LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1579/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 27.09.2007, 13:55:57


Landtagsabgeordnete(r): Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath, Kurt Flecker, Franz Voves

Betreff:
Einrichtung eines Referates Integration in der Landesregierung

Der Landtag Steiermark hat in seiner 17. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode vom 16. Jänner 2007 auf Antrag der Grünen folgenden Beschluß gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag darüber Bericht zu erstatten,
  1. welche Maßnahmen der Studie " Die Integration von MigrantInnen in der Steiermark. Chancen und Hemmnisse ( Graz 2002) bisher umgesetzt wurden,
  2. welche Maßnahmen noch umzusetzen sind und
  3. ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise die Studie aktualisiert werden wird.

Zu diesem Landtagsbeschluss hat die Landesregierung über die Fachabteilung 11A einen Bericht erstattet (Vorlage der Landesregierung, Einl.Zahl 1371/1). Die Erarbeitung des Berichtes durch den Leiter des Landesflüchtlingsbüros legte eine Lücke in der Integrationspolitik der Landesregierung offen. Grundsätzlich muss die Frage gestellt werden, warum diese Anfrage überhaupt vom Landesflüchtlingsbüro beantwortet wurde, das mit der Thematik der Integration nur am Rande betraut ist. Das Landesflüchtlingsbüro ist im wesentlichen zuständig für die Grundversorgung von AsylwerberInnen (bzw. auch noch für anerkannte Flüchtlinge, solange sich diese in Grundversorgung befinden). Tatsächlich ist diese Gruppe aber im Vergleich zur gesamten ausländischen Wohnbevölkerung, um die es in der Studie ja ging, nur eine vergleichsweise kleine Subgruppe mit sehr speziellen Problemen: nur ca. 3.500 von insgesamt 68.000 Personen.
Der Bericht zeigt auch in vielen Punkten, dass vorwiegend oder ausschließlich auf die verhältnismäßig kleine Gruppe der AsylwerberInnen Bezug genommen wurde.

Es gibt in der Landesverwaltung nach wie vor keine zuständige Abteilung und nicht einmal ein Referat als ersten Schritt für Integrationsfragen. Das Landesflüchtlingsbüro kann das aus den erwähnten Gründen mit Sicherheit nicht sein. Dem Umstand, dass Integration eine Querschnittmaterie ist, wird auf Ebene der Landespolitik nicht Rechnung getragen. Zwar werden Integrationsprojekte im interkulturellen Bereich von verschiedenen Ressorts gefördert (vor allem Soziales, Schule/Jugend und Gesundheit), aber es gibt kein Gesamtkonzept mit formulierten Zielsetzungen (wohin will die Steiermark im Bereich Integration) oder eine Zusammenschau der verschiedenen Politikbereiche.

Im Magistrat Wien wurde z.B. eine Abteilung für Integrations- und Diversitätsangelegenheiten geschaffen, die im Sinne von Querschnittmaterien die Integrationspolitik umsetzt.

Es ist längst überfällig, dass in der Landesregierung endlich eine qualifizierte Stelle für Integrationsfragen eingerichtet wird. Als erster Schritt könnte das ein Referat, als zweiter Schritt eine Abteilung sein. Angesiedelt werden sollte ein solches Referat/eine solche Abteilung im Bildungsressort.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Bildungsressort in einem ersten Schritt ein Referat für Integration und in einem zweiten Schritt eine eigene Abteilung für Integration einzurichten.


Unterschrift(en):
Edith Zitz (Grüne), Peter Hagenauer (Grüne), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne)