LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1711/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 13.11.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA4A-24Gu47-60/2007
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann
Beilagen: Lageplan

Betreff:
Verkauf von landeseigenen Liegenschaften, EZ 1033, GB 61057 Schwanberg, Grundstücke Nr. 31, 46/5, 46/6, 46/7, 48, Teilflächen der Grundstücke Nr. 51, 52/2, 52/4, 59/2, 62/3, 1649, 1656/3, 1661/1, 1661/2, im Gesamtflächenausmaß von rund 228.425 m2, an die Marktgemeinde Schwanberg, Hauptplatz 6, 8541 Schwanberg um einen Kaufpreis von € 262.688,75

Die Marktgemeinde Schwanberg ist an das Land Steiermark mit dem Ersuchen um Verkauf der im Betreff näher bezeichneten Grundstücke mit der Begründung herangetreten, dass seit dem Jahre 2004 Ausgrabungsarbeiten bei der Altburg Schwanberg auf den gegenständlichen Grundstücken, dem sogenannten Josefiberg, betrieben werden.

Bei Bauarbeiten für einen neuen Hochwasserbehälter für die KAGES bzw. für das Landespflegeheim Schwanberg/Schloss Schwanberg stieß man auf 4 m dicke Wehrmauern und den Grundriss eines Kanonenrondells. Es wurde unter Aufsicht des Bundesdenkmalamtes eine Notgrabung durchgeführt und die entsprechenden Ausgrabungen freigelegt und gesichert. Um den weiteren Ablauf dieser archäologischen Arbeiten und weiterer Freilegungen sicherzustellen, wurde um Ankauf der im Betreff angeführten Grundstücke, die auch im beiliegenden Lageplan, der einen integrierenden Bestandteil des Amtsvortrages bildet, ausgewiesen sind, ersucht.

Ursprünglich wurden weitere großflächige Areale von Seiten der Fachabteilung 8A als nicht betriebsnotwendig deklariert. Jedoch wurde in weiterer Folge aufgrund von Wünschen der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH Grundstücksflächen nachträglich für betriebsnotwendig erklärt, sodass sich der im Lageplan ausgewiesene Verkaufsgegenstand ergibt.

Mit Schreiben vom 08.10.2007 und vom 05.11.2007 hat die Marktgemeinde Schwanberg auf Basis des seinerzeit eingeholten Sachverständigengutachtens angeboten, diese Gesamtfläche gemäß dem Lageplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Dieter Irgang zu einem Kaufpreis von € 262.688,75 zu erwerben. Gleichzeitig wurde im Hinblick auf das öffentliche Interesse ersucht, den Kaufpreis in 25 Jahresraten zinsenfrei zu bezahlen.

Von Seiten der Landesfinanzabteilung kann der Verkauf dieser Liegenschaften zu diesem Kaufpreis samt zinsenfreier Ratenzahlung befürwortet werden, da diese Liegenschaften im Hinblick auf die durchgeführten und geplanten archäologischen Ausgrabungen öffentlichen Zwecken dienen. Zur Absicherung des öffentlichen Interesses ist im abzuschließenden Kaufvertrag nicht nur eine Kaufpreisnachbesserungsverpflichtung für den Fall der Weiterveräußerung innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren, wonach der gesamte Mehrerlös an das Land Steiermark abzuführen ist, zu vereinbaren. Es soll auch ein grundbücherlich sicherzustellendes Vorkaufsrecht des Landes Steiermark vereinbart werden. Ebenfalls hat sich die Käuferin zu verpflichten, dem Land Steiermark bzw. der Steiermärkischen Krankenanstalten GmbH. sämtliche notwendige Dienstbarkeiten für allfällige Versorgungsleitungen bzw. bei Notwendigkeit, entsprechende Wegdienstbarkeiten einzuräumen. Die Marktgemeinde Schwanberg hat sich mit Schreiben vom 05.11.2007 vorweg bereit erklärt, dieser Verpflichtung auf Verlangen uneingeschränkt nachzukommen.

Weiters ist zu vereinbaren, dass, sollten ob der kaufgegenständlichen Liegenschaft Grabungs- oder Bodenfunde bzw. bewegliche Bodendenkmale hervorkommen bzw. entdeckt werden, die Erwerberin auf jedweden Eigentums- bzw. Miteigentumsanspruch gemäß § 399 ABGB iVm § 10 DMSG bzw. auf jedwede Ansprüche, die ihr aus jedwedem denkbaren Rechtsgrund zukommen könnten, für sich und ihre Rechtsnachfolger zugunsten des Landes Steiermark verzichtet. Die Käuferin hat sich ausdrücklich zu verpflichten, diese Verpflichtung auf ihre allfälligen Rechtsnachfolger überzubinden.

Weiters hat sich die Käuferin zu verpflichten, das Land Steiermark unverzüglich vom Hervorkommen solcher Grabungs- bzw. Bodenfunden oder Bodendenkmalen zu verständigen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Verkauf von landeseigenen Liegenschaften, EZ 1033, GB 61057 Schwanberg, Grundstücke Nr. 31, 46/5, 46/6, 46/7, 48, Teilflächen der Grundstücke Nr. 51, 52/2, 52/4, 59/2, 62/3, 1649, 1656/3, 1661/1, 1661/2, im Gesamtflächenausmaß von rund 228.425 m², an die Marktgemeinde Schwanberg, Hauptplatz 6, 8541 Schwanberg zu den im Amtsvortrag dargestellten Modalitäten um einen Kaufpreis von € 262.688,75 wird genehmigt.