LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1768/1
KA-Nr: 106

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.12.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): LAD-09.10-552/2002-51, FA1A-05.00-32/2007-1, FA1B-B1.10-156/2007-5, A2-02.20-11/2006-14, A302L2/2007-29, FA4B-03-L/2007-9, A5-C1.10-42969/2004-257, FA6A1.LRH1/05-9ad, FA6C 31La1/20, FA6D-06.Re1/2007-145, FA8A-82 Re 1/2007-32, FA8B-10.1-5/1992-48, FA10B-00-14/2006-20, FA10C-02R2/32-2007, FA12A-30be-1/2007-132, FA12C-21.GA-11/2007-105, A14-13-155/2007-87, A15-03 L1/2007, FA19A 02La1-1995/63, LBD-14.530-1/2006-5
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves, Hermann Schützenhöfer, Christian Buchmann, Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP), Helmut Hirt, Johann Seitinger, Bettina Vollath, Manfred Wegscheider

Betreff:
Beschluss Nr. 723, Einl.Zahl 1274/3, vom 3. Juli 2007 betreffend Maßnahmenbericht der Landesregierung

Der Landtag Steiermark hat am 3. Juli 2007 mit Beschluss Nr. 723, Einl.Zahl 1274/3 die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert,

1.) ihre verfassungsgesetzlichen Pflichten gemäß § 28 Abs. 4 Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz zu beachten,
2.) über die bisher gesetzten Maßnahmen auf Grund der Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofes in dieser Gesetzgebungsperiode zu berichten und
3.) in Hinkunft dem Kontrollausschuss innerhalb von sechs Monaten nach Behandlung eines Landesrechnungshofberichtes im Landtag Maßnahmenberichte gemäß § 28 Abs. 4 Landesrechnungshof-Verfassungshofgesetz zu übermitteln.

Dieser Beschluss wurde allen Regierungsmitgliedern zur weiteren Veranlassung übermittelt.
Die Landesamtsdirektion hat mit Schreiben vom 17. Juli 2007 alle Abteilungen und Fachabteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt und mitgeteilt, dass ein alle Ressorts umfassender Maßnahmenbericht für die XV. Gesetzgebungsperiode gemäß Punkt 2.) des o.a. Landtagsbeschlusses von der Landesamtsdirektion erstellt wird. Es wurden daher alle Abteilungen und Fachabteilungen ersucht, die Berichte des Landesrechnungshofes aus der XV. Gesetzgebungsperiode zu prüfen, ob den do. jeweiligen Zuständigkeitsbereich betreffende Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthalten sind, welche Maßnahmen im Sinne des § 28 Abs. 4 Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz erforderlich machen. Die Maßnahmenberichte waren der Landesamtsdirektion zu übermitteln.

Die Dienststellen wurden ferner angewiesen, in Hinkunft die Bestimmung des § 28 Abs. 4 Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz zu beachten bzw. die erforderlichen Veranlassungen zu treffen, damit die Landesregierung fristgerecht der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflicht entsprechen kann.

Im Sinne des § 28 Abs. 4 Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz werden nachfolgend die bisher gesetzten Maßnahmen auf Grund von Beanstandungen und Verbesserungsvorschlägen dargestellt, die in den Berichten des Landesrechnungshofes aus der XV. Gesetzgebungsperiode enthalten sind, soweit noch keine gesonderte Berichterstattung an den Landtag erfolgt ist.

1.) Stichprobenweise Überprüfung von Aufzugsanlagen in Gebäuden des Landes Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 3.7.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 10B zur Aufzugsanlage im Landwirtschaftlichen Versuchszentrum Haidegg, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz:
- Ein zusätzlicher Aufzugswärter wurde zwischenzeitig vom TÜV-Austria eingeschult und im Aufzugsbuch eingetragen.
- Die Beschriftung (Traglast, Personenanzahl) wurde außen beim Lift angebracht.
- Die Aufzugsnummer in der Kabine und die Aufzugsnummer in der Dokumentation wurden richtig gestellt.
- Die Aufzugsanlage wurde am 13.12.2006 der wiederkehrenden jährlichen Überprüfung unterzogen. Die nächste Überprüfung folgt im IV. Quartal 2007.


2.) Prüfung der Ausbildungseinrichtungen im Gesundheitsbereich des Landes Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 3.7.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Zu Punkt 2.3.
Das Raumprogramm wurde mit Zustimmung der Direktorinnen erstellt und ist bereits umgesetzt.

Zu Punkt 3.3.1.
Die irrtümlich ausgewiesenen Dienstposten für die medizinisch-wissenschaftlichen Leiter wurden korrigiert.

Zu Punkt 3.3.2.
Eine Änderung der Honorarzahlung an hauptberuflich tätige Lehrpersonen ist vorbereitet und wird mit Herbst 2008 in der Form umgesetzt werden können, dass die Lehrzulage entsprechend erhöht wird (Zustimmung der LPV liegt vor).
Dazu ist eine Änderung des Landes - Dienst- und Besoldungsrechtes notwendig. Eine Detailabklärung ist mit der Abteilung 5 - Personal vorweg abgesprochen.

Zu Punkt 3.3.3.
Die Honorarabrechnungen erfolgen aufgrund sozialversicherungsrechtlicher Gegebenheiten monatlich und werden seit Oktober 2006 über das neu installierte Schulorganisationsprogramm durch die Schulen durchgeführt.
Nachdem alle LehrerInnen und Vortragende ihre Unterrichtstätigkeiten an der Schule direkt über dieses Programm bestätigen, ist es nicht möglich, Honorarabrechnungen in der FA8A zu tätigen.

Zu Punkt 3.3.7.
Alle Nebenbeschäftigungen der nachgeordneten Dienststellen werden der Abteilung 5 - Personal über den Dienstweg schriftlich übermittelt.

Zu Punkt 3.4.
An der Fertigstellung des OHB wird gemeinsam mit der Organisationsfachabteilung gearbeitet.

Zu Punkt 3.6.
Die Vorschreibung der Einnahmen ist mit der Landesbuchhaltung abgestimmt. Ziel ist es, die Verwahrkonten zu leeren und die Einnahmen gezielt verbuchen zu können. Insgesamt bedeutet die gelebte Praxis keinen Mehraufwand gegenüber der vorherigen Vorgangsweise.
 
Zu Punkt 3.7.
Die ehemals veralteten EDV-Geräte sind seit Herbst 2006 ausgetauscht und somit treten weit weniger Störfälle auf.

Zu Punkt 4.1.4.
Die Überführung der MTD- und Hebammen-Ausbildung in die FH Joanneum ist weitgehend abgeschlossen, sodass nun auch eventuelle Unsicherheiten die Rahmenbedingungen der Dienstzuweisungen betreffend, beseitigt sind.

Zu Punkt 5.1.4. und 5.2.9.
Als Gründe für die hohen Ausfallsquoten wurde u.a. die Quantität des Unterrichtsstoffes in einigen Unterrichtsfächern eruiert, sodass Unterrichtsgegenstände mit sehr viel Inhalt (z.B. 80-100 Std. VL) in 2 Terminen abgeprüft werden.
Zusätzlich wurden Besprechungen mit den DirektorInnen und Vortragenden durchgeführt, mit dem Ziel eine gemeinsame Lösung zu finden, wie der Unterrichtsstoff den SchülerInnen verständlicher näher gebracht werden kann.
Weiters wurde das Aufnahmeverfahren überarbeitet, um die Motivation und die Eignung der BewerberInnen für diese Ausbildung besser herausfiltern zu können.
Es werden zunehmend Klassenunterrichte durchgeführt, um den Unterricht nicht in großen Vorlesungsgruppen abzuhalten und somit die Aufmerksamkeit der SchülerInnen besser auf den Unterricht zu konzentrieren.

Zu Punkt 5.1.5. und 5.2.10.
Die Krankenstandsdauer betreffend ist zu sagen, dass der hohe Krankenstand auf eine chronische Krankheit einer Lehrerin zurückzuführen war\; diese ist in der Folge an dieser Krankheit auch verstorben. Zusätzlich darf das Lebensalter der Bediensteten nicht übersehen werden und die Zahl der begünstigten Behinderten.
Als Gegenmaßnahmen werden an verschiedenen Schulen Teamseminare durchgeführt, die offensichtlich bereits positiv wirken, sowie auch Coachings und vereinzelt Supervisionen. Zu diesen Maßnahmen wurden zusätzlich die Arbeitsabläufe intern analysiert, um eventuell Doppelgleisigkeiten zu vermeiden bzw. Arbeitsabläufe zu vereinfachen.

Zu Punkt 5.5.
Zur Auslastung des Internates in Leoben wird mitgeteilt, dass nunmehr das Internat in ein Wohnheim umgewandelt wurde, sodass jede/r Schüler/in einen eigenen Schlüssel hat. Weiters wurde das Wohnheim nun auch für männliche Schüler geöffnet (war nur nach kleinen Umbauarbeiten möglich).
Aufgrund der neuen Struktur wird davon ausgegangen, dass das Wohnheim nun wieder häufiger in Anspruch genommen wird.

Zu Punkt 5.9.  Schule für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
Es sind bereits wichtige Vorbereitungsarbeiten und Absprachen für die Übernahme der Schule in die Verwaltung des Landes ab 01.01.2008 getroffen, sodass es ab diesen Zeitpunkt keine "Sonderstellung" der o.a. Schule mehr geben wird.


3.) Prüfung der Gebarung, der Organisation und der Auslastung des LKH Deutschlandsberg
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 3.7.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Auslastung in der Sonderklasse liegt im Vergleich mit anderen steirischen Fondkrankenanstalten im unteren Bereich
Aufgrund der mit Jahresanfang begonnenen Stationssanierungen konnte keine gravierende Erhöhung der Sonderklasseauslastung erreicht werden. Eine Optimierung der Auslastung in der Sonderklasse wird weiterhin angestrebt. Unterstützend dazu wird eine weitergehende Sanierung der Sonderklassezimmer als zweckmäßig angesehen.

Bettenführende Einrichtungen - Aufgrund der verkürzten durchschnittlichen Verweildauer verminderte sich - trotz höherer Anzahl an stationären Patienten - die Zahl der Belagstage um 5,7%, die Auslastung sank um 2,3%.
Die seit der Prüfung durch den LRH erfolgte Planbettenreduktion von 219 auf 212 Planbetten wird vorläufig beibehalten.
Zur Optimierung der Auslastung und der Personalressourcen wird ab Oktober 2007 probeweise eine interdisziplinäre 5-Tages-Station mit 28 Betten für die Fachbereiche Gynäkologie und Chirurgie eingerichtet.
Weiters wird zur Zeit untersucht, inwiefern durch stärkere interdisziplinäre Belegungsmodelle und eine gezieltere Aufnahmepolitik zumindest saisonale Stationsschließungen möglich sind.
Vor der Vornahme von endgültigen Strukturentscheidungen werden jedoch die Pläne regionaler Strukturentwicklungen, insbesondere in Bezug auf die Gynäkologie und Geburtshilfe und die Unfallchirurgie abzuwarten sein.

Abteilung für Innere Medizin - Um eine Vollauslastung von 85% zu erreichen, wäre auch ein Bettenstand von 85 (anstatt der für 2005 ausgewiesenen 93) Betten ausreichend.
Wie bereits in der Stellungnahme dargelegt wurde, ergab eine Berechnung nach der mit dem LRH abgestimmten Methode für das Jahr 2010 einen Bedarf an 86 Betten und zwei Tagesklinikplätzen. Unter der Voraussetzung, dass das Angebot an Akutgeriatrie/Remobilisations-Betten (AG/R-Betten) weiter ausgedehnt wird und die Abläufe im Sinne einer rascheren Übernahme von geriatrischen Patienten an spezialisierten Einrichtungen optimiert werden können, wird zusätzlich mit einer Reduktion von vier internistischen Betten gerechnet.
Ergänzend wird angeführt, dass es durch die Installation eines Ruheraumes nun möglich ist, Eingriffe in Sedierung (wie z. B. Colonoskopien) auch ambulant durchzuführen. Damit wird eine weitere Reduktion von zwei Betten an der Abteilung für Innere Medizin mit 01. Jänner 2008 angestrebt.

Abteilung für Chirurgie - Um eine Vollauslastung von 85% zu erreichen, wäre auch ein Bettenstand von 69 (anstatt der für 2005 ausgewiesenen 84) Betten ausreichend.
Mit Oktober 2007 wird probeweise eine chirurgisch/gynäkologische 5-Tages-Station mit 28 Betten eingeführt. Nach dem Probelauf und den damit verbundenen Erkenntnissen wird die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Inwieweit diese neue Organisationsform auch zu einer Bettenreduktion beitragen kann, wird sich nach Abschluss des 3-monatigen Probelaufes abschätzen lassen.
Weiters wird angeführt, dass sich der "MSAP 2010 - Unfallchirurgisches Leistungsspektrum an Abteilungen für Allgemeinchirurgie" in Ausarbeitung befindet und werden damit weitere Strukturentscheidungen getroffen werden.

Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Durch eine Bettenreduktion der 2005 ausgewiesenen 36 Betten soll die Versorgung an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Siehe dazu die Stellungnahme zu obigen Punkt "Abteilung für Chirurgie" betreffend die Einführung einer 5-Tages-Station.
 
Übermittlung des Brandschutzplanes an die Freiwillige Feuerwehr Deutschlandsberg.
Am 18. Oktober 2006 wurde im LKH Deutschlandsberg eine Brandschutzübung abgehalten.
Die um die Erkenntnisse dieser Brandschutzordnung ergänzte Version des Brandschutzplanes (insbesondere die Checklisten aus der Brandschutzordnung) wurde an die Freiwillige Feuerwehr Deutschlandsberg weitergeleitet.


4.) Überprüfung ausgewählter Unternehmensbereiche, insbesondere der Gebarung der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft ELIN GmbH
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 12.6.2007)
     
Stellungnahme der Abteilung 15:
Der geprüfte Bauträger hat mit Eingabe vom 10.09.2007 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, welche auf die am Schluss des Rechnungshofberichtes angeführten Empfehlungen detailliert Bezug nimmt. Diese Stellungnahme liegt in der Abteilung 15 zur Einsichtnahme auf.
Zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, welche sich primär an die Abteilung für Wohnbauförderung gerichtet haben, wird Folgendes berichtet:

1. Die Aufsichtsbehörde sollte alle genehmigungspflichtigen Geschäfte, insbesondere zu augenscheinlich marktunüblichen Konditionen, genau begutachten, allenfalls auch unter Einbeziehung des Revisionsverbandes.
Im Verfahren von genehmigungspflichtigen Geschäften (z.B. Ausnahmegeschäfte, Erwerb von Anteilen an Bauvereinigungen etc.) sind das Finanzamt sowie der Revisionsverband gem. § 33 WGG zu hören. Der Verband gibt de facto immer eine fachliche Stellungnahme ab. Zur Regelung von § 10a iVm 10 WGG darf nochmals auf die Besonderheit hingewiesen werden, wonach bei der Übertragung von Unternehmensanteilen im gemeinnützigen Bereich eben keine marktkonforme Bewertung der Anteile erfolgen darf.

2. Die Prüfungshandlungen haben ergeben, dass das Unternehmen in Bezug auf Konzerngeschäfte in den letzten Jahren eine Entwicklung genommen hat, welche den Regelungen des WGG in wesentlichem Ausmaß entgegenstehen könnte. Der Landesrechnungshof empfiehlt daher der Aufsichtsbehörde, das Unternehmen mittelfristig über das sonst übliche Maß hinausgehend zu begleiten. Insbesonders sollte vor allem die weitere Entwicklung des Unternehmens, vor allem hinsichtlich der Kapitalbindung, geprüft werden, soweit nicht ohnehin genehmigungspflichtige Vorgänge vorliegen werden. Auch die Einsichtnahme in für die weitere Geschäftsentwicklung wesentliche Unterlagen wird angeraten.
Seit Jahresende 2006 hat es eine Reihe von Informationsgesprächen mit den Eigentümervertretern und der Geschäftsführung des Unternehmens gegeben, welche u.a. der Begleitung und Finalisierung der Sanierungsmaßnahmen gedient haben. Auch hat die Aufsichtsbehörde zwischenzeitig den geprüften Bauträger zu Berichten über den aktuellen Stand der Umsetzung des Sanierungspaketes, kontinuierliche Vorlage der Quartalsberichte samt den diesbezüglichen Aufsichtsratsprotokollen sowie künftigen Berichten bei Transaktionen im Unternehmensverband aufgefordert.

3. Künftig sollte die Aufsichtsbehörde darauf achten, möglichst zeitnah einen geprüften Jahresabschluss zu erhalten.
Zwischenzeitig ist von Seiten der Aufsichtsbehörde ein Rundschreiben an sämtliche gemeinnützigen Wohnbauträger ergangen, in dem auf die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie auf die Vorlage des Jahresabschlusses gegenüber der Aufsichtsbehörde hingewiesen wurde.

4. Der Aufsichtsbehörde wird empfohlen, in den nächsten Jahren jedenfalls an den Generalversammlungen des Unternehmens teilzunehmen.
Die für das Jahr 2007 anberaumte Generalversammlung, zu der die Aufsichtsbehörde auch eingeladen worden war, musste am Tag zuvor wegen eines schweren Unfalles eines der Geschäftsführer abgesagt werden. Der Ersatztermin wird in nächster Zukunft festgesetzt werden, wobei die Aufsichtsbehörde sicherlich teilnehmen wird.

5. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte überprüfen, ob im Zuge der Revision oder eigener Prüfung festgestellte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist durch das geprüfte Unternehmen behoben wurden. Sollte keine Behebung stattgefunden haben, ist vom Unternehmen eine Mitteilung gem. § 28 Abs. 6 WGG einzufordern.
Das Unternehmen hat eine Stellungnahme zu den im Prüfungsbericht aufgezeigten Kritikpunkten abgegeben, welche nach Prüfung durch den Revisionsverband von diesem als ausreichend erachtet wurden.

 
5.)  Überprüfung des Zukunftsfonds Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 12.6.2007)
     
Stellungnahme der Abteilung 3:
Punkt 2.2.1 Personal
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Prüfberichtes wurden die Controllingleistungen des Zukunftsfonds extern vergeben. Der Landesrechnungshof empfiehlt einen längerfristigen Planungshorizont hinsichtlich der Vergabe dieser Controllingleistungen zu berücksichtigen (die Vergabe erfolgte in Zeiträumen von 6 bis 12 Monaten). Die Abteilung 3 war seit Gründung des Zukunftsfonds im Jahr 2001 um eine entsprechende personelle Aufstockung bemüht, um die im Zusammenhang mit dem Fonds anfallenden Arbeiten bewältigen zu können. Mit 15.1.2007 wurde die bisher externe Controllingkraft in den Landesdienst übernommen und konnte somit der vom Landesrechnungshof angeregte langfristige Planungshorizont bereits erreicht werden. Dadurch ist eine weitere Verlängerung der extern vergebenen Controllingaufträge für den Zukunftsfonds nicht mehr relevant.

Punkt 2.3.2 Anzahl der Projekte
Vom Landesrechnungshof wurde eine zeitoptimierte Abwicklung der im Zukunftsfonds laufenden Projekte angeregt und empfohlen, dies durch eine Straffung bei Abläufen oder durch erhöhten Personaleinsatz zu erreichen. Hinsichtlich einer Ablaufoptimierung ist aus Sicht der Geschäftsstelle selbstverständlich alles unternommen worden, um eine effiziente Projektabwicklung zu gewährleisten. Aufgrund der notwendigen Controllingmaßnahmen und dem damit verbundenen Prüfungsaufwand, der gemeinsam mit der FA4B zu bewältigen ist, stößt eine weitere zeitliche Optimierung der Abrechnungen an ihre Grenzen. Mit einer personellen Verstärkung des Zukunftsfonds wird aufgrund der Personalzuwachses, wie oben unter Punkt 2.2.1 beschrieben, in nächster Zeit nicht zu rechnen sein.

Punkt 2.4.1 Kuratorium
Einer Einhaltung von § 2.3 der GO des Kuratoriums, wonach zumindest einmal jährlich eine Kuratoriumssitzung abzuhalten ist, wird vor dem Hintergrund einer fehlenden Budgetierung des Zukunftsfonds für 2007 und 2008 auch künftig nicht in vollem Umfang entsprochen werden können. Es wird dem Kuratorium bei der nächsten Sitzung daher eine Änderung der Geschäftsordnung in diesem Punkt vorgeschlagen werden.

Punkt 2.7 Berichte des Zukunftsfonds
Die Vorlage des Tätigkeitsberichts 2002-2003 an den Steiermärkischen Landtag (entsprechend der Bestimmung in § 3 Abs 2 ZFG) wird nachgeholt, indem dieser Bericht gemeinsam mit dem Bericht der aktuellen Förderperiode vorgelegt werden wird.

Da die Ausschreibungen des Zukunftsfonds nicht zwingend jährlich stattfinden, wird bei der nächsten Gesetzesnovellierung eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Bestimmung (§ 3 Abs 2 ZFG) erfolgen, sodass die künftige Berichtspflicht an die Ausschreibungen gebunden sein wird.

Punkt 4.1 Projekte im Bereich der ZF-Geschäftsstelle
Durch eine Entwertung geprüfter Originalbelege konnte bei Projekt B (4.1.2) vermieden werden, dass ein solcher Beleg bei einer weiteren fördernden Landesabteilung anerkannt wurde. Das Projekt konnte vollständig und ordnungsgemäß abgerechnet werden. Vor dem Hintergrund, dass derselbe Förderungsnehmer ein weiteres Projekt beim Zukunftsfonds genehmigt bekommen hat, hat die Geschäftsstelle dieses Projekt nach Vorliegen der Jahresabschlüsse des Förderungszeitraumes einer kritischen Prüfung unterzogen. In dieser Prüfung konnte keine Überförderung des Förderungsnehmers festgestellt werden.

Punkte 4.2 bis 4.5 Projekte, die im Bereich der SFG oder anderer Landesdienststellen abgewickelt wurden
Der Rechnungshof regt an, in Anlehnung an die Vereinbarung zwischen der A3 und der SFG eine einheitliche schriftliche Vereinbarung auch mit anderen Landesdienststellen zu treffen, sofern diese Projekte aus dem Zukunftsfonds abwickeln. Von der A3 wird eine solche Zusammenarbeit als Amtshilfe gesehen, für die keine zusätzliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die Festlegung im Regierungsbeschluss, dass eine weitere Projektabwicklung über eine bestimmte Abteilung erfolgen soll, erscheint als ausreichend. Auch sind in diesem Punkt die Regelungen der allgemeinen Rahmenrichtlinie für die Vergabe von Förderungen des Landes Steiermark abzuwarten.

Stellungnahme der Abteilung 14:
Der Landesrechnungshof empfiehlt eine Verbesserung der Dokumentation bei den Abrechnungsprüfungen (S. 35).
Dies ist umgesetzt. Die Dokumentation der Projektabrechnungen, die bei F&\;E-Projekten auf den Prüfberichten der ForschungsförderungsgmbH (FFG) basieren, wird nunmehr bei den Zukunftsfondsprojekten durch eine detailliertere Darstellung der einzelnen Prüfungsfeststellungen ergänzt. 

6.) Organisation und Vollzug der Nächtigungsabgabe und des Tourismusinteressentenbeitrages durch das Land Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 12.6.2007)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 1B:
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 72), die Schaffung effizienter IT-Unterstützung zur Erzielung eines Rationalisierungseffektes hinsichtlich des Personaleinsatzes weiterzuverfolgen:
Nach dem Redesign und der Webforms-Umstellung der Applikation "Steirisches Tourismusgesetz" (STG) sowie der Konzeption und Erstellung einer Web-Applikation zur Unterstützung der Aufsicht über die Tourismusverbände sollen im Anschluss an die Fertigstellung der landesweiten Webforms-Umstellung die Schnittstelle zwischen der Applikation STG und der Aktenverwaltung (AKVE) sowie eine Verbesserung der Einbindung der Tourismusverbände und Gemeinden (Datenupload) realisiert werden.

 
7.) Stichprobenweise Prüfung der von der Gemeinn. Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg. Gen.m.b.H. Liezen in Gleisdorf, Dr. Minarikgasse 6-18 und Frohsinnstraße 4-10 errichteten Wohnanlage
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2007)
Stellungnahme der Abteilung 15:
1. Es wird empfohlen, die Voraussetzungen für eine erhöhte Förderung gemäß § 7 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz 1993 sowohl dem Inhalt als auch der Höhe nach zu regeln. Damit wäre dem verfassungsrechtlichen Legalitätsgebot entsprochen und die Rechtssicherheit gewährleistet.
Basis der herangezogenen Bestimmung ist § 10 Abs. 3 Z. 2 WFG. Intention des Gesetzgebers war, eine flexible Lösung zu schaffen und die Verwaltung nicht durch Überdeterminierung einzuschränken. Eine taxative Aufzählung von Zuschlägen könnte dazu führen, dass man von Seiten des Bauträgers und Planers bemüht sein wird, möglichst viele Zuschläge zu erreichen.

2. Im vorliegenden Projekt gab es bedingt durch die Hochwassersituation eine nicht offizielle Begehung und Abklärung mit dem Stadtbauamt Gleisdorf hinsichtlich der Benützungsbewilligung. In einem solchen Fall ist auf eine lückenlose Dokumentation und  Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise zu achten.
Hiezu hat der Bauträger in einer ergänzenden Stellungnahme ausgeführt, in Zukunft der Empfehlung des Landesrechnungshofes zu folgen.

3. Wenn Verfahren als "offene Verfahren" bzw. "nicht offene Verfahren" lt. ÖNORM deklariert werden, sind auch die Regelungen der ÖNORM einzuhalten.
Die bloße Bezeichnung kann nicht Rechtsfolgen, wie die Anwendbarkeit der Vergabevorschriften zur Folge haben. § 1 der DurchführungsVO gilt nur in dem in Abs. 9 vorgegebenen Rahmen für den geförderten Geschossbau.
Gemäß § 1 Abs. 9 der DurchführungsVO sind bei der Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnungen sowie von Wohnheimen gemäß § 10 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 die von der für die Wohnbauförderung zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung freigegebenen standardisierten Leistungsbeschreibungen und Vorbemerkungen sowie die für die Vergabe vorgesehenen amtlichen Formblätter zu verwenden. Überdies sind die Bestimmungen des Abs. 6 anzuwenden.
In den freigegebenen standardisierten Leistungsbeschreibungen und Formblättern wird z.T. auf die ÖNORM A 2050 Bezug genommen\; dies bedeutet, dass die ÖNORM A 2050 eben nur teilweise und nur in den Punkten, auf die in den standardisierten Leistungsbeschreibungen verwiesen wird, anzuwenden ist.

4. Es wird angeregt, thermographische Untersuchungen und Luftdichtigkeitsüberprüfungen "Blower-Door" (im Fertigteil- bzw. Holzbau) auch zukünftig als Abnahmeprüfung von Professionisten- und Baumeisterleistungen einzuführen.
Mit Verordnung vom 15.5.2006 ist es zu einer weiteren Ökologisierung der Wohnbauförderung gekommen. Unter anderem wurde § 4 Abs. 3 Z. 2 geändert.
§ 4 Abs. 3 lautet nunmehr: "Die Förderung der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und von Wohnheimen darf nur erfolgen und die Zustimmung zur Errichtung von Eigentumswohnungen (§ 22 des Steiermärkischen  Wohnbauförderungsgesetzes 1993) darf nur erteilt werden, wenn sich der Förderungswerber verpflichtet,
1. während der gesamten Förderungslaufzeit eine Energiebuchhaltung zu führen, aus der der tatsächliche Energieverbrauch hervorgeht (diese Bestimmung gilt ab 6 geförderten Wohneinheiten)\;
2. nach der ersten Heizperiode im Anlassfall das geförderte Objekt einer thermographischen Prüfung zu unterziehen.
Holzbauten und Passivhäuser sind darüber hinaus einem einmaligen Luftdichtheitsnachweis zu unterziehen."

In den Erläuterungen zur Änderung der Durchführungsverordnung wird ausgeführt, dass ein Anlassfall für die Durchführung einer thermographischen Überprüfung z.B. ein erhöhter Heizwärmebedarf gemäß der Energiebuchhaltung oder eine begründete Beschwerde eines Bewohners sein kann. Da bei Holzbauten und Passivhäusern verstärkt mit Folien gearbeitet wird, die im Bereich von Anschlüssen leicht beschädigt werden können, ist für diese Bauweisen auch ein Luftdichtheitsnachweis vorzulegen.

Zum Themenkreis Thermographie:
Aus technischer Sicht ist eine thermographische Überprüfung erst nach Ablauf einer Heizperiode sowie Ablauf eines Jahres nach Wohnungsbezug sinnvoll. Eine thermographische Überprüfung ergibt erst nach vollständiger Austrocknung des Objektes ein objektives und somit brauchbares Ergebnis. Eine derartige Überprüfung im Rahmen der vom LRH vorgeschlagenen Abnahme wäre daher in keiner Weise aussagekräftig. Da nahezu bei allen Neubauten keine thermographischen Probleme bestehen, erscheint es im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sinnvoll, auch in Zukunft nur in qualifizierten Anlassfällen eine ggst. Überprüfung vorzunehmen.

Zum Themenkreis "Blower-Door" (Luftdichtheitsnachweis):
Bezogen auf Holzbauten und Passivhäuser werden bereits jetzt im Zusammenhang mit der Abnahme diese Untersuchungen vorgenommen. Hinsichtlich der Anregung des LRH, auch Fertigteilhäuser diesbezüglich mit einzubeziehen, wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Fertigbauteile in den Fertigungshallen mit äußerster Präzision und unter optimalen Rahmenbedingungen produziert werden und daher die Beschädigungsgefahr von einzelnen Bauteilen so gut wie auszuschließen ist. 

5. Der LRH ist der Meinung, dass die gemeinnützigen Wohnbauträger im Hinblick auf den besonders hohen Einsatz öffentlicher Mittel wie öffentliche Auftraggeber zu behandeln wären. Daher sollte von Seiten des Landesgesetzgebers folgerichtig die Einhaltung der österreichischen Vergaberichtlinien vorgeschrieben werden, um die Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu gewährleisten.
Gemäß § 3 Stmk. WFG 1993 ("Grundsätze der Förderung") ist die Frage der Wirtschaftlichkeit eine grundsätzliche Förderungsvoraussetzung. In Entsprechung dieser Grundsatzbestimmung wurde § 1 der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz gestaltet. Absatz 7 der zitierten Norm sieht daher die Vergabe an den Billigstbieter vor. Darüber hinaus sind zur Ermittlung des Billigstbieters Preisverhandlungen mit dem erst-, zweit- und drittgereihten Bieter möglich. Aufgrund dieser Bestimmung von § 1 der ggst. Verordnung ist es in der Praxis möglich, bei den Baufirmen äußerst günstige Konditionen zu erwirken. Dies schlägt sich selbstverständlich auch zugunsten der zukünftigen Bewohner von geförderten Wohnungen nieder. Eine Anwendung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes im Bereich der gemeinnützigen Bauträger wäre daher aus ha. Sicht nicht im Sinne der vom LRH angesprochenen Kriterien.

6. Sonstige Empfehlungen aus dem Prüfbericht:
a) Der Landesrechnungshof empfiehlt, die Mieter des Bauvorhabens über richtiges Heizen und Lüften zu informieren.
Stellungnahme des Bauträgers: Der zuständige Hausverwalter hat die Information der Mieter, auch durch Übergabe der Informationsbroschüre "Richtiges Lüften" durchgeführt\; bei Mieterwechsel erfolgt ebenfalls die Information durch Übergabe der Broschüre.

b) Der Landesrechnungshof empfiehlt, eine Sanierung der in den Baufugen zwischen Haus 4 und 5 befindlichen Risse, die zum Abbröckeln des Putzes bzw. der Farbe führen, noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu veranlassen.
Stellungnahme des Bauträgers: Die Sanierung wurde im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt.
 
 
8.) Einheitlicher Internet- und Intranetauftritt des Landes Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 1B:
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 63), bei der Erweiterung bzw. Änderung von Internetauftritten der Abteilungen und Ressorts verstärkt auf bereits bestehende Stylevorlagen zurückzugreifen, um Kosten zu sparen:
Sowohl aus Kostengründen als auch zur Sicherstellung einer möglichst umfassenden Einheitlichkeit des Internetauftritts wird bei Erweiterungen bzw. Änderungen von Internetauftritten der Abteilungen und Ressorts nur mehr auf bereits bestehende Stylevorlagen zurückgegriffen. Neue Templates kommen nur dann zum Einsatz, wenn es die Funktionalität - z. B. neue Applikationen - erfordert. Im Zuge der Umsetzung der Barrierefreiheit von www.steiermark.at werden darüber hinaus auch die bestehende Stylevorlagen weiter vereinheitlicht.

Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 63), Dateninhalte aus landesinternen Datenbanken verstärkt über die sog. "Container-Applikationen" in das CMS zu integrieren:
Dateninhalte aus landesinternen Datenbanken werden verstärkt über die sog. "Container-Applikationen" in das CMS integriert, um damit auf einfacherem Wege auf zentral vorhandene Informationen zugreifen zu können.

Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 63), zur Optimierung der Rechnungskontrolle bei der Angebots- und Rechnungsprüfung einen IT-Spezialisten der Fachabteilung 1B - Informationstechnologie beratend beizuziehen:
Zur Optimierung der Rechnungskontrolle werden individuelle Firmenangebote gemeinsam von fachkompetenten Mitarbeitern der FA1B und der FA1C besprochen. Wartungsleistungen sowie Kleinleistungen, die von der betreuenden Firma unverzüglich vorgenommen werden müssen, sind von dieser Firma minutiös zu listen und vierteljährlich der FA1B zur Überprüfung und Kontrolle zu übermitteln\; erst nach einer genauen Überprüfung durch Mitarbeiter der FA1B und der FA1C dürfen diese Rechnungen zur Verrechnung gelangen.

Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 64), Überlegungen anzustellen und Maßnahmen vorzubereiten, wie in kritischen Situationen (z.B. Ausfall des Vertragspartners) die Weiterführung des Gesamtsystems sichergestellt werden kann:
Da das gesamte System im Bereich des Landes Steiermark installiert ist und das Land Steiermark im Besitze des aktuellen Sourcecodes ist, ist gewährleistet, dass bei einem Ausfall des Vertragspartners alle Systeme auf dem gegebenen Status weiterfunktionieren. Für Weiterentwicklungen müsste im Anlassfall ein neuer Partner in einem Ausschreibungsverfahren gesucht werden, oder aber es müssten die notwendigen Ressourcen innerhalb des Landesdienstes bereitgestellt werden.


9.) Überprüfung der Aufzugsanlagen im Bereich der KAGES
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2007)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Aufzüge im LKH Bad Radkersburg und im LKH Wagna sind nicht am Notrufsystem angeschlossen
Im LKH Bad Radkersburg wurden bis auf eine Aufzugsanlage alle Aufzüge an das Notrufsystem mit Sprechverbindung angeschlossen. Ein Aufzug (Baujahr 1989) ist derzeit noch mit einem akustischen Notrufsignal ausgestattet.
Im LKH Wagna wurde das Notrufsystem installiert und in Betrieb genommen.
 
In den besichtigten Kabinen fehlten zum Teil Schutzrahmen über den Notruftasten
Die Notruftasten wurden in den beanstandeten LKHs, soweit möglich, mit Schutzrahmen versehen.
Da in den Aufzügen der LSF das unbeabsichtigte Auslösen von Fehlalarmen durch eine Verzögerungsschaltung (Notruftaste ist mindestens drei Sekunden zu bestätigen) erreicht wird, wurde auf die Anbringung von Schutzrahmen verzichtet.

Hinweis auf zulässige Traglast fehlte an mehreren Lasthaken
Die Hinweisschilder mit den korrekten Traglasten für die vorhandenen Lasthaken in den Triebwerksräumen wurden angebracht bzw. wurden im LKH Leoben-Eisenerz und LKH Hörgas-Enzenbach die Lasthaken, deren zulässige Traglast nicht mehr bestimmbar war, außer Betrieb genommen.


10.) Prüfung des Brandschutzes der Betriebs- und Schulgebäude Haidegg in Graz, Ragnitzstraße
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2007)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 10B:
- Die Einrichtung der geforderten Sicherheitsbeleuchtung im Mehrzwecksaal und in den anschließenden Fluchtwegen wird zuständigkeitshalber von der Fachabteilung 6C - Landwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen veranlasst.
- Nach sachverständiger Prüfung erfüllen Fußboden, Wandbeläge und Deckenbelag die Anforderungen. Die Prüfung der nicht umseitig abgedeckten Akustikdämmung im Deckenbereich hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen wird zuständigkeitshalber von der Fachabteilung 6C - Landwirtschaftliches Berufs- und Fachschulwesen veranlasst.
- Die Bestuhlungspläne sind bereits ausgearbeitet worden, ebenso Brandschutzordnung, Brandschutzplan und Alarmplan.


11.) Prüfung des Brandschutzes der Liegenschaft Landessportzentrum in Graz, Jahngasse 1 und 3
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2007)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 12C:
Für den organisatorischen Brandschutz sind eine Brandschutzordnung, ein Brandschutzplan und ein Alarmplan auszuarbeiten.
 
Umsetzung:
-  Brandschutzordnung und Brandschutzplan wurden seitens der FA12C/Landessportzentrum erstellt.
- Alarmplan wird durch den Hauseigentümer (Landesimmobiliengesellschaft) erstellt.


12.) Prüfung der Organisation der Bezirkshauptmannschaften in der Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)

Personalmanagement:
Es wird die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die die Umsetzung und Nutzung der Erfahrungen der von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Maßnahmen betreffend die Dezentralisierung der Bezirkshauptmannschaften evaluieren soll, angeregt.
Im Auftrag des Landesamtsdirektors wird die Weiterführung der Dezentralisierung im Sinne einer Erweiterung der budgetären Selbständigkeit der Bezirkshauptmannschaften gemeinsam mit Bezirkshauptleuten in Bearbeitung genommen.
 
Bei Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten ist auf die Prüfung der Unvereinbarkeiten besonders Wert zu legen. Aufzeichnungen der Nebenbeschäftigungen und Nebentätigkeiten sollten grundlegend aktualisiert und nachvollziehbar geführt werden.
Diesen Empfehlungen wurde entsprochen.
Um den Bediensteten die Verpflichtung zur Meldung von Nebenbeschäftigungen sowie den Dienststellenleitern die Verpflichtung zur Prüfung der Vereinbarkeit von Nebenbeschäftigungen mit den dienstlichen Aufgaben neuerlich in Erinnerung zu rufen, wurde ein Erlass der Abteilung 5 - Personal ausgearbeitet, der in den nächsten Wochen an die Dienststellen ergehen wird.
Da eine Meldung von Nebentätigkeiten derzeit gesetzlich nicht vorgesehen ist, wird beabsichtigt, im Zuge der nächsten Novelle des Landes - Dienst- und Besoldungsrechtes eine solche im Gesetz zu verankern. Die A5 - Personal wird eine diesbezügliche Landtagsvorlage vorbereiten und nach Abschluss der Verhandlungen mit der Landespersonalvertretung der Landesregierung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
 
Erledigung der behördlichen Aufgaben:
Die Erstellung des bereits begonnenen einheitlichen Produkt/Leistungskataloges als Basis für eine funktionierende Kosten-Leistungsrechnung ist zu forcieren:
Die Erstellung des landesweit einheitlichen Leistungskataloges wurde im Sommer 2007 abgeschlossen.

Benchmarking-Maßnahmen, die der Verfahrenskonzentration dienen, sollten eingerichtet werden.
Benchmarking-Maßnahmen werden durch das Verfahrenscontrolling bereits durchgeführt. Weitere, darüber hinausgehende Benchmarking-Projekte können erst mit vertretbarem Aufwand durchgeführt werden, wenn eine laufende Kosten- und Leistungsrechnung bzw. ein einheitliches Kennzahlen- und Berichtswesen implementiert sind. Eine Basis für Benchmarking bietet in eingeschränkter Form auch eine Einmalkostenrechnung. Dazu wurde vom Landesamtsdirektor vor wenigen Wochen der Auftrag erteilt\; die Ergebnisse sollen auch für Benchmarking-Projekte genutzt werden.
 
Aufbau- und Ablauforganisation:
Bürger/innenämter und Bürger/inneninformationsstellen sind auf der Grundlage systematischer und nachvollziehbarer Aufzeichnungen im Sinne einer effizienten Einsatzplanung und Prozessoptimierung zu evaluieren.
Der Leistungskatalog wurde im Sommer 2007 fertig gestellt. Auf Basis dieses Leistungskataloges ist geplant, eine Einmalkostenrechnung (Zeitraum bis Februar 2008) durchzuführen, welche geeignete Grundlagen für die Evaluierung der Bürgerämter bieten wird. Es wird daher eine Koppelung der Evaluierung der Bürgerämter mit den Ergebnissen einer Einmalkostenrechnung für zweckmäßig erachtet. Die Durchführung der Evaluierung ist abhängig vom Gesamtprojektportfolio der FA1A und der damit verbundenen Ressourcenbindung\; angestrebt wird ein Abschluss bis Sommer 2008.
 
Die bereits installierte Projektgruppe "ASV-Dienst - Neu" sollte möglichst bald ein ganzheitliches Konzept betreffend den Einsatz von Amtssachverständigen und Nichtamtlichen Sachverständigen vorlegen:
Dazu wird berichtet, dass am 9. Juli 2007 von der Steiermärkischen Landesregierung eine Richtlinie für den Einsatz Nichtamtlicher Sachverständiger beschlossen wurde. Darin wird grundsätzlich die Beiziehung von Nichtamtlichen Sachverständigen sowie die damit verbundene und erforderliche Qualitätssicherung geregelt.

