LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 3

EZ/OZ 1848/3

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Verfassung

Betreff:
Gesetz, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark, das Gesetz über den Ehrenring des Landes Steiermark, das Gesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, das Steiermärkische Landessportgesetz 1988, das Gesetz über die Schaffung einer Steirischen Hochwassermedaille und das Gesetz über die Schaffung einer Auszeichnung des Landes für besondere Leistungen auf den Gebieten des Exportes, der Technologie, der Produktqualität und der Gestaltung der innerbetrieblichen Partnerschaft geändert wird (Steiermärkisches Ehrenzeichenaberkennungsgesetz – StEZAG)


zu:


  • 1848/1, Gesetz, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark, das Gesetz über den Ehrenring des Landes Steiermark, das Gesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, das Steiermärkische Landessportgesetz 1988, das Gesetz über die Schaffung einer Steirischen Hochwassermedaille und das Gesetz über die Schaffung einer Auszeichnung des Landes für besondere Leistungen auf den Gebieten des Exportes, der Technologie, der Produktqualität und der Gestaltung der innerbetrieblichen Partnerschaft geändert wird (Steiermärkisches Ehrenzeichenaberkennungsgesetz - StEZAG) (Regierungsvorlage)


Der Ausschuss "Verfassung" hat in seiner Sitzung vom 04.03.2008 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Gesetz vom ....., mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Ehrenzeichens des Landes Steiermark, das Gesetz über den Ehrenring des Landes Steiermark, das Gesetz über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens, das Steiermärkische Landessportgesetz 1988, das Gesetz über die Schaffung einer Steirischen Hochwassermedaille und das Gesetz über die Schaffung einer Auszeichnung des Landes für besondere Leistungen auf den Gebieten des Exportes, der Technologie, der Produktqualität und der Gestaltung der innerbetrieblichen Partnerschaft geändert wird (Steiermärkisches Ehrenzeichenaberkennungsgesetz - StEZAG)

Der Landtag Steiermark hat beschlossen: