dem Bund, den Ländern (Wien als Land) und den Gemeinden (Wien als Gemeinde) in folgendem Hundertsatzverhältnis geteilt:
(siehe Tabelle 4)
Die Anteile der Länder und Gemeinden an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel werden nach folgenden Schlüsseln verteilt:
(siehe Tabelle 5)
3. Voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf das Budget 2008
Die unter A beschriebenen Maßnahmen werden sich auf das Budget 2008 voraussichtlich wie folgt auswirken:
(siehe Tabelle 6)
4. Verwendung der Mehreinnahmen
Für das Jahr 2008 werden somit
- der aus der Gesundheitsfinanzierung erwartete Mehrertrag von rund € 10,129 bis zu € 11,357 Mio. auf den veranschlagten Landesbeitrag zum Gesundheitsfonds angerechnet und die bei der VST 1/560205-7382 veranschlagten Mittel um den Betrag gekürzt, der vom Gesundheitsfonds als tatsächlicher Mehrertrag aus den Bundesmitteln vereinnahmt wird.
- die erwarteten Mehreinnahmen aus den zusätzlichen Strukturmitteln und aus den Mitteln für die Kinderbetreuung und Sprachförderung auf der Ausgabenseite bereitgestellt.
- weitere Mehreinnahmen zur Bedeckung des Landesanteiles für die Kinderbetreuung und Sprachförderung, des Mehraufwandes für die 24-Stunden-Betreuung und des derzeit nicht feststehenden zusätzlichen Aufwandes aus der Abschaffung der Selbstträgerschaft und der Verwaltungsreform II heranzuziehen sein.
Der als Gesamtverbesserung verbleibende Betrag von derzeit rd. € 65,599 Mio., der sich noch um die derzeit nicht feststehenden Bedeckungserfordernisse insbesondere aus der Abschaffung der Selbstträgerschaft und aus der Verwaltungsreform II reduzieren wird, soll aus Sicht des Finanzressorts in voller Höhe zur Reduzierung des Nettodefizits 2008 verwendet werden.
C. Ausblick Budget 2009
Budgetziele
Nach den durch die Steiermärkische Landesregierung in der Budgetklausur vom 28.11.2005 festgelegten Budgetzielen soll bis 2009 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden und die Obergrenze der Gesamtverschuldung maximal 130% des Gesamtschuldenstandes 2005 (das sind rd. € 1.446,4 Mio.) betragen.
Ausgangssituation
Mit den für die Jahre 2007 und 2008 veranschlagten Gebarungsabgängen von € 82.374.100 (2007) und € 89.925.100 (2008), insgesamt somit € 172.299.200 wurde der vorgegebene Rahmen in voller Höhe ausgeschöpft.
Zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushaltes für das
Jahr 2009 ergibt sich gegenüber dem Voranschlag 2008 ein
Verbesserungsbedarf von zumindest rd. € 365.718.700
der sich wie folgt zusammensetzt:
Gebarungsabgang 2008 € 89.925.100
Entfall von Einnahmen:
Ao. Ertrag aus der Auflösung von Gebührstellungen € 9.500.000
Erlös aus dem Verkauf von Landeswohnungen € 20.000.000
Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur € 47.632.000
Zusätzliche Ausgaben:
Voraussichtliche Rückführung an die Wohnbauförderung lt.
Mitteilung der A15 vom 8.8.2007 für 2009 € 44.000.000
Nach § 4 (6) des Steiermärkischen Wohnbauförderungs-
gesetzes LGBL. Nr. 48/2007 sind zum Ausgleich der erfolgten
Kürzungen der Zweckzuschüsse in den Haushaltsjahren 2006
bis 2008 sowie der für die teilweise Finanzierung der Budgets
2007/2008 für den allgemeinen Haushalt getätigten Entnahme
aus der Rücklage Wohnbauförderung ab dem Jahr 2009 Mittel
aus dem allgemeinen Haushalt der Wohnbauförderung bereit
zu stellen.
Nach der Budgetvereinbarung 2007/2008 ist die Aufteilung der
Rückflüsse auf die Jahre 2009 bis 2014 unter möglichster
Schonung der Landeshaushalte und unter Bedachtnahme auf
die geplanten Wohnbauvolumina vorzunehmen.
Weiters sind gem. § 4 (5) im Jahr 2009 € 17 Mio. an die
Wohnbauförderung zum Ausgleich der erfolgten Forderungs-
veräußerungen rückzuführen.
Gegenüber dem Budget 2008 beträgt der Mehraufwand daher € 1.400.000
Nach der beschlossenen Finanzierungsvereinbarung zwischen
dem Land und der KAGes sind zur Deckung der Betriebsab-
gänge sowie zur Dotierung eines Steuerungstopfes im Jahr
2009 vom Land € 377.027.600 bereit zu stellen. Gegenüber
dem Budget 2008 ergibt sich daher ein Mehraufwand von € 153.261.600
Darüber hinaus ist durch die vorgesehene Anwendung der Bevölkerungsstatistik ab 2009 mit einem Rückgang des Anteiles der Steiermark am Bevölkerungsschlüssel zu rechnen, wodurch sich Mindereinnahmen aus den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben ergeben werden.
Das Bundesministerium für Finanzen beziffert diese Mindereinnahmen der Steiermark in seiner Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Vereinbarung über den Finanzausgleich vom 13.11.2007 für das Land mit € 13,8 Mio., für die Gemeinde-Bedarfzuweisungsmittel mit € 1,2 Mio. und für die gekürzten Gemeinde-Ertragsanteile mit € 8,5 Mio.
