LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 28

EZ/OZ 1273/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie.


zu:


EZ/OZ 1273/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Gesundheit

Betreff:
Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie


zu:


  • 1273/1, Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie (Selbstständiger Antrag)


Der Ausschuss "Gesundheit" hat in seinen Sitzungen vom 05.06.2007 und 09.10.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

In der Ausschuss-Sitzung am 5. Juni 2007 wurde der Selbständige Antrag der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek, Mag. Edith Zitz, Peter Hagenauer vom 14. Mai 2007, Einl.Zahl 1273/1, betreffend Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie, gemäß § 30, Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtag Steiermark der Landesregierung zwecks Abgabe einer Stellungnahme zugewiesen.

Die Fachabteilung 8B berichtet zu diesem Antrag wie folgt:

Epilepsie ist eine Erkrankung, die im Rahmen des Regelkrankenversorgungssystems behandelt wird. Dementsprechend kommt die Erstberatung der PatientInnen und ihrer Angehörigen den Ärztinnen und Ärzten im stationären und niedergelassenen Versorgungsbereich zu. In diesem Zusammenhang besonders hervorzuheben ist die Anfallsambulanz der Universitätsklinik Graz, die einerseits von der Österreichischen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie zertifiziert ist und andererseits einen Teil der Forschungseinheit für Epileptologie und Neurophysiologisches Moni­toring darstellt.

Zusätzliche Unterstützung im psychischen und sozialen Bereich kann bei Bedarf im Rahmen der Erstberatung vermittelt werden. Speziell im Zuge einer medikamen­tösen Einstellung im Krankenhaus kann auch die Gelegenheit genützt werden, weiterführende Unterstützung durch die SozialarbeiterInnen zu erhalten bzw. zu organisieren. Neben der medizinischen Versorgung gibt es auch die Möglichkeit, an Selbsthilfegruppen teilzunehmen oder Beratung durch den Epilepsie Dachverband Österreich zu erhalten. Die Selbsthilfegruppen - welche in der Steiermark vom Gesundheitsressort subventioniert werden - und der Epilepsie Dachverband Österreich sind auch jene Einrichtungen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dazu beitragen, dass durch sachliche Information der Öffentlichkeit Vorurteile gegenüber Menschen mit Epilepsie abgebaut und ein positives Verständnis für die Krankheit Epilepsie in der Bevölkerung aufgebaut werden kann. Schließlich besteht in der Steiermark auch ein Netz an psychosozialen Versorgungseinrichtungen, welche unter anderem auch Beratung und Betreuung in Krisensituationen anbieten.

Auf Grund der dargestellten Versorgungslage sowie der angespannten finanziellen Situation im Gesundheits- und Sozialbereich im Allgemeinen ist daher die Etablierung einer eigenen Beratungseinrichtung für Epilepsie nicht möglich.
Mit der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich wurde jedoch vereinbart, dass eine zusätzliche Unterstützung einzelner konkreter Projekte nach Maßgabe finanzieller Möglichkeiten durchaus vorstellbar ist.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Sport zum Antrag, Einl.Zahl 1273/1, der Abgeordneten Lechner-Sonnek, Mag. Zitz und Hagenauer, betreffend 
Einrichtung einer Beratungsstelle Epilepsie, wird zur Kenntnis genommen.