LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2092/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 24.04.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA7B-41-58/156-2008
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Franz Voves

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 829, Einl.Zahl 1643/3, betreffend Erhalt des Hubschraubergeschwaders und der Garnison in Aigen im Ennstal

Der Landtag Steiermark hat in seiner 28. Sitzung der XV. Gesetzgebungsperiode des  Landtages Steiermark vom 20. November 2007 folgenden Beschluss Nr. 829, Einl. Zahl 1643/4, gefasst (Zitat):

"Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert,

  1. mit allem Nachdruck bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass der Bundesminister für Landesverteidigung die Realisierungsweisung Nr. 5 betreffend die Kaserne Aigen zurückzieht, damit die militärische und katastrophenschutzrelevante Einsatzfähigkeit der Kaserne Aigen auch in Zukunft in vollem Umfang gewährleistet ist, sowie
  2. alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit neben dem Erhalt des Hubschraubergeschwaders konsequent die Installierung eines steirischen Katastrophenschutzkompetenzzentrums in Aigen im Ennstal vorangetrieben wird". (Zitat Ende).

Der zitierte Beschluss Nr. 829 des Landtages Steiermark wurde der Bundesregierung, zu Handen des Herrn Bundeskanzler Dr. Alfred GUSENBAUER, am 17.12.2007 mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme und Unterstützung des darin enthaltenen Anliegens übermittelt.

Der Bundeskanzler der Republik Österreich, Dr. Alfred Gusenbauer, hat in einem persönlich an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz VOVES gerichteten Schreiben, datiert mit 4. März 2008, GZ: BKA-350.710/0180-I/4/2008, folgendes ausgeführt (Zitat):

"Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Dein Schreiben vom 17. Dezember 2007, GZ: FA7B-41-58/156-2007, mit dem Du den Landtagsbeschluss Nr. 829 vom 20. November 2007 zur Kaserne Aigen und zum Erhalt des Hubschraubergeschwaders übermittelst, habe ich am 23. Jänner 2008 dem Ministerrat vorgelegt. Auf Grundlage der beim zuständigen Bundesministerium für Landesverteidigung eingeholten Stellungnahme ergibt sich nachfolgende Antwort:

Die im Bundesministerium für Landesverteidigung eingerichtete Projektorganisation "Management Bundesheer 2010" hat aufgrund des Berichts der Bundesheerreform-kommission eine neue Organisatonsstruktur für das Bundesheer des Jahres 2010 (ÖBH 2010) erarbeitet. Sie wurde von der Bundesregierung - der Empfehlung des Nationalen Sicher-heitsrates folgend - am 24. Mai 2005 beschlossen.

Am 7. Juni 2005 hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung der militärischen, wirtschaftlichen und regionalen Gesichtspunkte das Konzept "Grundsätzliche Angelegenheiten der Garnisonierung" beschlossen, das unter anderem auch die weitere Nutzung des Sandortes Aigen im Ennstal mit dem Fliegerhorst Fiala Fernbrugg über das Jahr 2010 hinaus vorsieht.

In diesem Zusammenhang ist geplant, die Stationierung von Hubschraubern der Type Alouette III im Rahmen einer Hubschrauberstaffel fortzusetzen. Da sich die detaillierte Flottenentwicklung noch in der Planung befindet, sind Aussagen über Type und Stückanzahl des Nachfolgemodells vorerst nicht möglich.

Hinsichtlich des in Rede stehenden "Katastrophenschutzzentrums Aigen" wurden ab September 2005 mehrere Sondierungsgespräche geführt. Dabei hat sich allerdings gezeigt, dass die zur Umsetzung eines "Katastrophenschutzzentrums Aigen" durch das Land Steiermark vorauszusetzenden Synergien nicht erzielt werden können, weil unter anderem die Erbringung ziviler Ressourcen nicht in Aussicht steht. Mit den besten Grüßen: Dr. Alfred Gusenbauer." (Zitat Ende).


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. April 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 829, Einl. Zahl 1643/4, betreffend "Militärische Angelegenheiten, Forderungen" (Kaserne Aigen, Erhalt des Hubschraubergeschwaders und Installierung eines Katastrophenschutzzentrums) wird zur Kenntnis genommen.