LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 3435/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 22.12.2009, 11:08:35


Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Ernest Kaltenegger (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Markus Zelisko (SPÖ), Kurt Flecker, Martina Schröck (SPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ)
Fraktion(en): SPÖ, Grüne, KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: Proporzabschaffung II.pdf

Betreff:
Gesetzesnovellierungen mit denen das Proporzsystem abgeschafft wird und die Minderheitenrechte im Landtag gestärkt werden


Das Proportionalsystem lässt das Spielen einer Oppositionsrolle innerhalb der Landesregierung zu. Es wäre an der Zeit, im Landtag gemeinsam einen Weg zu gehen, der künftig Regierungsbildungen von Parteien ermöglicht, die gemeinsam und nicht gegeneinander für unser Land arbeiten wollen.
 
Die nächste Landtagswahl könnte demnach bereits die Basis für eine Regierungsbildung legen, die unter Parteien erfolgt, die gemeinsam das beste für das Land Steiermark erreichen wollen und nicht das oberste Ziel verfolgen, einander möglichst zu schaden.
 
Das Proporzsystem bietet u. a. nicht die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung bestimmten Parteien zuzuordnen, weil diese systembedingt z. T. zugleich Regierungs- als auch Oppositionspolitik betreiben. Dieses System wird auch häufig als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Daher sollte zum Majorzsystem übergegangen werden, in dem ein bestimmter Stimmanteil bei Wahlen nicht automatisch einen Sitz in der Landesregierung ergibt. Damit wäre eine Regierungsbildung nach dem System auf Bundesebene möglich.

Die Novelle führt zu folgenden Ergebnissen:

Nach einer Landtagswahl ist die stimmenstärkste Partei gesetzlich beauftragt, eine Regierung zu bilden. Sie hat dafür sieben Wochen Zeit. Ab diesem Zeitpunkt steht es jeder im Landtag vertretenen Partei offen, derartige Regierungsverhandlungen zu führen.

Im Fall eines positiven Abschlusses der Regierungsverhandlungen ist das Ergebnis der Landtagspräsidentin / dem Landtagspräsidenten zu melden. DieseR hat die Wahl der Landesregierung auf die nächstfolgende Landtagssitzung zu setzen, wo die Regierung in "einem Paket" (d.h. dass die Rollen der/des LH und des / der StellvertreterInnen feststehen) gewählt wird. Die Abgabe einer Regierungserklärung, die wesentliche Punkte der geplanten Regierungsarbeit beinhaltet, hat in der ersten oder einer der folgenden Landtagssitzungen zu erfolgen.

Die Regierung wird von derzeit neun auf fünf bis sieben Mitglieder reduziert. Die genaue Zahl ergibt sich aus den jeweiligen Verhandlungen. Verpflichtend zu benennen sind eine Landeshauptfrau bzw. ein Landeshauptmann und zumindest einE StellvertreterIn. Der Landtag genehmigt mit der Wahl der Landesregierung deren vorgeschlagene Größe.

Die Regierung trifft eine allgemeine, über die Regierungserklärung hinaus gehende Informationspflicht gegenüber dem Landtag. Zur Fassung eines Regierungsbeschlusses ist die Einstimmigkeit (mit der Möglichkeit der Stimmenthaltung) erforderlich.

Da die Rolle des Landtages nach der Abschaffung des Proporzes systembedingt eher geschwächt wird, sieht diese Novelle eine starke Verbesserung der so genannten Minderheitenrechte vor.

Erstmals wird die Opposition definiert, die aus jenen Landtagsparteien gebildet wird, die nicht in der Landesregierung vertreten sind. Der Opposition stehen unter Anderem folgende Rechte zu:

