LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 26

EZ/OZ 1597/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Herzschrittmacher-Implantationen am LKH Fürstenfeld


zu:


  • 1597/1, Herzschrittmacher-Implantationen am LKH Fürstenfeld (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 09.10.2007 und 04.03.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Die Abgeordneten zum Landtag Steiermark Majcen, Hammerl und Riebenbauer haben an den Landtag Steiermark gem. § 21 GeoLT unter der EZ. 1597/1 einen selbstständigen Antrag betreffend den Herzschrittmacher-Implantationen am LKH Fürstenfeld eingebracht, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass im Sinne einer best- und raschestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten der Standort LKH Fürstenfeld für Herzschrittmacherimplantationen erhalten bleibt. In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Sport am 09.10.2007 wurde die Einholung einer Stellungnahme der Landesregierung gem. § 30 Abs. 1 GeoLT beschlossen.

Die Landesregierung berichtet zu diesem Antrag wie folgt:

Die Implantation von Herzschrittmachern am LKH Fürstenfeld ist nach wie vor fixer Bestandteil des im Rahmen der im Jahr 2006 durchgeführten Chirurgiereform festgelegten Leistungsspektrums. Zusätzlich wurden noch andere Leistungen im Sinne einer Standortsicherung vereinbart. Hervorzuheben ist hier die Tagesklinik mit überregionalem Versorgungsangebot, die erst vor kurzem um den Leistungsbereich Urologie erweitert wurde.
Die Steiermärkische KAGes hält zudem fest, dass mittelfristig von einer Fortführung der Durchführung von Herzschrittmacherimplantationen am Standort Fürstenfeld auszugehen ist.
Aus der Sicht der Fachabteilung 8A und der KAGes, muss die Steiermärkische KAGes (auch am Standort Fürstenfeld) die österreichweit einheitlich gültigen Qualitätskriterien nach dem ÖSG (derzeit 2006) einhalten. Im ÖSG ist der Bereich Herzschrittmacher abschließend geregelt.
Zur Klärung der ÖSG-Konformität wurde eine Anfrage vom Gesundheitsfonds Steiermark an das Bundesministerium für Gesundheit gerichtet, ob auch schwierige Implantation von Schrittmachern an Standorten ohne kardiologische Schwerpunktsetzung mit Anbindung an ein Referenzzentrum durchgeführt werden können.
Jedenfalls ist beabsichtigt im Zuge des Regionalen Strukturplans Gesundheit eine Festlegung insofern zu treffen, als dass weiterhin das ÖSG-konforme Angebot am LKH Fürstenfeld vorgehalten werden soll.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1597/1, der Abgeordneten Majcen, Hammerl und Riebenbauer betreffend Herzschrittmacher-Implantationen am LKH Fürstenfeld wird zur Kenntnis genommen.