LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1587/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.09.2007, 13:57:57


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Manfred Wegscheider

Betreff:
Ausweisung von Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungsplan

Sowohl vor dem Hintergrund einer langfristigen gesundheitlichen Belastung durch Mobilfunksendeanlagen als auch zur Herstellung von Transparenz (da viele Mobilfunksendeanlagen nicht sichtbar z.B. in Kirchtürmen angebracht sind) und der Möglichkeit Grundstücks- und Gebäudewerte realistisch einschätzen zu können, sollen Mobilfunksendeanlagen im Flächenwidmungsplan ausgewiesen werden. Die Gemeinden sollen im Zuge - sowohl der großen als auch der kleinen - Revision des Flächenwidmungsplanes verpflichtet werden, bestehende und zwischenzeitlich errichtete Mobilfunksendeanlagen auszuweisen. Dabei sollte auch die rechnerisch ermittelte Streubereichsgrenze des Salzburger Vorsorgegrenzwertes (1 mW/m2
Leistungsflußdichte) ersichtlich gemacht werden. Diese Ersichtlichmachung wäre auch ein kleiner Ersatz für die fehlende Kompetenz der Baubehörden erster und zweiter Instanz, beim Bewilligungsverfahren von Mobilfunksendern den Gesundheitsschutz berücksichtigen zu können.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird ersucht, eine Novelle zum Raumordnungsgesetz vorzulegen, wonach die Gemeinden im Zuge sowohl der großen als auch der kleinen Revision des Flächenwidmungsplanes verpflichtet werden, bestehende und zwischenzeitlich errichtete Mobilfunksendeanlagen auszuweisen.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)