LANDTAG STEIERMARK
XV. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 2111/1

Regierungsvorlage

eingebracht am 29.04.2008, 00:00:00


Geschäftszahl(en): FA8A-18Ka39/2008-2
Zuständiger Ausschuss: -
Regierungsmitglied(er): Helmut Hirt

Betreff:
Landtagsbeschluss Nr. 821 (Einl.Zahl 1633/3) betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln durch ein Ampelsystem

Zu Folge des Beschlusses der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2007 wurde der Beschluss des Landtages Steiermark Nr. 821 (EZ. 1633/3) mit Schreiben vom 4. Jänner 2007, GZ.: FA8A-18Ka39/2007-1, an die Bundesregierung herangetragen und diese unter Verweis auf die im Schreiben dargestellte Antragsbegründung ersucht, eine Kennzeichnung von Lebensmitteln durch ein Ampelsystem, das auf den Verpackungen auf den Gehalt von Fett, Zucker und Salz hinweist, einzuführen.

Dem Antrag lagen folgende Ausführungen zugrunde:

"Ungesunde Ernährung, damit verbundene Fettleibigkeit sowie der Mangel an Bewegung stellen im 21. Jahrhundert eine große Herausforderung an die Gesundheitspolitik der westlichen Welt dar.

Verantwortliche in Großbritannien haben auf die große Anzahl an übergewichtigen und ungesund ernährten Kindern (Großbritannien ist Spitzenreiter im EU-Vergleich) mit einem neuen Kennzeichnungssystem von Lebensmitteln reagiert. Ein Ampelsystem weist auf den Verpackungen auf den Gehalt von Fett, Zucker und Salz hin, so bedeutet Rot einen hohen Gehalt, Gelb einen mittleren Gehalt und Grün einen niedrigen Fett-, Zucker- und Salzgehalt.

In Österreich sind die Zahlen der übergewichtigen Kinder zwar nicht so alarmierend hoch wie in Großbritannien - jedoch erfreuen sich Fast-Food-Ketten großer Beliebtheit, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Aber auch viele Produkte, die unter dem Titel "Wellness" vertrieben werden, fallen durch hohen Zuckergehalt auf.

Gesüßte "Gesundheitsgetränke", stark zuckerhaltige Gummibonbons, die mit ihrem nicht vorhandenen Fettgehalt Werbung machen und viele "Light-Produkte", die über den Fettgehalt hinwegtäuschen sollen, sind nur einzelne Beispiele von Marketing-Tricks in der Lebensmittelindustrie. Im Sinn der Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten ist es notwendig, Produkte, die äußerlich den Anschein erwecken, besonders gesund zu sein, mittels Kennzeichnungssystem zu "entlarven".

Das System, wie es in Großbritannien umgesetzt wird, zeigt KonsumentInnen auf den ersten Blick, welche inhaltlichen Schwerpunkte im Produkt enthalten sind und  hilft insbesondere Eltern dabei, möglichst gesundes Essen für sich selbst und für ihre Kinder zu kaufen. Als positiver Nebeneffekt konnte in Großbritannien festgestellt werden, dass die Produzenten von Lebensmittelprodukten ihr Produktion umgestellt haben und durch die Ampelkennzeichnung der Anteil der rot gekennzeichneten Produkte zurückgegangen ist."

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 28. März 2008 bekannt gegeben, dass der Herr Bundeskanzler die Mitglieder der Bundesregierung in der Sitzung des Ministerrates am 30. Jänner 2008 von dieser Eingabe in Kenntnis gesetzt hat.

Auf der Grundlage der bei den zuständigen Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen wird seitens des Bundeskanzleramtes folgendes mitgeteilt:

"Derzeit bestehen in der europäischen Gemeinschaft eine Vielzahl von freiwilligen Nährwertkennzeichnungssystemen\; einerseits sind diese von staatlicher Seite initiiert (z.B. "traffic-light" System im Vereinigten Königreich bzw. "keyhole" Kennzeichnung in Schweden), andererseits von der Wirtschaft entwickelt (z.B. "Guideline Daily Amounts"-GDA System der europäischen Lebensmittelindustrie).

Diese freiwilligen Nährwertkennzeichnungssysteme bestehen neben den im gesamten EU-Raum geltenden fakultativ-obligatorischen Bestimmungen der Nährwertkennzeichnungsrichtlinie 90/496/EG, die in Österreich durch die Nährwertkennzeichnungsverordnung umgesetzt wurde.

Auf EU-Ebene wird das gesamte Lebensmittelkennzeichnungsrecht (einschließlich der Nährwertkennzeichnung) nun einer Revision unterzogen\; so wurde am 30. Jänner d. J. von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, 2000/0028(COD), vorgelegt.

Dieser Vorschlag sieht die verpflichtende Angabe von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, insbesondere Zucker und Salz auf der Packungsvorderseite pro Portion oder pro 100g/ml vor\; weiters ist eine verpflichtende Angabe der empfohlenen Tagesdosis vorgesehen.

Es erscheint daher zielführend, die weiteren Diskussionen zu diesem Verordnungsvorschlag abzuwarten, zumal einheitliche Kennzeichnungsregeln, d.h. ein harmonisierter Ansatz, sowohl für die Gewährleistung des freien Warenverkehrs als auch für die Bewertung durch den Konsumenten, von entscheidender Bedeutung ist.

Was die irreführende Werbung für Lebensmittel betrifft, ist auf die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel hinzuweisen. Diese Verordnung sieht u.a. die Erstellung von Nährwertprofilen vor. Nur Lebensmittel, die den (bis Mitte Jänner 2009) festzulegenden Nährwertprofilen entsprechen, dürfen nährwert- ("light") oder gesundheitsbezogene Angaben (z.B. "Kalzium unterstützt den Knochenaufbau") tragen. Bei der Festlegung dieser Nährwertprofile werden u.a. der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Transfettsäuren, Zucker und Salz bzw. Natrium in den Lebensmitteln berücksichtigt."

Diese Mitteilung des Bundeskanzlers ist nunmehr dem Landtag Steiermark zur Kenntnis zu bringen.


Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. April 2008.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Landtagsbeschluss Nr. 821 (EZ. 1633/3) betreffend Kennzeichnung von Lebensmitteln durch ein Ampelsystem wird zur Kenntnis genommen.