LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1710/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 13.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24Gu198-10/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Lageplan

Betreff:
Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, EZ 242, GB 60105 Münichthal, bestehend aus dem Grundstück Nr. 222/1, im Flächenausmaß von rund 16.666 m2, an die Stadtgemeinde Eisenerz, Rathausplatz 1, 8790 Eisenerz um einen Kaufpreis von € 129.990,--

Die gegenständliche Liegenschaft, die im beiliegenden Lageplan, der einen integrierenden Bestandteil des Amtsvortrages bildet, dargestellt ist, liegt am Nordende von Eisenerz. Dieses Grundstück ist lediglich über einen Servitutsweg, der über das Grundstück Nr. 191/1 führt, aufgeschlossen. Derzeit wird die Liegenschaft untergeordnet genutzt, unter anderem als Lagerplatz für Rindenmaterial für ein örtliches Heizkraftwerk.

Von Seiten der liegenschaftsbewirtschaftenden Abteilung 14 wurde dieses Grundstück als nicht betriebsnotwendig erkannt und die Landesfinanzabteilung ersucht, die notwendigen Veräußerungsschritte in die Wege zu leiten. Gleichzeitig wurde das Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen mit einem ausgewiesenen Schätzwert von € 129.990,-- vorgelegt.

Von der Stadtgemeinde Eisenerz wurde dem Land Steiermark zur Sicherung der örtlichen Interessen, insbesonders unter Berücksichtigung der örtlichen Wirtschaft, angeboten, dieses Grundstück zum Schätzwert zu erwerben.

Am benachbarten Grundstück Nr. 191/1 befindet sich nämlich das Betriebsgelände der Firma B.T.E Blechtechnik Eisenerz Ges.m.b.H., die durchaus als örtlicher Leitbetrieb bezeichnet werden kann. Der eingangs erwähnte Servitutsweg, über den die verkaufsgegenständliche Liegenschaft aufgeschlossen ist, verläuft entlang der Werkshallen dieses Unternehmens. Durch die Einschränkung dieses Grundstückes durch die gegebene Wegdienstbarkeit sind die Erweiterungsmöglichkeiten dieses Betriebes auf diesem Standort deutlich eingeschränkt.
Von Seiten der Stadtgemeinde Eisenerz muss die gegenständliche Liegenschaft vom öffentlichen Gut derart erschlossen werden, dass diese Dienstbarkeit betreffend das Nachbargrundstück entfällt und eine Nutzung hergestellt wird, die die Interessen der örtlichen Wirtschaft sicherstellt.

Aus diesem Grund kann auch der Verkauf der gegenständlichen Liegenschaft an die Stadtgemeinde Eisenerz zum Schätzwert, ohne das ansonsten übliche Ausschreibungsverfahren, von Seiten der Landesfinanzabteilung empfohlen werden.

Im abzuschließenden Kaufvertrag sind Regelungen aufzunehmen, wonach sich die Stadtgemeinde Eisenerz verpflichtet, das gegenständliche Grundstück zur Standortsicherung örtlicher Betriebe, insbesonders unter dem Blickpunkt der Arbeitsplatzsicherung zu nutzen, bzw. weiterzuveräußern. Es soll daher auch ein grundbücherlich sicherzustellendes Vorkaufsrecht zu Gunsten des Landes Steiermark vereinbart werden.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf der landeseigenen Liegenschaft, EZ 242, GB 60105 Münichthal, bestehend aus dem Grundstück Nr. 222/1, im Flächenausmaß von rund 16.666 m², an die Stadtgemeinde Eisenerz, Rathausplatz 1, 8790 Eisenerz, zu den im Amtsvortrag dargestellten Modalitäten um einen Kaufpreis von € 129.990,-- wird genehmigt.