Projekt "Aufgaben und Verantwortung der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörden":
Die seit 2006 arbeitende Projektgruppe verfolgt die Ziele, Verpflichtungen der sachlich (fachlich) in Betracht kommenden Oberbehörden (vorgesetzten Dienststellen) zu erfassen, in einer "Handlungsanleitung für Oberbehörden" aufzuzeigen und in jeder "Oberbehörde" umzusetzen. Derzeit wird von den Mitgliedern des Projektteams an der endgültigen Formulierung der "Handlungsanleitung für Oberbehörden" gearbeitet.
Im Rahmen dieses Projektes wurde bereits ein Pilotbetrieb in der FA13C durchgeführt. Die FA13C hat u.a. die bestehenden Verfahrensprozesse gemeinsam mit Vertretern der "Unterbehörde" erfasst\; nach einer Optimierung sollen diese Verfahren steiermarkweit einheitlich umgesetzt werden.

Internes Kontrollwesen:
Interne Kontrollsysteme sind zu vereinheitlichen:
Die Schaffung einer Organisationseinheit für die "Interne Revision", welche nach landesweit einheitlichen Kontrollstandards vorgehen wird, ist beabsichtigt. Dieses Vorhaben steht in engem Zusammenhang mit den bereits oben dargestellten Projekten zur Verwaltungsentwicklung

Das System der "Erlassordner" ist zu überdenken. Der Aufbau einer zentralen Erlassdatenbank wäre ein Ansatz.
Die zentrale Erlasssammlung ist intranetgestützt bereits vorhanden.

Verwaltungsentwicklung:
Das Programm "Verwaltungsentwicklung Steiermark" ist mit Priorität voranzutreiben und die Ergebnisse umzusetzen.
Im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wird an der weiteren Umsetzung des Programms gearbeitet. Als ein Teilprojekt hat die Steiermärkische Landesregierung am 8. Oktober 2007 die Aufgabenreform beschlossen.

Zum Punkt Kostenträgerrechnung bzw. zur Empfehlung, die Kosten- und Leistungsrechnung weiter zu entwickeln:
Durch die Fertigstellung des Leistungskataloges im Sommer 2007 ist die Grundlage für die Kostenträgerrechnung geschaffen. Mit der Basis, dem Leistungskatalog, ist ein Grundstein gelegt, der allerdings einen intensiven Ressourceneinsatz für die Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung nicht erübrigt. Derzeit wird von der Fachabteilung 1A - Organisation ein Projekt für eine Einmalkostenrechnung konzipiert. Auf Basis der Erfahrungen der Einmalkostenrechnung wird die laufende Kosten- und Leistungsrechnung auszubauen sein. Auf Grund der begrenzten Ressourcen können die Einzelprojekte des Verwaltungsentwicklungsprogramms - dazu gehört die vollständige Implementierung der KLR - nur nacheinander abgewickelt werden. Daher ist eine Umsetzung der KLR im Sinne der Kostenträgerrechnung erst nach Abschluss der Einmalkostenrechnung bzw. der darauf aufbauenden Aufgabenkritik (Abschluss frühestens Anfang 2009) möglich.
 
Amtssachaufwand, Amtsausstattung:
Im Zuge der Budgeterstellung 2007/2008 wurde Augenmerk darauf gelegt, die Pflichtausgaben angemessen zu budgetieren. Weiters wurden im Sinne der Empfehlung des Landesrechnungshofes mit den von den Bezirksverwaltungsbehörden nominierten Vertretern Gespräche über eine allfällige Neuaufteilung der Untervoranschläge auf die Bezirkshauptmannschaften geführt.
Wie oben bereits erwähnt, wird im Auftrag des Landesamtsdirektors die Weiterführung der Dezentralisierung im Sinne einer Erweiterung der budgetären Selbständigkeit der Bezirkshauptmannschaften gemeinsam mit Bezirkshauptleuten in Bearbeitung genommen.

Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, nicht nur im Bereich der Bezirkshauptmannschaften, sondern im gesamten Verwaltungsbereich rechtzeitig im Sinne einer kontinuierlichen Budgetentwicklung Vorkehrungen zu treffen, um hinsichtlich der IT-Ausstattung von Verwaltungsarbeitsplätzen den Anforderungen einer leistungsfähigen Landesverwaltung gewachsen zu sein, wurde vom Landesamtsdirektor zum Anlass genommen, mit der Evaluierung der IT-Organisation (FA1B) eine vollständige Analyse der Kosten-, Organisations- und Ablaufsituation im IT-Bereich des Landes durchzuführen. In diesem Rahmen soll ein Soll-Szenario der IT-Organisation des Landes für 2010 definiert werden: die Umsetzung von konkreten Einzelmaßnahmen kann nur auf Basis einer definierten IT-Strategie und begleitenden personellen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen sinnvoll sein.

Hinsichtlich der Raumsituation in der Bezirkshauptmannschaft Weiz kann berichtet werden, dass die Vorarbeiten für eine grundlegende Sanierung und Adaptierung des Gebäudes, im Zuge derer auch die bestehende Raumsituation verbessert werden soll, zwischenzeitlich weiter vorangetrieben wurden. Ein erstes Ausbauprojekt hat neben einer grundlegenden Sanierung des bestehenden Gebäudes eine Erweiterung des Gebäudes durch einen Zubau im Ausmaß von rd. 620 m2 vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahmen lagen bei € 5.630.000,--. Im Zuge der Prüfung alternativer Maßnahmen zur Schaffung der zusätzlich erforderlichen Raumflächen wurde eine Nutzungsstudie erstellt, in der auf Basis einer eingehenden Bestandsuntersuchung Möglichkeiten aufgezeigt werden, den erforderlichen zusätzlichen Raumbedarf nicht durch einen - relativ finanzintensiven - Zubau, sondern durch eine Neustrukturierung der Räumlichkeiten im bestehenden Haus zu schaffen. Neben einer Reduzierung des Finanzbedarfs der Ausbaukosten im Ausmaß von bis zu € 500.000,-- wäre diese Ausbauvariante, die auf eine Raumoptimierung im bestehenden Haus abstellt, auch energetisch von Vorteil. Welche der Varianten letztendlich zur Umsetzung gelangen soll, wird zurzeit gemeinsam mit der BH Weiz im Detail geprüft.

Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, eine Notstromversorgung in allen Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren sicherzustellen, wurde aufgegriffen bzw. wird gemeinsam mit der Fachabteilung 7B und der LIG Steiermark an Lösungsvorschlägen gearbeitet.

Betreffend die Empfehlung des Landesrechnungshofes, in einigen Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren den Einsatz der bereits vorhandenen Dienstkraftwagen zu steigern, wird mitgeteilt, dass dies im Rahmen der entsprechenden Umwidmung von Reisegebühren zur Anschaffung von Dienstkraftwagen in einigen Dienststellen mittlerweile zusätzlich erfolgt bzw. in nächster Zeit beabsichtigt ist.

Kassenprüfungen:
Der Landesrechnungshof stellt fest, dass bei den von der Fachabteilung 4B regelmäßig durchgeführten Kassenprüfungen in den Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren keine gravierenden Mängel aufgetreten sind, die nicht schon vorher bei unvermuteten Kassenprüfungen gemäß § 56 Abs. 7 der Zahlungs- und Verrechnungsordnung des Landes Steiermark (ZVO) durch den/die Dienststellenleiter/in selbst oder durch einen Beauftragten aufgefallen wären. Nach Ansicht des Landesrechnungshofes ist für die buchhalterische richtige Zuordnung der einzelnen Ausgaben und Einnahmen im Zeitalter der elektronischen Datenverwaltung eine Prüfung vor Ort nicht unbedingt erforderlich. Es wird daher die Empfehlung gegeben, die Vorschriften für Kassenprüfungen zu evaluieren (siehe auch S. 119).

Dazu wird seitens der Fachabteilung 4B festgehalten, dass es sich bei den vor Ort Prüfungen durch die Landesbuchhaltung um Kassen-, Gebarungs- und Bestandsprüfungen handelt, und sich diese daher nicht nur auf die Prüfung der Anstaltskassen reduzieren lassen. Tatsächlich macht die Prüfung der Kassengeschäfte zwar einen nicht unwesentlichen, aber letztlich doch nur einen Bruchteil der von der Fachabteilung 4B durchzuführenden Revision aus. Vielmehr geht es darum, die gesamte Gebarung zu beleuchten, um sicher zu stellen, dass die einschlägigen Gesetze, Verordnungen etc. eingehalten werden. Die Revision umfasst auch die Aufnahme der Bestände von streng verrechenbaren Drucksorten, Plaketten etc. wie z. B. Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine, Kfz-Kennzeichen, Kfz-Plaketten, Waffenpässe usw., wobei auch die Übereinstimmung zwischen den ausgegebenen Beständen und den daraus resultierenden Einnahmen überprüft wird. Weiters werden die Zahlungsrückstände mit den bezughabenden Akten in den jeweiligen Referaten verglichen und hinsichtlich der ordnungsgemäßen Vorschreibung und des Mahnwesens überprüft (z.B. Vergebührung im Gewerbeverfahren, Kfz-Strafen etc.). Die Mündelgeldverrechnung, das Inventar sowie eventuell vorhandene Handverläge, Jagdpachtkautionen etc. werden ebenfalls einer Überprüfung unterzogen.
Ein weiterer Schwerpunkt im Zuge der von der Fachabteilung 4B vorgenommenen Revisionen wird durch die Prüfung der Rechnungsbelege und den vorgenommenen Buchungen in SAP R/3 gesetzt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass die Fachabteilung 4B ständig bemüht war und ist, die Prüfungsmodalitäten den durch den Einsatz der EDV bewirkten Möglichkeiten anzupassen. Infolgedessen wird schon seit Jahren auf die monatliche Übermittlung der Rechnungsbelege der Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren an die Fachabteilung 4B verzichtet, zumal gewisse Rückschlüsse auch durch eine EDV-mäßige Einschau gezogen werden können. Nichtsdestoweniger kann die Richtigkeit der Verbuchungen nur an Hand einer Prüfung auf Belegsebene bestätigt werden. Im Sinne der Gebarungssicherheit kann daher auf eine zumindest stichprobenartige Belegsprüfung vor Ort nicht verzichtet werden.
Zur Kassenprüfung selbst wird seitens der Fachabteilung 4B bemerkt, dass die Kassenumsätze in den Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren im Vergleich zu den übrigen mit einer Kassenführung betrauten Dienststellen des Landes extrem hoch sind, und daher die Bargeldgeschäfte einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen. Wie der Landesrechnungshof ausführt, ist gemäß § 56 Abs. 7 der ZVO vorgesehen, dass neben den Prüfungen durch die Landesbuchhaltung auch vom Dienstellenleiter selbst oder von einem von ihm beauftragten Bediensteten fallweise und unvermutete Kassenprüfungen vorzunehmen sind. Nach Ansicht der Landesbuchhaltung sind gerade im Bereich der Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren im Interesse der Kassen- und Gebarungssicherheit alle diese vorgesehenen Prüfungsmaßnahmen auch im Zeitalter der EDV unabdingbar und somit gerechtfertigt. Dabei ist es zweifellos sinnvoll, wenn eine diesbezügliche Prüfung nicht nur intern (in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr) sondern auch von einer externen Stelle vorgenommen wird, eine Vorgangsweise, die auch in der Privatwirtschaft aus nachvollziehbaren Gründen praktiziert wird.
Auf Grund des dargelegten Sachverhaltes wird daher zusammenfassend festgestellt, dass nach Ansicht der Fachabteilung 4B die gegenwärtigen, die Kassengebarung betreffenden Prüfungsmaßnahmen in den Bezirkshauptmannschaften und Politischen Exposituren in jedem Fall notwendig und gerechtfertigt sind und sich durch eine vom Landesrechnungshof empfohlene Evaluierung der Vorschriften für Kassenprüfungen die vor Ort Prüfungen durch die Landesbuchhaltung nicht erübrigen.


13.) Stichprobenweise sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen (im landwirtschaftlichen Versuchszentrum Außenstelle Wies)
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 10B:
Mit Ausnahme der Erneuerung der Verteiler, die im Zuge der Sanierung der Heizungsanlage sowie der Erneuerung der Versuchsgewächshausanlage im Zeitraum 2007/2008 erfolgen wird, sind die im Bericht festgestellten Mängel und als notwendig erachteten Maßnahmen zwischenzeitig behoben bzw. durchgeführt worden


14.) Stichprobenweise sicherheitstechnische Überprüfung elektrischer Anlagen (im Jugendsporthaus Eisenerz)
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)

Stellungnahme der Fachabteilung 6A:
Aufgrund des vorgelegten Prüfberichtes wurden die elektrotechnischen Anlagen im Jugendsporthaus Eisenerz von einem konzessionierten Elektrounternehmen nochmals überprüft und in weiterer Folge alle elektrotechnischen Mängel behoben. Für alle Bauteile der beiden Gebäude liegen nunmehr neu erstellte elektrotechnische Atteste im JSH Eisenerz und in der LIG zur Einsichtnahme auf.
Insbesondere bezüglich der auf Seite 29 des Prüfberichtes empfohlenen Maßnahme einer getrennten Verkabelung für die Brandmeldeanlage wird Folgendes mitgeteilt: Durch die elektrotechnische Überprüfung in diesem Bereich wurde festgestellt, dass es sich bei den drei mit den Brandschutzkabeln mitgeführten flexiblen E-Leitungen um Schwachstromkabel für Türkontakte handelt und diese laut Auskunft der Errichterfirma nach den gültigen Vorschriften gemeinsam mit Brandschutzkabeln in einer Verrohrung geführt werden dürfen.
Abschließend wird angemerkt, dass die Heimleitung des JSH Eisenerz angewiesen wurde, in dreijährigen Abständen eine elektrotechnische Überprüfung der Anlagen zu veranlassen und jeweils neue Elektroatteste einzuholen.


15.) Prüfung der Gebarung, der Organisation und der Auslastung des LKH Fürstenfeld
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Systemisierte Betten - Obergrenze der zulässigen systemisierten Betten unterschritten, die Bettensumme der einzelnen Behandlungsbereiche entspricht nicht der vorgegebenen Höchstzahl an Betten des Stmk. Krankenanstaltenplanes
Der derzeit gültige Landeskrankenanstaltenplan (STKAP) stammt aus dem Jahre 1997 und berücksichtigt noch nicht neue Leistungsangebote wie AG/R oder zeitgemäße Organisationsformen wie eine 5-Tages-Station. Zudem gibt dieser nur eine Obergrenze der zulässigen Zahl an systemisierten Betten vor, eine Unterschreitung der Bettenhöchstzahl steht daher aus Sicht der KAGes nicht im Widerspruch zum STKAP.
Zur angekündigten Evaluierung des Bettenbedarfes im Rahmen von Umbaumaßnahmen ist anzuführen, dass der Bettenbedarf im Zuge der landesrechnungshofpflichtigen Einreichung des letzen Bauabschnittes nochmals evaluiert wird, um möglichst zeitnah aktuelle Entwicklungen, wie z. B. die geplante Erweiterung der Tagesklinik, einfließen lassen zu können.
Der ebenfalls im Entstehen begriffene Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) könnte hier als zusätzlicher Einflussfaktor Wirkung zeigen.

Bereits durchgeführte und in Zukunft geplante Prozessbeschreibungen sollten in ein "wachsendes" Organisationshandbuch integriert werden
Die Anregung des LRH - Zusammenführen der Prozesse zu einem Organisationshandbuch - wurde als Auftrag an den Qualitätsbeauftragten des LKH Fürstenfeld weitergegeben. Aufgrund der aktuell laufenden Projekte im Qualitätsmanagementbereich erfolgt der Projektstart Anfang 2008.
Zurzeit werden alle Prozesse über das Intranet im Bereich Qualitätsmanagement publiziert und gewartet.

Gesamtleistungen - Aufgrund der niedrigen Auslastung von 72,3% sind Auswirkungen der Neustrukturierung genau zu beobachten, um weitere Maßnahmen zu einer optimalen Nutzung der Krankenhausressourcen treffen zu können
Zur Verbesserung der Auslastung war angedacht, eine 5-Tages-Station zu errichten. Nach eingehender Prüfung dieser Möglichkeit wurde diese als zurzeit nicht umsetzbar eingestuft. Es wird bis zu einer baulichen Lösung - "Umsetzung Entwicklungskonzept LKH Fürstenfeld" - ab September 2007 mit einer interdisziplinären Belegung auf der Abteilung für Chirurgie begonnen werden.
Anzahl der Bediensteten von 2002 auf 2005 um 2,7% gestiegen - Die weitere Entwicklung des eingesetzten Personals bei Vollinbetriebnahme soll beobachtet werden
Die weitere Entwicklung wurde letztmalig im November 2006 evaluiert und erfolgen weitere Detailabstimmungen wiederkehrend im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplangespräche.

Abteilung für Chirurgie - Nach Ende der vorgesehenen Übergangsphase sollte die Anzahl der Betten im Hinblick auf eine optimale Auslastung abgestimmt werden
Wie bereits unter Punkt "Gesamtleistungen" angeführt, wird mit einer interdisziplinären Belegung auf der Abteilung für Chirurgie begonnen werden.
 
Ergebnisse der Patientenbefragung 2004 wurden nicht weiter bearbeitet
Im Jahr 2006 erfolgte eine weitere Patientenbefragung. Die Ergebnisse wurden in einer Anstaltsleitungssitzung besprochen bzw. verteilt und im Rahmen einer Bereichsleiterbesprechung ausführlich den Mitarbeitern präsentiert.
Die aus den Ergebnissen der Patientenbefragung abgeleiteten Projekte werden im Jahr 2008 gestartet werden.

Mitarbeitereinführung für alle neu Eintretenden im Rahmen von Qualitätsmanagement planen und umsetzen
Das Projekt der Mitarbeitereinführung wurde als Auftrag von der Anstaltsleitung des LKH Fürstenfeld an den Qualitätsbeauftragten weitergegeben, als Fertigstellungstermin wurde der 30. November 2007 festgesetzt.


16.) Überprüfung der Liegenschaftsevidenzen des Landes Steiermark
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)

Zu den Empfehlungen des Landesrechnungshofes, immobilienwirtschaftliche Strategien und Ziele zu erstellen und diese dem Landtag gem. § 15 Abs. 2 lit. e L-VG zur Beschlussfassung vorzulegen, die Aufteilung der Liegenschaftsgeschäfte in der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit einer Evaluierung zu unterziehen sowie ein Informationssystem aufzubauen, wie es der LRH bereits anlässlich der Prüfung "Liegenschaften FA4A" (2004) empfohlen hat, in dem der elektronische Akt, das Landesrechnungswesen und das geographische Informationssystem verbunden werden, wird Folgendes mitgeteilt: Diese Themen sind zum Einen erfasst vom Projekt zur Analyse der Schnittstellen im Verhältnis zwischen Abteilung 2 und LIG, welches zur Zeit vorbereitet wird, zum Anderen sollen die o.a. Themen auch bei der Umsetzung der der LIG vom Eigentümer vorzugebenden Leitlinien für die Geschäftspolitik berücksichtigt werden. Mit den verbindlichen Leitlinien, die der Regierung bereits vorgelegt wurden, soll u.a. eine effektive und effiziente Liegenschaftsverwaltung erreicht werden.

Zwischenzeitig kann berichtet werden, dass der Datenstand in der Liegenschaftsdatenbank mittlerweile aktualisiert und somit am letzten Stand ist. Von der Abteilung 2 wurde gemeinsam mit der Fachabteilung 1B im Sommer 2007 eine Schulungsveranstaltung für alle mit der Evidenzführung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesdienststellen durchgeführt, bei der insbesondere auch auf die Notwendigkeit der laufenden Aktualisierung der diesbezüglichen Datenbestände hingewiesen wurde.
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Die Grundstücke des Landes, die von der Fachabteilung 8A verwaltet werden, wurden im Zuge der bevorstehenden Übertragung dieser Grundstücke auf die KAGes aktualisiert, sodass der Datenbestand in der Landesgrundstücksdatenbank (LDB) kongruent mit den Daten im Grundbuch ist und somit die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse wiedergibt.
Laut Prüfbericht des Landesrechnungshofes (Punkt 4.2 Nebenevidenzen, Seite 40) wird die Liegenschaftsdatenbank u.a. von der Fachabteilung 8A entsprechend gewartet bzw. genutzt.
Es ist daher festzuhalten, dass die LDB bis dato ordnungsgemäß geführt wurde und von Seiten des Landesrechnungshofes keinerlei Beanstandungen, die die FA8A betreffen, bekannt gegeben wurden.
Abschließend ist anzuführen, dass die der FA8A zukommenden Vorarbeiten für die bevorstehende Übertragung der Landesgrundstücke auf die KAGes ebenfalls abgeschlossen wurden.

Stellungnahme der Fachabteilung 10B:
Bei der Abteilung 2 wurden bereits im Jahr 2006 die passive Zugangsberechtigung für die Fachabteilung 10B beantragt, welche zwischenzeitig vorliegt, und der aktuelle Datenbestand der von der FA10B bewirtschafteten Grundstücke und Liegenschaften zwecks Eintragung in die Liegenschaftsdatenbank bekannt gegeben.

