LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2231/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 11.06.2008, 11:22:36


Landtagsabgeordnete(r): Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)
Fraktion(en): KPÖ
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Christian Buchmann

Betreff:
Jährliche Berichterstattung über den Verkauf von Landeswohnungen

Gemäß Beschluss Nr. 1511 aus der 59. Sitzung der XIV. Gesetzgebungsperiode des Landtages Steiermark vom 6. Juli 2004 wurde die Steiermärkische Landesregierung ermächtigt ohne Berücksichtigung der Wertgrenzen für Liegenschaftsverkäufe den Verkauf von Landeswohnungen an die Mieter durchzuführen, wobei einige Grundsatzregelungen eingehalten werden müssen. Eine dieser Grundsatzregelungen bestimmt, dass die Steiermärkische Landesregierung dem Landtag jährlich über die erfolgten Verkäufe zu berichten hat. Nähere Bestimmungen darüber, wie dieser Bericht aussehen soll, wurden im damaligen Beschluss nicht getroffen.
Aufgrund dieser ungenauen Bestimmung erhält der Landtag nun jährlich einen Bericht über den Verkauf von Landeswohnungen, der weder Angaben über die Größe der verkauften Wohnungen noch über deren Verkehrswert enthält. Einzig die Adressen der Wohnungen, die Namen der Käufer und der Gesamt-Verkaufserlös werden aufgelistet. Dem Landtag ist es aufgrund eines solchen Berichtes unmöglich, die erfolgten Verkäufe inhaltlich zu beurteilen.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag jährlich über die erfolgten Verkäufe von Landeswohnungen an Mieter einen Bericht vorzulegen, der insbesondere die Adresse der Wohnungen, die Größe jeder Wohnung in Quadratmetern, den ermittelten Verkehrswert und den tatsächlichen Nettoverkaufserlös enthält.


Unterschrift(en):
Werner Murgg (KPÖ), Renate Pacher (KPÖ), Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ), Ernest Kaltenegger (KPÖ)