LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1774/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 12.12.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): A9-01Mu3-72/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Beilagen: LRH-Bericht "Projektkontrolle Landesmuseum Joanneum Museumsquadrant"

Betreff:
"Joanneumsviertel", Finanzierung des Gesamtprojektes in Höhe von € 38.100.000,-- (exkl. MwSt.)

Zu dem vom Landtag Steiermark am 24. Mai 2006 genehmigten Landesvoranschlag 2006, hat die Steiermärkische Landesregierung im Rahmen der Budgetvereinbarung 2006 folgende Festlegung getroffen:

"Das Projekt zum Museumsquadranten des Landesmuseums Joanneum ist zu realisieren. Auf Basis eines Vorprojektes mit einer Höchstsumme von € 48 Mio. ist noch heuer im Wege eines Architektenwettbewerbes das endgültige Projekt vorzulegen.
Die Finanzierung erfolgt in der Form, dass die Gebäude der LIG verkauft werden und der Erlös dem Haushalt zufließt, wobei die Kosten der Rückmietung in weiterer Folge dem Kulturressort aus dem allgemeinen Haushalt gesondert bereitzustellen sind. Die Finanzierung der Investitionsmaßnahmen erfolgt über 25 Jahre im Wege einer an die LIG zu bezahlenden Zusatzmiete. Der Kulturreferent verpflichtet sich, einen möglichst hohen Betrag der Zusatzmiete aus dem für Baumaßnahmen gewidmeten Deckungskredit der Rundfunkabgabe zur Verfügung zu stellen. Die Restsumme wird auf die Laufzeit aus dem nicht zweckgewidmeten Teil der Rundfunkabgabe finanziert."

Auf Grund der Budgetvereinbarung ist der Verkauf der Liegenschaften Neutorgasse 45, Raubergasse 10-12 und Kalchberggasse 2 und 4, an die LIG vorgenommen worden. Aus dem Verkauf ist eine Kaufpreiszahlung von € 13.460.000,-- ergangen.
Eine Grobkostenermittlung aus Oktober 2005, durchgeführt von der Architektur-Consult GmbH (Architekt Eisenköck), hat einen Gesamtkostenbedarf in Höhe von € 48,5 Mio. ergeben.

Am 18. Dezember 2006 hat die Steiermärkische Landesregierung einstimmig, vorbehaltlich einer Einigung zwischen Landesrat Dr. Buchmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Flecker über die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung, nachstehenden Beschluss gefasst:

· "Die Projektrealisierung des "Museumsquadranten" (Neutorgasse 45, Raubergasse 10-12 und Kalchberggasse 2 und 4) wird mit Gesamtkosten von € 48.500.000,-- exkl. MwSt. genehmigt.
· Die Auftragsvergabe an die Landesimmobilien Ges.m.b.H. zur weiteren Projektumsetzung wird im Sinne des Amtsvortrages genehmigt.
· Die im AV. dargestellten Kosten, bestehend aus der Basismiete ab 1.1.2007 sowie der Finanzierung der Baukosten über Zuschlagsmieten ab 2012 auf eine Laufzeit von 25 Jahren sind - nach Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark - in den jeweiligen Landesvoranschlägen zu berücksichtigen.
· Die beiliegende Regierungsvorlage ist in den Landtag Steiermark zur Beschlussfassung einzubringen."

Am 19. Jänner 2007 erfolgte die Mitteilung durch die Abteilungsgruppe Landesamtsdirektion, dass eine Einigung zwischen Landesrat Dr. Buchmann und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Flecker über die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung erfolgt und somit der Regierungssitzungsantrag in Rechtskraft erwachsen ist.

Am 9. Jänner 2007 wurde der Landesrechnungshof durch die Abteilung 9, Kultur, ersucht eine Projektbegleitende Kontrolle für das Projekt "Museumsquadrant" vorzunehmen, da der Beschluss durch den Landtag Steiermark noch nicht erfolgt war. Am 6. Februar 2007 wurde die Landtagsvorlage zum gegenständlichen Projekt im Ausschuss des Landtag Steiermark behandelt, wobei man zu dem Ergebnis kam, dass eine Beschlussfassung durch den Landtag Steiermark erst dann erfolgen soll, wenn der Bericht des Landesrechnungshofes vorliegt.

