EZ/OZ: 1551/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 13.09.2007, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA8A-18Ge23/2007-4 und FA11A-02-16/2007-65
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker, Helmut Hirt
Betreff:
Beschluss des Landtages Steiermark vom 12.12.2006 (Einl.Zahl 889/3) betreffend Kostenübernahme für Gebärmutterhalskrebsprophylaxe.
Zufolge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 29.01.2007 wurde der Beschluss des Steiermärkischen Landtages Nr. 438 (EZ. 889/3) mit Schreiben vom 29.01.2007 wie folgt an die Bundesregierung herangetragen:
"Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung am 12.12.2006 den Beschluss gefasst, mit dem die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert wird,
1. an die Bundesregierung mit dem dringenden Ersuchen heranzutreten, auf den Hauptverband der Sozialversicherungsträger einzuwirken, raschest möglich das Verfahren zur Aufnahme des Medikamentes "Gardasil" zur Gebärmutterhalskrebsprophylaxe in den Erstattungskodex in die Wege zu leiten, sowie
2. die Sozialversicherungsträger in der Steiermark aufzufordern, schon vorab die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer kostenlosen Gebärmutterhalskrebsprophylaxe durch das Medikament "Gardasil" zu prüfen und umgehend umzusetzen.
Begründet wird dieser Antrag wie folgt:
Pro Jahr erkranken 700 Frauen in Österreich an Gebärmutterhalskrebs - 180 sterben daran. Außer regelmäßigen Untersuchungen bei FrauenärztInnen gab es bislang noch keine Vorsorgemöglichkeiten. Jetzt gibt es erstmals ein Heilmittel: "Gardasil".
Als Wundermittel will die Ärzteschaft "Gardasil" von der Firmengruppe Sanofi-Pasteur MSD/Merck zwar nicht gleich bezeichnen, "tatsächlich handelt es sich dabei aber um ein Präparat mit beeindruckender Wirkung", beschreibt es Gert Klima, Chefarzt der steirischen Gebietskrankenkasse (GKK). Das neue Heilmittel wird in drei Teilimpfungen verabreicht, was 624 Euro kostet. Vor dem ersten Geschlechtsverkehr injiziert, sollen dadurch drei Viertel aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verhindert werden. "Dabei regt dieser Impfstoff den Denkprozess des Immunsystems im Körper an", erklärt Klima. "So können bestimmte humane Papillomviren bekämpft werden. Und diese Viren - die durch Geschlechtsverkehr übertragen werden - sind großteils verantwortlich für die Krebserkrankungen.
Auch im Gesundheitsministerium wurde bereits über "Gardasil" diskutiert. Allein: Die stockenden Regierungsverhandlungen verzögern auch die Preisverhandlungen rund um das begehrte Medikament. Also bleibt der Impfstoff teuer.
Auf die leichte Schulter - so versichern alle Beteiligten - werde das Thema nicht genommen. Erich Laminger etwa, der Vorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, beteuert, dass der Hauptverband im Interesse der Bürgerinnen eine genaue Prüfung des Impfstoffes vornehme.
Eine so wichtige Vorsorgeuntersuchung sollte jeder Frau unentgeltlich zugänglich sein und nicht an der Kostenfrage scheitern, weil durch die Vorbeugung einer Krebserkrankung die beschwerliche Behandlung für jede betroffene Frau und zudem die enormen Behandlungs- und Therapiekosten bei Krebserkrankungen vermieden werden könnten.
Der Ausschluss von dieser Maßnahme durch Kostenbarrieren für Personen mit geringem Einkommen kann ebenfalls nicht hingenommen werden!
Auf Grund des zitierten Beschlusses des Landtages Steiermark vom 12.12.2006 bzw. der dargestellten fachlichen Äußerung und Begründung ergeht daher die dringende Forderung an die Bundesregierung, die Umsetzung der vom Landtag Steiermark geforderten Kostenübernahme für Gebärmutterhalskrebsprophylaxe zu fördern."
Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 14.03.2007 bekanntgegeben, dass der Herr Bundeskanzler die Mitglieder der Bundesregierung in der Sitzung des Ministerrates am 14.03.2007 von dieser Eingabe in Kenntnis gesetzt hat.
Mit Schreiben vom 09.05.2007 wurde auf Grundlage der beim zuständigen Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend eingeholten Stellungnahme nachfolgende Antwort des Bundeskanzlers mitgeteilt:
"Die Wichtigkeit und Bedeutung einer Prävention gegen das Cervixkarzinom steht außer Streit. Es ist jedoch festzuhalten, dass die angebotene Impfung nicht eine gegen Gebärmutterhalskrebs im Allgemeinen ist, sondern eine solche gegen das Papilloma-Virus, welches Gebärmutterhalskrebs auslöst. Wenngleich dieses Virus etwa 80 % aller Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs verursacht, so ist es für diese Erkrankung doch nicht alleine verantwortlich. Der Oberste Sanitätsrat hat die in Rede stehende Impfung empfohlen. Mit ihr ist aber kein absoluter Schutz gegen diese Krebsform verbunden. Daher besteht die Gefahr, dass sich die betroffenen Personen bei Unkenntnis dieses Umstandes nach erfolgter Impfung vorschnell in Sicherheit wiegen und die entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (obwohl diese weiterhin angebracht wären) bzw. Maßnahmen gegen sexuell übertragbare Krankheiten, wie den Gebrauch von Kondomen, vernachlässigen. Einer derartigen Entwicklung sollte nicht Vorschub geleistet werden. Die weitere Vorgangsweise wird daher schon aus diesem Grund noch eingehend zu diskutieren sein.
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend muss aber auch auf die finanziellen Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung Bedacht nehmen und kann daher keine Forderungen erheben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit in einer ohnehin angespannten budgetären Situation der Versicherungsträger noch zusätzlich gefährden.
Derzeit werden in dieser Angelegenheit auf mehreren Ebenen Verhandlungen - unter anderem auch eine allfällige Zuschussregelung - geführt. Die Ergebnisse dieser Gespräche sind abzuwarten."
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2007.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss des Landtages Steiermark vom 12.12.2006 (EZ. 889/3), betreffend Kostenübernahme für Gebärmuttermutterhalskrebsprophylaxe, wird zur Kenntnis genommen und genehmigt.