TOP 12
EZ/OZ 1360/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Wirtschaft
Betreff:
Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds.
zu:
EZ/OZ 1360/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Wirtschaft
Betreff:
Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds
zu:
- 1360/1, Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds (Selbstständiger Antrag)
Der Ausschuss "Wirtschaft" hat in seinen Sitzungen vom 26.06.2007 und 09.10.2007 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Zum Antrag der SPÖ betreffend Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds liegt seitens der Landesregierung eine Stellungnahme vor, die folgendes zum Inhalt hat:
"Die Rechtsgrundlage des Tourismusförderungsfonds ist nicht, wie fälschlicherweise in der Begründung zitiert, das Steiermärkische Wirtschaftsförderungsgesetz 2001, sondern das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 (§§ 39a bis 39j). Die Bestimmungen des Wirtschaftsförderungsgesetzes über den Tourismusfonds sind bereits mit 1. März 2003 außer Kraft getreten.
Der Tourismusförderungsfonds ist ein unselbständiger Fonds und damit zweckgebundenes Landesvermögen, das gemäß § 39a Absatz 1 Stmk. Tourismusgesetz von der Landesregierung zu verwalten ist (Zu diesem Fragenkomplex liegt auch eine Stellungnahme der FA 1F - Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste vor).
Diese Bestimmung wurde in das Tourismusgesetz aufgenommen, weil gemäß § 32 Absatz 1 L-VG die Verwaltung des Landesvermögens durch die Landesregierung zu erfolgen hat. Dem Kuratorium wurde daher im Hinblick auf die Vergabe von Förderungen nur mehr das Recht auf Begutachtung von Förderungsansuchen, die ein Projektvolumen von € 250.000,-- im Einzelfall übersteigen, eingeräumt (§ 39j Stmk. Tourismusgesetz).
Die Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds 2007 - 2013 wurden in der Kuratoriumssitzung vom 24.11.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11.12.2006 erfolgte die einstimmige Beschlussfassung dieser Richtlinien des Tourismusförderungsfonds 2007 - 2013.
Zusammenfassend wird daher festgestellt, dass eine Verwaltung des Tourismusförderungsfonds (Landesvermögen) durch das Kuratorium, wie sie im Antrag verlangt wird, nur durch eine Novelle des § 32 Absatz 1 L-VG und des Stmk. Tourismusgesetzes möglich wäre."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus zum Antrag, Einl.Zahl 1360/1, der Abgeordneten Konrad, Kröpfl, Kaufmann, Prattes und Persch, betreffend Richtlinien für den Tourismusförderungsfonds, wird zur Kenntnis genommen.