LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1929/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 21.02.2008, 15:04:23


Landtagsabgeordnete(r): Johann Bacher (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP)
Fraktion(en): ÖVP
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Regelung für Distrikts- und Gemeindeärzte

Nach dem Auslaufen der alten Distriktsärzteregelung gibt es derzeit Gemeindeärzte und Distriktsärzte. Die Aufgaben der Distriktsärzte, wie zum Beispiel die Totenbeschau, werden nun von den Gemeindeärzten durchgeführt. Dabei kommt es zunehmend zu Problemen. Es gibt eine Verordnung die angibt, wie viel die Gemeindeärzte für ihre Tätigkeiten bekommen dürfen. Die Gemeindeärzte wiederum sehen die Entlohnung für gewisse Tätigkeiten als zu gering an und wollen demnach gewisse Aufgaben nicht mehr erfüllen. Die Gemeinden dürfen aber, in Entsprechung der Verordnung, nicht mehr als angegeben bezahlen.
Das kann in der Praxis dazu führen, dass z.B. eine Totenbeschau nicht durchgeführt wird.
Dazu gibt es bereits eine rege Korrespondenz Betroffener mit dem zuständigen Regierungsmitglied. Im Sinne der Bevölkerung, aber auch im Sinne der Ärzte sollte das zuständige Mitglied der Landesregierung eine tragfähige Lösung dieses Problems herbeiführen.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert eine tragfähige Lösung für die Aufgabenbereiche und die Entlohnung der Gemeinde- und Distriktsärzte herbeizuführen.


Unterschrift(en):
Johann Bacher (ÖVP), Eduard Hamedl (ÖVP), Bernhard Ederer (ÖVP)