LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 31

EZ/OZ 1226/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen.


zu:


EZ/OZ 1226/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen


zu:


  • 1226/1, Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 08.05.2007 und 09.10.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.


In der Sitzung des Landtag Steiermark vom 8. Mai 2007 wurde der Selbständige Antrag der Abgeordneten Johann Bacher, Bernhard Ederer, Franz Majcen, DDr. Gerald Schöpfer vom 24. April 2007, Einl.Zahl 1226/1, betreffend Präventiv­maßnahmen im Gesundheitswesen gemäß § 30 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtag Steiermark der Landesregierung zugewiesen.

Die Fachabteilung 8B berichtet zu diesem Antrag wie folgt:

Die laut Gesetzestext als "Vorsorge(Gesunden)untersuchung" bezeichnete Maß­nahme soll "insbesondere der Früherkennung von Volkskrankheiten" dienen und stellt damit eine Art unspezifisches, opportunistisches Screening-Programm dar, da es kein zielgruppenspezifisches Einladungssystem gibt und - abgesehen von Alter und Geschlecht - eher pauschal nach Risikofaktoren gefahndet wird. Darüber hinaus legt der Terminus "Vorsorgeuntersuchung" irreführender Weise nahe, dass es durch diese Untersuchung möglich wäre, Vorsorge für die Gesundheit zu treffen, während gleichzeitig durch die o. g. Beschreibung der Maßnahme im ASVG erkennbar wird, dass es sich um eine Filteruntersuchung handelt, deren Zeck es ist, frühe Erkran­kungsstadien bzw. Hinweise auf deren Vorliegen zu identifizieren. Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass eine derartige Untersuchung natürlich eine Moment­aufnahme darstellt, die keine wie immer geartete Garantie dafür bietet, zum Untersuchungszeitpunkt "gesund" oder nicht erkrankt zu sein, sondern nur feststellt, dass diesmal nichts Auffälliges entdeckt werden konnte.

Was nun die Einführung eines Anreizsystems anlangt, "damit jährliche Vorsorge­untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei allen Steirerinnen und Steirern durchgeführt werden", so lässt die Formulierung einerseits offen, für wen ein Anreiz gesetzt werden soll (BürgerInnen, Ärztinnen und Ärzte, Sozialversicherungen etc.) und andererseits darf darauf hingewiesen werden, dass die Aufgabe der Erhöhung der Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)untersuchungen laut ASVG § 447a Abs. 3, zweiter Satz, dem Hauptverband der Sozialversicherungs­träger zukommt: "Mindestens 10% dieser Mittel [des Fonds für Vorsorge (Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung] sind jeweils für bundesweite Maßnahmen zur Förderung und Erhöhung der Inanspruchnahme von Vorsorge (Gesunden)untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu verwenden\; (…)."

Hinsichtlich der durch die gesteigerte Anzahl von Vorsorgeuntersuchungen mög­licherweise einzusparenden Mittel bleibt anzumerken, dass es einerseits sehr schwierig bis unmöglich ist, (genau) festzustellen, wie viele und welche Erkran­kungen einzig und allein auf Grund der Vorsorgeuntersuchung nicht eingetreten sind und dass andererseits "nicht ausgegebenes" Geld nur dann für etwas anderes zweckgewidmet werden kann, wenn es als Aktivposten vorhanden ist und sich nicht nur einfach als verringerte Kreditschuld darstellt. Schließlich würde sich eine Zweckwidmung von Geldern idealer Weise für jene Einnahmen eignen, die aus der Besteuerung gesundheitsschädlicher Produkte oder Verhaltensweisen gewonnen werden (Tabak, Alkohol etc.).

Die Schaffung eines Bewusstseins für ein gesundes Leben bei Kindern und Jugend­lichen kann fachlicherseits nur begrüßt werden. Dementsprechend fördert das Gesundheitsressort des Landes Steiermark bereits seit Jahren Institutionen wie z.B. Styria vitalis, die sich dieses Anliegens annehmen. Des Weiteren hat im heurigen Jahr auch der Landesschulrat auf diesem Gebiet eine Initiative gesetzt.

Die Fachabteilung 6B berichtet zu Punkt 3 wie folgt:

Im Hinblick darauf, dass diese Materie primär im Schulunterrichtsgesetz geregelt ist, wurde der Landesschulrat für Steiermark um Abgabe einer Stellungnahme ersucht. In dieser wurde im Wesentlichen ausgeführt:
Im schulärztlichen Bereich der Pflichtschulen und Bundesschulen werden anlässlich der jährlichen Schuluntersuchungen Mitteilungen über den Gesundheitszustand mittels Elternverständigungskarte zur Information an die Eltern/Erziehungs­berech­tigten weitergegeben. Mit diesen Informationen der SchulärztInnen werden die Eltern eingeladen, sich an den Arzt/die Ärztin ihres Vertrauens zu wenden, damit entspre­chende Maßnahmen gesetzt werden. Auf diese Weise kann den Zivilisations­krankheiten präventiv entgegengewirkt werden. Weiters wird verstärktes Augenmerk auf die gesunde Jause sowie ein geeignetes und abwechslungsreiches Schulbuffet gerichtet.

