LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1803/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 21.12.2007, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA11A-02-16/2007-78
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kurt Flecker
Beilagen: Zwischenbericht

Betreff:
Landesvoranschlag 2007/2008 zum Punkt III. 3. der Budgetvereinbarung, "Überprüfung der Sozialgesetze und der Wohnbauförderung des Landes Steiermark", Zwischenbericht für den Ressortbereich Soziales

In der Landtagssitzung vom 26.04.2007 wurde zum Landesvoranschlag 2007/2008 in der Budgetvereinbarung unter Punkt III. 3. beschlossen, dass eine "Überprüfung einerseits der Sozialgesetze und andererseits der Wohnbauförderung des Landes Steiermark im Hinblick auf ihre Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit" erfolgen soll.

Der Auftrag zur Erstellung dieses Berichts für den Ressortbereich Soziales erging an die Universitätsprofessoren Dr. Reissner und Dr. Holzer. Beleuchtet werden die Bereiche der Sozialhilfe und Pflegevorsorge, der Behindertenhilfe und der Jugendwohlfahrt.

Zurzeit liegt aufgrund der Vielschichtigkeit und der Komplexität der Themenstellung ein Zwischenbericht vor, der Endbericht erfolgt im Frühjahr 2008.
Im Resümee des Zwischenberichts wird darauf verwiesen, dass, wenngleich der vorliegende Bericht im Hinblick auf die derzeit gegebene Unsicherheit der Entwicklung vor allem im Bereich der sozialen Grundsicherung und der Pflegeversorgung nur ein vorläufiges Bild zeichnen kann, schon jetzt festgehalten werden darf, dass die Sozialgesetzgebung des Landes und deren Vollzug den einschlägigen Bedarf angemessen befriedigt und dennoch das Grundprinzip der zweckmäßigen wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung nie aus den Augen gelassen hat.

Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Zwischenbericht zum Landesvoranschlag 2007/2008 zum Punkt III. 3. der Budgetvereinbarung "Überprüfung der Sozialgesetze und der Wohnbauförderung des Landes Steiermark" wird zur Kenntnis genommen.