LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1974/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 13.03.2008, 14:08:55


Landtagsabgeordnete(r): Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)
Fraktion(en): SPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves
Beilagen: VeranstaltungsG.doc

Betreff:
Novellierung des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes

Mit dieser Neuregelung soll die Beseitigung eines redaktionellen Versehens im Rahmen der letzten Novelle, LGBl. Nr. 148/2006, und die Anpassung der Strafbestimmungen dahingehend, dass die Nichtbefolgung von vorgeschriebenen Auflagen im Rahmen von Großveranstaltungen ebenfalls mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Sanktion versehen wird, erfolgen.

Durch die Novelle des Veranstaltungsgesetzes LGBl. Nr. 148/2006 vom Oktober 2006 wurde die Strafbestimmung in § 37 teilweise geändert, wobei bei der Formulierung der Änderungen ein redaktioneller Fehler unterlaufen ist, da auf eine nicht mehr aktuelle Absatzgliederung des § 22a Bezug genommen wurde. Dieser Fehler der letzten Novelle soll nunmehr korrigiert werden.
 
Ebenso wurde 1994 bei der Einfügung des § 34a, der die Vorschreibung von Maßnahmen bei Großveranstaltungen regelt, keine entsprechende Novellierung der Strafbestimmungen dahingehend vorgenommen, dass eine Nichtbefolgung der vorgeschriebenen Maßnahmen mit einer verwaltungsstrafrechtlichen Sanktion verknüpft wäre. Im Hinblick auf die bevorstehende Fußballeuropameisterschaft 2008 und das rege Interesse an sogenannten Public-Viewing-Veranstaltungen sollte das rasch korrigiert werden.

Eine Zustimmung der Bundesregierung ist wegen der Mitwirkung von Bundesorganen erforderlich. Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Mit der Beschlussfassung dieses Entwurfes sind auf der Ausgabenseite keine Kostenfolgen für die Gebietskörperschaften zu erwarten. Den Bundespolizeidirektionen und Bezirksverwaltungsbehörden als Strafbehörden dürften aufgrund der abzuwickelnden Verwaltungsstrafverfahren Mehreinnahmen zufließen, deren Höhe jedoch im Vorfeld nicht beziffert werden kann.

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

 
Gesetz vom      , mit dem das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz geändert wird

Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen:


Unterschrift(en):
Walter Kröpfl (SPÖ), Ursula Lackner (SPÖ), Ilse Reinprecht (SPÖ), Waltraud Bachmaier-Geltewa (SPÖ)