EZ/OZ: 1751/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 04.12.2007, 21:49:49
Landtagsabgeordnete(r): Monika Kaufmann (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt
Betreff:
Deklaration der Herkunft von Rohfleisch in Verarbeitungsware (z. B. Wurstwaren)
Viele KonsumentInnen legen beim Kauf von Fleisch- und Wurstwaren Wert darauf, dass das verarbeitete Rohfleisch österreichischer Herkunft ist. Zumeist orientieren sie sich beim Kauf an der Kennzeichnung des jeweiligen Produktes. Leider ist es nur in wenigen Fällen (AMA-Gütesiegel) möglich festzustellen, woher das Fleisch tatsächlich stammt.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat erst vor kurzem Stichproben von 39 österreichischen Wurstwaren im Handel gezogen und die ProduzentInnen aufgefordert, Auskunft über das Herkunftsland des Rohfleisches zu geben. Lediglich 16 ProduzentInnen erklärten dazu, dass das Rohfleisch zu 100% von österreichischen Tieren stamme. Die übrigen ProduzentInnen gaben entweder gar keine oder nur unklare Antworten.
Angaben über den Schlachthof sagen wenig aus, denn auch wenn dieser in Österreich gelegen ist, kann dort Rohfleisch aus anderen Ländern verarbeitet werden.
Bezeichnungen wie "Qualität aus Österreich", "Spezialität aus Österreich" oder das Bild einer Landschaft mit Bauernhof auf dem Etikett erwecken bei den KonsumentInnen die Erwartungshaltung, Produkte von heimischen Tieren zu kaufen. Diese Bezeichnungen sagen aber in den meisten Fällen nichts über die Herkunft sondern lediglich über den Produktionsort aus.
Die KonsumentInnen wollen Österreichische Qualität und die Garantie dass dort, wo "Österreich drauf steht", auch ausschließlich österreichische Qualität enthalten ist.
Verständlich und eindeutig wäre beispielsweise zusätzlich eine rot-weiß-rote Flagge, die für 100% Österreichische Qualitätserzeugnisse bürgt.
Wenn die KonsumentInnen die Sicherheit erhalten, dass die erworbenen Produkte den gewünschten Qualitätsstandards entsprechen, ließe sich sicherlich auch der Absatz heimischer Produkte noch weiter steigern.
Es ist daher erforderlich, die Kennzeichnungsvorschriften durch den Gesetzgeber so zu ändern, dass auch die Herkunft des Rohfleisches deklariert werden muss, um Klarheit für die KonsumentInnen zu schaffen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Kennzeichnungsvorschriften für Rohfleisch in Verarbeitungsware (z. B. Wurstwaren) im Sinn der Antragsbegründung so zu ändern, dass auch die Herkunft des Rohfleisches deklariert werden muss, um Klarheit für die KonsumentInnen zu schaffen.
Unterschrift(en):
Monika Kaufmann (SPÖ), Bernhard Stöhrmann (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ)