Der Ausschuss "Umwelt" hat in seinen Sitzungen vom 13.03.2007 und 09.10.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek und Peter Hagenauer betreffend Verdoppelung der Förderungen für Photovoltaik wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Der Photovoltaik wird in Zukunft als einer absolut umweltfreundlichen, auch in einer Gesamtökobilanz sehr positiven Art der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie eine bedeutende Rolle in der Energieversorgung zukommen. Auch die Entwicklung der Kosten derartiger Anlagen deutet langfristig darauf hin. Zur Zeit allerdings zählt die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen noch zu den kostspieligsten Möglichkeiten, "Ökostrom" zu produzieren, weshalb ein hoher Einsatz von Fördermitteln notwendig ist, wenn Photovoltaikanlagen für die jeweiligen BetreiberInnen oder EigentümerInnen wirtschaftlich geführt werden sollen.
Um den Einsatz von Fotovoltaik auf einer wirtschaftlichen Basis überhaupt zu ermöglichen hatten die Bundesländer und der Bund ursprünglich eine gemeinsame Vorgangsweise zur Finanzierung beschlossen, nämlich in Form einer Lastenverteilung der notwendigen Fördermittel auf alle StromkonsumentInnen. Diese im Ökostromgesetz 2002 festgelegte Vorgangsweise führte österreichweit zu einem Boom an Ökostromanlagen, auch Photovoltaikanlagen, wovon in der Steiermark in der Periode 2003/2004 (die Dauer der Gültigkeit der Einspeiseverordnung zum Ökostromgesetz 2002) rund 400 entstanden. Die an sich für den 1. 1. 2005 vorgesehene Verlängerung oder Neuregelung der Einspeisetarife durch den zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit fand nicht statt, weshalb es im Jahr 2005 und teilweise im Jahr 2006 keine Einspeiseregelung für Fotovoltaik gab\; mit dem Ökostromgesetz 2006 wurde - ohne Zustimmung der Bundesländer - die Förderung von Photovoltaikanlagen dahin gehend geändert, dass nur 50 Prozent der notwendigen Fördermittel über die StrombezieherInnen aufgebracht werden, die restlichen 50 Prozent
jeweils durch das betroffene Bundesland. Zu diesem Zeitpunkt war in keinem der Länderbudgets ein Betrag für die Kofinanzierung von Photovoltaikanlagen im Sinne dieser Regelung vorgesehen, sodass alle Bundesländer Schwierigkeiten hatten, Mittel dazu aufzutreiben.
Demgemäß wurden in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen, die in den meisten Fällen darauf hinaus liefen, ein auf Grund der jeweiligen Budgetsituation beschränktes Kontingent von Anlagen mit zu finanzieren, so wurde beispielsweise im Bundesland Salzburg ein Kontingent von 30 kW Gesamtleistung beschlossen, in der Steiermark eines von 200 kW (2006). Auch für das Jahr 2007 wurde die Kofinanzierung von 200 kW aus dem Budget des Landes Steiermark beschlossen, trotz der schwierigen Budgetsituation. Zu dem dafür beschlossenen Betrag von Euro 500.000,- ist festzuhalten, dass dies den gesamten Förderbedarf für 200 kW Leistung über die Periode von 12 Jahren (laut Ökostromgesetz) darstellt, um mit der Förderung nicht zukünftige Budgets zu belasten.
Im selbständigen Antrag der Landtagsabgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek und Peter Hagenauer betreffend "Verdoppelung der Förderung für Fotovoltaik" wird eine Erhöhung des Kontingentes von 200 kWp auf 400 kWp gefordert. Dies würde eine Erhöhung des für 2007 notwendigen Budgets auf € 1.000.000,- erfordern, wenn die gesamte Laufzeit der Kofinanzierung abgedeckt werden soll, könnte aber der derzeitigen Nachfrage nach Fotovoltaikanlagen dennoch nicht gerecht werden. Im Sinne der Planungssicherheit für die infrage kommenden AnlagenbetreiberInnen und einer zukunftsorientierten Energiepolitik erscheint es deshalb sinnvoller, ein Gesamtvolumen von 1 MWp als einmalige Förderaktion für den Zeitraum ab 2008 festzulegen und dies nicht ausschließlich aus Budgetmitteln des Jahres 2008 zu finanzieren. Bei der Ökostrom Marketing AG waren im Mai 2007 noch € 1,5 Mio - das entspricht etwa 3 MW - kontrahierbares Einspeisetarifvolumen vorhanden, somit könnten in der Steiermark die infrage kommenden Fotovoltaikanlagen, die unter das Ökostromregime fallen, entsprechend gefördert werden.
Wenn dabei wie bisher ausschließlich Anlagen bis zu einer Leistung von 5 kWp gefördert werden bedeutet dies für die angestrebte Gesamtleistung von 1 MWp bei dem 2007 verordneten Tarif von 46 Cent je kWh eine Gesamtsumme von rund € 2,6 Millionen, bzw. für die nächsten 10 Jahre jeweils € 230.000,-- (und im 11. Jahr € 115.000,-- sowie im 12. Jahr € 57.500,--). Diese Beträge sind folglich in den jeweiligen Budgets zu berücksichtigen. Ohne die Leistungsobergrenze von 5 kWp sinken zwar die Kosten, es ist aber dann zu erwarten, dass wiederum nicht allen Interessenten eine Kofinanzierung zugesagt werden kann, wie überdies anzumerken ist, dass aus der Zahl der Anfragen geschlossen werden muss, dass auch in den kommenden Jahren die Zahl der steirischen BürgerInnen, welche sich eine Photovoltaikanlage selbst installieren oder aber sich an einer solchen beteiligen wollen, zumindest gleich bleiben, wenn nicht steigen wird.
Der Bericht des Ausschusses für Umwelt, Natur und Energie zum Antrag, Einl. Zahl 1058/1, der Abgeordneten Ingrid Lechner-Sonnek und Peter Hagenauer, betreffend Verdoppelung der Förderungen für Photovoltaik, wird zur Kenntnis genommen.