LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1700/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 07.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A 10-1/2007-3
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)

Betreff:
"Alpine Shared Space - EU-Förderprojekt zum Förderprogramm European Territorial Cooperation Programme Alpine Space 2007-2013

Verkehrskultur nachhaltig sicher zu gestalten und ein Klima zu schaffen, das besonders Wertehaltung gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern in den Vordergrund stellt, ist das konstante Ziel steirischer Verkehrssicherheitsarbeit. Das Shared Space Konzept des Keuning Instituut aus den Niederladen greift diese Zielsetzung mit der Gleichstellung aller Verkehrsteilnehmer und der Regulierung des Verkehrs durch die soziale Kompetenz jedes Einzelnen direkt auf. Kreuzungen und Straßen werden mittels einer offenen Gestaltung ohne Flächenzuweisung nach Verkehrsnutzungsarten zu sicheren und attraktiven Plätzen und Straßen für alle. Der Erfolg der Niederlande spricht für sich: In allen 107 Umsetzungen von Shared Space konnte die Anzahl schwerer Unfälle auf null reduziert werden.

Die Idee des SHARED SPACE Konzeptes soll in die Verkehrsplanung des Landes Steiermark Einzug finden und es sollen dafür auch finanzielle Mittel aus EU-Fördertöpfen lukriert werden. Im Rahmen des Nachfolgeprogrammes für INTERREG III B Alpine Space wird im Dezember dJ der erste Einreichtermin (Call for Proposals) für das "European Territorial Cooperation Programme Alpine Space" eröffnet. Diese erste Stufe wird 4-6 Wochen offen sein. Es ist ein 2-Stufen-Call bei dem die definitive Deadline für das komplette Proposal voraussichtlich April 2008 sein wird. Für eine erfolgreiche Einreichung ist eine möglichst fortgeschrittene Projektidee notwendig. Die beiden wichtigsten Charakteristika des neuen Programmes sind die Förderhöhe (75% EFRE) und eine Laufzeit von max. 3 Jahren. Um einen möglichst großen Einfluss auf die Projektgestaltung zu haben, soll das Land Steiermark als Koordinator (Lead-Partner) auftreten.
Das Projekt wird mit einer Analyse der rechtlichen Situationen in den beteiligten Ländern/Provinzen/Städten beginnen, um die rechtlichen Voraussetzungen für die Planung und den Bau einer SHARED SPACE Fläche im jeweiligen Land zu schaffen. Zu Beginn des Projekts wird ein Workshop durch den geistigen Vater des Konzeptes, den Verkehrswissenschafter Hans Mondermann, und die SHARED SPACE Foundation zur Aus- und Weiterbildung der Projektpartner für die Planung und Implementierung von SHARED SPACE Umsetzungen durchgeführt. Nach der Schaffung der rechtlichen Grundlagen werden die Plätze/Straßen für die SHARED SPACE Umgestaltung ausgewählt. Die Planung beginnt mit der Partizipation aller Beteiligten, Betroffenen und Interessierten. Die Ergebnisse der Beteiligung werden in die (technische) Planung einbezogen. Der Planungsphase folgt die Umsetzung des Projekts, der tatsächliche Bau. Bau und Workshops konzentrieren sich auf die positiven Effekte des SHARED SPACE Prinzips, auf die Steigerung der Verkehrssicherheit. Den Abschluss des Projekts bilden Bewusstseinskampagnen zur Bekanntmachung und Erklärung des neuen Platzes / der neuen Straße nach dem SHARED SPACE Prinzip.

Der Vorteil der Realisierung des Shared Space Konzeptes im transnationalen Kontext besteht

1. im Erfahrungsaustausch mit anderen Partnerregionen/-Städten und damit dem Kennenlernen von Best Practice-Beispielen zu den Fragestellungen, der Möglichkeit transnationale Aspekte in die Verkehrsplanung mit einzubeziehen und damit die eigenen Planungen und Instrumente qualitativ weiterentwickeln zu können und
2. in der Möglichkeit, die Kosten für die Umsetzung der eingebrachten Projekte zu 75 % aus Mittel der EU (ERDF) kofinanzieren zu lassen, wobei die transnationalen Bearbeitungen selbstverständlich ebenso Bestandteil dieser Projekte sein müssen, um die Erfordernisse eines Projektes im Rahmen des European Territorial Cooperation Programme Alpine Space zu erfüllen.

Lead-Partner bedeutet formell für den Ablauf des Gesamtprojektes verantwortlich und Bindeglied zwischen den Partnerregionen bzw- Städten einerseits und der Programm-Verwaltungsbehörde andererseits zu sein. Anzumerken ist dazu, dass die technische Abwicklung und Organisation an einen begleitenden Konsulenten vergeben wird, sodass die zusätzlichen Verwaltungsleistungen in der Dienststelle auf ein bewältigbares Maß reduziert werden. Diese Vergabe wird an die Firma FGM - Forschungsgesellschaft Mobilität gemeinnützige GmbH, Graz, erfolgen, die bereits im Rahmen des steirischen Verkehrssicherheitsprogrammes zum Thema SHARE SPACE als inhaltliche und technische Berater involviert war und die Aufbereitung und inhaltliche Vorarbeiten des Projektes "ALPINE SHARED SPACE" durchgeführt hat. Ebenso vergeben wird an die FGM die inhaltliche Bearbeitung und organisatorische Abwicklung des transnationalen Projektteils, wofür ein Teil des vorgesehenen Gesamtbetrages für ALPINE SHARED SPACE verwendet wird. Als Rahmen für die Beteiligung des Landes Steiermark im Projekt ALPINE SHARED SPACE ist ein Betrag von € 250.000,00 aus den Mitteln der Abteilung 18 vorgesehen.

Damit beträgt die Kostenbeteiligung des Landes mit dem angeführten Projekt der Fachabteilung 18A im Rahmen des Programmes European Territorial Cooperation Programme Alpine Space € 250.000,00. Die Bedeckung hiefür erfolgt im Unterabschnitt 1/611. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen Kostenrahmen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Planungskosten und Baukosten, deren Finanzierung entweder aus 1/611009 und 1/611203 erfolgen, die beide im eigenen Wirkungsbereich der Fachabteilung 18A bewirtschaftet werden. Die Finanzierung der Differenz zum Gesamtprojektaufwand des Landes Steiermark erfolgt über EFRE-Fördermittel der EU, das sind 75% von € 1,000.000,00.
Auf Grund der Projektlaufzeit verteilt sich die Finanzierung auf drei Jahre von 2008 bis 2010.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. November 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2. Der Landtag Steiermark nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der über das Doppelbudget 2007/08 hinausgehenden verbleibenden Anteil in den Budgets 2009 und 2010 Vorsorge zu treffen ist.