LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1792/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 20.12.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18A-12-8/2007-61
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Beilage

Betreff:
S-Bahn Steiermark, Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene, Vereinbarung mit den Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) für 5 Jahre

Einleitung
Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung am 22.Mai 2007 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, jene zusätzlichen Mittel, die aufgrund der Mineralölsteuererhöhung mit Wirksamkeit 1. Juli 2007 dem Land Steiermark zufließen, zur Gänze für die Finanzierung des Ausbaues des öffentlichen Verkehrs zweckzuwidmen".

In Erfüllung dieses Beschlusses wurde der Steiermärkischen Landesregierung in der Sitzung am 9. Juli 2007 (Beschlussdatum) über die vorgesehene Verwendung dieser Mittel berichtet.

Entsprechend der Zweckwidmung der neuen, zusätzlichen Mineralölsteuer- (MÖST-) Mittel für den öffentlichen Verkehr in der Steiermark sind seitens der Fachabteilung 18A intensiv Projekte weiterentwickelt und zur Umsetzungsreife gebracht worden. Im Besonderen hat es konstruktive Planungsarbeiten zum Projekt "Steirertakt 008" gegeben. Mit dem Fahrplan ab Dezember 2007 könnte das Angebot auf der Schiene im Großraum Graz wesentlich ausgeweitet werden. Fast das gesamte Bahnangebot wäre dann regelmäßig vertaktet. Da mit dieser Erweiterungsstufe die S-Bahn in ihren Grundzügen auf Schiene sein könnte, sollte diese auch Attribute einer S-Bahn erhalten: Ein S-Bahn-Nummernschema und ein steirisches S-Bahn-Design.
 
Leistungsumfang auf der STLB-Schiene:
Um dieses Ziel zu erreichen, sind Leistungsbestellungen notwendig. Für die Leistungen auf den von den Steiermärkischen Landesbahnen befahrenen Eisenbahnstrecken in der Steiermark liegt bereits ein Vertragsentwurf vor. Zusätzlich zu den bereits seit Jahren seitens des Landes finanzierten Leistungen (Projekt Steirertakt), deren zeitliche Verlängerung mit Fahrplanwechsel im Dezember ansteht, werden 10 Zugsverbindungen zwischen Übelbach und Peggau-Deutschfeistritz und weitere 16 Zugsverbindungen zwischen Weiz und Gleisdorf bestellt.

Kosten und Finanzierung
Die Kosten für diese Verkehrsdienstleistungen belaufen sich wie folgt:
Jahr                                                 jährliche Kosten in €
2007 (9. bis 31. Dezember)                             48.000,00
2008                                                           1.148.000,00
2009                                                           1.182.500,00
2010                                                           1.218.000,00
2011                                                              941.500,00
2012                                                              970.000,00
insgesamt:                                                  5.508.000,00
+ ca. 2 % Unvorhergesehenes                       112.000,00
 Kosten des Landes                                     5.620.000,00

Die Kosten reduzieren sich ab dem Jahr 2011, da ab diesem Jahr die vom Land Steiermark geförderten neuen Fahrzeuge zum Einsatz kommen und bis zu diesem Zeitpunkt Anmietkosten für qualitativ hochwertige Fahrzeuge zu bezahlen sind.
Die Gesamtkosten belaufen sich unter Berücksichtigung einer jährlichen Valorisierung von 3 % sowie inklusive 2 % Unvorhergesehenes für die gesamte Vertragslaufzeit von 5 Jahren auf € 5.620.000.

Die STLB verpflichten sich, als Gegenleistung für die beim Unternehmen verbleibenden, durch die vertragsgegenständlichen Leistungen erzielten Einnahmen, die Verkehrsleistungen auf der Murtalbahn und Gleichenberger Bahn auszuweiten.

Die Kosten für das Jahr 2007 in der Höhe von € 48.000 sowie für das Jahr 2008 in der Höhe von rund € 1.148.000 sind in der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt.

Die Bedeckung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.9.2007, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-150, mit dem die entsprechende überplanmäßige Ausgabe bei genannter Voranschlagstelle genehmigt wurde.

Um für diese Zahlungen und die Bedeckung für die Jahre 2009 bis 2012 Vorsorge zu treffen, sind entsprechend dem Beschluss des Landtages Steiermark vom 22. Mai 2007 sämtliche zusätzliche Mittel, die aufgrund der Mineralölsteuererhöhung mit Wirksamkeit 1. Juli 2007 dem Land Steiermark zufließen, zur Gänze für die Finanzierung des Ausbaues des öffentlichen Verkehrs der A18 zweckgewidmet zur Verfügung zu stellen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007 im Sinne der Stellungnahme des Landesfinanzreferenten vom 10. Dezember 2007 (siehe Beilage).


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der vorstehende Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, einen Verkehrsdienstvertrag über die beschriebenen Leistungen mit den Steiermärkischen Landesbahnen sowie mit der Steirischen Verkehrsverbund GmbH. auf die Dauer von 5 Jahren abzuschließen.
3. Der Landtag Steiermark ermächtigt die Fachabteilung 18A, Gesamtverkehr und Projektierung, für die beschriebenen Maßnahmen Zahlungen an die Steirische Verkehrsverbund GmbH. in der Höhe von insgesamt € 5,62 Mio. für die genannte Vertragsdauer zu leisten.
Die Kosten für das Jahr 2007 in der Höhe von € 48.000 sowie für das Jahr 2008 in der Höhe von € 1.148.000 sind in der VSt. 1/690204-7420 "Beiträge an den Verkehrsverbund" bedeckt.
Die Bedeckung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 10.9.2007, GZ.: FA4A-21.V07-1900/2007-150, mit dem die entsprechende überplanmäßige Ausgabe bei genannter Voranschlagstelle genehmigt wurde.
Um für diese Zahlungen und die Bedeckung für die Jahre 2009 bis 2012 Vorsorge zu treffen, sind entsprechend dem Beschluss des Landtages Steiermark vom 22. Mai 2007 sämtliche zusätzliche Mittel, die aufgrund der Mineralölsteuererhöhung mit Wirksamkeit 1. Juli 2007 dem Land Steiermark zufließen, zur Gänze für die Finanzierung des Ausbaues des öffentlichen Verkehrs der A18 zweckgewidmet zur Verfügung zu stellen.