LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 25

EZ/OZ 1585/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
C-Netz-Senderstandorte in der Steiermark


zu:


EZ/OZ 1585/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
C-Netz-Senderstandorte in der Steiermark


zu:


  • 1585/1, C-Netz-Senderstandorte in der Steiermark (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 09.10.2007, 08.01.2008 und 04.03.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport vom 9.10.2007 wurde
der Antrag der Abgeordneten Mag. Edith Zitz, Peter Hagenauer und Ingrid Lechner-Sonnek betreffend C-Netz Senderstandorte in der Steiermark gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages der Landesregierung zur Stellungnahme zugewiesen.

Die Landesregierung berichtet zu diesem Antrag wie folgt:

Das C-Netz ist für umweltepidemiologische Untersuchungen diesbezüglich besonders geeignet, da
  • die Expositionen über einen Zeitraum von etwa 13 Jahren erfolgten, also jedenfalls eine Langzeitexposition vorlag,
  • im Betriebszeitraum 1984 bis 1997 im wesentlichen nur dieses Mobilfunksystem gegeben war, sowie
  • als Antennen Rundstrahlantennen eingesetzt wurden und daher eine Berechnung der früheren Exposition im Nachhinein möglich ist.

Die Fachabteilung 8B sieht zusammenfassend den vorliegenden Antrag als zielführend an, da die Frage eines allfälligen Zusammenhanges zwischen der Exposition gegenüber hochfrequenter Strahlung von Mobilfunksendeanlagen und diversen Krankheitsbildern nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch das öffentliche Gesundheitswesen intensiv beschäftigt und dringend einer Klärung bedarf.

Zum vorliegenden Antrag wird ausgeführt, dass seitens des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 8B, eine umweltepidemiologische Untersuchung im Hinblick auf die Frage eines Zusammenhanges zwischen der Exposition gegenüber einem C-Netz Sender in Hausmannstätten und einem erhöhten Krebsrisiko beauftragt wurde und das Ergebnis in den nächsten Wochen vorliegen wird.
Da dies die erste Untersuchung für das C-Netz-Signal ist, sollte daher grundsätzlich das Ergebnis abgewartet werden, bevor eventuell weitere Studien in Auftrag gegeben werden.

In der Ausschusssitzung vom  8.1.2008 wurde der Beschluss gefasst, die Landesregierung um ergänzende Stellungnahme zum selbständigen Antrag der Landtagsabgeordneten Mag. Edith Zitz, Peter Hagenauer, Ingrid Lechner-Sonnek zu "C-Netz-Senderstandorte in der Steiermark" zu ersuchen.
Sohin ergeht nachfolgender fachlicher Zwischenbericht in Ergänzung zur  Stellungnahme vom 23.11.2007:

Die im Auftrag des zuständigen Regierungsmitgliedes Landesrat Mag. Helmut Hirt durchgeführte Studie "Umweltepidemiologische Untersuchung der Krebsinzidenz in den Gemeinden Hausmannstätten und Vasoldsberg" Dris. Gerd Oberfeld liegt nun in der Endfassung vor.
Es ist dies die erste Studie (weltweit) die zur Frage einer Beziehung zwischen der Exposition gegenüber einer Basisstation nach dem Mobilfunkstandard NMT 450 (C-Netz) und der Krebsinzidenz durchgeführt wurde.
Es handelt sich um die Untersuchung einer bereits stattgefundenen Exposition, die nicht mehr existiert. Trotzdem sind Schlüsse auf bestehende und künftige HF-Expositionen möglich und zielführend.
Es wurde in dieser Studie erstmals die Frage der Exposition der Bevölkerung gegenüber einer Mobilfunkbasisstation und der Krebsinzidenz untersucht, indem die Exposition auf individueller Ebene mittels Ausbreitungsberechnung (gesamte Stichprobe) und frequenzselektiver Messung (Teilstichprobe) erhoben wurde. Die Korrelation zwischen Messungen und Berechnung war mit einem Vertrauensintervall p <\; 0,001 ausreichend gut.
Aufgrund der Tatsache, dass die Ergebnisse nicht nur lokale oder landesweite, sondern auch bundesweite und darüber hinaus gehende Konsequenzen nach sich ziehen könnten und der Tatsache, dass eine derartige Untersuchung bisher in der Literatur einzigartig ist, sind Absicherungen der Studie angezeigt.
Daher wurde auf Anregung von LR Mag. Helmut Hirt die Studie an das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie übermittelt und wird am 29.2.2008 eine erweiterte Expertenkommission zusammentreten um eine abschließende Plausibilitätsprüfung durchzuführen.
Die Ergebnisse der Expertenkommission sind abzuwarten und werden dem Landtag in Folge berichtet.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1585/1, der Abgeordneten Mag. Zitz, Hagenauer und Lechner-Sonnek betreffend C-Netz Senderstandorte in der Steiermark wird zur Kenntnis genommen.