Stellungnahme der Fachabteilung 10C:
Die Grundstücke der Steirischen Landesforstgärten sowie der Steiermärkischen Landesforste wurden noch im Jahre 2006 in die Liegenschaftsdatenbank übertragen und werden von der FA10C-Forstwesen (Forstdirektion) betreut.


17.) Überprüfung der Gründerzentrum Liezen, Wirtschaftspark Ges.m.b.H.
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 27.3.2007)
     
Stellungnahme der Abteilung 14:
Der Landesrechnungshof regt an, auch andere, nicht dem Unternehmenszweck entsprechende Firmen einzumieten (S. 42).
Diese Anregung wurde bereits in der Vergangenheit insofern erfüllt, als in untergeordnetem Ausmaß Büroräumlichkeiten speziell an Jungunternehmer aus fremden Branchen (wie z.B. Versicherungsmakler, Bilderrahmenstudio) vermietet werden. Hier wird jedoch danach getrachtet, dass diese nach der üblichen Zeit von fünf Jahren wieder das Haus verlassen und Platz für andere Jungunternehmer machen. Die im Rechnungshofbericht angesprochenen Betriebe waren Handelsbetriebe, die reine Lagermöglichkeiten gesucht haben. Hier wäre eine Werkstättenfläche zu wertvoll, auch würde nicht der entsprechende Mietzins verlangt werden können.
Im Übrigen hat sich die Frage von branchenfremden Unternehmen im Bereich der Werkstätten und Produktionsflächen nicht gestellt, da der Standort des Wirtschaftsparks Liezen ohnedies nicht so attraktiv ist, dass z.B. ein Handelsbetrieb sich einmieten würde, sondern diese Flächen sind ausschließlich für produzierende Gewerbe interessant, die ohnedies zum Unternehmenszweck zählen. Branchenfremde Firmen können nur im Bereich der Büroräumlichkeiten eingemietet werden, wobei hier die Auslastung ohnedies zufrieden stellend ist.

Bei andauerndem Leerstehen empfiehlt der Landesrechnungshof eine Vermietung an anderweitige Zielgruppen, um das Unternehmensergebnis zu verbessern.
Zum Zeitpunkt der Prüfung des Landesrechnungshofes gab es zwei Umsiedlungen von Firmen aus den Werkstätten, die sich im Nahebereich des Gründerzentrums angesiedelt haben, sodass die Auslastungsquote etwas gesunken war. In der Zwischenzeit konnten einerseits kurzfristig andere Zielgruppen eingemietet werden bzw. wurde bereits eine Halle wieder an einen Jungunternehmer weitervermietet. Bei der derzeit noch freien Halle sind bereits Gespräche mit zwei Interessenten geführt worden.
Der Landesrechnungshof empfiehlt, speziell im Fall des Hauptlieferanten diverse Dienstleistungen laufend zu überprüfen.
Diese Anregung wurde im Bereich jener Dienstleistungen aufgegriffen, wo auch andere Firmen diese erbringen können (wie z.B. die Herstellung diverser Werbematerialien). Weiters wurde die Erbringung der Reinigungsleistung mit Personalleasingfirmen verglichen und festgestellt, dass ein Stundensatz unter dem marktüblichen Wert bezahlt wird. Andere Leistungen (wie z.B. diverse Hausmeistertätigkeiten) können mangels anderer Firmen nicht verglichen werden. Diese Leistungen werden jedoch nur stundenweise und zu einem sehr niedrigen Stundensatz verrechnet und laufend von der Geschäftsführung kontrolliert.
Im Bereich des Bürodienstes und der Betriebskostenabrechnungen wurden bereits andere Firmen beauftragt und ein vergleichbares angemessenes Entgelt vereinbart.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, aufgrund des Umsatzes mit dem Hauptlieferanten Preisabschläge zu vereinbaren.
Es wurden diverse Tätigkeiten bereits an andere Firmen übertragen, dies jedoch nicht aus Gründen der Preisgestaltung, sondern aus organisatorischen Gründen.
Eine wesentliche Tätigkeit des Hauptlieferanten war im Zeitraum der Prüfung jedoch auch die Durchführung von zahlreichen Großveranstaltungen. Hier wurde bereits bei der Prüfung durch den Landesrechnungshof von Seiten der Geschäftsführung angemerkt, dass im Bezirk Liezen keine weitere Firma vorhanden ist, die eine solche Großveranstaltung organisieren und abführen kann. Der Schwerpunkt des Wirtschaftsparks im Bereich der Veranstaltungen wurde jedoch in Richtung kleinerer Veranstaltungen (wie z.B. Produktpräsentationen und Workshops) geändert, die nunmehr ohnedies ausschließlich von der Geschäftsführung organisiert und durchgeführt werden.

Da die Überweisung der offenen Rechnungen durchgehend rasch erfolgen soll, empfiehlt der Rechnungshof, mit den Lieferanten eine Skontoabzugsmöglichkeit zu vereinbaren.
Dort wo es möglich war, wurde dies bereits in der Vergangenheit vereinbart. Die Anregung wurde jedoch zum Anlass genommen, verstärkt von den Lieferanten eine Skontomöglichkeit zu fordern.


18.) Einhaltung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes hinsichtlich der Vergabe von Bauaufträgen durch die KAGes
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 19.12.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Die Prüfung des LRH bezog sich auf das Bundesvergabegesetz 2002, mit 1. Februar 2006 ist das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006), BGBl. 17/2006, in Kraft getreten.
Die vorhandenen Vergaberichtlinien und Mustervorlagen wurden hinsichtlich der Bestimmungen des BVergG 2006 überarbeitet und die Mitarbeiter in der Handhabung geschult. 
Die Kritikpunkte, Anregungen und Empfehlungen des LRH wurden weiters (soweit sie mit dem BVergG 2006 in Einklang stehen) bei der Neugestaltung des Musterorganisationshandbuches der Technischen Direktion sowie bei der Gestaltung von Musterverträgen für Planer- und ÖBA-Leistungen berücksichtigt\; siehe dazu auch die Ausführungen zum Prüfbericht des LRH "Neubau LKH West" zum Punkt "Vergabeverfahren".
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Prüfprogramms der Internen Revision 2007 eine Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des BVergG 2006 vorgesehen ist, welche derzeit im Laufen ist.


19.) Neubau LKH West
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 19.12.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Bezug nehmend auf die Empfehlungen des LRH wurden von der KAGes umfangreiche organisatorische und inhaltliche Maßnahmen gesetzt:

Vergabeverfahren
Die vom LRH getroffenen Feststellungen im Zuge der Prüfung der Vergabe von Bauaufträgen im Jahr 2005 führten zu umfangreichen Anpassungsmaßnahmen (Überarbeitung der Musterformulare unter Berücksichtigung der Landesformulare, Anlage einer IT-gestützten Statistik über die eingeladenen Unternehmen etc.). Die Mitarbeiter wurden in die Handhabung der neuen Formulare eingeschult. Mit Planerrundschreiben Nr. 16 vom 7.11.2005 wurden die Planer aufgefordert, für die Bearbeitung von Vergabevorschlägen nur mehr geschultes Personal zum Einsatz zu bringen und einen Schulungsnachweis darüber vorzulegen. Die Schulungsnachweise liegen zwischenzeitlich für das Schlüsselpersonal der beauftragten Planer vor.
 
Verbesserung der Leistungsverzeichnisse
In der Terminplanung für den Planungs- und Vergabeprozess der einzelnen Projekte wird auf ausreichende Planungsreife und ausreichende Zeit für die Durchführung der Vergabe geachtet. Die Mitarbeiter wurden angewiesen, dass eine Priorität von ausreichend genauen Leistungsverzeichnissen gegenüber dem, den Nutzern zugesagten Baubeginnen einzuhalten ist.
Die Überprüfung der Leistungsverzeichnisse hinsichtlich der Massenberechnung, des Kostenvoranschlages, der Ausschreibungsreife und vertragsrechtlicher Gesichtspunkte entweder durch KAGes-eigenes Personal oder durch Prüfplaner erfolgt an Hand einer Checkliste. Für die Methode der Massenberechnung wurde eine technische Richtlinie ausgearbeitet.
Die von den Planern zu erstellenden Kostenvoranschläge für Bauleistungen werden mit einer Preisdatenbank auf ihre Marktkonformität überprüft.
Die Durchführung der Prüfungen verantwortet ein dafür gesondert angestellter Kalkulant.
Gegenüber den Planern wurde ein Verbot von Mengenreserven und Positionen mit geringen Vordersätzen ausgesprochen.
Bei Ausschreibungen mit hohem Vergaberisiko wird eine Kontrolle der Leistungsverzeichnisse durch einen Prüfplaner durchgeführt und zwar zusätzlich zur Kontrolle durch Mitarbeiter der Technischen Direktion. Die Erfahrung zeigt, dass einerseits durch die angekündigte Kontrolle die Qualität der Leistungsverzeichnisse seitens der Planer verbessert ist und andererseits auch die ausreichende Plangrundlage von den Prüfplanern hinterfragt wird.
 
Vorlage der Kalkulationsbehelfe
Die "Besonderen Bestimmungen der KAGes für Bauleistungen" (BBK-BT-HT) wurden in Richtung einer rechtzeitigen Vorlage der Kalkulationsbehelfe geändert.
Grundsätzlich wird angemerkt, dass die BBK BT, HT laufend an die gültigen Normen angepasst wird. Ursprünglich war es Ziel, detaillierte Änderungen gegenüber der ÖNORM B2110 in die BBK aufzunehmen. Es musste jedoch festgestellt werden, dass weder die Planer noch die ÖBAs über ausreichende Kenntnis der ÖNORM und der in der BBK enthaltenen Änderungen verfügten und dies zu laufenden Auseinandersetzungen mit den Planern und den ÖBAs führte. Dies veranlasste die KAGes, sich nur mehr auf die unbedingt notwendigen Änderungen der ÖNORM B2110 zu beschränken, da zumindest die Kenntnis der ÖNORM bei den Planern und ÖBAs einforderbar ist.
 
Baubuch
Um eine bessere Nachvollziehbarkeit zu erreichen, wurden die ÖBA’s angewiesen, diejenigen Punkte im EDV-mäßigen Protokoll der wöchentlichen Baustellenbesprechungen, die vertragsändernde Inhalte aufweisen, durch einen Zusatz zu kennzeichnen und nach Firmen auswertbar zu gestalten.
Beim dzt. laufenden Projekt Tunneleinfahrt wird auf Grund des Umstandes, dass es sich dabei um ein Tiefbauprojekt mit wenigen Auftragnehmern handelt, ein Baubuch in Buchform geführt und wird die Baustellenbesprechung von der Besprechung über Vertragsänderungen getrennt geführt.
Freigabevermerke der Planer auf den Plänen wurden verbindlich eingeführt.
Nach Auswertung der Erfahrungen im Projekt Tunneleinfahrt bzgl. Vertragsänderungs-Gespräche und Planfreigabe durch Planer erfolgt die Umsetzung für andere Großprojekte bis zum 2. Quartal 2008.
 
Unterlagen für die ÖBA
Die Projektleiter wurden angewiesen anhand einer Checkliste die Vollständigkeit der Unterlagen, die vom Auftraggeber der ÖBA vor Baubeginn zur Verfügung gestellt werden, zu kontrollieren.

Änderungen des Bauvertrages
Die Prozesse Mehrkostenabwehr für Bauleistungen und Dienstleistungen wurden im Zuge der Erstellung eines Musterorganisationshandbuches derart modelliert, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. 

Begleitende Kontrolle
Als Konsequenz der Prüftätigkeiten LKH Graz West ergab sich die Notwendigkeit, die Kontrollebenen und Kontrollaufgaben beim Projekt LKH 2000 zu untersuchen und abzustimmen. In der Sitzung des LKH 2000 Beirates vom 5.6.2007 wurde von der KAGes ein Bericht zum Leistungsbild der begleitenden Kontrolle vorgelegt. Es wurde vereinbart, dass für die nächste Beiratssitzung am 27.9.2007 ein ausschreibungsfähiges Leistungsbild für eine begleitende Kontrolle, auf Basis der Honorarordnung für begleitende Kontrolle (HO-BK) vorgelegt werden soll, um auf dieser Basis eine Ausschreibung und folgende Beauftragung zu ermöglichen. Demnach ist der Einsatz einer begleitenden Kontrolle ab Jahresbeginn 2008 für alle laufenden LKH-2000-Großprojekte möglich.

Einführung eines Risikomanagements
Um die Methode des Risikomanagements in das Projektmanagement systematisch zu integrieren, wurden von der Technischen Direktion zwei Risikomanager ausgebildet und zertifiziert.
 
4-Augen-Prinzip
Die bisherigen Planerverträge beim Projekt LKH 2000 beinhalten die Beauftragung von Planung, Steuerung und ÖBA an einen Generalplaner. Dieses Modell wurde in den Anfangsjahren des LKH 2000 deswegen gewählt, um Schnittstellen bei getrennter Beauftragung zu vermeiden. Die Liberalisierung der Honorarordnungen führte in den vergangenen Jahren zu einer Detaillierung von Leistungsbildern und zu einem Verfall der Honorare. Als Antwort darauf hat sich die Projektsteuerung als eigenes Leistungsbild herausgebildet. Diese wird jedoch nur dann wirksam, wenn sie getrennt von der Planung und ÖBA beauftragt wird. Die KAGes hat daher ihre Planerverträge im Sinne einer getrennten Beauftragung zur Gänze neu erstellt. Dabei zeigte sich, dass die Einführung des 4-Augen-Prinzips die Modellierung der Hauptprozesse in einem Projekt zwingend notwendig macht, um die durch die zusätzlichen Schnittstellen neu festzulegenden Verantwortungsbereiche klar definieren zu können.
Das Ergebnis dieser Leistungsfestlegungen liegt seit März 2007 in Form eines Musterorganisationshandbuches und von Musterverträgen für Planung, Steuerung und ÖBA-Leistungen vor.
Das Musterorganisationshandbuch bildet die Grundlage für die Einführung des 4-Augen-Prinzips und hat folgende Detailergebnisse zum Inhalt:
-     Grobstruktur für elektronischen Bauakt
-     Modell der Kostenbeeinflussung
-     Sphärentrennung für Einzelplaner und Generalplaner-Modell
-     Modell einer begleitenden Kontrolle
-     Organisationsformen für Steuerungsteams
-     Modell für Planänderungen
-     Musterablaufdiagramme für Angebotsprüfung
-     Änderungsmanagement
-     Terminplanung
-     Freigabe Leistungsverzeichnis
-     Freigabe Montagepläne
-     Abrechnung Planungsleistungen
-     Mehrkostenabwehr bei Bauleistungen und Planerleistungen
-     Rechnungsprüfung
-     Modell für Kostenmanagement anhand von Leitpositionen.

Die Schulung und operative Umsetzung soll bis zum ersten Quartal 2008 abgeschlossen sein. Die Einführung des 4-Augen-Prinzips soll jedoch nicht nur bei neuen Planerverträgen wirksam werden, sondern auch bei bereits laufenden Verträgen. Dazu wurden Verhandlungen mit den Auftragnehmern zu Vertragsanpassungen aufgenommen. Mit der Einführung des 4-Augen-Prinzips ist das Leistungsbild der Primärkontrolle nunmehr vollständig festgelegt. Die dem 4-Augen-Prinzip zugrunde liegende Trennung der Sphären des Bauherren, der Planer, der Steuerung und der ÖBA brachte auch eine Präzisierung des Leistungsbildes der Eigenleistungen der KAGes beim LKH-2000-Vertrag.
Die Einführung des 4-Augen-Prinzips stellt eine grundlegende Änderung der Vorgehensweise dar und sind daher erst mittelfristig Verbesserungen zu erwarten. Es wurden daher zur kurzfristigen Verstärkung der Prüftätigkeit Prüfplaner zum Einsatz gebracht, mit dem Schwerpunkt einer Überprüfung von Mehrkostenforderungen und der Überprüfung von Abrechnungen, die bereits von den ÖBAs geprüft wurden. Als Ergebnis der bisherigen Prüftätigkeit kann festgestellt werden, dass zunächst einzelne gravierende Abrechnungsmängel zutage traten. Zwischenzeitlich konnte jedoch die Fehlerrate bei den geprüften Rechnungen auf unter 2 % reduziert werden.
Damit die Vielzahl der laufenden Prüfungen gesteuert und überwacht werden kann, wurden in einem Prüfprogramm sämtliche Prüfungsaktivitäten in der Technischen Direktion zusammenfassend dargestellt. Dieses Prüfprogramm wird quartalsweise aktualisiert.

Kostenkontrolle auf Projektsebene
Der Vergabeantrag wird nunmehr direkt aus dem Kostenverfolgungsprojekt KK2000 generiert, sodass ein verbindlicher Vergleich zwischen den geschätzten Kosten und den beabsichtigten Vergabekosten hergestellt werden muss.
Die Handhabung der Prognoseberechnung wird von der Controlling-Abteilung der Technischen Direktion diesbezüglich stichprobenweise überprüft.

Prüfstatik
Auf Grund eines gravierenden Statikfehlers beim Projekt Tiefgarage Graz wurde im Jahr 1999 erstmalig ein Prüfstatiker beauftragt. Wegen der Größe des Projektes und dem vom Generalplaner beauftragten Statikerbüro, das der KAGes nicht bekannt war, wurde der selbe Prüfstatiker auch beim Projekt Graz West zum Einsatz gebracht. Ein Leistungsbild über die Prüfstatik existierte zu diesem Zeitpunkt nicht. Wegen der trotz der Beauftragung des Prüfstatikers in Graz West aufgetretenen Statikfehler versuchte die KAGes, über die Ingenieurkammer ein Leistungsbild für Prüfstatikerleistungen erarbeiten zu lassen. Mit Ende 2006 liegt diese Leistungsbild seitens der Ingenieurkammer vor. Dies hat jedoch die Prüfung im Zuge von Behördenverfahren zum Ziel und ist daher nur teilweise bei laufenden Projekten anwendbar. Parallel dazu wurde daher beim Projekt Funktionstrakt Frauenklinik Prof. Kollegger, TU Wien, mit der Prüfstatik und der gleichzeitigen Erstellung eines Leistungsbildes für die Prüfstatik, aufbauend auf den Erfahrungen beim gegenständlichen Projekt, beauftragt. Das Leistungsbild liegt vor und wird für die zukünftigen Prüfstatikerleistungen zur Anwendung kommen.
Als Ergebnis der bisherigen Prüfstatikertätigkeit ist feststellbar, dass von den Statikern die gewählten Konstruktionen nicht mehr in der von den Architekten gewünschten Schlankheit ausgeführt werden und der Anteil des Bewehrungstahles ansteigt. Darüber hinaus ergaben sich teilweise gravierende Auffassungsunterschiede zwischen Statikern und Prüfstatikern, die ein Einschreiten der KAGes erforderlich machten. Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, dass sich bei Abwägung der Folgen von Statikmängeln der Einsatz von Prüfstatikern lohnt.


20.) Prüfung des Brandschutzes der landeseigenen Liegenschaft Graz, Billrothgasse 41 - 43
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 12.12.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 6A:
Die zuständigen Stellen der FA6A sind seit Vorliegen des Prüfberichtes tätig, um die ehestmögliche Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu erreichen.
Das empfohlene Brandschutzkonzept wurde erstellt und mit der LIG als Eigentümerin der Liegenschaft akkordiert.
Eine Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen konnte noch nicht erfolgen.
Im Detail wird dazu ausgeführt:
Mit Wirksamkeit 1.1.2005 wurde per neuer Geschäftseinteilung das Studentenheim des Landes Steiermark Graz - Billrothgasse von der Abteilung 3 in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 6 - FA6A transferiert.
Bereits bei der Erstbegehung vor Ort am 28.1.2005, an der Herr HR Dr. Urschitz sowie Frau HR Mag. Fluch und Herr OAR Körbler von der nun zuständigen FA6A teilnahmen, wurde das Fehlen einer entsprechenden Brandschutzanlage angesprochen und vereinbart, bis zur Budgeterstellung für das Rechnungsjahr 2006 ein fundiertes Brandschutzkonzept inklusive einer Grobkostenschätzung erstellen zu lassen, um die notwendigen Kreditmittel für bauliche Brandschutzmaßnahmen mit dem VA 2006 beantragen zu können. In Abstimmung zwischen der FA6A und Herrn Ing. Stockner von der LIG erarbeitete das ZVT-Büro Rabl ein Brandschutzkonzept inkl. einer Gesamtkostenermittlung. Am 28.11.2005 wurden diese Unterlagen per E-Mail auch dem Rechnungshof, Herrn OAR Perkmann, übermittelt.
Am 3.11.2005 wurde im Rahmen einer Präsentation der Aufgabengebiete der FA6A die neu zuständige Landesrätin Dr. Bettina Vollath über die Erfordernisse von dringenden, baulichen Brandschutzmaßnahmen im Studentenheim des Landes Steiermark Graz - Billrothgasse informiert. Hierbei wurde vereinbart, die notwendigen Kreditmittel mit dem VA 2006 zu beantragen, was seitens der FA6A mit einer ersten VA-Vorlage an das pol. Büro Vollath auch erledigt wurde. Leider konnte nicht erreicht werden, dass im VA für das Budgetjahr 2006 die für Brandschutzmaßnahmen notwendigen budgetären Mittel vorgesehen wurden, da im Raum stand, dass das Haus an die LIG übergeben würde. Tatsächlich wurden das Objekt mit Wirksamkeit 1.1.2007 von der LIG erworben. Im VA für das Budgetjahr 2007 sind die für den Brandschutz erforderlichen Mittel von € 140.000 auf der VASt.  1/281018-7026 "LIG - Zusatzmieten" jedoch enthalten.
Die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen verzögert sich nun nochmals, da die FA6A im Auftrag von Frau Landesrätin Dr. Bettina Vollath mit der Finanzabteilung bezüglich der günstigsten Varianten für die Betreibung des Studentenheimes in Verhandlung steht. Das Land Steiermark und die LIG können nämlich im Gegensatz zu einem privaten Betreiber keine Wohnbauförderung und keine Bundesmittel für die dringend erforderliche Generalsanierung des Hauses beanspruchen. Vor diesem Hintergrund wurde ein Einsparungs- und Umwidmungsmodell erarbeitet, welches der Finanzabteilung zur Überprüfung vorgelegt wurde und über das spätestens im Herbst des Jahres 2007 entschieden werden soll. Da die notwendigen Brandschutzmaßnahmen im Zuge einer Generalsanierung zu inkludieren wären, erscheint es sinnvoll, diese Entscheidung abzuwarten.


21.) Prüfung des Brandschutzes im Palais Meran, Leonhardstraße 15
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 12.12.2006)
     
Stellungnahme der Abteilung 3:
Zum Prüfbericht des Landesrechnungshofs können folgende gesetzte Maßnahmen bekannt gegeben werden:
-  Das Palais Meran wurde Ende 2006 vom Land Steiermark an die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) verkauft. Der gesamte Kaufpreis steht der LIG zur Finanzierung der im Rechnungshofbericht angeführten Brandschutzmaßnahmen sowie für weitere Renovierungsmaßnahmen zur Verfügung.
-  Seitens der A3 Wissenschaft und Forschung wurde der Brandschutzbericht des Landesrechnungshofs sowohl der LIG als auch dem Mieter, der Kunstuniversität Graz, zur Kenntnis gebracht.
-  Seitens der LIG wurde umgehend ein Brandschutzkonzept für den gesamten Gebäudekomplex zur Ausarbeitung beauftragt. Derzeit befinden sich die Brandschutzmaßnahmen im Planungsstadium. Die Gesamtfertigstellung der Sanierungsarbeiten inkl. der vorgeschlagenen Brandschutzmassnahmen ist für August 2008 vorgesehen.


22.) Kontrolle der Gebarung der Stadtgemeinde Frohnleiten, der Gemeindebetriebe Frohnleiten und aller weiteren Beteiligungen
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 21.11.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Die seitens der FA8B alleine durchführbaren Adaptierungsarbeiten betreffend die Förderungen der Gesundheitsinformationsstelle (Ausweitung der Prüfungsvorbehalte in Antragsformular und Fördervereinbarung) wurden erledigt.
Was die Einführung eines landesweiten Förderungscontrollings bzw. die Herstellung einer einheitlichen Förderungsdatenbank betrifft, so wurde mit den diesbezüglichen Arbeiten seitens des Landes bereits begonnen, ein Abschluss war aber auf Grund der Komplexität des Vorhabens bisher noch nicht möglich. Dementsprechend musste die Herausgabe der spezifizierten Richtlinien der Förderungsstelle bisher hintan gehalten werden, da die angestrebte Rahmenrichtlinie des Landes für Förderungen noch nicht vorliegt.

Stellungnahme der Abteilung 14:
Der Landesrechnungshof empfiehlt, grundsätzlich dem Förderungszweck angemessene bzw. entsprechende Prüfvorbehalte mit Förderungsempfängern zu vereinbaren (S. 9).
Dies ist umgesetzt. Entsprechende Prüfvorbehalte sind in den Förderungsübereinkommen der SFG bereits enthalten. Demnach sind entsprechend dem Förderungszweck die Vorlage entsprechender Berichte, die Überprüfung der Projektabrechnungen durch den Förderungsgeber sowie darüber hinaus auch die Möglichkeit der Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel und der Einhaltung der Verpflichtungen, Bedingungen und Auflagen durch Organe der Steiermärkischen Landesregierung und des Steiermärkischen Landesrechnungshofes festgelegt.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, im Rahmen der Prüfung von Verwendungsnachweisen Plan-Ist-Differenzen nicht nur hinsichtlich der Gesamtkosten, sondern auch hinsichtlich der einzelnen Kostenarten zu prüfen und sinnvolle Grenzen für Abweichungen sowie daraus abzuleitende Maßnahmen festzulegen (S. 42 und 53).
Dies ist umgesetzt. Im Zuge der Abrechnungsprüfungen von Projekten werden neben den Abweichungen bei den Gesamtkosten auch die Abweichungen bei den einzelnen Kostenpositionen geprüft. Abweichungen werden in der Regel - sofern es sich nicht um wesentliche Abweichungen im Sinne von Projektänderungen handelt - toleriert, wobei bei der Abwägung die Projektumsetzung und -zielerreichung im Vordergrund steht. Abweichungen von mehr als 20 % sind im Prüfbericht entsprechend zu dokumentieren und zu begründen. Bei Abweichungen von mehr als 50 % ist vor der Auszahlung der Förderung zusätzlich ein gesonderter Beschluss der SFG erforderlich.

Der Landesrechnungshof empfiehlt, dass die SFG als maßnahmenverantwortliche Förderungsstelle Leistungsabrechnungen nicht nur hinsichtlich der Höhe, sondern auch im Hinblick auf deren Rechtsgrundlagen überprüft (S. 45).
Der Zweck der Abrechnungsprüfung liegt in der Ermittlung der Kosten und der Erreichung des Projektzieles gemäß Förderungsansuchen und Beschluss. Eine Prüfung aller projektrelevanten Hintergrundinformationen bzw. Vereinbarungen obliegt in diesem Fall nicht der SFG, sondern ist Aufgabe der Förderungswerber, die entsprechend den Regelungen in den Förderungsübereinkommen eine wirtschaftliche und gesetzeskonforme Projektabwicklung sicherzustellen haben.


23.) Überprüfung der Bergbahnen Turracher Höhe Ges.mbH
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 17.10.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 12A:
1. Der LRH kritisiert, dass die Mindestgrenze für wichtige Beschlüsse in der Generalversammlung 76% beträgt. In dieser Konstellation kommt damit einigen wenigen Minderheitsgesellschaftern ein an ihrer Einlage gemessen hoher Einfluss zu bzw. hat das Land Steiermark als Hauptgesellschafter bezogen auf die geleisteten Zahlungen vergleichsweise wenig Rechte.
Eine Änderung dieser Mindestgrenze bedarf einer Änderung des Gesellschaftsvertrages, für die eine Mehrheit von 76% erforderlich ist. Das Land Steiermark ist mit 46,29% an der Gesellschaft beteiligt und verfügt daher nicht über die erforderliche Mehrheit, einen Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages herbeizuführen.

2. Der LRH stellt fest, dass die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates vom 13.7.2001 fast zur Gänze wortgleich aus dem Gesellschaftsvertrag übernommen wurde und sieht in dieser Doppelgleisigkeit keinen Vorteil. Der LRH empfiehlt, eine gesonderte Geschäftsordnung nur dann zu erstellen, wenn dadurch wesentliche und zusätzliche Regelungen getroffen werden, die im Gesellschaftsvertrag nicht enthalten sind.
Gemäß Punkt 9.19. des Gesellschaftsvertrages hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung zu geben.

3. Der LRH sieht in der Bestimmung, wonach im Falle des Ausscheidens eines privaten Gesellschafters die anderen privaten Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligung vor den übrigen Gesellschaftern zur Übernahme dieses Geschäftsanteiles berechtigt sind, eine Bevorzugung der privaten Gesellschafter und empfiehlt, diese Bestimmung zu überdenken.
Eine Änderung dieser Bestimmung bedarf einer Änderung des Gesellschaftsvertrages, für die eine Mehrheit von 76% erforderlich ist. Das Land Steiermark ist mit 46,29% an der Gesellschaft beteiligt und verfügt daher nicht über die erforderliche Mehrheit, einen Beschluss über die Änderung des Gesellschaftsvertrages herbeizuführen.

4. Der Landesrechnungshof empfiehlt, in der nächsten Generalversammlung eine angemessene Gewinnausschüttung zu thematisieren.
In der Generalversammlung am 22.4.2006 wurde die Realisierung von zwei neuen Liftprojekten (Ersatz der veralteten Panoramabahn durch eine neue kombinierte kuppelbare Seilbahn sowie Errichtung der Wildkopfbahn) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von € 9,7 Mio. genehmigt. Mit Generalversammlungsbeschluss vom 10.4.2007 wurde die Errichtung einer neuen Sommerrodelbahn mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 1,5 Mio. genehmigt. Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt aus dem Cash-Flow der Gesellschaft. Diese Investitionen sind zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivierung des Schigebietes erforderlich und sollen weitere Betteninvestitionen anregen. Um die Finanzierung dieser Investitionen zu ermöglichen, wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen.

 
24.) Stichprobenweise Überprüfung von Bauvorhaben des Wasserverbandes Gröbming-Ennsboden
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 17.10.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 19A:
Der Landesrechnungshof regt an, nach Vorlage der Schlussrechnung einer Ausschreibung vom Förderungsnehmer einen Prüfbericht über das Vergabeverfahren samt "Preisspiegel" mit den endabgerechneten Massen einzufordern.
Wie bereits in der Stellungnahme an den Landesrechnungshof festgestellt, wäre nach Schlussrechnung die Vorlage eines Prüfberichtes über das Vergabeverfahren samt "Preisspiegel" mit endabgerechneten Massen durch den Förderungsnehmer durchaus von informativem Charakter, hätte jedoch keine Auswirkung auf den Abschluss des Förderungsverfahrens. Um diesen Prüfbericht einfordern zu können, wäre entweder die Freiwilligkeit des Förderungsnehmers vorauszusetzen bzw. müsste sie als Förderungsbedingung vorgegeben werden.
Seitens des Bundes ist nicht daran gedacht, einen derartigen Prüfbericht einzufordern.
Seitens der Fachabteilung 19A wird für eine eventuell erforderliche Anpassung der Förderungsvoraussetzungen der Beschluss der Förderungsrahmenrichtlinie des Landes abgewartet.
Die Erstellung eines zusätzlichen Prüfberichtes wäre jedenfalls mit Mehraufwendungen, d.h. Mehrkosten beim Förderungsnehmer (zumeist Gemeinden), verbunden.


25.) Prüfung der Gebarung, der Organisation und der Auslastung des LKH Bad Radkersburg
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 19.9.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Überarbeitete Fassung der Anstaltsordnung wurde 2003 der Zentraldirektion zur Genehmigung durch die Stmk. Landesregierung übermittelt, wurde jedoch noch nicht retourniert
In der KAGes werden zurzeit die Anstaltsordnungen aller LKHs adaptiert und ist mit einer Fertigstellung bis Ende 2007 zu rechnen.

Anteil der Sonderklassebetten im Verhältnis zu den Betten der Allgemeinen Gebührenklasse überschreitet den gesetzlich vorgegebenen Höchstanteil von 25%
Ein Antrag über die Änderung des Systembettenstandes entsprechend den Vorgaben wurde von der KAGes gestellt. Eine bescheidmäßige Erledigung seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung erfolgte am 14.06.2007, sodass nunmehr der vorgegebene Höchstanteil an Sonderklassebetten nicht überschritten wird.

Für die "präoperative Ambulanz", für "Medizinische Leistungen an Dritte" sowie für die "Akademie für den Physiotherapeutischen Dienst im LKH Bad Radkersburg" sind keine Kostenstellen eingerichtet.
Die angeführten Kostenstellen sind zwischenzeitlich eingerichtet.

Informationen zum LKH Bad Radkersburg sind kurz, prägnant und auf das Wesentliche beschränkt im Internet darzustellen, auch Qualitätskriterien und andere Besonderheiten sind zu veröffentlichen
Die Aktualisierungen mit entsprechenden Darstellungen wurden bereits vorgenommen. Die Wartung erfolgt laufend.

Zahl der korrigierten Beschäftigten in der Radiologie wurde zwischen 2001 - 2004 überproportional (29,2%) angehoben, die Anzahl der Frequenzen stieg lediglich um 3,4%
Nach Evaluierung der Leistungszahlen hat sich dieser Bedarf bestätigt und wurde der Stellenplan angepasst. Auch künftig wird eine jährliche Personalbedarfsberechnung auf Basis der Leistungsentwicklung durchgeführt werden.

Krankenbetten mit Matratzen wurden am Dachboden gelagert, was nach Brandschutzverhütungsmaßnahmen verboten ist
Im Zuge eines Dachbodenausbaus wurden im Hauptgebäude des LKH Bad Radkersburg Lagerräume errichtet. Mit dem baubehördlichen Benützungsbewilligungsbescheid vom 19. Juni 2007 wurde somit ein den Brandverhütungsmaßnahmen konformes Bettenlager in Betrieb genommen.

Dem LRH wurde ein "Katastrophenschutzplan des Landes Steiermark" aus 1998 vorgelegt\; die Fertigstellung des Katastrophenschutzplanes bzw. Terminisierung einer Katastrophenschutzübung musste auf das Jahr 2006 verschoben werden, die nächste Beübung sollte im Zusammenhang mit Patienten erfolgen
Im Jahr 2006 wurden nachfolgende Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt:
- Eine Adaptierung des Katastrophenschutzplanes wurde vorgenommen und wird dieser laufend gewartet.
Die Überarbeitung erfolgte unter Einbeziehen aller im Katastrophenfall betroffenen Schlüsselpersonen (eine entsprechende Sitzung wurde am 02. Oktober 2006 abgehalten und protokolliert). Die Optimierung der Koordination von Brandschutzbeauftragten und Katastrophenschutzbeauftragten ist erfolgt.
- Am 29. und 30. September 2006 wurde von der Katastrophenschutzabteilung der BH Radkersburg eine Übung als "Planspiel" mit der Annahme "Hochwasser in Bad Radkersburg" und am zweiten Tag "Großunfall in Weinburg" durchgeführt. Dabei wurde am 30. September für das LKH Bad Radkersburg der Probe-Katastrophenalarm ausgelöst. Über den Ablauf der Übung wurde ein Protokoll angefertigt.
- Am 23. Oktober 2006 wurde vom LKH Bad Radkersburg eine groß angelegte Brandschutz- und Katastrophenübung durchgeführt, wobei die Evakuierung des 2. Geschoßes der Abteilung Med.West beübt wurde. Zu dieser Evakuierungsübung wurde auch die Katastrophenschutzbeauftragte der BH als Beobachterin eingeladen. Es wurden sowohl vom Brandschutzbeauftragten als auch von der Katastrophenschutzbeauftragten Protokolle angefertigt.

QM-Projekt "Wartezeitenerhebung in der Orthopädischen Ambulanz" wurde aufgrund der unklaren Situation bzgl. des Ambulanzneubaues abgebrochen, LRH empfiehlt Projekt weiterzuführen, um Verbesserungen zu realisieren
Das Projekt wird vom Qualitätsmanagement weitergeführt. Die Planung des Umbaues der orthopädischen Ambulanz hat bereits begonnen, parallel dazu läuft auch eine Prüfung der Betriebsorganisation.


26.) Stichprobenartige und sicherheitstechnische Überprüfung der elektrischen Anlagen Garage Pflanzengasse und KFZ-Prüfhalle Petrifelderstraße
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 19.9.2006)

Stellungnahme der Abteilung 2:
Hinsichtlich des Gebäudes Lendkai 99 (Garage Pflanzengasse) wird berichtet, dass die Sanierung der Elektroinstallationen im Gebäude mittlerweile abgeschlossen ist.
Das Gebäude der KFZ-Prüfhalle in der Petrifelderstraße wird zurzeit umfassend saniert. Diese Arbeiten werden bis November d.J. abgeschlossen sein. Die Aufnahme des Betriebs in der Halle ist mit Dezember 2007 vorgesehen.


27.) Vergleichende Überprüfung der Erwachsenenbildungsinstitute bfi und WIFI durch den Landesrechnungshof (veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 19.9.2006) und Gebarungskontrolle gemäß § 6 LRH-VG beim bfi Steiermark (veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark 4.7.2006)

Stellungnahme der Fachabteilung 4B:
Die vom Landesrechnungshof vorgelegten Berichte sind in ihrer Textierung bzw. hinsichtlich der in den Bereich der Fachabteilung 4B fallenden Feststellungen und Empfehlungen identisch, sodass für die beiden Berichte eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben wird.
Die gegenständlichen Berichte des Landesrechnungshofes kommentieren unter anderem die von der Fachabteilung 4B bei den Erwachsenenbildungsinstituten bfi und WIFI vorgenommene rechnungsmäßige Prüfung von Verwendungsnachweisen nach gewährten Landesförderungen. Diesbezüglich wird bemerkt, dass es sich bei der rechnungsmäßigen Prüfung von Verwendungsnachweisen, nicht zuletzt auf Grund der in den vergangenen Jahren infolge von EDV-technischen Entwicklungen eingetretenen Veränderungen, um einen dynamischen und somit ständig anzupassenden Prozess handelt, dessen Umsetzung eines gewissen Vorlaufs bedarf. Dementsprechend wurden von der Fachabteilung 4B in den letzten Jahren mangels einheitlicher Förderrichtlinien für die rechnungsmäßige Prüfung von Verwendungsnachweisen Qualitätsstandards erarbeitet, deren Einhaltung sukzessive von den Fördernehmern eingefordert wurde. Dabei musste allerdings immer wieder die Erfahrung gemacht werden, dass es gerade bei großen Institutionen, Vereinen etc. mit einer gewissen Mühe verbunden war, derartige Anpassungen für die Vorlage von Förderabrechnungen zu erwirken. Dem Landesrechnungshof wurden anlässlich der Überprüfung die von der Fachabteilung 4B erarbeiteten Prüfungsstandards und die damit verbundene Problematik bei der Einführung derselben dargelegt. Die von der Landesbuchhaltung erarbeiteten Prüfungsstandards decken sich jedenfalls mit den in den gegenständlichen Berichten des Landesrechnungshofes gemachten Empfehlungen, wobei diese bereits vollinhaltlich bei den beiden überprüften Erwachsenenbildungsinstituten umgesetzt werden konnten. Weiters hat die Fachabteilung 4B im Rahmen der Projektgruppe "Fördercontrolling" die Prüfungsstandards eingebracht, sodass diese in einer "Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" für alle Förderfälle anzuwenden wären.
Auf Grund des dargelegten Sachverhaltes können daher seitens der Fachabteilung 4B die vom Landesrechnungshof in den Prüfberichten gemachten Empfehlungen als erledigt betrachtet werden, womit sich eine weitere detaillierte Stellungnahme erübrigt.

Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Die seitens der FA8B alleine durchführbaren Adaptierungsarbeiten (Ausweitung der Prüfungsvorbehalte in Antragsformular und Fördervereinbarung) im Zusammenhang mit den von der FA8B dem bfi gewährten Förderungen wurden erledigt.
Was die Einführung eines landesweiten Förderungscontrollings bzw. die Herstellung einer einheitlichen Förderungsdatenbank anlangt, so wurde mit den diesbezüglichen Arbeiten seitens des Landes bereits begonnen, ein Abschluss war aber auf Grund der Komplexität des Vorhabens bisher noch nicht möglich. Dementsprechend musste die Herausgabe der spezifizierten Richtlinien der Förderungsstelle bisher hintan gehalten werden, da die angestrebte Rahmenrichtlinie des Landes für Förderungen noch nicht vorliegt.


28.) Vergabe von Dienstleistungsaufträgen (FA6A - Jugend, Frauen, Familie und Generationen)
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 20.6.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 6A:
Zum Prüfbericht wird mitgeteilt, dass die Stellungnahmen der damals zuständigen Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder zu den einzelnen Kapiteln in den jeweiligen Berichtsabschnitten eingearbeitet wurden.
Zusammenfassend wird darüber hinaus festgehalten:
Den Empfehlungen des Landesrechnungshofes wird insofern Folge geleistet, als besonders auf die Einhaltung der Grundsätze des Vergabeverfahrens geachtet wird (MitarbeiterInnen der FA6A nehmen nach Möglichkeit immer wieder an einschlägigen Fortbildungsangeboten teil).
Es wird auf die Einholung von Vergleichsangeboten und die entsprechende Dokumentation in Form von Vergabevermerken geachtet.
Die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung wurden im Jahr 2003 in einem Fall auf Grund des fortgeschrittenen Budgetjahres durch ein Versehen nicht eingehalten. Dies stellt einen Einzelfall dar. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung werden sonst ausnahmslos eingehalten.
Für Vergabemodalitäten bei der Herstellung des Familienpasses hat sich das Referat Frau Familie Gesellschaft, wie vom Landesrechnungshof empfohlen, des Serviceangebots der FA1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste bedient.
Schließlich ist das Referat Frau-Familie-Gesellschaft mittlerweile an einen neuen Standort am Karmeliterplatz 2 übersiedelt, und es wurde dabei auf die räumlichen Bedürfnisse des Referates Rücksicht genommen.