Darüber hinaus werden regelmäßig die Ergebnisse der Ernährungsforschung in die schulärztliche Fortbildung von erfahrenen ReferentInnen eingebracht und stellen ein wesentliches Informationspotential für Schulen dar.
Letztlich zielt das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip Gesundheitsförderung ebenfalls auf eine gesunde Lebensweise und die Motivation zu ausreichender und gezielter Bewegung ab.

Seitens der Fachabteilung 6 B wird ergänzend darauf hingewiesen, dass bezüglich der Schulgebäude und schulischen Anlagen auf das Thema Schulhygiene besonderer Wert gelegt wird. Als Grundlage hiefür dient der im Auftrag der Steiermärkischen Landesregierung gemeinsam mit dem Institut für angewandte Hygiene in Graz vor einigen Jahren erstellte Hygieneplan, in welchem die Schulen und die Schulerhalter auf Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten auf vielfältige Art hingewiesen werden.

Auch für den Kindergartenbereich wird der Gesundheitsvorsorge seitens der Fachabteilung 6 B ein hoher Stellenwert eingeräumt. Gesundheitsförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen umfasst nicht nur die Information über Gesund­heitsthemen, sondern auch die Gestaltung eines gesundheitsfördernden Lebens­raumes. Unter Gesundheitsförderung verstehen wir somit ein Konzept, dass in gleicher Weise die körperliche und geistige sowie die soziale Gesundheit betont und demnach als "Ganzheitliche Gesundheitsförderung" verstanden werden kann. In diesem Zusammenhang finden Themen wie psychisches Wohlbefinden, Ernährung, Bewegung, Unfallvorbeugung, Hygiene und Verhütung von Krankheiten besondere Beachtung. Um diese Themen an die Kinderbetreuungseinrichtungen heranzu­tragen, wurden und werden unterschiedliche Maßnahmen seitens des Kinderbe­treuungsreferates gesetzt:
· Laufende Gespräche im Rahmen der Aufsichts- und Fachberatungsbesuche vor Ort.
· Zahlreiche Informationsschreiben an die Erhalter und LeiterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen.
· Fortbildungsangebote des Kinderbetreuungsreferates.
· Spezielles Literaturangebot der Mediathek.

Einige Beispiele für die praktische Umsetzung der Präventionsmaßnahmen in Kinderbetreuungseinrichtungen:

Schwerpunkt Ernährung:
Das Angebot kindgerechter Ernährung in Kinderbetreuungseinrichtungen sorgt immer wieder für heftige Diskussionen. Aus der Erkenntnis, dass es mit zunehmendem Alter immer schwieriger wird, gewohntes Ernährungsverhalten zu ändern, ergibt sich für Kinderbetreuungseinrichtungen in diesem Zusammenhang eine grundlegende Aufgabe und Chance\; Kinder zu einer gesundheitsfördernden Ernährung zu erziehen, ohne ihnen dabei die Freude am Essen zu nehmen.

Schwerpunkt Bewegung:
Kinder können sich nur dann gesund entwickeln - körperlich wie geistig - wenn sie ausreichend Bewegung haben. Entsprechende Rahmenbedingungen (§ 35 Kinder­betreuungsgesetz) sind vor Ort gegeben, individuelle Angebote werden von Seiten des Kindergartenpersonals umfassend gesetzt, wie z.B.:
  • Freispielflächen mit unterschiedlichsten Bewegungsmöglichkeiten, die den Kindern täglich zur Verfügung stehen\;
  • Projekte zum Thema Bewegung in Vernetzung mit Bewegungstherapeuten

Abschließende Betrachtung zur Gesundheitserziehung in Kinderbetreuungs­einrichtungen:

Die Erziehung zur Gesundheit ist ein unerlässlicher Bestandteil der Gesamt­erziehung, die man besonders in der frühen Lebensphase eines Menschen nicht vernachlässigen darf. Denn gerade Kinder können lernen, dass sie für ihren Körper bzw. für ihr Leben selbst verantwortlich sind, und sollen durch entsprechende Angebote in den Kinderbetreuungseinrichtungen befähigt werden, selbst bestimmt für die Gesunderhaltung ihres Körpers Sorge zu tragen.
Aus diesem Grund ist die Fachberatungsstelle bemüht, aktuelles Wissen rund um das Thema Gesundheitserziehung einzuholen, um dies dann an die tätigen Personen in den Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend weiter vermitteln zu können.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1226/1, der Abgeordneten Johann Bacher, Bernhard Ederer, Franz Majcen, DDr. Gerald Schöpfer, betreffend Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen, wird zur Kenntnis genommen.