LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1569/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 25.09.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-21.LTG1/2007-182
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Beilagen

Betreff:
Bedeckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben gegenüber den Landesvoranschlägen 2007 und 2008 (7. Bericht für das Rechnungsjahr 2007 und 1. Bericht für das Rechnungsjahr 2008).

Die Steiermärkische Landesregierung ist gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 bei der Besorgung des Landeshaushaltes an den Landesvoranschlag gebunden. In dringenden Fällen, wenn es das Interesse des Landes offensichtlich erfordert, kann die Landesregierung mit drei Viertel der Gesamtzahl der Mitglieder und mit Zustimmung des Finanzreferenten die Überschreitung einer Voranschlagspost oder eine im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgabe beschließen. Über alle derartigen Beschlüsse ist dem Landtag Steiermark bei seinem nächsten Zusammentritt unter gleichzeitiger Antragstellung hinsichtlich der Bedeckung zu berichten. Diese Berichterstattung kann entfallen, wenn die Landesregierung die Mittel für die Überschreitung oder die nicht veranschlagte Ausgabe durch Ersparnisse bei einer anderen Voranschlagspost des gleichen Gebarungszweiges oder durch Mehreinnahmen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dieser Ausgabe stehen, hereingebracht hat.

In diesem Sinne wird nunmehr berichtet, dass in der Zeit vom 02.07.2007 bis 10.09.2007 dringende und im offensichtlichen Interesse des Landes gelegene über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2007 beschlossen wurden:
Ordentlicher Haushalt …………….…………………………………           €   5.279.300,22
außerordentlicher Haushalt ………………………..…………………       € 10.806.654,11
insgesamt somit (Übersicht 2007) …..…………………………………  € 16.085.954,33

Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt (2007):
Bindung von Ausgabenersparungen          €   2.301.300,22
Mehreinnahmen                                         €   2.978.000,00
                                                                  €   5.279.300,22
Außerordentlicher Haushalt (2007):
Bindung von Ausgabenersparungen          10.806.654,11

Weiters wurden in diesem Zeitraum über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem Landesvoranschlag 2008 beschlossen:
Ordentlicher Haushalt ………..………………………………………          €   4.870.000,00
außerordentlicher Haushalt ……………………….…………………        €      737.200,00
insgesamt somit (Übersicht 2008) ……………………………………    €   5.607.200,00

Dieser Mehraufwand wurde wie folgt bedeckt:
Ordentlicher Haushalt (2008):
Bindung von Ausgabenersparungen          €        70.000,00
Mehreinnahmen                                         €   4.800.000,00
                                                                  €   4.870.000,00
Außerordentlicher Haushalt (2008):
Bindung von Ausgabenersparungen          €      737.200,00

Die dem Antrag beigeschlossenen Aufstellungen geben einen genauen Überblick über diese über- und außerplanmäßigen Ausgaben und deren Bedeckung. Die betreffenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen liegen ebenfalls in Kopie bei.
Beschlüsse über spezielle Angelegenheiten, die im vorliegenden Berichtszeitraum seitens der Steiermärkischen Landesregierung gefasst und dem Landtag Steiermark gesondert vorgelegt wurden, sind im gegenständlichen Bericht nicht berücksichtigt.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. September 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der 7. Bericht für das Jahr 2007 und der 1. Bericht für das Jahr 2008 der Steiermärkischen Landesregierung über die Bedeckung der in den beiliegenden Listen samt Kopien der zu Grunde liegenden Regierungssitzungsanträge der zuständigen Abteilungen angeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Rechnungsjahr 2007 in der Gesamthöhe von € 16.085.954,33 und für das Rechnungsjahr 2008 in der Gesamthöhe von € 5.607.200,00 wird gemäß § 32 Abs. 2 des L-VG 1960 zur Kenntnis genommen und hinsichtlich der Bedeckung genehmigt.