  • Rund 10 Prozent mehr Klubförderung je Landtagsmandat als bei "Regierungsparteien".
  • Gleiche Anzahl an Klubbediensteten wie Mandate der Oppositionspartei (aber immer mindestens sechs Personen) - die Klubs der Regierungsparteien haben nur halb soviel Bedienstete, als Mandate, maximal aber 8 Personen!
  • Einberufung eines Sonderlandtages.
  • Alleiniges Nominierungsrecht für die/den LRH-DirektorIn.
  • Sonderprüfungsauftrag an den LRH (3 x pro Session).
  • Prüfungsanregung an den LRH im Kontrollausschuss (analog Landesregierung).
  • Vorsitz im Kontroll- und Petitionsausschuss.
  • Direktes Einsetzungsrecht für Untersuchungsausschüsse.
  • Vorsitz in Untersuchungsausschüssen.
  • Möglichkeit des Untersuchungsausschuss-Endberichtes.
  • Formlose Beendigung eines Untersuchungsausschusses.
  • Verlangen auf Aussprache im Ausschuss.
  • Zitieren von Rechnungshof- /VolksanwaltschaftsmitarbeiterInnen in einen Ausschuss.
  • Rolle der SchriftführerInnen im Landtag.

Weitere - nicht an die Opposition gebundene - Minderheitenrechte:

  • Recht jeder Landtagspartei in Klubstärke, in jedem Ausschuss zumindest einen Sitz zu haben.
  • Akteneinsicht für Landtagsabgeordnete, wenn das jeweilige Thema im Landtag behandelt wird.
  • Einsichtnahme für Landtagsabgeordnete in die Tagesordnungen und Beschlussprotokolle der Landesregierung. (Damit wissen die Oppositionsparteien, womit sich die Regierung befasst, und können die Landtagsinstrumentarien entsprechend einsetzen).
  • Herabsetzen verschiedener Minderheitenrechte im Landtag von einem Drittel auf ein Viertel (Durchführung einer Volksbefragung, Zitierung Regierer, Zitierung Rechnungshof-/VolksanwaltschaftsmitarbeiterInnen, Einberufung Ausschusssitzungen, Verlangen auf namentliche Abstimmung).
  • Minderheitsbericht vom Ausschuss an den Landtag schon durch eineN einzigeN AbgeordneteN.

Weitere Neuregelungen:

  • Misstrauensvotum gegenüber Landesregierung/Regierungsmitgliedern: AbgewählteR "RegiererIn" kann in der selben Gesetzgebungsperiode nicht mehr der Regierung angehören, Anwesenheitsquorum: ½ (statt bisher 2/3), Beschlussquorum: weiterhin einfache Mehrheit, neues Vorschlagsrecht für die Neuwahl: LH (Abgehen von der "Paketwahl").
  • Mitglieder der Landesregierung dürfen nicht mehr dem Landtag angehören.
  • Rohberichte des LRH gehen gleichzeitig mit der Aufforderung zur Stellungnahme an die zuständigen Regierungsmitglieder auch an den Kontrollausschuss (Dieser kennt dann die Rohberichte nicht nur aus den Medien).
  • Der Petitionsausschuss kann Petitionen auch allein erledigen (Übermittlung an die Landesregierung nicht mehr zwingend).
  • Die Redezeit der HauprednerInnen wird auf 15 Minuten verkürzt.
  • Die mündliche Berichterstattung im Haus entfällt ersatzlos.
  • Das Instrument "Schluss der Wechselrede" entfällt ersatzlos.
  • "Gendern" und vorsichtiges sprachliches Entstauben der gesamten Verfassung

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Landesverfassungsgesetz vom ....., mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 2010 beschlossen sowie das Landesrechnungshof-Verfassungsgesetz 2009 und das Parteienförderungsgesetz geändert werden sowie Gesetz vom ....., mit dem das Volksrechtegesetz und die Geschäftsordnung des Steiermärkischen Landtages geändert werden

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:


Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ), Klaus Zenz (SPÖ), Siegfried Tromaier (SPÖ), Johannes Schwarz (SPÖ), Gerald Schmid (SPÖ), Franz Schleich (SPÖ), Gerhard Rupp (SPÖ), Günther Prutsch (SPÖ), Erich Prattes (SPÖ), Karl Petinger (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Wolfgang Böhmer (SPÖ), Werner Breithuber (SPÖ), Barbara Gross, Detlef Gruber (SPÖ), Monika Kaufmann (SPÖ), Gabriele Kolar (SPÖ), Klaus Konrad (SPÖ), Anton Lang (SPÖ), Ewald Persch (SPÖ), Ingrid Lechner-Sonnek (Grüne), Ernest Kaltenegger (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Edith Zitz (Grüne), Lambert Schönleitner (Grüne), Markus Zelisko (SPÖ), Kurt Flecker, Martina Schröck (SPÖ), Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ)