LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1632/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 16.10.2007, 11:47:35


Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath

Betreff:
Gleichstellung aller mit LeiterInnenfunktion betrauten PädagogInnen Sonderpädagogischer Zentren

 
Aufgabe der sonderpädagogischen Förderung ist es, Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine ihren persönlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen entsprechende schulische Bildung und Erziehung zu ermöglichen.
 
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Sinn des § 8 Absatz 1 des Schulpflichtgesetzes (SchPflG) liegt dann vor, wenn ein Kind infolge physischer oder psychischer Behinderung dem Unterricht in der Volks-, Haupt- oder Polytechnischen Schule ohne sonderpädagogische Förderung nicht zu folgen vermag, aber dennoch schulfähig ist. Ungenügende Schulleistungen allein begründen daher nicht zwingend einen sonderpädagogischen Förderbedarf.
 
In der Steiermark werden seit dem Schuljahr 1985/86 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) integrativ beschult. Die Sonderpädagogischen Zentren unterstützen und fördern die Integration und haben die Steiermark in diesem Bereich zu einer Vorreiterin in Österreich gemacht. Im laufenden Schuljahr sind bereits 85% aller SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert. In weiterer Folge werden daher einige Sonderschulen aufgelöst beziehungsweise stillgelegt werden.

§ 27a Absatz 2 des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) sieht vor, dass für den Fall, dass in einem Schulbezirk keine geeignete Sonderschule mehr besteht, diese Aufgaben vom Bezirksschulrat wahrzunehmen sind.

Dienstrechtlich ergibt sich jedoch für alle PädagogInnen, die vom Bezirksschulrat mit den Aufgaben eines Sonderpädagogischen Zentrums betraut worden sind, insofern eine Ungleichbehandlung, als SonderschuldirektorInnen eine LeiterInnenzulage beziehen, bei deren Berechnung die Zahl der in den Volks- und Hauptschulen betreuten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Berücksichtigung findet. Jene PädagogInnen, die über Zuweisung durch die Steiermärkische Landesregierung dieselben Aufgaben wahrnehmen, haben hingegen keinen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung für die Betreuung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,
an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, eine bundesweite Regelung dahingehend zu treffen, dass
  1. eine finanzielle Gleichstellung für aller mit LeiterInnenfunktion betrauten PädagogInnen Sonderpädagogischer Zentren herbeigeführt wird,  
  2. zusätzliche finanzielle Ressourcen für Präventivmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden und
  3. die Sonderpädagogischen Zentren als eigenständige sonderpädagogische Koordinationsstellen mit dem Rechtsstatus einer Schule gesetzlich verankert werden.


Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ), Martina Schröck (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Detlef Gruber (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ)