EZ/OZ: 2091/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 23.04.2008, 00:00:00
Geschäftszahl(en): FA6C-32 E 4/2005-15
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Bettina Vollath
Betreff:
Zusammenführung der beiden Fachschulen Haus und Gröbming zu einem gemeinsamen Schulstandort\; Genehmigung des Neubaus der Fachschule für Land- Forst- und Ernährungswirtschaft Oberes Ennstal durch die Landesimmobiliengesellschaft in Höhe von € 10,800.000,-- inkl. Einrichtung in der Höhe von ca. 1,162.000,--
Die beiden Schulstandorte in Gröbming und Haus sind bereits seit Jahrzehnten in angemieteten Objekten privater Eigentümer untergebracht. Beide Schulgebäude und Einrichtungen entsprechen in keiner Weise den heutigen Anforderungen von zeitgemäßen Aus- und Weiterbildungsstätten. An beiden Schulstandorten sind die Gebäude und Einrichtungen sanierungsbedürftig und das Platzangebot ist begrenzt. Insbesondere in der Fachschule Haus im Ennstal besteht ein dringender Erweiterungsbedarf, weil der Aufbau des dreijährigen Schulmodells bevorsteht.
Um die professionelle Arbeit der beiden Fachschulen fortsetzen zu können, sind bauliche Maßnahmen unumgänglich. Da ein Aus-, Um- und Zubau bei beiden Schulstandorten infolge der bestehenden Grundstückskonfigurationen und der Grundstücksgrößen nicht möglich ist, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihren Sitzungen vom 10. Oktober 2005 und 27.Februar 2006 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
1. Die Zusammenführung der beiden Fachschulen Haus und Gröbming zu einem gemeinsamen Schulstandort wird zur Kenntnis genommen und dem Neubau der Fachschule für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Oberes Ennstal in der Gemeinde Gröbming mit geschätzten Projektkosten von rund € 10,950.000,-- grundsätzlich zugestimmt.
2. Die Landesimmobiliengesellschaft wird beauftragt, gemeinsam mit der Fachabteilung 6C den Standort weiter zu entwickeln und mittels eines Architekturwettbewerbes die genauen Kosten zu ermitteln.
3. Die Beauftragung der Landesimmobiliengesellschaft zur Errichtung des Neubaues der Fachschule für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Oberes Ennstal in der Gemeinde Gröbming sowie deren Bedeckung erfolgt mittels gesonderten Regierungssitzungsantrages durch die Fachabteilung 6C.
Auf Basis dieser Beschlüsse wurde gemeinsam mit der Landesimmobiliengesellschaft und unter Einbindung der beiden Schulleitungen ein Raum- und Funktionsprogramm mit detaillierten Flächenangaben zu den einzelnen Bereichen entwickelt.
In weiterer Folge wurde der Landesrechnungshof um eine Projektkontrolle und Bedarfsprüfung bezüglich des Gesamtprojektes im Hinblick auf die Prüfkriterien Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ersucht. Der Landesrechnungshof bestätigte die Erfüllung dieser Prüfkriterien, regt jedoch an, das Raum- und Funktionsprogramm hinsichtlich der Raumgrößen bzw. der Anzahl der Räume und auch hinsichtlich verbesserter Synergienutzung zu überarbeiten und zu optimieren.
Das Raum- und Funktionsprogramm wurde daraufhin überarbeitet und berücksichtigt nun vollinhaltlich die Anregungen des Landesrechnungshofes.
Durch die Reduzierung der Fläche, besonders aber dadurch, dass am Standort Gröbming die Synergien zu vorhandenen Einrichtungen genützt werden können und daher auf den Bau eines eigenen Turnsaales verzichtet werden konnte, war eine deutliche Einsparung gegenüber den ersten Kostenschätzungen möglich. Vonseiten der Gemeinde Gröbming wurde die Nutzung der vorhandenen Sport- und Turnhallen, sowie des vor wenigen Jahren erneuerten Sport- und Veranstaltungszentrums ohne zusätzliche Kosten zugesagt. Weiters ist die Errichtung eines Funcourts direkt neben dem zukünftigen Schulgebäude in Planung und kann ebenfalls von den Schülerinnen und Schülern der Fachschule genutzt werden.
Das Raum und Funktionsprogramm weist nun eine Hauptnutzfläche von 3.600 m² und eine Nettogrundrissfläche (Mietfläche) von 5.004 m² aus. Auf Basis des nunmehr aktuellen Flächenbedarfes errechnete die Landesimmobiliengesellschaft Gesamtprojektkosten (ermittelt ÖNORM B 1801-01), ergänzt um die notwendige und in der Zwischenzeit erhobenen Einrichtung (Kosten ca. € 1,162.000,--) von netto € 10.800.000,-
Die Landesimmobiliengesellschaft hat auf Basis von Gesamtprojektkosten in Höhe von netto EUR 10.800.000,-- eine Zuschlagsmiete zur Refinanzierung dieser Kosten für eine Laufzeit von 25 Jahren unter Zugrundelegung eines kalkulierten durchschnittlichen Zinssatzes in Höhe von 5 % p.A. mit monatlich netto EUR 63.905,67, d.s. rd. netto EUR 766.868,-- jährlich, berechnet, die an zinssatzbedingte Änderungen anzupassen sein wird.
Ein von der Landesimmobiliengesellschaft durchgeführter Umsatzsteuervergleich, welcher die Vorsteuer aus den Gesamtprojektkosten dem Barwert der Umsatzsteuerzahlungen aus der Zuschlagsmiete für die nächsten 10 Jahre gegenüberstellt, ergab, dass bei Beauftragung des Gesamtprojektes auf Basis der derzeit geltenden umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen auf die Zuschlagsmiete - und selbstverständlich auch auf die Nebenkosten - eine 20 %ige Umsatzsteuer aufzuschlagen ist. Daraus folgt, dass zzgl. zur Zuschlagsmiete für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Realisierung des Gesamtprojektes eine Umsatzsteuerbelastung in Höhe von EUR 194.806,72 p.A. zu kalkulieren ist.
Basis für die kalkulierte Umsatzsteuer bilden einerseits die Zuschlagsmiete in Höhe von EUR 766.868,-- p.A. sowie Betriebs-/Heizkosten in Höhe von EUR 120.096,-- und Instandhaltungskosten in Höhe von EUR 87.069,60 p.A.
Festzuhalten ist, dass die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Verhältnis Internatsfläche zu Schulfläche als Vorsteuer in Abzug zu bringen ist, sodass aus heutiger Sicht rd. 38 % der Umsatzsteuer als Vorsteuer in Anspruch genommen werden können.
Daraus folgt nachstehende Kostenaufstellung für die Jahre 2011-2021:
Mietfläche: 5.004 m² - davon dem Internat zugehörig: 1.900 m²
|
| EUR p.A.
|
| EUR pro Monat |
| EUR pro m²/Monat |
Nettomiete inkl. Einrichtung |
| 766.868,00 |
| 63.905,67 |
| 12,77 |
Betriebs-/Heizkosten |
| 120.096,00 |
| 10.008,00 |
| 2,00 |
IH-Kosten |
| 87.069,60 |
| 7.255,80 |
| 1,45 |
Zwischensumme |
| 974.033,60 |
| 81.169,47 |
| 16,22 |
+ 20 % USt - 38 % VST-Kürzung
|
194.806,72 -74.026,55 |
120.780,17 |
16.233,89 -6.168,88 |
10.065,01 |
3,24 -1,23 |
2,01 |
Gesamtbelastung |
| 1.094.813,77 |
| 91.234,48 |
| 18,23 |
Die hierzu erforderlichen Kreditmittel sind ab Fertigstellung des Projektes beim Ansatz 1/221098 zu berücksichtigen. Für die Jahre 11 bis 25 nach Fertigstellung des Gebäudes reduzieren sich die Kosten um die Umsatzsteuer.
Da durch die Umsetzung dieses Projektes eine finanzielle Vorbelastung künftiger Landeshaushalte eintreten wird, ist gemäß § 32 Abs. 1 L-VG 1960 eine entsprechende Regierungsvorlage in den Landtag Steiermark einzubringen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2008.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die gegenständliche Regierungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Zusammenführung der beiden Fachschulen Haus und Gröbming zu einem gemeinsamen Schulstandort und der Neubau der Fachschule für Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft Oberes Ennstal in der Gemeinde Gröbming mit geschätzten Projektkosten von rund € 10,800.000,-- wird genehmigt.
3. Die Fachabteilung 6C des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung wird ermächtigt, die entsprechenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landesimmobiliengesellschaft zu setzen und im Sinne des Bestellerprinzips die entsprechenden Aufträge an die Landesimmobiliengesellschaft zu erteilen.
4. Die Finanzierung erfolgt über eine Zuschlagsmiete, die sich ab Fertigstellung des Projektes auf eine Laufzeit von 25 Jahren voraussichtlich ab 1.1.2011 auf eine Höhe von jährlich rund € 766.868,-- beläuft.
Dazu kommen die Betriebs- und Heizkosten von etwa € 120.096,-- und Instandhaltungskosten von rund € 87.069,60 sowie für die ersten 10 Jahre anfallende Umsatzsteuer in der Höhe von etwa € 120.780,17, sodass auf der Basis von Budgetvereinbarungen für die Jahre 2011 und folgende beim VA 1/221098 zusätzliche Kreditmittel in der Höhe von € 1,094.813,77 zu budgetieren sind.
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Zuschlagsmiete an zinsbedingte Änderungen anzupassen sein wird.