D. Haushaltstechnische Maßnahmen zum Budget 2008
1. Bezogen auf den Landesvoranschlag 2008 sind von der Umrechnung in Ertragsanteile folgende, auf Basis des FAG 2005 veranschlagte Einnahmen betroffen:
a) aus Finanzzuweisungen und Zuschüssen:
2/941005-8500 Kopfquotenausgleich, Ertrag € 29.846.000
2/941315-8500 Bedarfszuweisung gem. § 22 (5) FAG € 640.800
2/941405-8500 Finanzzuweisung für umweltschonende
und energiesparende Maßnahmen € 12.900.000
2/941201-8500 Finanzzuweisung zur Förderung der
Landwirtschaft € 2.798.500
2/941011-8500 Finanzzuweisung aus dem Ertrag der
Mineralölsteuer € 26.000.000
2/943021-8500 Zuschuss zur Förderung des Umwelt-
schutzes € 1.016.400
b) Zweckzuschuss für die Finanzierung von Straßen
lt. Zweckzuschussgesetz des Bundes, § 4a:
2/611015-8501 Kostenbeitrag des Bundes für Bundes-
straßen (Verländerung) € 54.541.000
2/611165-8501 Kostenbeitrag des Bundes für den
Betrieb des STED € 15.395.500
2/618025-8501 Kostenbeitrag des Bundes für den
Personalaufwand des STED € 14.414.000
2/618055-8501 Kostenbeitrag des Bundes für Bekleidung € 70.000
Summe: € 157.622.200
aus Finanzzuweisungen:
2/941501-8500 Bedarfszuweisung gem. § 23 (1) FAG
für die Gemeinden € 19.669.200
Diese Einnahmen entfallen ab dem Jahr 2008 und werden - soweit sie das Land betreffen - durch entsprechende Mehreinnahmen beim Ansatz 2/925005 "Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben" ersetzt.
2. Die entfallende Bedarfszuweisung gem. § 23 (1) FAG 2005 für die Gemeinden wird wegen der Umwandlung in Ertragsanteile durch ebenfalls entsprechend höhere Gemeinde-Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ersetzt, die jedoch nicht haushaltswirksam verrechnet werden.
Die bei der Ausgaben-VST 1/941508-7304 zur Verteilung des Betrages von € 19.669.200 an die Gemeinden im Jahr 2008 veranschlagten Mittel sind daher einzusparen und stehen nicht für eine Auszahlung oder Umschichtung zur Verfügung.
3. Durch Zuordnung des Zweckzuschusses für die Finanzierung von Straßen zu den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben und den Entfall der entsprechenden Einnahmen in der Voranschlagsgruppe 6 entsteht im Straßenbereich für 2008 eine um € 84.420.500 höhere Nettobelastung.
Aufgrund der daraus resultierenden Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben können die für den Straßenbereich für 2008 veranschlagten Ausgaben zuzüglich der mit Regierungsbeschluss vom 10.9.2007, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-150, betreffend die Bereitstellung der zusätzlichen Einnahmen aus der Mineralölsteuererhöhung bereits genehmigten Mehrausgaben von € 4.800.000 in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Eine darüber hinausgehende Mittelbereitstellung aufgrund der nach der Ertragsanteildynamik steigenden Einnahmen bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben erfolgt nicht.
4. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Gesundheitsfinanzierung ist von dem bei der VST 1/560205-7382 "Beitrag an den Gesundheitsfonds Steiermark" im Budget 2008 mit € 32.400.000 veranschlagten Betrag der Betrag zu kürzen, der vom Gesundheitsfonds als tatsächlicher Mehrertrag aus den Bundesmitteln vereinnahmt wird.
5. Zur Verrechnung der Strukturmittel sind von der FA4A nach Vorliegen der rechtlichen Grundlagen die notwendigen Voranschlagsstellen zu eröffnen.
Die Verwendung zur Finanzierung des Aufwandes kann nur nach Maßgabe der der tatsächlich erzielten Einnahmen erfolgen.
6. Die Bedeckung des Mehraufwandes aus der 24-Stunden-Betreuung und aus der Kinderbetreuung und Sprachförderung sowie der derzeit nicht feststehenden zusätzlichen Kosten aus der Abschaffung der Selbstträgerschaft und der Verwaltungsreform II hat nach Vorliegen der rechtlichen Grundlagen über vom Finanzreferenten einzuholende qualifizierte Regierungsbeschlüsse aus Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach Maßgabe des tatsächlichen Bedarfs zu erfolgen.
7. Die verbleibenden finanziellen Verbesserungen sind zur Reduzierung des Nettodefizits 2008 zu verwenden.
8. Der Landesfinanzreferent wird ermächtigt, allfällige budgetwirksame Änderungen, die aus einem eventuellen Anpassungsbedarf bei den noch abzuschließenden Art. 15a BVG Vereinbarungen oder dem für den Ministerrat vorbereiteten Finanzausgleichsgesetz 2008 resultieren, vorzunehmen. Diesbezüglich ist dem Landtag Steiermark entsprechend zu berichten.
Die haushaltstechnischen Maßnahmen zum Budget 2008 wären vom Landtag Steiermark zu genehmigen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Der vorstehende Bericht über die Umsetzung der haushaltsmäßigen Auswirkungen des Finanzausgleiches 2008 auf den Landesvoranschlag 2008 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die in Punkt D der gegenständlichen Regierungsvorlage angeführten haushaltstechnischen Maßnahmen zum Budget 2008 werden genehmigt.