29.) Prüfung des Volksbildungsheimes St. Martin
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 20.6.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 6C:
Die Budgetzahlen wurden im Landesvoranschlag den tatsächlichen Erfordernissen bzw. Einnahmen angepasst. Eine 100%ige Übereinstimmung zwischen veranschlagten und tatsächlich erzielten Einnahmen und damit zusammenhängender Ausgaben ist jedoch kaum realisierbar.
Die vorgeschlagene Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben, die unter dem Ansatz 27100 "Volksbildungswerk St. Martin" geführt sind, wird bei der kommenden Voranschlagserstellung vorgenommen.
Die Kosten- und Leistungsrechnung als Leitungsinstrument ist ein Teilprojekt innerhalb der Umstellung der Haushaltsverrechnung auf das SAP-System und wird nach und nach in allen Dienststellen der FA6C, somit auch im Volksbildungsheim St. Martin, entsprechend adaptiert werden.
Die Bereinigung der Dienstpostenpläne in Zusammenarbeit mit der A5 ist in Arbeit.
Die Steirische Landesverwaltungsakademie wird voraussichtlich im kommenden Jahr in unmittelbarer Nähe zum Volksbildungsheim in das so genannte "Bründl-Gebäude" übersiedeln. Diesbezügliche Gespräche mit der LAVAK hinsichtlich der Synergieeffekte und einer möglichen damit einhergehender Steigerung der Auslastung werden geführt und gefördert.
Der Landtag Steiermark hat die Umsetzung des so genannten "Sicherheitsprogramms der LIG" in den LIG- Standorten der FA6C, somit auch im Volksbildungsheim St. Martin, beschlossen. Dieses Programm beinhaltet auch die Behebung der Hygiene-Mängel in den Dienststellen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der bereits beauftragten Potenzialanalyse wird gemeinsam mit der LIG die konkrete bauliche Umsetzung der Sanierung bzw. des allfälligen Ausbaus der Küche im Volksbildungsheim St. Martin begonnen.
Der Eigenbedarf an den Wohnhäusern wird geprüft. Sollte kein Bedarf festgestellt werden, sollten die Häuser jedenfalls veräußert werden.


30.) Prüfung der der "Innovationszentrum Ländlicher Raum Errichtungs- und Betriebs GmbH &\; Co KG" in Auersbach gewährten Förderungen
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 20.6.2006)
     
Stellungnahme der Abteilung 14:
Der LRH stellt fest, dass die Machbarkeitsstudie dem Projekt eine begrenzte Finanzkraft attestierte.
Das Projekt hatte zum damaligen Zeitpunkt Pilotcharakter, womit klar ist, dass mit der Umsetzung ein gewisses Risiko verbunden war. Abgeleitet aus den Erfahrungen mit diesem Projekt wird im Rahmen der Förderungsprüfung durch die SFG nunmehr auch verstärkt auf die Eigenmittelausstattung bzw. auf die Finanzierbarkeit von etwaigen Anlaufverlusten geachtet.

Der LRH stellt fest, dass für die Wirtschaftlichkeit wesentliche Prämissen der Machbarkeitsstudie nicht umgesetzt werden konnten. Von 6 Geschäftsfeldern wurden nur 2 umgesetzt, die Mietauslastung blieb zurück, einige der Mieter konnten nicht zahlen.
Dies wird umgesetzt. Die Einfluss- und Kontrollmöglichkeit der SFG aufgrund der bisherigen Förderungsverträge beschränkte sich auf Maßnahmen nach entsprechender Meldung von Abweichungen auf Basis der aktiven Berichtspflicht der Förderungsnehmer. Zwischenzeitig wird bei allen geförderten Projekten abweichend bzw. ergänzend zur aktiven Berichtspflicht als Bedingung im Förderungsübereinkommen ein Controlling auf Basis von quartalsmäßigen Soll/Ist Vergleichen eingefordert. Damit soll künftig die Möglichkeit geschaffen werden, bei Fehlentwicklungen frühzeitig korrigierend eingreifen zu können.

Der LRH empfiehlt aus Gründen der Kostenwahrheit anfallende Personalkosten zu berücksichtigen.
Eine Umsetzung erfolgt mittelfristig. Die Übernahme der Geschäftsführung durch MitarbeiterInnen der IFG bzw. SFG ohne zusätzliche Bezahlung und neben ihren derzeitigen Aufgaben ist nur eine kurz- bis mittelfristige - kostengünstige - Zwischenlösung. Sobald die Auslastung gehoben werden kann und sich das Zentrum rechnet, soll zumindest ein/e TeilzeitgeschäftsführerIn sowie eventuell eine Sekretariatskraft beschäftigt werden.

Der LRH stellt fest, dass sich aus den mit Jänner 2001 vorgelegten Teilrechnungen und der Festlegung des Förderungszeitraums schließen lässt, dass vor Beendigung der Machbarkeitsstudie (MBS) mit dem Vergabeprozedere begonnen worden sein musste.
Dies wird umgesetzt. Nun müssen die MBS vor dem Anrechnungsstichtag fertig sein, damit keine Leistungen vor Vorliegen einer positiven MBS erbracht werden können.

Der LRH stellt fest, dass die Machbarkeitsstudie dem Projekt eine begrenzte Finanzkraft attestierte, weshalb geringere Förderungen durch Eigenkapital ersetzt werden mussten. In weiterer Folge war die Machbarkeitsstudie abgeändert worden, und zwar wurde die Förderungstangente erhöht und damit das Fremdkapital reduziert, allerdings ohne weitere Vorlage von schriftlichen Unterlagen. Die Grundlagen für die Überarbeitung wurden nicht vorgelegt.
In weiterer Folge blieben in Aussicht gestellte Förderungen des Bundes aus, jedoch erhielt die ILR GmbH &\; Co KG einen Kreditrahmen in Höhe von beinahe EUR 3 Mio., sodass aus Sicht der SFG die Ausfinanzierung des Projektes sichergestellt war und das Förderungsansuchen des ILR im Juli 2002 durch die SFG positiv bewertet wurde.

Der LRH stellt fest, dass für die SFG das Projekt mit Vorliegen der Finanzierungsanbote der Bankinstitute als ausfinanziert galt, für den LRH kann aber bei einer derartig hohen Kreditbelastung nicht von einer nachhaltigen, betriebswirtschaftlichen Ausfinanzierung gesprochen werden.
Dies wird umgesetzt. Bei größeren Projekten werden seitens der SFG Bankgarantien eingefordert, deshalb war auch die letzte Rate für das Projekt nach Bekanntwerden der Schwierigkeiten des Zentrums nicht mehr ausbezahlt worden.

Der LRH stellt im Rahmen der Zahlungen des Landes fest, dass die im Förderungsübereinkommen festgelegte Förderung mit dem zugrunde liegenden Finanzplan nicht korreliert (S. 56). Der LRH hält aber auch fest, dass eine Anhebung auf die ursprünglich geplanten 50 % im Falle einer Zusage der Bundesförderung möglich gewesen wäre.
Der LRH stellt Abstimmungsprobleme seitens des Landes mit der SFG fest, begrüßt aber diesbezügliche die neue Kooperation.
Dies wird umgesetzt. Künftig werden bei Abweichungen Abstimmungen mit den Bundesförderungsstellen vorgenommen werden, weiters gibt es Koordinierungssitzungen mit den betroffenen Landesstellen und der SFG.

Abschließend empfiehlt der LRH, künftig bei Impulszentrenprojekten Dritter die Expertise der SFG/IFG in Anspruch zu nehmen.
Dies wird umgesetzt. Die SFG/IFG leistet im Rahmen ihres Wirtschaftsentwicklungsauftrages Hilfestellung sowohl bei der Entwicklung von Impulszentren als auch im Rahmen des vereinbarten Controllings bei der Kontrolle und Überwachung im Sinne der Früherkennung von Fehlentwicklungen.


31.) Überprüfung der Beschaffung des Betriebes der EDV-Systeme in der Fachabteilung 6D - Berufschulwesen
(veröffentlicht in der Sitzung des Landtages Steiermark am 20.6.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 1B:
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 80), bei der Auswahl, Beschaffung und dem Betrieb von IT-Einrichtungen in den Berufsschulen die Zusammenarbeit mit den IT-Experten der Fachabteilung 1B wesentlich zu verstärken und (S.82) die Abhängigkeit vom IT-"Know-How" externer Beratungsfirmen durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den IT-Experten der Fachabteilung 1B zu verringern:
Im Zuge der laufenden Dienststellenbetreuung durch die FA1B wurde von der FA6D unter intensiver Mitwirkung der FA1B und unter Einbeziehung der Kustoden bzw. Schulleiter eine externe Firma beauftragt, eine Erhebung der Ist-Situation an den Schulen vorzunehmen und Möglichkeiten zur Standardisierung der IT-Leistungen für die gewerblichen Berufsschulen zu finden. Als eine der darin enthaltenen Maßnahmen wurde unter Mitwirkung der FA1B und der externen Firma die Hotline / der vor Ort-Support für den Unterrichtsbereich der gewerblichen Berufsschulen ausgeschrieben.
Eine zentrale Forderung, nämlich die Bereitstellung eines ‚IT-Schulbetreuers’, d.h. eines IT-Organisators in der FA1B kann jedoch derzeit wegen der zu knappen Personalkapazität nicht umgesetzt werden, ist allerdings Bestandteil der "Evaluierung der IT-Organisation (FA1B)", welche kürzlich dem Projektsteuerungsgremium präsentiert wurde. Das gilt natürlich auch in besonderem Maße für die vom Landesrechnungshof empfohlene verstärkte Zusammenarbeit der FA6D mit den IT-Experten der FA1B, um die Abhängigkeit vom IT-Know-How externer Beratungsfirmen zu verringern.
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 81), die Beschaffung von IT-Systemen für die Berufsschulen verstärkt von der FA6D selbst wahrzunehmen und zentrale Richtlinien für die Installation und den Betrieb der IT-Einrichtungen zu erstellen:
Die FA1B unterstützt derzeit die FA6D bei der Erstellung von Vorgaben zur Standardisierung und Optimierung der Netzwerke in den gewerblichen Berufsschulen.

Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 82), die Inventarisierung der IT-Systeme mittels eines umfassenden IT-Programmsystems ähnlich dem ZEBIS der Fachabteilung 1B vorzunehmen:
Im Zuge der Ausschreibung der (externen) Hotline wurde auch die Thematik der Inventarführung behandelt. Da der Einsatz des in der FA1B in die Landes-IT integrierten Systems ZEBIS (Zentrales EDV-BetriebsInformationssystem) durch die externe Betriebsführung nicht möglich ist, wird nun das derzeit eingesetzte System, basierend auf den bereits bestehenden Daten, adaptiert.

Stellungnahme der Fachabteilung 6D:
Wie bereits in der Stellungnahme von Frau LR Mag. Edlinger-Ploder zum Bericht des Landesrechnungshofes ausgeführt, kann die EDV-Struktur des Landes - und damit die umzusetzenden Maßnahmen - nicht 1:1 von der Verwaltung auf den Schulbetrieb umgelegt werden. Dafür sind die Aufgaben in Schule und Verwaltung zu unterschiedlich. Allein in der Steiermark sind Lehrlinge in mehr als 160 Berufen eingeschult. Dadurch sind neben den üblichen Standard-Office-Programmen zahlreiche berufsspezifische EDV-Anwendungen notwendig. Dies setzt einer Standardisierung und Vereinheitlichung - wie in der Verwaltung umgesetzt - gewisse Grenzen.
Insbesondere im Bereich des Betriebes der EDV-Geräte zeigen sich durch die Arbeit der Kustoden, welche letztendlich Teil deren Aufgabengebietes ist, große Unterschiede. So war es in den Schulen bisher möglich, mit Hilfe der Kustoden bei gleichzeitig geringem steuernden Einfluss der FA6D mehr als 2.500 EDV-Geräte inklusive des gesamten notwendigen Zubehörs zu betreiben. Die Abgeltung, welche die Kustoden dafür in Form von reduzierter Unterrichtsverpflichtung erhalten, entspricht steiermarkweit einem Gegenwert von rd. vier (!) Dienstposten.
Im Bereich der Landesverwaltung ist für den Betrieb von rd. 6.000 Geräten die gesamte personelle und maschinelle Infrastruktur der FA1B erforderlich. Auch wenn es sich im Bereich der FA1B sicher um einen größeren Aufgabenumfang handelt, zeigt der Vergleich doch, wie sparsam und effizient der EDV-Betrieb in den Schulen durch das Kustodensystem letztendlich ist.
Durch die laufenden technologischen Neuerungen - insbesondere im Bereich der Netzwerkinfrastrukturen - erfolgte in den letzten Jahren eine inhaltliche Überforderung der Kustoden. Es wurde aber bereits seit dem Jahr 2003 durch die Prüfung und den Umstieg auf Server-Based-Computing und die Einführung einer Pilot-Hotline im Jahr 2004 versucht, dieser Überlastung der EDV-Kustoden entgegenzuwirken.
Unabhängig von den oben angeführten Feststellungen wurde jedoch versucht, in Zusammenarbeit mit der FA1B den Empfehlungen des LRH weitestgehend zu entsprechen.

Empfehlungen des LRH und eingeleitete Maßnahmen
Verstärkte Zusammenarbeit mit der Fachabteilung 1B:
Der LRH empfiehlt, bei der Auswahl, Beschaffung und dem Betrieb von IT-Einrichtungen in den Berufsschulen die Zusammenarbeit mit den IT-Experten der Fachabteilung 1B wesentlich zu verstärken.
eingeleitete Maßnahmen:
Vor bald 20 Jahren, als die breitere Ausstattung der Landesverwaltung und auch des Schulbereiches mit PCs begann, wurde von der damaligen Präsidialabteilung unter Leitung des späteren Landesamtsdirektors Dr. Gerold Ortner - aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an die EDV-Geräte in Schule und Verwaltung - die EDV-mäßige Trennung zwischen Unterricht (FA6D) und Verwaltung (FA1B) festgelegt.
Zwischenzeitlich fanden laufend Kontakte zwischen den beiden Abteilungen und Hilfestellungen der FA1B an die FA6D statt, aber wegen fehlender Ressourcen im Bereich der FA1B konnten diese nicht intensiviert werden.
Aufgrund der Feststellungen im LRH-Bericht erfolgten wiederum Kontaktaufnahmen mit der FA1B mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu verstärken:
Bereits ab Feber 2006 fanden die ersten Gespräche mit Vertretern der FA1B statt. Eine Vorstudie der FA1B aus dem Sommer 2006 zeigte, dass die Zusammenarbeit durchaus erstrebenswert wäre, aber kurz- und mittelfristig nur nach Schaffung der entsprechenden Personalressourcen in der FA1B möglich wäre.
Von der FA1B wurde daher mitgeteilt, dass aufgrund der fehlenden Personalressourcen der FA1B eine Weiterführung des Projektes nur unter Einbindung einer externen Firma möglich wäre.
Es wurde der FA6D daher im September 2006 von der FA1B ein Anbot der Fa. ACT übermittelt. Die Fa. ACT hatte bereits eine Evaluierung der FA1B durchgeführt und ihr war daher die EDV-Struktur des Landes bestens bekannt.
In einer Besprechung mit Herrn Landesamtsdirektor im Juni 2007 wurde von diesem nochmals bekräftigt, dass aufgrund der geplanten Umstrukturierung der Landesverwaltung (und damit auch der EDV-Abteilung) eine Personalaufstockung im Bereich der FA1B derzeit nicht möglich ist.
Der Bericht der Fa. ACT "Standardisierung der IT-Leistungen für die gewerblichen Berufsschulen des Landes Steiermark" brachte folgende Vorschläge, deren Umsetzung als vordringlich eingestuft wurde:
1. Bereitstellung eines IT-Schulbetreuers durch die FA1B mit folgenden Aufgaben:
· Technische und kaufmännische Beratung bei IT-Beschaffungen       
· Prüfung von technischen Verbesserungs- und Standardisierungspotenzialen für den IT-Betrieb in den Schulen
· Technische Leitung von schulübergreifenden IT-Projekten   
· Begutachtung von IT-Bedarfsanforderungen            
· Planung &\; Moderation von Erfahrungsaustauschen zwischen den Kustoden  
· Planung von Kustoden-Schulungen 
· Eskalationsstelle für nicht lösbare Störfälle   
· Koordination von IT-technischen Unterstützungsleistungen für die Berufsschulen.
2. Erstellung eines Konzeptes für die Auswahl einer telefonischen Hotline und eines Vorort-Dienstleisters für alle gewerblichen Berufsschulen in der Steiermark.
3. Erstellung eines Konzeptes für die Übernahme des Server- und Netzwerkbetriebes im Schulzentrum St. Peter durch einen Dritten.
4. Schriftliche Dokumentation der aktuellen Netzwerke (und Server) in den 20 Berufsschulen und Konzeption einer einheitlichen Zielarchitektur.

Aufgrund des bestehenden Vorwissens aus der abgeschlossenen Untersuchung und den nach wie vor fehlenden Personalressourcen in der FA1B wurde die Fa. Act beauftragt, in Zusammenarbeit mit FA6D und FA1B die Ausschreibung für einen Hotline- und Supportbetrieb für die Berufsschulen durchzuführen. Um Erfahrungen für einen längerfristigen Supportvertrag zu sammeln, wurde der Umfang dieser Leistung vorerst nur für 2 Jahre ausgeschrieben. Im Juli ging aus dieser Ausschreibung die Fa. Toolbox als Bestbieter hervor, die seit diesem Zeitpunkt den Supportbetrieb für die Schulen übernommen hat. Am 18.9.2007 erfolgte im Rahmen eines Workshops die offizielle Vorstellung der Fa. Toolbox und der 1.10.2007 war der reguläre Starttermin des Supportbetriebes durch die Fa. Toolbox.
Parallel zur Hotline-Ausschreibung erfolgte in Zusammenarbeit von FA1B, FA6D, LIG, Fa. ACT und dem Technikbüro Fa. Klauss eine detaillierte Erhebung der Netzwerkstruktur in den Landesberufsschulen mit dem Ziel, diese so rasch wie möglich zu konsolidieren.

Die Umsetzung folgender Maßnahmen ist weiters geplant:
· Neuerstellung einer Inventardatenbank
· Konsolidierung der Netzwerkstruktur in den Landesberufsschulen
· Übernahme des Server- und Netzwerkbetriebes im BSZ St. Peter durch einen Dienstleister
· Schrittweise Harmonisierung der eingesetzten Rechner- und Servertechnologien.

Beschaffung einheitlicher IT-Geräte:
Der LRH empfiehlt, die Beschaffung von IT-Systemen für die Berufsschulen verstärkt von der FA6D selbst wahrzunehmen und zentrale Richtlinien für die Installation und den Betrieb der IT-Einrichtungen zu erstellen.
eingeleitete Maßnahmen:
Zur Sicherstellung einer weitestgehenden Vereinheitlichung der IT-Geräte wurde in Absprache mit allen Beteiligten vereinbart, dass
· bei der Beschaffung im Wesentlichen auf BBG-Produkte zurückgegriffen werden soll
· Beschaffungen im Bereich der EDV nur mehr durch die FA6D und nicht mehr direkt durch die Schulen erfolgen
· abgesehen von kurzfristig notwendigen Sofortbestellungen wird im Wesentlichen zu 2 Terminen (vor Schulschluss und Oktober/November) bestellt, wobei Standardisierungsgrad und Qualität kurz mit der FA1B abgestimmt werden sollen
· nur mehr Markengeräte angeschafft werden.
Aufgrund der beschränkten Personalressourcen in der FA1B mussten Überlegungen, die FA1B in jede Beschaffung einbeziehen, zurückgestellt werden.
Abhängigkeit von externen Firmen verringern:
Der LRH empfiehlt, die Abhängigkeit vom IT-"Know-How" externer Beratungsfirmen durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den IT-Experten der Fachabteilung 1B zu verringern.
eingeleitete Maßnahmen:
Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde intensiv geprüft. Dieser Empfehlung kann jedoch erst nachgekommen werden, wenn in der FA1B dafür die notwendigen Personalressourcen bereitgestellt werden und die grundlegende Zuständigkeit der FA1B für die IT-Agenden im Unterrichtsbereich der gewerblichen (und landwirtschaftlichen) Schulen festgestellt ist.

IT-gestützte Inventarisierung der IT-Geräte:
Der LRH empfiehlt, die Inventarisierung der IT-Systeme mittels eines umfassenden IT-Programmsystems ähnlich dem ZEBIS der Fachabteilung 1B vorzunehmen.
eingeleitete Maßnahmen:
Die bestmögliche Umsetzung dieser Empfehlung wurde intensiv unter Zusammenarbeit zwischen FA1B, LBH, FA6D, Fa. ACT und Fa. Toolbox geprüft und es wurde beschlossen, auf Basis der Daten in der bestehenden Base-Camp-Datenbank eine neue Supportdatenbank zu entwickeln. Es ist geplant, die neue Datenbank mit einer Schnittstelle zu SAP zu koppeln.
Wie bisher erfasst zunächst das Kanzleipersonal in den Schulen zu allen IT-Geräten die kaufmännischen Inventardaten. Anschließend werden die erfassten oder geänderten Daten automatisiert laufend in die neue Datenbank eingespielt. Der Kustode sieht in einer Programmmaske der Supportdatenbank die IT-Geräte mit ihren kaufmännischen Daten und wird automatisiert aufgefordert, die zusätzlich für den Support notwendigen technischen Daten einzupflegen.
Durch diese Lösung entfällt die derzeitige Doppelerfassung in den Berufsschulen und es ist gewährleistet, dass alle IT-Geräte erfasst werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Support-Dienstleister die Trouble-Tickets einzelnen IT-Geräten zuordnen kann und zukünftig die Gewährleistungs- und Wartungsdaten zur Verfügung hat, um Gewährleistungs- und Wartungsfälle weitgehend selbständig abzuwickeln.

Die Übernahme des Zebis-Systems wurde im Rahmen des Projektes "Standardisierung von IT-Leistungen" geprüft und u.a. aus folgenden Gründen nicht gewählt:
  • Zebis hat keine Schnittstelle zur Übernahme von kaufmännischen SAP-Daten
  • Zebis bietet zwar die Möglichkeit der dezentralen Datenpflege, doch sind die Kustoden derzeit nicht in das Landesdatennetz eingebunden und eine Inventarisierung durch diese in Zebis daher nicht möglich. Die Übernahme der Pflege der technischen Daten durch FA1B und FA6D ist aufgrund der beschränkten Personalressourcen nicht möglich
  • Die Benutzerführung von Zebis ist veraltet, wird derzeit jedoch auf eine Windows-Oberfläche umgestellt.

Terminliste
Empfehlungen des LRH - eingeleitete Maßnahmen durch FA6D

Prüfungszeitraum                                                   Jänner - April 2005
Schlussbesprechung                                              26.04.2005
Rohbericht:                                                            06.06.2005
Stellungnahme LR Mag. Edlinger-Ploder                10.08.2005
Endbericht                                                             27.09.2005
erste Kontaktaufnahmen mit FA1B                        Feber 2006
1. Kontrollausschuss (zurückgestellt)                   16.05.2006
2. Kontrollausschuss (Beschluss)                          13.06.2006
Landtag                                                                 20.06.2006
Projektstart mit FA1B und Fa. ACT                         Juli - September 2006
Ausschreibung der Hotline                                     Feber - Juni 2007
Zuschlagserteilung Fa. Toolbox                             Ende Juni 2007
Prov. Inbetriebnahme der Hotline                         Juli 2007
Offizielle Inbetriebnahme der Hotline                    Oktober 2007


32.) Überprüfung der Innofinanz-Steiermärkische Forschungs- und Entwicklungsförderungs Ges.m.b.H.
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 22.5.2006)
     
Stellungnahme der Abteilung 14:
Auf Seite 13 des Prüfberichts empfiehlt der LRH, den Unternehmensgegenstand zu überarbeiten und zu aktualisieren, insbes. "Erwerb von Patenten" und "Aufnahme eigener Produktionen".
Der Unternehmensgegenstand Erwerb von Patenten wurde in der Vergangenheit bereits benötigt und es liegt im Interesse der Gesellschafter, der Gesellschaft einen möglichst weiten Handlungsspielraum einzuräumen und ihr damit ein rasches Handeln zu ermöglichen. Schränkt man den Geschäftsgegenstand auf konkrete und aktuell benötigte Punkte ein, so ist für jede Änderung eine Gesellschaftsvertragsanpassung bzw. -änderung erforderlich. Sowohl aus Zeit- als auch als Kostengründen (Notar, Firmenbuch etc.) ist dies nicht zweckmäßig. Selbstverständlich ist, dass vor Umsetzung dieser Unternehmensgegenstände der Aufsichtsrat der Gesellschaft involviert werden würde.
 
Als weiteren Punkt regt der LRH an (S. 17f), die IFG freiwillig der seitens des Landes erarbeiteten Corporate Governance für börsennotierte Aktiengesellschaften zu unterwerfen.
Der Gesellschafterausschuss der SFG hat diese Frage bereits diskutiert. Da aber, wie der LRH selbst im Bericht anmerkt, der Corporate Governance Kodex erst im Februar 2005 aktualisiert wurde, wird die Diskussion aufgrund der aktuellen Version im Gesellschafterausschuss der SFG fortgesetzt. Aus Sicht der SFG können jedoch keinesfalls die gesamten Regeln der Corporate Governance herangezogen werden, da es zwischen Aktiengesellschaften, insbesondere börsennotierten Aktiengesellschaften und kleinen GmbHs, wesentliche Unterschiede gibt.
Die Unternehmensgruppe der SFG allgemein unterwirft sich auf freiwilliger Basis bereits jetzt weit strengeren Vorschriften als gesetzlich vorgeschrieben. So werden z.B. die Bilanzen einer freiwilligen Wirtschaftsprüfung unterworfen, eine detaillierte Darstellung der wirtschaftlichen Lage sowie ein Lagebericht seitens der Gesellschaft erstellt. Einzelne Projekte werden darüber hinaus noch einer gesonderten Prüfung unterzogen. Dies alles stellt eine hinreichende Transparenz sicher, die noch dazu öffentlich zugänglich ist. Der LRH selbst hat festgehalten, dass keinerlei Verflechtungen im Sinne der Regeln der Corporate Governance vorliegen und dass sich aufgrund der von der SFG gewählten Strukturen und Vorgaben (Trennungsprinzip, Vier-Augen-Prinzip etc.) Organwalter nicht selbst prüfen können.
Durch die Wirtschaftsprüfungskanzlei Confida wurde im Auftrag der SFG ein Gutachten zu diesem Thema erstellt und die dort angeregten Punkte befinden sich in Einarbeitung.

Der LRH empfiehlt, keine automatischen Vertragsverlängerungen bei GeschäftsführerInnen zu vereinbaren, sondern immer neu auszuschreiben (S. 62).
Dies wird nicht umgesetzt. Die Empfehlung einer unbedingten Neuausschreibung nach jeder Periode auch bei GeschäftsführerInnen, mit denen man sehr zufrieden ist, verursacht nur Kosten für die Verfahrensdurchführung. Aus diesem Grund wird ein Muss für Neuausschreibungen als nicht sinnvoll erachtet. Die Entscheidung über einen Neuausschreibung sollte den Eigentümern überlassen werden.

Der LRH empfiehlt, insbesondere in wirtschaftsschwachen Regionen, den Technologiegrad der eingemieteten Unternehmen zu heben (S. 44):
Dies ist selbstverständlich ein wichtiges Ziel der Gesellschaft. Wie aber auch vom LRH selbst angemerkt, ist dies schwierig und erfordert die Initiierung mehrerer Projekte, die einerseits personell betreut und auch finanziert werden müssen. Im Hinblick auf die personelle und finanzielle Ausstattung der Gesellschaft sind den Anstrengungen Grenzen gesetzt. Darüber hinaus bedürfen positive Veränderungen in solchen Regionen erfahrungsgemäß auch bei großem Engagement längerer Zeiträume.


Impulszentrum Telekom Betriebs GmbH (S. 48): Der LRH hält fest, dass die IFG keine allgemeinen Verkaufskriterien für Liegenschaften bzw. Anteile festgelegt hat.
Es gibt bereits Kriterien. Diesbezüglich wird auf die Vorgaben der SFG/IFG, die auch in Strategien der Gesellschaften festgehalten wurden, verwiesen. Darin ist unter anderem auch festgelegt, welchen Zweck Impulszentren bzw. Beteiligungen insbesondere im Sinne der Zielvorgaben des Landes zu verfolgen haben. Darüber hinaus ist ein Verkauf auch deshalb nur eingeschränkt möglich, da seitens der Förderungsstellen, insbesondere der Europäischen Union, Behaltefristen bzw. Zweckbindungen meist auf 15 Jahre vorgesehen sind. Ein allfälliger Verkauf kann sich daher nur im Rahmen dieser Vorgaben bewegen. Die Strategien samt der zu beachtenden Verträge des jeweiligen Zentrums bzw. der jeweiligen Beteiligung stellen somit die gültigen Verkaufskriterien dar.

Der LRH anerkennt die Entwicklung von Vergleichszahlen und regt weiters an, vorhandenes Wissen im Europäischen Raum zu berücksichtigen (S. 57).
Dies wird teilweise umgesetzt. Anstrengungen in diese Richtung werden bereits unternommen, siehe Projekt "Cockpit Impulszentren", VTÖ Mitgliedschaft etc..

Verkauf der Anteile bzw. Ausstieg der SFG (S. 9): Im ursprünglichen Regierungssitzungsbeschluss vom 31.12.1999 wurde vorgeschlagen, dass sich die IFG nach Abschluss einer Anlaufphase, die mit etwa 3 Jahren angenommen wurde, von den Clusterbeteiligungen zurückziehen sollte.
Zwischenzeitig hat sich aufgrund der gesammelten Erfahrungen die Strategie geändert. In den letzten Jahren hat sich nicht zuletzt anhand von Beispielen in Nachbarbundesländern gezeigt, dass solche Public-Private-Partnership-Modelle (kurz: PPP-Modelle) sehr wichtig sind, um den öffentlichen Nutzen solcher Organisationen auch nachhaltig sicherzustellen.
Die wichtigsten Funktionen der Steirischen Wirtschaftsförderung in dieser Gesellschaft sind:
"Die Forcierung von Betriebsansiedlungen in der Steiermark\; Die Sicherstellung der Generierung von Spinn-offs\; Wechselseitige Informations- und Beratungspartnerschaft\; Die Etablierung von Leistungspartnerschaften zwischen privater und öffentlicher Struktur\; Die Generierung von Innovation und Nachfrage im Rahmen des PPP-Modells\; Die Kontroll- bzw. Partnerfunktion, insbesondere in Hinblick auf die zukünftige strategische Ausrichtung zum Nutzen des Landes Steiermark\; u.v.m."
Ein Ausstieg würde möglicherweise einen einmaligen, noch dazu minimalen Nutzen in Form eines Verkaufserlöses, der aber zweifellos in keinem Verhältnis zum nachhaltigen Nutzen eines langfristigen Engagements steht, bringen. Um aber über Geld für neue Impulszentren bez. Cluster zu verfügen, erscheint es dennoch sinnvoll, nach einem bestimmten Zeitraum über den Verkauf von Impulszentren nachzudenken.

Der LRH regt an, dass die Verwaltung der Impulszentren auch von einem Hausverwalter (LIG) durchgeführt werden könnte.
Es geht um Effektivität und Effizienz. Die reinen Hausverwalteraktivitäten, siehe QM Dokument Arbeitsanweisung Verwaltung von Impulszentren Punkt 1. a bis c, und Punkt 2, können wohl auch von einem reinen Immobilienverwalter durchgeführt werden. Die derzeitige Verwaltung ist jedoch sehr effizient. Erstens, weil die IFG über eine langjährige Erfahrung in Hinblick auf die Verwaltung dieser Spezialimmobilien verfügt, zweitens, weil aufgrund der schlanken Strukturen der IFG die für die Verwaltung der Immobilien zuständigen Personen auch die Projekte von der Startphase weg mitbetreuen und daher bestens kennen. Dies gewährleistet einen raschen Know-How-Transfer innerhalb des Teams. Heute ist die Verwaltung der Impulszentren aufgrund der langjährigen Erfahrung und der personellen Kontinuität sehr effizient. Der laufende persönliche Kontakt mit den Mietern, der aufgrund der Immobilienverwaltung erforderlich ist, wird von beiden Seiten für weitergehende Informationsbeschaffung genutzt. Dadurch steht der IFG ein Wissenspool nicht nur um die konkreten Bedürfnisse dieser speziellen Mietergruppe hinsichtlich der Immobilie (günstige Mieten, Repräsentationsflächen und -möglichkeiten, Parkflächen etc.) zur Verfügung, sondern auch, welche Firmenkontakte und Netzwerke für wen in Frage kommen, etc.. Den Mietern steht daher eine Ansprechperson für alle Belange zur Verfügung im Sinne des oft geforderten one-stop-shop’s. Darüber hinaus sei noch erwähnt, dass nicht nur aktuelle Mieter betreut und vernetzt werden, sondern auch Unternehmen, die das Zentrum bereits verlassen haben, meist weil sie dem Zentrum entwachsen sind. Davon profitieren natürlich sowohl die aktuellen Mieter als auch die ausgezogenen Firmen.

Der LRH erkundigt sich, ob die IFG die Impulszentren nach Errichtung mittels Sale &\; Lease back verkaufen könnte.
Grundsätzlich ist hiezu zu bemerken, dass der Trägerschaft von Impulszentren durch das Land Steiermark bzw. der SFG/IFG im Rahmen der Verfolgung einer Nachhaltigkeitsstrategie ein hoher Stellenwert eingeräumt werden sollte. Insofern sollte daher die Operationalität von Impulszentren langfristig bei der IFG bleiben. Nichtsdestotrotz wird man bestrebt sein, optimale Finanzierungsinstrumente bei der Errichtung, aber auch bei der langfristigen Verwaltung von Impulszentren einzusetzen. Ein bloßer Verkauf von Impulszentren sollte aber auf Grund verschiedener Aspekte keine Priorität haben.


33.) Prüfung der Gebarungsbereiche: Lebensmittelwesen - Lebensmittelverkehr und Verkehr mit von Tieren stammenden Lebensmitteln der Abteilung 8 Gesundheit, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 4.4.2006)
     
Stellungnahme der Abteilung 8:
Um die Kosten- und Leistungsrechnung als Leitungsinstrument zur möglichen Kostenreduzierung besser nutzen zu können, hat die Fachabteilung 8C-Veterinärwesen eine neue und detailliertere Aufgliederung der ha. Voranschlagstellen vorgenommen. Dies war die Voraussetzung, um eine verstärkte Leistungsverrechnung innerhalb der festgelegten Kostenstellen zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit der Fachabteilungen 8B - Gesundheitswesen und 8C - Veterinärwesen bei der Untersuchung der Fleischverarbeitungsbetriebe wurde weiter intensiviert und mittels eines Erlasses des Leiters der Abteilung 8 - Gesundheitswesen, Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit wurde zur Verhinderung von Mehrfachkontrollen eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen Amtstierärzten und Lebensmittelaufsichtsorganen getroffen.
Die Errichtung weiterer Kompetenzzentren im Bereich der Lebensmittelaufsicht wurde nicht forciert, da der fachliche Vollzug des LMSVG im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung auf Ebene des Landeshauptmannes erfolgt und daher Lebensmittelaufsichtsorgane lediglich in dienstrechtlicher Hinsicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde angesiedelt wären. Im Bereich des amtstierärztlichen Dienstes wird in Zusammenarbeit mit der Organisationsfachabteilung, der Personalabteilung und mit Vertretern der Bezirkshauptmänner derzeit gerade an der Finalisierung einer generellen Regelung betreffend den überregionalen Einsatz von Amtstierärzten gearbeitet. Diese Regelung hat genau die vom Rechnungshof angeführte Intention.


34.) Überprüfung des Jahresabschlusses 2004 der Steiermärkischen Landesforste sowie der Steirischen Forstgärten
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 4.4.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 10C:
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, bei den Steiermärkischen Landesforsten die nicht unmittelbar für die betrieblichen Zwecke erforderlichen Gebäude entweder zu verpachten oder zu veräußern, wird bereits seit Jahren umgesetzt, wobei sich der Fortschritt auch nach der Nachfrage an den Gebäuden richtet.
Der Anpassung der tatsächlich benötigten, gewichteten Beschäftigungszahl im Dienstpostenplan wird ebenfalls entsprochen.


35.) Prüfung der Wäschereinigung in den Krankenanstalten der Steiermärkischen Krankenanstalten Ges.m.b.H., insbesondere der Gebarung, der Organisation und der Auslastung der zentralen Krankenhauswäscherei
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 14.2.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Verpflegungsbeiträge an die Mitarbeiter bzw. Verbuchung von Spendengeldern - Ausarbeitung einer den Usancen der KAGes entsprechenden Neuregelung
Für die ZKWG wurde keine gesonderte Regelung getroffen.
Ein Entwurf einer generellen Regelung in der KAGes liegt vor, der vom Vorstand mit dem Zentralbetriebsrat akkordiert werden wird.

Lt. Dienstpostenplan sind im LKH-Univ.Klinikum Graz bzw. in der LSF Mitarbeiter in Nähereien beschäftigt, obwohl diese von der Zentralen Krankenhauswäscherei (ZKWG) beliefert werden, dies widerspricht den ursprünglichen Entschluss, den Wäschekreislauf in der ZKWG zu halten
Diesbezüglich wurden bereits weitere Maßnahmen vorabgestimmt, die Evaluierung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Endabstimmung erfolgt im Rahmen der Wirtschaftsplangespräche 2008.

Standardisierte Funktionsbeschreibung für BetriebsdirektorInnen für den Leiter der ZKWG nicht unmittelbar übertragbar
Vom Leiter der ZKWG wurde eine Funktionsbeschreibung erstellt, welche nach Prüfung und Überarbeitung in Kürze in Kraft gesetzt werden wird.

Für den Leiter der ZKWG wurde Standard-Handlungsvollmacht verwendet
Eine Adaptierung der Handlungsvollmacht des Leiters der ZKWG ist zwischenzeitlich erfolgt und wurde diese vom Vorstand freigegeben.

Keine Leistungsaufzeichnungen über Wartungen bzw. ist der Leistungsumfang nicht nachvollziehbar
Die geplante Einführung des technischen Instandhaltungssystems "TIS" hat sich verzögert, da mit den gegebenen Kapazitäten das "TIS" jährlich max. in drei Betriebsstätten implementiert werden kann. Diese sind bis Ende 2007 für LKHs verplant.
Es wurde daher in der ZKWG ein eigenes Wartungs- und Reparatursystem installiert, wo alle Reparaturarbeiten, Ersatz- und Verschleißteile eingetragen und den Maschinen zugeordnet werden.

Leistungsbewertung erfolgt lediglich mittels Division der geplanten Gesamtkosten einer Periode durch die geplante Leistungsmenge
Seitens des Leiters der ZKWG wurde eine Kalkulation vorgelegt, welche im Abstimmungsprozess mit der Finanzdirektion ist.
 
Vermehrte Leistung von Überstunden festgestellt
Da die Diensteinteilung nicht immer in erforderlicher Flexibilität möglich ist, werden im Anlassfall Überstunden geleistet, die aus nicht besetzten Stellen finanziert werden. Notwendige Anpassungen im Stellenplan werden unter Berücksichtigung der erforderlichen Besetzung bei der nächsten Wirtschaftsplanerstellung erfolgen.
Die Endabstimmung erfolgt im Rahmen der Wirtschaftsplangespräche 2008.


36.) Prüfung der Gebarung, der Organisation unter Auslastung des Landeskrankenhauses Voitsberg
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 14.2.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Qualitätsmanagement - Diesbezügliche gesetzliche Bestimmungen sind noch nicht in die Anstaltsordnung aufgenommen
Bezüglich der Aktualisierung der Anstaltsordnungen ist eine Musteranstaltsordnung für alle LKHs in Vorbereitung. Nach Fertigstellung werden die Aktualisierungen der Anstaltsordnungen in den einzelnen LKHs - auch hinsichtlich der Aufnahme der gesetzlichen Bestimmungen zur Einführung von Qualitätssicherungssytemen - im Laufe des Jahres 2007 vorgenommen.

Bettenführende Einrichtungen - Zur Erhöhung der Auslastung wird eine Bettenreduktion empfohlen
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. Dezember 2005, GZ: FA8A-86 Vo 2/19-2005, wurde der Gesamtbettenstand von 159 auf 150 Planbetten reduziert.
Der Planbettenbestand an der Abteilung für Chirurgie wurde von 56 auf insgesamt 33 Planbetten reduziert.
Küche - LRH empfiehlt die Umstände bzw. Abrechnungsmodalitäten für den hohen Leistungsunterschied zwischen LKH Voitsberg und Mürzzuschlag zu durchleuchten bzw. Möglichkeiten für eine Erhöhung der Verpflegstage/korr. Beschäftigten in Erwägung zu ziehen
Die in der Stellungnahme angekündigte Richtlinie betreffend die Kennzahlen der korrigierten Beschäftigten auf der Kostenstelle "Küche" soll auf konkrete Erkenntnisse aus einem aktuell laufenden Projekt "Neustrukturierung der Speisenversorgung" aufgesetzt werden. Da dieses Projekt jedoch noch nicht abgeschlossen ist, kann die Umsetzung der Richtlinie erst nach Projektabschluss erfolgen. Es wird angestrebt, noch vor dem 31. Dezember 2007 eine entsprechende Richtlinie an die LKHs zu übermitteln.

Bei den jährlichen Personalbedarfsberechnungen wird von den geplanten Leistungsdaten ausgegangen. Die tatsächliche Leistungsentwicklung geht nicht immer konform mit der Planung, eine kurzfristige Anpassung des Personals ist jedoch nicht möglich. Eine Verbesserung der Kennzahl kann nur schrittweise  erreicht werden.

Von Nachbesprechungen über eine interne Katastrophenübung war kein Protokoll vorhanden
Da die Umsetzung der Chirurgiereform der KAGes auch Auswirkungen auf die Organisation der PatientInnenversorgung im Katastrophenfall hatte, musste zwischenzeitlich der Katastrophenplan völlig überarbeitet werden.
Die Beübung des aktuellen Katastrophenplanes ist für Oktober 2007 geplant, nachdem zuvor alle Berufsgruppen des LKH hinsichtlich der neuen Gegebenheiten unterwiesen werden. Von der Nachbesprechung wird ein Protokoll verfasst werden.


37.) Prüfung der Förderung des Landes Steiermark an die Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG und ihre Begleiteinrichtungen, nach Möglichkeit auch eine Gebarungsprüfung des Unternehmens
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 14.2.2006)
Stellungnahme der Fachabteilung 12A:
     
1. Stille Beteiligungen
Im Oktober 2005 wurde auf Grund der Empfehlungen des Landesrechnungshofes in seinem Prüfbericht betreffend den Tier- und Naturpark Schloss Herberstein von der Fachabteilung 12A in Zusammenarbeit mit Herrn Univ.-Prof. Dr. Gunter Nitsche, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz, ein neuer Mustervertrag für die Errichtung einer stillen Gesellschaft erstellt, der insbesondere folgende wesentliche Bestimmungen enthält:
Mittelverwendung: Die Mittel sind zweckgewidmet.
-  Investitions- und Finanzierungsplan: Der Investitions- und Finanzierungsplan bildet einen integrierenden Bestandteil des Gesellschaftsvertrages und unterliegt sowohl der Rechnungs- als auch der Mittelverwendungskontrolle durch den stillen Gesellschafter.
Mittelauszahlung: Die Gesellschaftereinlage des Landes Steiermark wird in Tranchen jeweils nach Überprüfung von Rechnungen in der Höhe der zuzuzählenden Tranche ausbezahlt. Die Rechnungen müssen auf den Geschäftsherrn lauten, unzweifelhaft dem vertragsgegenständlichen Projekt zuzuordnen sein, im Original vorgelegt werden und bereits beglichen sein.
Zustimmungspflichten des stillen Gesellschafters: Der Geschäftsherr ist verpflichtet, in allen Angelegenheiten der außerordentlichen Geschäftsführung iSd § 116 Absatz 2 UGB die Zustimmung des stillen Gesellschafters schriftlich einzuholen. Als Angelegenheiten der außerordentlichen Geschäftsführung gelten die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensstrategie, der Jahresvoranschlag samt Investitions-, Finanz- und Personalplan, die Veräußerung, Verpachtung und die Stilllegung des Unternehmens, die Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen sowie die Aufnahme und Aufgabe von Geschäftszweigen und Produktionsarten. Die Auflösung der Gesellschaft und die Aufnahme weiterer stiller Gesellschafter bedarf der Zustimmung des Landes Steiermark.
Jahresabschluss: Der Geschäftsherr hat innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres seinen Jahresabschluss zu erstellen und dem stillen Gesellschafter zu übermitteln. Dem Jahresabschluss ist die Berechnung des auf den stillen Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteils beizulegen.
- Gewinn- (und Verlust)beteiligung: Für die Gewinn- (und Verlust)beteiligung des stillen Gesellschafters ist von dem Gewinn und Verlust auszugehen, der sich aus dem Jahresabschluss des Geschäftsherrn vor Berücksichtigung der auf die stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- oder Verlustanteile ergibt. Wird die Beteiligung unterjährig eingegangen, ist der stille Gesellschafter am Gewinn jenes Geschäftsjahres, in dem dieser Beteiligungsvertrag wirksam wird, lediglich pro rata temporis beteiligt. An dem nach diesem Maßstab ermittelten Betriebsgewinn oder -verlust nimmt der stille Gesellschafter im Ausmaß von .......% teil. Die Verlustteilnahme ist mit der Höhe der Einlageleistung des stillen Gesellschafters begrenzt. Eine Nachschussverpflichtung besteht für den stillen Gesellschafter nicht.
Informations- und Kontrollrechte des stillen Gesellschafters:
- Der stille Gesellschafter kann verlangen, dass der Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer nach den §§ 268 ff UGB geprüft wird, auch wenn keine gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung besteht. Die Auswahl des Abschlussprüfers obliegt unter Beachtung der Bestimmungen der §§ 271 bzw. 271a UGB grundsätzlich dem Geschäftsherrn. Der stille Gesellschafter ist jedoch berechtigt, falls er gegen den vom Geschäftsherrn bestellten Abschlussprüfer aus wichtigen Gründen Widerspruch erhebt, eine Abschlussprüfung durch einen vom stillen Gesellschafter namhaft zu machenden Abschlussprüfer auf Kosten des Geschäftsherrn durchführen zu lassen.
- Es wird eine aktive Berichtspflicht des Geschäftsherrn vereinbart, falls die laufenden Planungen bzw. die laufenden Ergebnisrechnungen wesentliche Abweichungen zu den dem Beteiligungsverhältnis zu Grunde liegenden Projekt ergeben.
- Der stille Gesellschafter hat ein jederzeitiges Einschau- und Auskunftsrecht in bzw. über die betrieblichen und rechnerischen Unterlagen und Grundlagen des Unternehmens. Dies gilt auch nach der Beendigung der Gesellschaft in dem zur Überprüfung des Auseinandersetzungsguthabens erforderlichen Umfang.
- Alle Informationen, die der Geschäftsherr der Hausbank zur Verfügung zu stellen hat, sind auch dem stillen Gesellschafter zur Verfügung zu stellen bzw. können von diesem angefordert werden.
- Der stille Gesellschafter ist berechtigt, die Informations- und Kontrollrechte durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten, berufsmäßigen Parteienvertreter wahrnehmen zu lassen.
- Der stille Gesellschafter ist zur Teilnahme an den General- bzw. Gesellschafterversammlungen berechtigt. Er ist hiervon vom Geschäftsherrn unter Übermittlung der Tagesordnung rechtzeitig zu verständigen.
- Die Durchführung einer Gebarungsprüfung und/oder einer Projektkontrolle durch den Landesrechnungshof gemäß den Bestimmungen des Landesrechungshof-Verfassungsgesetzes wird ausdrücklich vorbehalten.
- Kündigung des Gesellschaftsvertrages: Im Gesellschaftsvertrag ist sowohl eine ordentliche als auch - bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - eine außerordentliche Kündigung vorgesehen.
Seit Oktober 2005 werden Gesellschaftsverträge über die Errichtung einer stillen Gesellschaft auf Basis dieses Mustervertrages abgeschlossen.
Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages sind vom Projektwerber eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Planungsrechnung für 5 Jahre, ein Investitions- Finanzierungs- und Bauzeitplanplan, die Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre sowie der Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
Nach Auszahlung der Gesellschaftereinlage findet eine Vorortüberprüfung statt.
Das Teilnahmerecht an den Gesellschafter- bzw. Generalversammlungen wird ausgeübt.

2.   Förderungen
Zur Anregung des LRH, einheitliche Standards für die Antragstellung, Abwicklung und Abrechnung von Förderungen einzuführen, wird festgestellt, dass derzeit eine "Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark" unter Federführung der FA1F ausgearbeitet wird.
Im Rahmen der Förderungsabwicklung durch die FA12A erfolgt die Auszahlung von Förderungsbeträgen an Fördernehmer erst nach Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen sowie stichprobenartigen örtlichen Überprüfungen. Weiters verpflichtet sich jeder Förderungsnehmer in der, zwischen dem Fördergeber (Land Steiermark) und dem Förderungsnehmer zu schließenden Förderungsvereinbarung, den Organen der Förderstelle und des LRH Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftsunterlagen zur Prüfung des geförderten Projektes zu gewähren.


38.) Überprüfung der Vergaben und der EDV im Fachbereich "Hydrographie" der Fachabteilung 19A, Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 17.1.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 1B:
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 35), die Koordinierungsaufgaben des EDV-Organisators stärker in Anspruch zu nehmen:
Die Koordinierungsaufgaben des EDV-Organisators werden sowohl vom zuständigen Dienststellenorganisator, der die Beratung und Betreuung der FA19A in allgemeinen IT-Fragen und in Belangen der IT-Infrastruktur vornimmt, als auch von den für die in der FA19A eingesetzten IT-Systemen jeweils zuständigen Produktorganisatoren der FA1B möglichst intensiv wahrgenommen. Dazu kommen laufend flankierende Maßnahmen, wie z.B. im Oktober 2006 im (periodisch stattfindenden) EDV-Kontaktpersonen-Info-Meeting die Information der Dienststellen über die Gefahren von nicht mit der FA1B abgestimmter Software und die Aufforderung, sich in Hinkunft bei der Nutzung ‚externer’ Applikationen unbedingt an die FA1B zu wenden.
 
Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 35) die zeitgerechte Umsetzung des Projektes "Druckerstrategie 2004-2008":
Die Umsetzung der Druckerstrategie ist in der FA19A im zeitlichen "Mittelfeld" der Inbetriebnahmen in der Landesverwaltung erfolgt und hat zu einer bedeutenden Reduktion der Zahl eingesetzter Drucker auch in der FA19A geführt. Die gewählte Strategie wird natürlich weiterhin intensiv verfolgt.

Der Landesrechnungshof empfiehlt (S. 35), bei der Reinvestition von Notebooks darauf zu achten, ob nicht der Personalcomputer des betroffenen Mitarbeiters eingespart werden kann:
Seitens der FA1B wird bei Beschaffungsvorgängen genau auf die Möglichkeit der Einsparung von Standgeräten im Zuge der Beschaffung von Notebooks geachtet. Seit dem 1.1.2006 konnte dadurch landesweit der Bestand von Doppelnutzungen, die ja in Einzelfällen gerechtfertigt sind, um mehr als 60 % reduziert werden.

Stellungnahme der Fachabteilung 19A:
Prüfung der Vergabeverfahren
Die Wahl des Vergabeverfahrens entsprach grundsätzlich dem StVerG bzw. dem BVergG (ab 1.7.2003). Anzumerken ist, dass keine Vergleichsangebote eingeholt wurden.
Generell ist davon auszugehen, dass die Leistungsvergabe für die Lieferung von Geräten unter mehreren Gesichtspunkten erfolgt:
1) Benötigte Gerätschaft
2) Eignung und Kompatibilität
3) Optimierung des Betreuungsaufwandes durch Reduktion der Gerätschaftstypen.

Aus der Abwägung der o.a. Punkte erfolgt die letztendliche Auswahl des eingesetzten Gerätetyps, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sämtliche Anbieter Messkonfigurationen mit vergleichbaren Preisen in ihrer Produktpalette haben.

Nach Einholung der für das jeweilige Kalender- (Budget-)Jahr geltenden Preisinformationen bei den einzelnen Herstellern von Messgeräten inklusive allfälliger Rabatte bei Abnahme größerer Stückzahlen werden entsprechend den o.a. Gesichtspunkten die Bestellungen für die Gerätschaften durchgeführt.
Als Begründung für die Wahl des jeweiligen Gerätetyps ist neben seiner Zuverlässigkeit auch die Kompatibilität innerhalb des Messstellennetzes ausschlaggebend.

Es wird daher empfohlen, die Auswahl und Beschaffung der technischen Einrichtungen und EDV-Systeme gemeinsam mit anderen Bundesländern durchzuführen.
Seitens des Hydrografischen Dienstes Steiermark wurde beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Hydrografischen Dienst Burgenland eine gemeinsame Beauftragung der Fa. ADCON zur Ausstattung von Messstellen mit Funkübertragungssystemen durchgeführt, welche eine deutliche Kostenreduktion erbrachte.
Durch die koordinierende Wirkung des Hydrografischen Zentralbüros - HZB ist eine Ausstattung der Messstellen mit einheitlichen Systemen gewährleistet. Die EDV-Systeme sind softwareseitig durch die eingesetzten Messsysteme vorgegeben - daher auch das Bemühen, die bestehenden Messkonfigurationen beizubehalten und keine anderen als die bisher eingesetzten Systeme (soweit technisch möglich) einzusetzen. Für die Endbearbeitung der gewonnenen Daten ist das zentrale Softwarepaket HYDAMS vorgegeben.

Durch eine ökonomisch sinnvolle Volumens- und Bedarfsbündelung aller hydrografischen Dienststellen der Länder und - sofern vergaberechtlich möglich - der Beauftragung der BBG könnten Vorteile erzielt werden.
Der Vorschlag der Einbeziehung der BBG wurde dem Hydrografischen Zentralbüro als zentrale Dienststelle übermittelt und wurden auch mit den Hydrografischen Diensten der Bundesländer entsprechende Diskussionen geführt, deren Ergebnis jedoch war, dass eine zentrale Ausschreibung nicht zielführend sei, da dadurch länderspezifische Messstellenkonfigurationen nicht berücksichtigt werden könnten.
Darüber hinaus werden günstigere Einkaufskonditionen auch ohne Einschaltung der BBG lukriert.
Prüfung der EDV
Der Landesrechnungshof ist der Ansicht, dass eine verstärkte Normierung dieser herstellerspezifischen Programme anzustreben ist, damit die Vielfalt dieser Programme reduziert werden kann. Durch eine Vereinheitlichung der Programme könnte auch der Aufwand für das laufende "Updating" dieser Software wesentlich reduziert werden.
Vor allem im Hinblick auf die Einbindung einer größeren Zahl von Messstellen in die HW-Prognosemodelle wurden in letzter Zeit verstärkte Anstrengungen unternommen, die einzelnen herstellerspezifischen SW-Produkte mit einheitlichen Protokollen zur Verfügung zu haben.
Zu diesem Zweck wurden bisher Lösungen zwischen den Firmen ADCON und OTT erarbeitet, darüber hinaus wurde seitens des HZB die Fa. AQUAPLAN (Ersteller des SW-Pakets HYDAMS) beauftragt, entsprechende Lösungen zu erarbeiten

Unter Nutzung dieser Vorteile wird empfohlen, künftig alle EDV-Standardgeräte ausnahmslos über die zentrale EDV-Fachabteilung 1B zu beschaffen.
Die Anschaffung und Verwaltung der EDV-Standardgeräte erfolgt in der FA19A zentral über die EDV-Kontaktperson in Abstimmung mit dem zuständigen EDV-Organisator der FA1B. Dabei werden neu anzuschaffende Geräte über Reinvestitionen abgewickelt. Weiters wurde die Ausstattung im Druckerbereich nach den Vorgaben der zwischenzeitlich landesweit eingeführten Druckerstrategie ausgerichtet.
In diesem Sinne wurden seit Vorlage des LRH-Prüfberichtes in der Hydrografie keine Standardgeräte mehr direkt beschafft.

 

39.) Prüfung der Gebarung, der Organisation und der Auslastung des Landeskrankenhauses Mürzzuschlag
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 17.1.2006)
     
Stellungnahme der Fachabteilung 8A:
Zu viele Betten in Betrieb - Durch Bettenreduktion soll die Versorgung an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden
Die im Jahr 2006 durchgeführte Evaluierung der Chirurgiereform hat die in der Umsetzungszielvereinbarung getroffenen Feststellungen bestätigt. Mit 1. Oktober 2006 wurden 15 chirurgische Betten in einer provisorischen AG/R-Station umgewidmet und die Anzahl der chirurgischen Betten auf 20 reduziert.
Da die AG/R-Station sowohl von den Patienten und den Mitarbeitern gut angenommen wird, laufen derzeit Bauplanungen zur definitiven Umsetzung von 24 AG/R-Betten.
 
Feuerbeschau nicht alle zwei Jahre vorgenommen
Betreffend die regelmäßige Durchführung einer Feuerbeschau wird festgehalten, dass dies ein Versäumnis der Gemeinde ist. Aufgrund des mehrmaligen Ersuchens seitens des LKH Mürzzuschlag wurde die Feuerbeschau im Jahr 2006 durchgeführt.


40.) ACstyria Autocluster GesmbH
(veröffentlicht bei der Sitzung des Landtages Steiermark am 17.1.2006)
     
Stellungnahme der Abteilung 14:
Punkt 2.2 (S. 8): Die angestrebte Selbstträgerschaft wurde nicht erreicht, da das Land nach wie vor beteiligt ist. Das Land sollte aber lt. RSB nur in der Anlauf- und Aufbauphase beteiligt sein. Da bereits eine gewisse Stagnation/Sättigung erreicht wurde, ist diese Phase längst abgeschlossen.
Siehe dazu auch die Stellungsnahme zum LRH - Bericht zur Prüfung der Innofinanz GmbH (Rückzug aus Clusterbeteiligungen nach 3 Jahren).

Prämie der GF: Die Prämie des GF in Höhe von 2 Bruttomonatsgehältern wurde ohne quantifizierbare Kriterien jedes Jahr gewährt. Die IFG hat diesbezüglich ihre Kontrollpflicht verletzt. (S. 14)
Dies wird umgesetzt. Die Kriterien waren bis zur Anregung des LRH nicht schriftlich im Generalversammlungsprotokoll festgehalten worden, dies wird aber nunmehr so gehandhabt.

Bargeldbestände: Der LRH kritisiert, dass der IFG die sehr hohen Bargeldbestände des ACstyria auffallen hätten müssen und die IFG damit ihre Kontrollpflicht verletzt hat. Der LRH regt an, für das Land z.B. durch einen Verkauf der Anteile oder durch ähnliche Maßnahmen liquide Mittel zu bringen (S. 20).
In Hinblick auf die Barbestände sind diese oft abhängig vom Projektstand, durch die stichtagsgemäße Betrachtung kann sich ein falsches Bild ergeben. Einige Tage nach dem 31.12. waren die liquiden Mittel bereits abgebaut.
 
ad Personalwesen: Der RH kritisiert, dass sowohl für den Geschäftsführer als auch für die Mitarbeiter zu hohe Gehälter ausgezahlt werden. Der Rechnungshof kritisiert weiters, dass der Geschäftsführer nach Ablauf seines befristeten Vertrages ohne Durchführung einer Ausschreibung wiederbestellt wurde.
Dies wird teilweise umgesetzt. Bei Neubestellungen und bei abgelaufenen Verträgen wird nunmehr eine Ausschreibung vorgenommen, bei laufenden Verträgen nicht (Nutzen-Aufwand\; siehe auch Stellungnahme zum LRH - Bericht "Innofinanz" zum Thema Vertragsverlängerungen).

In der zuständigen Fachabteilung sollten Aufzeichnungen hinsichtlich der Gestion der Landesbeteiligung geführt werden (Seite 45).
Dies wird umgesetzt. In der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation werden die relevanten Unterlagen (Vierteljahresberichte der SFG, Jahresabschüsse der SFG, von deren Tochtergesellschaften und von den Unternehmen, mit welchen ein Beteiligungsverhältnis besteht etc.) der das Wirtschaftsressort betreffenden Beteiligungen analysiert und gesammelt.

Der Landesrechnungshof erachtet die Einführung eines Beteiligungscontrollings, das alle Gesellschaften umfasst, an denen das Land Steiermark direkt oder indirekt Anteile hält, für zweckmäßig (Seite 45).
Dies wird umgesetzt: Für die das Wirtschaftsressort betreffenden Beteiligungen wurde in der Abteilung 14 - Wirtschaft und Innovation ein Beteiligungscontrolling eingerichtet.

Der LRH empfiehlt die entsprechenden Schritte zu setzen, um den im RSB geplanten Status der Gemeinnützigkeit zu erlangen.
Dies wird nicht umgesetzt. Aus dem Gutachten des damit befassten rechtsfreundlichen Beraters geht hervor, dass für die ACstyria Autocluster GmbH der abgabenrechtliche Status der Gemeinnützigkeit nicht vorliegt. Von Seiten des die Gesellschaft vertretenden Steuerberaters wurde bestätigt, dass für diese Gesellschaft die Gemeinnützigkeit auch nicht angestrebt wurde. Aus diesem Grund wurde von weiteren Schritten zur Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit abgesehen.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zu Punkt 2.) des Beschlusses Nr. 723, Einl.Zahl 1274/3, betreffend Maßnahmenbericht der Landesregierung wird zur Kenntnis genommen.