LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2220/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 26.05.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA18E-02-55/2008-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP)
Beilagen: Beilage

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 899 - Fluglärm südlich von Graz\; Bericht und Ersuchen um Stellungnahme an den Bundesminister für Verkehr

Mit Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 899 vom 15. Jänner 2008 zu EZ 1660/8, wird die Steiermärkische Landesregierung aufgefordert,

"1. an die Flughafen Graz BetriebsGmbH heranzutreten, um eine Lärmreduktion in den Wohngebieten südlich von Graz durch folgende Maßnahmen zu erreichen:

· Verlegung des Flugkorridors für Privatflugzeuge (Helikopterflüge) außerhalb des dicht besiedelten Wohngebietes
· Lärmminderung durch höhere Flughöhen für Privatflüge
· Einstellung der Privatflüge in den Mittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden
· Kein Überfliegen des Wohngebietes für Schulungszwecke

2. an die Bundesregierung heranzutreten und von dieser einzufordern

· bundesweit wirkungsvolle Maßnahmen gegen Fluglärm in einem Bundes-Lärmschutzgesetz zu setzen mit verbindlichen Lärmgrenzwerten, rechtlichem Anspruch auf Lärmschutz sowie rechtlichem Anspruch auf finanzielle Entschädigung und
· ein Nachtflugverbot und lärmabhängige Landegebühren an den Flughäfen sicherzustellen, und

3. im Zuge des "Antonov-Projektes" zu prüfen, ob die zusätzlichen Abgas- und Lärmemissionen für die FlughafenanrainerInnen eine unzumutbare Belastung sind."


Der gegenständliche Beschluss wurde zunächst Herrn Landesrat Manfred Wegscheider zur weiteren Veranlassung übermittelt und sodann an Landesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder abgetreten.

Zum Landtagsbeschluss wird folgendes ausgeführt:

Betreffend die Verlegung von Flugkorridoren für Privatflugzeuge ist festzuhalten, dass die An- und Abflugsektoren verbindlich in der Zivilflugplatzbewilligung für den Flughafen Graz festgelegt sind. Die Zuständigkeit hiefür liegt beim Bundesminister für Verkehr.

Die Festlegung der Flughöhen erfolgt in den Luftverkehrsregeln gemäß Luftfahrtgesetz und fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr sowie deren Vollziehung an die Austro Control GmbH im Zuge der Flugsicherung.

Betreffend die gewünschte Einstellung von Privatflügen in den Mittags- und Abendstunden sowie an Wochenenden ist festzuhalten, dass für den Flughafenbetreiber gemäß der erteilten Zivilflugplatzbewilligung Betriebspflicht besteht. Die Betriebszeiten am Flughafen Graz sind mit 05.00 Uhr bis 22.30 Uhr festgelegt. Die Zuständigkeit für Abänderungen liegt beim Bundesminister für Verkehr.

Das Überfliegen bzw. Nichtüberfliegen bestimmter Gebiete ist eine Angelegenheit der festgelegten An- und Abflugsektoren bzw. der erteilten Ausbildungsbewilligungen. All diese fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr bzw. wie bereits oben ausgeführt, im Rahmen der Flugsicherung in den Kompetenzbereich der Austro Control GmbH.

Zu möglichen Lärmbelästigungen im Zuge des "Antonov-Projektes" ist festzuhalten, dass Grenzwerte für Lärm in der Zivilluftfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung enthalten sind, deren Vollzug durch die Austro Control GmbH erfolgt.

Da in keinem der genannten Fälle irgendeine Zuständigkeit des Landes Steiermark besteht, hat die Steiermärkische Landesregierung ein Schreiben von Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves an den Herrn Bundesminister für Verkehr beschlossen, in welchem dieser um Stellungnahme und Prüfung und ersucht wird, in wie weit den Wünschen des Landtages Steiermark gemäß Beschluss-Nr. 899 vom 15. Jänner 2008, EZ. 1660/8, entsprochen werden kann.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 899 des Landtages Steiermark vom 15. Jänner 2008 über den Antrag der Abgeordneten Peter Hagenauer und Mag. Edith Zitz betreffend Fluglärm südlich von Graz wird zur Kenntnis genommen.