EZ/OZ: 1788/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 19.12.2007, 16:16:18
Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Betreff:
Änderung der Personalschlüsselverordnung
Unter der Mitarbeit der Arbeiterkammer Steiermark, des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes - Landesverband Steiermark und der PatientInnen- und Pflegeombudsschaft wurde ein Arbeitspapier für eine angestrebte Novellierung der Steiermärkischen Personalschlüsselverordnung erstellt.
Im Arbeitspapier wurde festgehalten, dass durch das neue Pflegeheimgesetz 2003 und die Gestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Land Steiermark und den HeimbetreiberInnen in Vertragsform über die zu erbringenden Leistungen nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes zwar bedeutende Schritte gesetzt wurden, die Praxis aber zeige, dass die Einführung des "Mindestpersonalschlüssels" zu Qualitätseinbußen und zu erheblichen Belastungen des Pflegepersonals geführt habe. Daher sei der Arbeitskreis zum Thema Personalschlüsselverordnung NEU eingerichtet worden.
Als Verbesserungsansätze wurden folgende Aufgaben festgehalten:
- Zentrale Aufgabe einer angemessenen Personalbedarfsermittlung im Bereich der Alten- und Pflegebetreuung muss es sein, den künftigen Personalbedarf nach Qualität und Quantität so festzustellen, dass die pflegerische Aufgabe angemessen und wirtschaftlich vertretbar geleistet werden kann.
- Die Berücksichtigung der Erwartungen der BewohnerInnen von Pflegeheimen sowie ihrer Angehörigen und die Erbringung einer qualitativ hochwertigen Pflege erfordern Personalzahlen, die eine ganzheitliche und individuelle Pflege ermöglichen.
- Es soll in stationären Langzeiteinrichtungen eine kontinuierliche Modernisierung und Qualifizierung der angewandten Betreuungskonzepte und Pflegekonzepte gewährleistet sein.
Daraus ergeben sich für den Arbeitskreis Personalschlüsselverordnung NEU nachstehende Forderungen, die bei der zukünftigen Novellierung als Eckpunkte zu berücksichtigen sind.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, bei der künftigen Novellierung der Personalschlüsselverordnung die nachstehenden Eckpunkte zu berücksichtigen:
1. Als Personalschlüssel soll der Zielpersonalschlüssel entsprechend dem ÖBIG Modell aus dem Jahr 1996 bzw. 2002 für die Steiermark verwirklicht werden.
2. Die Sicherstellung der Pflegequalität hat in Zukunft ausschließlich mit fachlich qualifiziertem Pflegepersonal zu erfolgen, d.h. dass ungelernte Hilfskräfte im Personalschlüssel nicht enthalten sein dürfen.
3. Der Qualifikationsschlüssel für das Pflegepersonal hat 40 zu 60 zu betragen, d.h. 40% diplomierte Pflegepersonen und 60% Personen mit Pflegehelferausbildung.
4. Für Hilfskräfte, welche bereits zum 1.1.2007 in Pflegeheimen beschäftigt waren, muss eine Übergangsregelung geschaffen werden, damit diese weiterhin in ihrem bisherigen Dienstverhältnis verbleiben können.
5. Eine Unterschreitung des geforderten, die Qualität letztlich sichernden Personalschlüssels um 10% soll nicht mehr zulässig sein, da eine derartige Unterschreitung lediglich auf Kosten der HeimbewohnerInnen und des Pflegepersonals geht.
Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)