Das Ergebnis dieser Projektkontrolle ist im Bericht des Landesrechnungshofes vom 2. Juli 2007 festgehalten. In diesem Bericht wurden die Gesamtkosten für dieses Projekt mit ca. € 121 Mio. (auf 25 Jahre) ausgewiesen. Diese Summe weist keineswegs die konkreten Bau- und Finanzierungskosten aus, sondern ist ein willkürlich hochgerechnetes Ergebnis, das ebenso Betriebskosten so wie die bereits bestehende Rückmietung beinhaltet. Die reinen Baukosten würden sich inkl. Finanzierungskosten auf € 77.641.875 Mio. belaufen. Der Bericht des Landesrechnungshofes bildet einen integrierenden Bestandteil dieses AV´s. Aufgrund der Ergebnisse des Landesrechnungshofberichtes beauftragte Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker die Architekten aber auch die Museumsfachleute Einsparungspotentiale für das gegenständliche Projekt zu filtern.  Nunmehr liegt ein "neues Projekt" vor in dem auf 400 m² Ausstellungsfläche in der Neutorgasse verzichtet wurde, in der Raubergasse der Dachgeschoßausbau nicht stattfindet und eines von ursprünglich drei Untergeschossen eingespart wurde. Stattdessen ist ein externer Hochbau für das Depot des Landesmuseum Joanneum geplant. Diese Einsparungsvariante führte dazu, dass der ursprüngliche Kostenrahmen von € 48,5 Mio. auf € 38,1 Mio. gesenkt werden konnte.
Die Zuschlagsmiete errechnet sich aufgrund der reduzierten Projektkosten in Höhe von € 38,1 Mio. lt. LIG auf Basis eines derzeit am Kapitalmarkt zu erzielenden Finanzierungszinssatzes von rd. 4,5 % für eine Laufzeit von 25 Jahren wie folgt:



EUR / Jahr
Zuschlagsmiete netto ab 2012
2.600.000,00
+ 20 % MwSt.
520.000,00
Zuschlagsmiete brutto
3.120.000,00


Für den Zeitraum 2008 bis 2011 soll jährlich ein Betrag in Höhe von € 1,0 Mio. aus dem Deckungskredit für die Inanspruchnahme der zweckgewidmeten Landes-Rundfunkabgabe für Baumaßnahmen im Bereich der Landesmuseen, von Kultureinrichtungen sowie des Landesarchivs angespart werden. Ab dem Jahr 2012 soll für eine Laufzeit von 25 Jahren der gesamte jährlich im obgenannten Deckungskredit vorhandene Betrag, der sich derzeit auf ca. € 2,4 Mio. jährlich beläuft - maximal jedoch in der Höhe der Zuschlagsmiete - zweckgebunden zur Abdeckung der Zuschlagsmiete verwendet werden.
Die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges für die LMJ-GmbH und die Landesbibliothek wird durch Verrechnung der Zuschlagsmiete nach erfolgter Projektrealisierung an die Landesbibliothek als Betrieb gewerblicher Art und an die Landesmuseum Joanneum GmbH als ausgegliederte Gesellschaft ermöglicht.

Die Basismiete ab 1.1.2007 in Höhe von € 1.732.069,06 (brutto) wurde bereits im obgenannten Regierungssitzungsbeschluss vom 18. Dezember 2006 genehmigt und aufgrund des erfolgten Verkaufs der Gebäude an die LIG sowie die bereits abgeschlossenen Mietverträge, durch die Abteilung 9, Kultur, budgetiert und bereitgestellt. Die Mietverhältnisse beginnen mit 1.1.2007 und wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Zur Projektrealisierung des "Joanneumsviertel" - Neu ist nun einerseits die Auftragsvergabe an die LIG zur weiteren Projektumsetzung sowie andererseits die Genehmigung der finanziellen Mittel erforderlich.

Der Landesfinanzreferent hat am 5. Dezember 2007 nachfolgende Stellungnahme abgegeben:
Gegen die Einbringung des gegenständlichen Regierungssitzungsantrages besteht kein Einwand.
Es wird bemerkt, dass das Finanzamt Graz-Stadt mit Schreiben vom 12.12.2006 im Zusammenhang mit der gegenständlichen Rechtskonstruktion die Vorsteuerabzugs-berechtigung zugesprochen hat.
Betreffend die Finanzierung der Gesamtkosten über Zuschlagsmieten wird darauf hingewiesen, dass nach dieser Rechtskonstruktion durch das Land ab 2012 Zuschlagsmieten für den Bereich der Landesbibliothek an die LIG, für die übrigen Gebäude jedoch Gesellschafterzuschüsse in der Höhe der verbleibenden Netto-Zuschlagsmieten an die LMJ-GmbH zu leisten sein werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Finanzierung des Projektes "Joanneumsviertel" mit Gesamtkosten in Höhe von € 38,100.000,-- (exkl. MwSt.), wie in der Regierungsvorlage ausführlich dargestellt, wird genehmigt.